Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
Die DGUV-I 215-442 unterteilt mögliche Formen von Bürobeleuchtung nach Beleuchtungskonzepten und Beleuchtungsarten.
3.1 Beleuchtungskonzepte
3.1.1 Raumbezogene Beleuchtung
Dabei wird der gesamte Arbeitsraum als ein homogener Arbeitsbereich angesehen und gleichmäßig ausgeleuchtet. Augenscheinlicher Vorteil ist, dass auf diese Weise der Raum vielfältig nutzbar bleibt und Arbeitsplätze jederzeit anders ausgerichtet werden können. Allerdings bleiben die vielfältigen Möglichkeiten der Lichtgestaltung weitgehend ungenutzt und eine individuelle Anpassung ist kaum möglich.
3.1.2 Arbeitsplatzbezogene Beleuchtung
Hier werden bei der Ausleuchtung Arbeitsbereiche im Raum, wie z. B. Schreibtisch- und Besprechungsbereich, sowie Verkehrswege im Raum unterschieden. So können Arbeitsbedingungen gezielt durch eine angepasste Beleuchtung verbessert werden, aber bei nachträglichen Veränderungen muss die Beleuchtungssituation, ggf. auch die Anlage angepasst werden.
3.1.3 Teilflächenbezogene Beleuchtung
Dabei können auch einzelne Teilbereiche eines Arbeitstisches oder einer Ablage einzeln ausgeleuchtet werden. Das macht Sinn bei
- besonderen Sehaufgaben, die z. B. eine bestimmte Lichtfarbe verlangen,
- hohem Bedarf an Individualisierbarkeit, z. B. für Beschäftigte mit Sehschwächen,
- besonderen Anforderungen an die Lichtgestaltung, z. B. um die Konzentration zu fördern.
Mobile Leuchten
Mobile Leuchten erlauben eine bereichs- oder teilflächenbezogene Ausleuchtung und sind so flexibel, dass Arbeitsplätze verändert werden können. Allerdings sind Anschlusskabel auf dem Boden leicht Stolperfallen, und wo etwas steht oder liegt, wird weniger gründlich gereinigt.
3.2 Beleuchtungsarten
3.2.1 Direktbeleuchtung
Dabei strahlt die Leuchte ausschließlich direkt in den Raum in Richtung des Arbeitsplatzes ab. Das ist u. a. der Fall bei klassischen Schreibtischleuchten mit geschlossenem Schirm, bei Aufbaudeckenleuchten mit oder ohne Raster oder bei Hängeleuchten, die nur nach unten...