Fachbeiträge & Kommentare zu Zinsschranke

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 3.8 Zeile 11

In dieser Zeile sind die Zinsaufwendungen des laufenden Wirtschaftsjahrs hinzuzurechnen. Den Begriff der Zinsaufwendungen definiert § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG.[1] Dieser Betrag ist in keiner Anlage enthalten, muss also ermittelt und in Zeile 11 eingetragen werden. Bei Organschaften werden die Auswirkungen der Zinsschranke nur auf der Ebene des Organträgers ermittelt, da alle Ges...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 3.17 Zeile 19a

In dieser Zeile ist anzugeben, ob der gesamte verbliebene Zinsaufwand abzugsfähig ist, weil eine von 2 Ausnahmen des § 4h Abs. 2 Satz 1 EStG vorliegt. Erfasst werden nur die Konzernklausel gem. § 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. b EStG und die Escape-Klausel gem. § 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. c EStG. Die Ausnahme gem. § 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. a EStG wird nicht in Zeile 10, sondern in...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 4.9 Zeile 35

In Zeile 35 ist der Zugang zum fortführungsgebundenen Zinsvortrag einzutragen. Dies ist ein Zinsvortrag, für den die Voraussetzungen des § 8d KStG erfüllt sind und unter der Voraussetzung, dass der Stpfl. einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Die Anlage Zinsschranke sieht keine Möglichkeit vor, ausdrücklich einen entsprechenden Antrag zu stellen; dieser wird in Zeile 12 ...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 3 Abziehbare Zinsen und Zinsvortrag (§ 4h EStG i. V. m. § 8 Abs. 1, § 8a KStG)

In den Zeilen 5–38 werden die Höhe der im laufenden Wirtschaftsjahr abzugsfähigen Zinsen und der Zinsvortrag ermittelt. Bei einer Organschaft hat nur der Organträger, wenn er nicht zugleich Organgesellschaft ist, die Anlage Zinsschranke auszufüllen. Da alle Gesellschaften des Organkreises als "ein" Betrieb gelten (§ 15 Satz 1 Nr. 3 KStG) und die Auswirkungen der Zinsschranke ...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 7.4 Zeile 63

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 11.3 Zeile 94

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 7.6 Zeile 65

In dieser Zeile ist die Zwischensumme zu bilden.mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 2 Allgemeine Angaben

2.1 Vor Zeilen 1–3 Die Zeilen 1–3 fragen ab, ob mehrere Betriebe vorliegen. Die Zinsschranke ist nicht je Stpfl., sondern je "Betrieb"” anzuwenden. Ein "Betrieb" ist eine selbstständige organisatorische Unternehmenseinheit im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, der gewerblichen Tätigkeit und der selbstständigen Tätigkeit, die von anderen Einheiten desselben Stpfl. abgegren...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 8.3 Zeile 70

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 8.1 Zeile 68

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 5 Weitere Angaben

5.1 Vor Zeilen 37–38 In den Zeilen 37 und 38 sind außerhalb der Berechnung der abzugsfähigen Zinsaufwendungen und des verbleibenden Zinsvortrags 2 Werte einzutragen, die für die Ermittlung der abziehbaren Zinsaufwendungen notwendig sind. Bei Organschaften ist diese Zeile nur vom Organträger auszufüllen; dann müssen die Eintragungen aber auch die jeweiligen Werte aller Organges...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 9.4 Zeile 79

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 9.2 Zeile 77

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 9.6 Zeile 81

In dieser Zeile ist die Zwischensumme zu bilden.mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 5.4 Zeilen 39–49

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 3.7 Zeile 10

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 6.5 Zeile 53

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 10.1 Zeile 84

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 10.3 Zeile 86

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 7.3 Zeile 62

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 11.2 Zeile 93

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 11.6 Zeile 97

In dieser Zeile ist die Zwischensumme zu bilden.mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 11.4 Zeile 95

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 8.2 Zeile 69

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 8.4 Zeile 71

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 4.4 Zeile 30

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 8.6 Zeile 73

In dieser Zeile ist die Zwischensumme zu bilden.mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 4.6 Zeile 32

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 9.3 Zeile 78

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 4.8 Zeile 34

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 9.1 Zeile 76

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 10.4 Zeile 87

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 10.2 Zeile 85

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 10.6 Zeile 89

In dieser Zeile ist die Zwischensumme zu bilden.mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 11.1 Zeile 92

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 5.3 Zeile 38

In dieser Zeile ist die Höhe der Vergütungen für Gesellschafter-Fremdkapital an wesentlich beteiligte Anteilseigner, ihnen nahestehende Personen und Dritte einzutragen, die ein Rückgriffsrecht gegen den wesentlich beteiligten Anteilseigner oder die ihm nahestehenden Personen haben. Überschreiten diese Vergütungen 10 % des Zinssaldos, ist die Zinsschranke anzuwenden, auch wen...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 3.11 Zeile 14

In dieser Zeile sind die Zinserträge des laufenden Wirtschaftsjahrs zu erfassen.[1] Im Fall der Organschaft sind nur die Zinserträge des Organträgers einzutragen. Die Zinserträge der Organgesellschaften werden in Zeile 15 erfasst. Auch hier sind an sich Zinserträge innerhalb des Organkreises nicht zu berücksichtigen, da der Organkreis für die Zinsschranke als "ein" Betrieb gi...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 6.6 Zeile 54

In dieser Zeile ist das verrechenbare EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahrs 2019 einzutragen, also 30 % des EBITDA dieses Wirtschaftsjahrs. Etwaige Verringerungen des EBITDA durch Umwandlungen mit Rückwirkung gem. § 2 Abs. 4 Sätze 3, 4 UmwStG sind bei der Ermittlung zu berücksichtigen. Danach darf der aufnehmende Rechtsträger den EBITDA-Vortrag nicht berücksichtigen, soweit ...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 4.1 Vor Zeilen 28–36

In den Zeilen 28–36 wird der fortführungsgebundene Zinsvortrag gem. § 8d i. V. m. § 8a KStG ermittelt. Dieser ist gem. § 8d Abs. 1 Satz 7 KStG gesondert festzustellen. Ein fortführungsgebundener Zinsvortrag entsteht, wenn der Stpfl. im Falle eines schädlichen Anteilseignerwechsels gem. § 8c KStG einen Antrag stellt und die Voraussetzungen des § 8d KStG vorliegen. Der fortführ...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 3.1 Zeile 5

In dieser Zeile ist als Ausgangswert für die Ermittlung der abzugsfähigen Zinsen und des verbleibenden Zinsvortrags der auf den Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs gesondert festgestellte Zinsvortrag einzutragen. Zu einem Zinsvortrag kann es außer in dem Fall, dass die Zinsaufwendungen in Wirtschaftsjahren bis 2018 nicht vollständig abgezogen werden konnten, auch da...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 5.2 Zeile 37

In diese Zeile sind die Abschreibungen einzutragen, soweit sie bei der Bemessungsgrundlage der Zinsschranke (des EBITDA) zu berücksichtigen sind. Dies sind die linearen Abschreibungen nach § 7 EStG, die Sofortabsetzung für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG und die sog. Poolabschreibung nach § 6 Abs. 2a EStG. Nicht anzusetzen sind Sonderabschreibungen, erhöh...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 7 EBITDA-Vortrag bezogen auf das fünfte vorangegangene Wirtschaftsjahr

7.1 Zeile 60 In dieser Zeile ist der Abschlusszeitpunkt des fünften vorangegangenen Wirtschaftsjahrs anzugeben. Dies ist erforderlich, weil der EBITDA-Vortrag je Wirtschaftsjahr ermittelt wird. Da auch Rumpfwirtschaftsjahre betroffen sein können, dient die Angabe des Abschlusszeitpunkts der Identifizierung des jeweiligen Wirtschaftsjahrs. 7.2 Zeile 61 In Zeile 61 ist der EBITDA...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 11.7 Zeile 98

In dieser Zeile ist der Betrag vom EBITDA-Vortrag abzuziehen, der im Rahmen einer Sanierung genutzt wird. Dieser Betrag ergibt sich ggf. als anteiliger Betrag aus Zeile 40 der Anlage SAN abzüglich der Minderung, die auf das vorangegangene Wirtschaftsjahr (Zeilen 66, 74, 82, 90) entfällt. Durch diese Regelung wird die Verwendungsreihenfolge nach den Wirtschaftsjahren sicherges...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 12 EBITDA-Vortrag bezogen auf das laufende Wirtschaftsjahr

12.1 Zeile 100 In dieser Zeile ist das verbleibende EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahrs einzutragen. Es ergibt sich aus dem Betrag aus Zeile 54 (EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahrs) abzüglich Zeile 55 (Verrechnung des EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahrs). 12.2 Zeile 101 In dieser Zeile ist der Betrag vom EBITDA-Vortrag abzuziehen, der im Rahmen einer Sanierung genutzt wir...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 3.23 Zeile 25

In dieser Zeile ist der nicht abzugsfähige Zinsaufwand zu ermitteln. Dieser ergibt sich aus dem gesamten Zinsaufwand (Zeile 13), abzüglich des abziehbaren Zinsaufwands im Wirtschaftsjahr (Zeile 24).mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 4 Fortführungsgebundener Zinsvortrag nach § 8d i. V. m. § 8a KStG

4.1 Vor Zeilen 28–36 In den Zeilen 28–36 wird der fortführungsgebundene Zinsvortrag gem. § 8d i. V. m. § 8a KStG ermittelt. Dieser ist gem. § 8d Abs. 1 Satz 7 KStG gesondert festzustellen. Ein fortführungsgebundener Zinsvortrag entsteht, wenn der Stpfl. im Falle eines schädlichen Anteilseignerwechsels gem. § 8c KStG einen Antrag stellt und die Voraussetzungen des § 8d KStG vor...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 7.8 Zeile 67

In dieser Zeile wird der EBITDA-Vortrag zum Schluss des fünften vorangegangenen Wirtschaftsjahrs ermittelt. Er ergibt sich rechnerisch aus den vorangegangenen Zeilen. Der EBITDA-Vortrag des fünften vorangegangenen Wirtschaftsjahrs verfällt, wenn er ungenutzt ist. Der Betrag ist in Zeile 58 zu übernehmen.mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 12.2 Zeile 101

In dieser Zeile ist der Betrag vom EBITDA-Vortrag abzuziehen, der im Rahmen einer Sanierung genutzt wird. Dieser Betrag ergibt sich ggf. als anteiliger Betrag aus Zeile 40 der Anlage SAN abzüglich der Minderung, die auf das vorangegangene Wirtschaftsjahr (Zeilen 66, 74, 82, m. E. auch um die Beträge in Zeilen 90 und 98) entfällt. Durch diese Regelung wird die Verwendungsreihe...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 3.13 Zeile 16

In dieser Zeile sind die Zinserträge nach § 46 Abs. 1 Satz 1 InvStG i. V. m. § 4h Abs. 1 EStG aus Spezialinvestmentanteilen lt. gesonderter und einheitlicher Feststellung einzutragen.mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 8.5 Zeile 72

In diese Zeile ist der Verbrauch des EBITDA-Vortrags des laufenden Wirtschaftsjahrs einzutragen. Dieser Betrag ergibt sich aus Zeile 56 abzüglich des Verbrauchs, der dem vorangegangenen Wirtschaftsjahr zuzuordnen ist (Zeile 64). Damit wird sichergestellt, dass zunächst der EBITDA-Vortrag des fünften vorangegangenen Wirtschaftsjahrs genutzt wird. Der Betrag darf aber den Betr...mehr