Fachbeiträge & Kommentare zu Zinsschranke

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Aktuelle Brennpunkt-Themen / Jahresabschluss 2023

Jahresabschluss-Checklisten 2023 Stellen Sie sich aus diesen Jahresabschluss-Checklisten Ihre eigene individu...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.10 § 4i EStG (Sonderbetriebsausgabenabzug bei Vorgängen mit Auslandsbezug)

• 2019 Zusammenwirken mit der Zinsschranke/§ 4i EStG/§ 4h EStG Fraglich ist das Zusammenwirken zwischen § 4i EStG einerseits und § 4h EStG andererseits. Im Verhältnis zwischen § 4i EStG und § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG stellt sich die Frage, ob die Zinsen erst nach § 4i EStG und danach nach § 4h EStG nicht abzugsfähig sind oder umgekehrt. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ko...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.8 § 24 GrEStG (Rechtsfähige Personengesellschaften)

• 2024 Anpassungsregelung zum MoPeG/§ 24 GrEStG § 24 GrEStG fingiert für grunderwerbsteuerliche Zwecke rechtsfähige Personengesellschaften als Gesamthand und deren Vermögen als Gesamthandsvermögen. Die Regelung gilt für den Zeitraum vom 1.1.2024 bis zum 31.12.2026. In diesem Zeitraum können die Regelungen in §§ 5 bis 7 GrEStG weiterhin genutzt werden. Auch wirkt sich das Inkr...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 1.1 Ausgewertete Beiträge 2024

Streit , § 14c UStG verstößt gegen EU-Recht – Keine Steuerschuld ohne Steuergefährdung – Keine Steuerschuld bei Gutgläubigkeit, NWB 2024, 782; Sabelleck , Die atypisch stille Beteiligung als Umwandlungshemmnis – mögliche Hinderung der steuerlichen Buchwertfortführung und Risiko nachträglicher Einbringungsgewinnbesteuerung, FR 2024, 298; Mühlenstädt , Korrekturvorschriften bei A...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.31 § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

• 2019 Mitunternehmerisches Nießbrauchsrecht nur bei Vorliegen wirtschaftlichen Eigentums am Mitunternehmeranteil/§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG Der BFH hat mit Urteilen v. 1.3.2018 (BFH, Urteil v. 1.3.2018, IV R 15/15, BFH/NV 2018 S. 982 und v. 22.6.2017 BFH, Urteil v. 22.6.2017, IV R 42/13, BFH/NV 2018 S. 265) entschieden, dass Mitunternehmer i.S.v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ...mehr

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Kreditzweitmarktförderungsgesetz

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Frotscher/Drüen, KStG § 23 ... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 23 KStG regelt den Steuersatz für die Körperschaftsteuer. Rz. 2 Abs. 1 bestimmt die Höhe des Körperschaftsteuersatzes und auf welche Größe er anzuwenden ist (Rz. 12). Rz. 3 Abs. 2 ordnet eine Anpassung des Körperschaftsteuersatzes an, soweit der Einkommensteuersatz aufgrund von § 51 Abs. 3 EStG wegen einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts angepasst wir...mehr

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Sale-and-lease-back-Verfahren / 1.4 Abbau des Nettozinsaufwands

Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurde zum 1.1.2008 eine Zinsschranke eingeführt. Danach dürfen die die Zinseinnahmen übersteigenden Zinsausgaben nur bis zu 30 % des Vorsteuergewinns einschließlich Abschreibungen (Ebitda) abgezogen werden. Die verbleibenden Sollzinsen dürfen vorgetragen und so in späteren Wirtschaftsjahren Gewinn mindernd berücksichtigt werden.[1] ...mehr

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Sale-and-lease-back-Verfahren / 4 Gewerbesteuerliche Fragen

Gemäß § 8 Nr. 1d GewStG werden 20 % der Leasingraten für die Benutzung beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Rahmen der Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrags hinzugerechnet.[1] Nach § 8 Nr. 1e GewStG gilt dies auch für 50 % der Leasingraten für die Benutzung unbeweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Entgegen der früheren Rechtslage kommt es nicht me...mehr

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Sale-and-lease-back-Verfahren / Zusammenfassung

Begriff Bei sog. "Sale-and-lease-back"-Geschäften veräußert ein Unternehmen betriebliche Anlagegegenstände, immaterielle Wirtschaftsgüter oder bestellte und noch nicht gelieferte Wirtschaftsgüter an ein anderes Unternehmen und mietet/least diese anschließend wieder zurück.[1] Im Vordergrund solcher Transaktionen steht regelmäßig die Steigerung der finanziellen Liquidität des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 157. Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912

Rn. 177 Stand: EL 77 – ET: 12/2007 Historie Hierzu auch s Thiel ua, FR 2007, 729. Mit Beschluss v 02.07.2006 hatte sich die große Koalition auf Eckpunkte einer Unternehmenssteuerreform verständigt. Am 05.02.2007 wurde der Referentenentwurf vorgestellt, der weit über diese Eckpunkte hinausging. Mit Kabinettsbeschluss v 14.03.2007 wurde das Gesetzgebungsverfahren in die Wege geleit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ladwig/Motte, Die Gesellschaft auf Aktien – eine Alternative für börsenwillige mittelständische Unternehmen?, DStR 1996, 800, 842; Hennerkes/Lorz, Roma Locuta Causa Finita: Die GmbH & Co KGaA ist zulässig – Zugleich Besprechung des BGH-Beschlusses v 24.02.1997, DB 1997, 1388; Niedner/Kusterer, Die atypisch ausgestaltete Familien-KGaA aus der Sicht des Kommanditaktionärs, DB 19...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 178. Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (WachstumsbeschleunigungsG) v 22.12.2009, BGBl I 2009, 3950

Rn. 198 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Auf Basis des Koalitionsvertrags bringt das WachstumsbeschleunigungsG folgende Änderungen des EStG (daneben außerdem GrESt-Erleichterungen bei der Umstrukturierung von Unternehmen, eine Reduzierung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bei Miet- und Pachtzinsen von 65 % auf 50 %, bei der ErbSt wurde die Unternehmensnachfolge planungssicherer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Nicht verursachungsgerechte Zuordnung des Zinsvortrags nach § 4h EStG

Rn. 68c Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Ein Problem stellt die Zuordnung des Zinsvortrags an Gesellschafter in der Rechtsform der KapGes infolge der Abzugsbeschränkung nach § 4h EStG nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel (s BMF vom 04.07.2008, BStBl I 2008, 718 Tz 50–52) statt nach der Verursachung dar: hierzu s § 4h Rn 233ff (Eggert) und die dortige Bsp sowie Middendor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 175. Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen – (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung) v 16.07.2009, BGBl I 2009, 1959

Rn. 195 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Art 1, Änderungen des EStG: Im Weiteren werden geändert die §§ 4h, 10 Abs 1 Nr 3 u Abs 2 S 2 u 3 (S 4 – 8 aufgehoben), 10a, 10c, 33a Abs 1, 39b, 39e, 52 Abs 12d EStG: § 4h EStG: Befristete Korrektur der Unternehmensteuerreform, damit Betriebe besser durch die Krise kommen, durch die sich der Finanzbedarf der Unternehmen erhöht: Die Freigrenze ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Knobbe-Keuk, Die gesellschaftsvertragliche Gewinnverteilung und die GewSt-Belastung bei PersGes, StuW 1985, 382; Sommer, Ergebnisverteilung in gewerblich tätigen PersGes nach Aufnahme weiterer Gesellschafter während eines Geschäftsjahres, BB 1987, 307; Sommer, Anmerkung zu BFH BStBl II 1987, 558, in: BB 1987, 1446; Crezelius, Wechsel im Gesellschafterbestand von PersGes JbFSt 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtslage bis zum StÄndG 1992/Steuerspareffekte

Rn. 111a Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Gesellschaftsrechtlich können Gesellschafter einer PersGes natürliche Personen, aber auch zB wiederum PersGes selbst sein. Die beteiligte PersGes wird dann als Obergesellschaft (OG), die andere PersGes als Untergesellschaft (UG) bezeichnet. Wegen der grundsätzlichen Beteiligungsfähigkeit einer PersGes auch einer gewerblichen GbR, an einer ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 242. Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzmarktrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) vom 22.12.2023, BGBl I 2023, Nr 411

Rn. 262 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Finanzausschuss des Bundestags hat Passagen aus dem auf 2024 verschobenen Wachstumschancengesetz in das bis dato von Steuervorschriften unbelastete Kreditzweitmarktförderungsgesetz aufgenommen, das in der Bundesratssitzung am 15.12.2023 verabschiedet wurde. Damit wurde deren Wirkung vorgezogen. Im Einzelnen betrifft das folgende Steuervo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ehlers/Busse, Die steuerliche Vermögenszuordnung bei der atypisch stillen Gesellschaft, DB 1989, 448; Walter, Verlustnutzung beim atypisch stillen Gesellschafter trotz ausstehender Einlage, GmbHR 1997, 823; Lindwurm, Gewinnverteilung und Gewinnfeststellung bei der Kumulation von stillen Gesellschaften, DStR 2000, 53; Zacharias ua, Die atypisch stille Gesellschaft, 2. Aufl 2000;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abb) Begründung, steuerliche Merkmale, Auflösung, lfd steuerliche Behandlung und Bilanzierung

Rn. 51a Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Begründung der atypisch stillen Gesellschaft Die Begründung der atypisch stillen Gesellschaft an einem Einzelunternehmen wird steuerlich von der Rspr als Einbringung des BV des Einzelunternehmens in eine neu entstehende Mitunternehmerschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingestuft: BFH v 01.03.2018, BStBl II 2018, 587 Rz 37. Deren...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtslage ab StÄndG 1992

Rn. 111b Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Schrifttum und Verwaltungsanweisungen s vor Rn 111a. Wegen der besonderen Problematik im Zusammenhang mit § 15a EStG s § 15a Rn 18a (Bitz). Der Gesetzgeber hat mit § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 S 2 EStG idF StÄndG 1992 das Anliegen einer möglichst weitgehenden Gleichbehandlung ein- und mehrstöckiger Beteiligungsstrukturen verfolgt. Rein inländische Dop...mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 3.7 Umsetzung durch Kreditzweitmarktförderungsgesetz: Körperschaftsteuer

Einige Maßnahmen wurden bereits im Dezember 2023 aus dem Wachstumschancengesetz herausgelöst und in das inzwischen bereits verkündete Kreditzweitmarktförderungsgesetz aufgenommen: Zinsschranke, § 8a Abs. 1 Satz 4 KStG: Der Anwendungsbereich der Vorschrift wurde auf sämtliche Körperschaften erweitert. Zinsschranke, Gesellschafter-Fremdfinanzierung, § 8a Abs. 3 Satz 1: Vergütung...mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 2.22 Umsetzung durch Kreditzweitmarktförderungsgesetz: Einkommensteuer

Einige Maßnahmen wurden bereits im Dezember 2023 aus dem Wachstumschancengesetz herausgelöst und in das inzwischen bereits verkündete Kreditzweitmarktförderungsgesetz aufgenommen: Zinsschranke, § 4h EStG: Die Zinsabzugsbeschränkung nach § 4h EStG und § 8a KStG wurde an die Vorgaben der Anti-Tax-Avoidance-Directive (ATAD) angepasst. Keine Besteuerung der sog. "Dezemberhilfe 202...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 4.5 Beachtung der Zinsschranke bei der Abgrenzung von steuerbilanziellem Eigen- und Fremdkapital

4.5.1 Allgemeine Regelungen Rz. 54 Der Deutsche Bundesrat stimmte am 6.7.2007 dem Gesetz zur Unternehmenssteuerreform 2008 zu. Seitdem müssen Gesellschaften die Vorschriften zur sog. Zinsschranke beachten. Die Zinsschranke ist nicht nur von Personenunternehmen, sondern auch von Kapitalgesellschaften anzuwenden und bezieht sich im Rahmen der inländischen Gewinnermittlung grund...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 4.5.1 Allgemeine Regelungen

Rz. 54 Der Deutsche Bundesrat stimmte am 6.7.2007 dem Gesetz zur Unternehmenssteuerreform 2008 zu. Seitdem müssen Gesellschaften die Vorschriften zur sog. Zinsschranke beachten. Die Zinsschranke ist nicht nur von Personenunternehmen, sondern auch von Kapitalgesellschaften anzuwenden und bezieht sich im Rahmen der inländischen Gewinnermittlung grundsätzlich auf sämtliche Zins...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 4.5.2 Besondere Regelungen für einen konzernzugehörigen Betrieb als mezzaniner Kapitalgeber

Rz. 57 § 4h Abs. 2 Satz 1 Buchstabe b) EStG beinhaltet als weitere Ausnahme neben der Freigrenze (siehe Rz. 56) die sog. Stand-alone-Klausel. Danach kann die Zinsschranke vermieden werden, wenn der Steuerpflichtige keiner Person i. S. d. § 1 Abs. 2 AStG (bei Personengesellschaften i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 2 AStG) nahesteht und über keine Betriebsstätte außerhalb des Staates ...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 4.3.2 Steuerrechtliche Behandlung beim Geschäftsinhaber

Rz. 63 Der Geschäftsinhaber einer typischen stillen Gesellschaft ermittelt in Abhängigkeit von der Rechtsform, in der das Handelsgewerbe betrieben wird, seine Einkünfte aus Gewerbebetrieb entweder nach den Vorschriften des EStG oder des KStG.[1] Da sich die steuerrechtliche Berücksichtigung der typischen stillen Gesellschaft beim Geschäftsinhaber auf die Einordnung der typis...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 4.3.3 Steuerrechtliche Behandlung beim stillen Gesellschafter

Rz. 66 Die steuerrechtliche Behandlung der typischen stillen Gesellschaft ist beim stillen Gesellschafter davon abhängig, ob er seine stille Beteiligung im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen hält.[1] Rz. 67 Bei einem Halten der stillen Beteiligung im Privatvermögen stellen die Gewinnanteile des stillen Gesellschafters gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG Einkünfte aus Kap...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 4.4.1 Grundlagen

Rz. 74 Die atypische stille Gesellschaft wird einkommensteuerrechtlich als Mitunternehmerschaft i. S. v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG qualifiziert. Die Besteuerung der atypischen stillen Gesellschaft erfolgt daher nach den allgemeinen Vorschriften für gewerbliche Mitunternehmerschaften.[1] Die atypische stille Gesellschaft ist darüber hinaus ebenso wie eine Personenhandelsg...mehr

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Schuldzinsen, betriebliche / 4 Was bei der Einschränkung des betrieblichen Schuldzinsenabzugs zu beachten ist

Die Einschränkung des Schuldzinsenabzugs gilt bei einem betrieblichen Darlehen, das für den Wareneinkauf oder allgemein zur Verbesserung der Finanzkraft aufgenommen wird (= Betriebsmittelkredit). Hier ist die Regelung des § 4 Abs. 4a EStG anzuwenden. Bei der Einschränkung des Schuldzinsenabzugs ist Folgendes zu beachten: Wurden Überentnahmen getätigt, ist der Abzug der betrie...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.11 Zinsschranke

Gegen die sog. Zinsschranke des § 8a KStG bestehen verfassungsrechtliche Bedenken. Der BFH hält die Zinsschranke für verfassungswidrig und hat die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.[1] Auch wenn dieses Verfahren primär die Norm des § 4h EStG betrifft, werden sich daraus im Hinblick auf die Zinsschranke des § 8a KStG voraussichtlich rechtliche Rückschlüsse ergeben....mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist hingegen die Eintragung zur Dauer des Wirtschaftsjahres in Zeile 2. Für den Fall, dass im Jahr 2023 ...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 2.1 Grundvordrucke

Für die Erklärung wird in allen Fällen der Vordruck Körperschaftsteuererklärung 2023 – Vordruck KSt 1 – benötigt. Erforderlich werden in den meisten Fällen die Zusatzvordrucke Anlage GK, Anlage ZVE und Anlage WA sein. Dies gilt auch für den Fall, dass zeitweise nur eine beschränkte Steuerpflicht bestanden hat. Nicht mehr im Grundvordruck enthalten sind die zu erklärenden Date...mehr

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Genussrechte in der Rechnun... / 4.1.3 Gezahlte Vergütungen auf das Genussrechtskapital bei der Einkommensermittlung

Rz. 73 Grundlagen Sofern es sich bei der Zuführung von Genussrechtskapital um eine Überlassung von Fremdkapital handelt (obligationsähnliches Genussrechtskapital),[1] sind gezahlte Vergütungen auf das Genussrechtskapital Betriebsausgaben i. S. d. § 8 Abs. 1 KStG i. V. m. § 4 Abs. 4 EStG.[2] Dies ist unabhängig davon, ob das als Fremdkapital überlassene Genussrechtskapital in ...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 2.2 Zusatzvordrucke

Die folgenden weiteren Vordrucke (in alphabetischer Reihenfolge) sind in den nachfolgenden Fallkonstellationen zu verwenden: Für die Anrechnung bzw. den Abzug ausländischer Steuern die Anlage AESt; die Anlage AEV für nicht nach DBA steuerfreie negative Einkünfte bzw. Gewinnminderungen nach § 2a Abs. 1 EStG; die Anlage Ber für steuerbefreite Berufsverbände; die Anlage EÜR, sofern...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.8 Verhältnis zur Zinsschranke

Tz. 181 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Der Zinsschranke (s § 8a KStG) unterliegen nur solche Zinsaufwendungen, die den maßgeblichen Gewinn bzw das maßgebliche Einkommen gemindert haben. Vergütungen für beteiligungsähnliche Genussrechte iSv § 8 Abs 3 S 2, 2. Alt KStG führen nicht zu Zinsaufwendungen iSd § 4h Abs 3 S 2 EStG; s Schr des BMF v 04.07.2008 (BStBl I 2008, 718, Rn 18). ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 8a (KreditzweitmarktförderungsG 2023) Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen bei Körperschaften (Zinsschranke)

Ausgewählte Literaturhinweise: Behrens/Sparr, Die Zinsschranke und die Zinshöhenschranke nach dem Entw eines WachstumschancenG, Ubg 9/2023, 461; Graßl/Wienke, Der Zinsaufwandsbegriff der Zinsschranke nach geltendem und zukünftigem Recht, DStR 51–52/2023, 2829; Grotherr, Zur Reform der Zinsschranke und Einführung einer Zinshöhenschranke durch das WachstumschancenG, DStZ 2023, 71...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Neuregelung der Zinsschranke

Tz. 1 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Mit dem KreditzweitmarktförderungsG (Ges v 22.12.2023, BGBl I 2023, Nr. 411) wurde die in den § 4h EStG u § 8a KStG normierte Zinsschrankenregelung geändert. Die Grundsystematik wurde nicht geändert. Die Änderungen dienten insbes der Anpassung an die Bestimmungen von Art 4 der EU-RL 2016/1164 (Anti-Tax-Avoidance-Directive – ATAD) (hierzu auch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Behrens/Sparr, Die Zinsschranke und die Zinshöhenschranke nach dem Entw eines WachstumschancenG, Ubg 9/2023, 461; Graßl/Wienke, Der Zinsaufwandsbegriff der Zinsschranke nach geltendem und zukünftigem Recht, DStR 51–52/2023, 2829; Grotherr, Zur Reform der Zinsschranke und Einführung einer Zinshöhenschranke durch das WachstumschancenG, DStZ 2023, 713; Hagemann/Kahlenberg, Komm zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Anwendungsbereich

Tz. 6 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 8a Abs 1 S 4 KStG nF regelt, dass alle Eink eines KSt-Subjekts als in einem Betrieb iSd Zinsschranke erzielt gelten. Unbeschr stpfl Kap-Ges erzielen stets Eink aus einem einzigen Gew, da § 8 Abs 2 KStG eine sog Gewerblichkeitsfiktion enthält (s Schr des BMF v 04.07.2008, BStBl I 2008, 718 Rn 7). Für beschr stpfl Kap-Ges gilt diese Gewerblic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.10.2 Anwendung des § 8a KStG idF des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes (§ 34 Abs 4 S 2 KStG idF des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes)

Tz. 24 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Durch das Kreditzweitmarktförderungsges wurde S 2 dem § 34 Abs 4 KStG angefügt. Nach § 34 Abs 4 S 2 KStG ist § 8a KStG in der am 31.12.2023 geltenden Fassung weiter anzuwenden, soweit dieser sich auf § 4h EStG in der am 31.12.2023 geltenden Fassung bezieht. Die Regelungen zur Zinsschranke des § 4h EStG idF des Kreditzweitmarktförderungsges si...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10 Erstmalige Anwendung des § 2 Abs 4 S 1, des § 4 Abs 2 S 2, des § 9 S 3, des § 15 Abs 3 und des § 20 Abs 9 UmwStG idF des WachstumsBG (§ 27 Abs 10 UmwStG)

Tz. 28 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Durch das WachstumsBG wurden § 2 Abs 4 S 1, § 4 Abs 2 S 2, § 9 S 3, § 15 Abs 2 und § 20 Abs 9 UmwStG an die Änderungen bei der Zinsschranke angepasst, soweit diese für das UmwStG relevant sind. Hierbei handelt es sich um die Regelungen, die die Verlustnutzung bzw den Verlustübergang iRe Umwandlung betreffen. Diese Regelungen wurden um den EBI...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3 Stand-alone-Klausel (§ 4h Ab 2 S 1 Buchst b EStG)

Tz. 18 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die Zinsschranke ist nach § 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG nF nicht anzuwenden, wenn der Stpfl keiner Pers iSd § 1 Abs 2 des AStG nahesteht und über keine BetrSt außerhalb des Staates verfügt, in dem sich sein Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Sitz oder seine Geschäftsleitung befindet (sog Stand-alone-Klausel). Wenngleich die dt Zinsschrankenre...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Verwendung der vGA beim Gesellschafter: Der Vorteilsverbrauch

Tz. 433g Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Gerade bei bilanzierenden AE, bei denen eine erhaltene vGA zu einem bilanziellen Ertrag führt (s Tz 433f), zeigt sich, dass eine erhaltene vGA neben der Erfassung als (Kap-)Ertrag auch noch eine weitere Konsequenz haben muss, nämlich ihre Verwendung. Schließlich muss ein Buchungssatz auch eine Sollbuchung ausweisen, wenn als Habenbuchung e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10 Übergang des Zinsvortrags und EBITDA-Vortrags (§ 20 Abs 9 UmwStG)

Tz. 375 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 § 20 Abs 9 UmwStG ist durch das URefG 2008 angefügt worden und durch die Einführung einer Abzugsbeschränkung für betriebliche Zinsaufwendungen gem § 4h EStG (Zinsschranke) veranlasst (zur erstmaligen Anwendung s § 27 Abs 5 UmwStG). Es wird geregelt, ob die übernehmende Gesellschaft eine dem eingebrachten BV anhaftende zukünftige Abzugsmöglic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Freigrenze (§ 4h Abs 2 S 1 Buchst a EStG)

Tz. 17 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die Zinsschrankenregelung ist weiterhin nicht anzuwenden, wenn die Nettozinsaufwendungen des Betriebs weniger als 3 Mio EUR betragen (s § 4h Abs 2 S 1 Buchst a EStG nF). Die Freigrenze und ihre Höhe stehen in Einklang mit der ATAD, die in Art 4 Abs 3 Unter-Abs 1 eine Ausnahme von der Abzugsbeschränkung für Nettozinsaufwendungen von bis zu 3 M...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 EBITDA-Vortrag

Tz. 27 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Mit dem KreditzweitmarktförderungsG 2023 wurde § 4h Abs 1 S 3 Hs 2 EStG ergänzt. Danach entsteht ein EBITDA-Vortrag auch nicht in Wj, in denen die Zinserträge höher als die Zinsaufwendungen sind. Bisher war die Entstehung eines EBITDA-Vortrags ausdrücklich ges nur in Wj ausgeschlossen, in denen die Zinsschranken-Grundregel aufgr eines einsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Rechtsgrundlagen

Tz. 1 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 8 Abs 3 S 2 KStG mindern (auch) vGA das Einkommen nicht. Im EStG sind vGA in § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG genannt. Danach gehören auch vGA zu den Bezügen iS dieser Vorschrift und damit zu den Einnahmen aus KapV. Weder im KStG noch im EStG ist jedoch eine Definition des Begriffes der vGA enthalten; es handelt sich um einen sog unbestimmten R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.13.2 Spendenabzug bei Organschaft

Tz. 227 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Im Fall der Organschaft mit GAV ziehen OT und OG jeweils bei der Ermittlung ihres eigenen Einkommens ihre eigenen Spenden ab. Dies folgt aus § 15 KStG; danach gelten hinsichtlich des Spendenabzugs die allg Vorschriften (s auch R 9 Abs 5 S 1 KStR 2015 sowie s § 14 KStG Tz 700ff). Tz. 228 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Entspr der getrennten Berück...mehr