Fachbeiträge & Kommentare zu Zinsschranke

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Betriebsaufspaltung

Rn. 180 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Ergibt sich im Falle einer klassischen Betriebsaufspaltung die Gewerblichkeit des Besitzunternehmens nur aus einer personellen u sachlichen Verflechtung mit dem Betriebsunternehmen, begründen diese beiden gewerblichen Betriebe für sich genommen noch keinen Konzern iSd Zinsschranke. Besitz- u Betriebsgesellschaft sind steuerlich nicht als ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Organschaft

Rn. 187 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Ein Organkreis wird für Zwecke der Zinsschranke grds nach § 15 S 1 Nr 3 KStG als ein einziger Betrieb u im Umkehrschluss nicht als Konzern qualifiziert. Allerdings kann der Organkreis grds Teil eine Konzerns iSd Zinsschranke sein, wenn bspw außerhalb des Organkreises weitere konzernzugehörige Betriebe vorhanden sind. Rn. 188–190 Stand: EL 13...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sekundäres Unionsrecht

Rn. 60 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 In der Literatur wird auch ein möglicher Verstoß der Zinsschranke gegen die Zins- u Lizenzgebührenrichtlinie (Richtlinie 2003/49/EG des Rates v 03.06.2003, Richtlinie über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen u Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten, Abl L 157, 49) angenommen (ua Dörr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Organschaft

Schrifttum: Stangl/Hageböke in Schaumburg/Rödder, Unternehmensteuerreform 2008, 510. Rn. 307 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Vorschriften zur Zinsabzugsbeschränkung enthalten auch Sonderregelungen für die Organschaft iSd §§ 14ff KStG. Nach § 15 S 1 Nr 3 S 1 KStG gilt der Organkreis als ein Betrieb iSd § 4h EStG (s Rn 63ff). Dies gilt dabei auch im Rahmen eines mehrstufigen Orga...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitpunkt

Rn. 174 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Dem Gesetz ist keine Aussage zu entnehmen, wann der an sich v der Zinsschranke betroffene Betrieb nicht zu einem Konzern gehören darf, wenn er von der Ausnahme des § 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG Gebrauch machen möchte. Auch ist nicht erkennbar, ob es sich um eine stichtagsbezogene o um eine auf einen Zeitraum bezogene Tatbestandsvoraussetzung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. EBITDA-Vortrag

Schrifttum: Rödder, Entsteht ein EBITDA-Vortrag in Jahren mit einem Zinsertragsüberhang?, DStR 2010, 529; Kessler/Lindemer, Die Zinsschranke nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz, DB 2010, 472; Herzig/Liekenbrock, Zum EBITDA-Vortrag der Zinsschranke, DB 2010, 690; Bohn/Loose, Ausgewählte Zweifelsfragen bei der Anwendung des EBITDA-Vortrags, DStR 2011, 241; Fischer, Zinsschranke...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Zinsvortrag

Schrifttum: Schaden/Käshammer, Der Zinsvortrag iRd Regelungen zur Zinsschranke, BB 2007, 2317; Köhler/Hahne, BMF-Schreiben zur Anwendung der steuerlich Zinsschranke u Gesellschafter-Fremdfinanzierung bei KapGes, DStR 2008, 1505; Beusser, Der Zinsvortrag bei der Zinsschranke, FR 2009, 49. Rn. 91 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Nicht abziehbare Zinsaufwendungen können nach § 4h Abs 1 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kessler/Köhler/Knörzer, Die Zinsschranke im Rechtsvergleich, IStR 2007, 419. Rn. 313 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Vor dem Hintergrund der Berechnungsparameter für die Zinsabzugsbeschränkung sind im Bereich von Holdinggesellschaften regelmäßig folgende Aspekte relevant: hoher FK-Anteil. kein Anfall von AfA-Aufwand. Für den Ausnahmetatbestand des EK-Vergleichs (s Rn 108ff) sind die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lüdenbach in Lüdenbach/Hoffmann (Hrsg), Haufe IFRS-Praxis-Kommentar, 5. Aufl 2007, § 32; Lüdenbach/Hoffmann, Der IFRS-Konzernabschluss als Bestandteil der Steuerbemessungsgrundlage für die Zinsschranke nach § 4h EStG-E, DStR 2007, 636; Weber-Grellet, Der Konzernbegriff des § 4h EStG, DStR 2009, 557.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Einzelunternehmer

Rn. 182 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Nicht konzerngebunden sind insb auch Einzelunternehmer, die keine weiteren Beteiligungen halten, sowie KapGes, deren Anteile sich im Streubesitz befinden u ebenfalls keine weiteren Beteiligungen halten. Hält der Einzelunternehmer allerdings eine Mehrheitsbeteiligung an einer KapGes, so wird dadurch ein Konzern iSd Zinsschranke begründet.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Betriebsbegriff iSd § 4h EStG

Schrifttum: Dörr/Geibel/Fehling, Die neue Zinsschranke, NWB F 4, 5199 v 06.08.2007; Middendorf/Stegemann, Die Zinsschranke nach der Unternehmensteuerreform 2008, INF 2007, 305; Schaden/Käshammer, Der Zinsvortrag iRd Regelungen zur Zinsschranke, BB 2007, 2317; Köster-Böckenförde, Der Begriff des "Betriebs" iRd Zinsschranke, DB 2008, 2213. Rn. 63 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 § 4h Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verrechenbares EBITDA

Rn. 75 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Zinsaufwendungen eines Betriebs sind in Höhe seines Zinsertrags unbeschränkt abziehbar, darüber hinaus jedoch nur in Höhe des verrechenbaren EBITDA. Das verrechenbare EBITDA ergibt sich aus § 4h Abs 1 S 2 EStG u bildet die Bezugsgröße zur Ermittlung der maximal abziehbaren Zinsaufwendungen. Rn. 76 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Ausgangspunkt zur ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ausnahmetatbestände

Rn. 13 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Zinsschranke kommt nicht zur Anwendung, soweit einer der drei in § 4h Abs 2 S 1 EStG genannten Ausnahmetatbestände (u bei Körperschaften keine Rückausnahme nach § 8a KStG) vorliegt: 3 Mio EUR Freigrenze (§ 4h Abs 2 S 1 Buchst a EStG); fehlende o nur anteilsmäßige Konzernzugehörigkeit (§ 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG); Escape-Klausel (§ 4h Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Prüfschemata

Rn. 19 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Wirkungsweise der Zinsschranke lässt sich wie folgt grafisch darstellen: Rn. 20 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Ergänzende grafische Darstellung zur Wirkungsweise der Rückausnahmen für schädliche Gesellschafterfremdfinanzierung gem § 8a Abs 2 u 3 KStG: Rn. 21–22 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) GmbH & Co KG

Rn. 185 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Grds dürften die Voraussetzungen zur Begründung eines Konzerns iSd Zinsschranke auch bei typischen GmbH & Co KG-Strukturen (a § 15 EStG (Bitz) Rn 41a) vorliegen. In aller Regel besteht die typische GmbH & Co KG als Mischform sowohl aus einer KapGes (GmbH) als auch aus einer PersGes (KG), sodass zwei Betriebe vorliegen. Im Rahmen dessen kann...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zinsaufwand bei der Mitunternehmerschaft

Rn. 296 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Eine v Gesetzgeber vielleicht beabsichtigte Vermeidung von möglichen Gestaltungen könnte ggfs im Rechtsinstitut der Sonder-BE gesehen werden. Bei Körperschaften (KapGes) als "vorgeordnete" Rechtsperson der PersGes unterliegt die Zinszahlung der PersGes an die KapGes (als Mitunternehmerin) nicht der Abzugsbeschränkung, da sie den "maßgeblich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Gesonderte Feststellung des EBITDA- u Zinsvortrags (§ 4h Abs 4 EStG)

Rn. 191 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Sowohl ein EBITDA- als auch ein Zinsvortrag sind nach § 4h Abs 4 EStG gesondert festzustellen. Die Feststellung erfolgt dabei betriebsbezogen u somit für den betreffenden "Betrieb". Der Feststellungsbescheid stellt einen eigenen VA dar u richtet sich gem § 179 Abs 2 S 1 AO an den Inhaber des Betriebs. Bei einem Einzelunternehmer ist dies de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gesellschafterwechsel

Rn. 267 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Bei Eintritt eines Gesellschafters ohne Ausscheiden eines anderen bleibt der Zinsvortrag der aufnehmenden Gesellschaft unberührt. Das gilt auch für Einbringungen von Einzelunternehmen o PersGes gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten am aufnehmenden Unternehmen o bei Verschmelzungen von PersGes. Umgekehrt kann ein beim einlegenden "Betrieb"...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Weitere Anwendungsfälle im Konzernfall nach § 8a Abs 3 KStG

Rn. 288 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Tatbestandsvoraussetzung ist neben der "Vorordnung" einer Körperschaft die Zugehörigkeit der mitunternehmerischen PersGes zu einem Konzern. Beispiel 5: Die PersGes I ist der KapGes nachgeordnet u stellt eine Konzern-(Tochter-)Gesellschaft dar. Diese Beteiligungskonstellation unterliegt dem Rechtsfolgenverweis auf § 8a Abs 3 KStG aufgrund § 4...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.1 Allgemeines

Tz. 740 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Auch bei grenzüberschreitenden Finanzierungen verbundener Unternehmen gelten die Grundsätze der Finanzierungsfreiheit sowie der Maßgeblichkeit der H-Bil für die St-Bil (s Urt des BFH v 05.02.1992, BStBl II 1992, 532). Eine Ausnahme ergibt sich jedoch aus dem Umstand, dass für die Qualifikation einer "Finanzierungsmaßnahme", dh ob EK oder FK ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.3.3.3 Beurteilung und Auswirkungen des BFH-Urteils vom 17.10.2007 – I R 5/06

Tz. 1630 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Bei der Bewertung der Auswirkungen des Urt ergeben sich folgende Aspekte:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.6.4.1 Aktuelle Behandlung

Tz. 1736 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Fin-Verw untersucht hierbei sowohl die Frage, ob die inl Behandlung zutr ist als ob auch eine Spontanauskunft an den ausl Staat angebracht ist (wie zB auch in Cross-boarder-Leasing-Fällen). Beispiel 1: Die französische M-Holding-Sarl (nachfolgend M-Sarl), eine 100 %-ige TG der französischen G-SA, erwirbt zum 01.01.01 eine Beteiligung an ...mehr

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§ 33 Anhang / 7.14 Latente Steuern (§ 274 HGB)

Rz. 386 Durch die Abgrenzung latenter Steuern wird das Ziel verfolgt, die Steuerbelastung des Unternehmens so darzustellen, als ob der handelsrechtliche JA auch die Steuerbemessungsgrundlage wäre. In der Vergangenheit spielte diese Abgrenzung in HGB-JA praktisch kaum eine Rolle, wofür mehrere Gründe ausschlaggebend waren. (1) Die relativ enge Verknüpfung von Handels- und Ste...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Nichtberücksichtigung anderer Vorschriften (Absatz 3 Satz 4)

Rz. 340 [Autor/Stand] Entstehungsgeschichte. Durch das UntStFG v. 20.12.2001 [2] wurde die Anwendung von § 8 b Abs. 1 und 2 KStG innerhalb der Ermittlung von Zwischeneinkünften ausdrücklich ausgeschlossen. Bemerkenswert ist, dass § 21 keine Vorschrift über die erstmalige Anwendung der geänderten Fassung enthält. § 8 b Abs. 1 und 2 KStG ist als solcher erstmals für den Veranla...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 10 Hinzurechnungsbetrag

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Dipl.-Kfm., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht Prof. Dr. Jens Schönfeld, Honorarprofessor an der Universität Osnabrück Literaturverzeichnis Adrian/Fey/Selzer, BEPS-Umsetzungsgesetz, StuB 2017, 94...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Wenige Änderungen. § 10 hat in seiner Entstehungsgeschichte keine grundlegenden Änderungen erfahren. Dies beruht vor allem darauf, dass die Bestimmung nicht die Gesetzessystematik der Hinzurechnungsbesteuerung berührt, sondern eher als technische Durchführungsvorschrift verstanden werden muss. Gerade diese Tatsache hat im Ergebnis dazu geführt, dass die B...mehr

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Gesellschafter-Fremdfinanzierung nach § 8a KStG 2002 n.F.

Leitsatz Eine vGA i.S.d. § 8a Abs. 5 KStG 2002 n.F. (sog. Korb II‐Gesetz) ist nicht erst auf der Stufe der Mitunternehmerkapitalgesellschaft, sondern als Teil des gesondert und einheitlich festzustellenden Gewinns einer Personengesellschaft und damit auch bei der Ermittlung ihres Gewerbeertrags zu erfassen. Normenkette § 8a Abs. 5 KStG 2002 n.F., § 7 GewStG 2002 Sachverhalt Be...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zinsschranke; Gesellschafter-Fremdfinanzierung

Leitsatz Bei der Prüfung der 10 %-grenze, ob zur Anwendung der sog. Zinsschranke eine "schädliche" Gesellschafter-Fremdfinanzierung i.S.d. § 8a Abs. 3 Satz 1 KStG 2002 i.d.F. des UntStRefG 2008 vorliegt (Rückausnahme zum sog. Eigenkapital- und Konzernvergleich des § 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. c EStG 2002 i.d.F. des Bürgerentlastungsgesetzes Krankenversicherung), sind Vergütung...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verfassungsmäßigkeit der sog. Zinsschranke

Leitsatz Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 4h EStG 2002 i.d.F. d. Bürgerentlastungsgesetzes Krankenversicherung i.V.m. § 8 Abs. 1 und § 8a KStG 2002 i.d.F. des UntStRefG 2008 gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt. Normenkette § 4h EStG 2002, § 4h EStG 2009, § 8a KStG 2002 (i. d .F. des UntStRefG 2008), Art. 3 Abs. 1, Art. 100 Abs. 1 GG, § 80 BVerfGG Sachv...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (BT-Drucks. 16/4841 v. 27.3.2007)

Begründung (Auszug) Zu Artikel 7 (§ 1 Außensteuergesetz) Allgemein Ein Kernelement der Unternehmensteuerreform ist die Sicherung des deutschen Steuersubstrats. Zinsschranke (vgl. insbesondere § 4 h EStG in Artikel 1 des Gesetzentwurfs) und Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer (vgl. § 8 GewStG in Artikel 3 des Gesetzentwurfs) erschweren Gewinnverlagerungen und Finanzierungsgest...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Tarifbegünstigung einer Entlassungsentschädigung bei Auszahlung in zwei Teilbeträgen

Leitsatz Die für eine ermäßigte Besteuerung einer Entlassungsentschädigung erforderliche Zusammenballung ist auch dann erfüllt, wenn im Erstjahr lediglich ein absolut als auch prozentual geringfügiger Betrag ausgezahlt wird und die Auszahlung des weitaus größeren Restbetrags im zweiten Jahr erfolgt. Sachverhalt Im Streitfall erhielt der Steuerpflichtige eine Entlassungsentsch...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Maßgeblicher Gewinn für die Zinsschranke

Leitsatz Für die Zinsschranke nach § 4h EStG wird bei der Oberpersonengesellschaft einer mehrstöckigen Personengesellschaftsstruktur auf den Gesamtgewinn dieser Gesellschaft einschließlich der Ergebnisanteile für die Tochterpersonengesellschaften abgestellt. Sachverhalt Eine gewerbliche GmbH & Co. KG ist an mehreren Tochterpersonengesellschaften als Kommanditistin beteiligt. ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 4h EStG 2002 n.F.

Leitsatz 1. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die Einschränkung des Betriebsausgabenabzugs für Zinsaufwendungen gem. § 4h EStG (sog. Zinsschranke) mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist. 2. Eine AdV ist nicht deswegen zu versagen, weil zu erwarten ist, dass das BVerfG lediglich die Unvereinbarkeit eines Gesetzes mit dem GG aussprechen und dem Gesetzgeber eine Nachbesserungspflicht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 52... / Abs. 12d

Rz. 33 Abs. 12d enthält die Übergangsregelungen zur Einführung der Zinsschranke in § 4h EStG sowie deren Änderungen. Grundsätzlich ist die Zinsschranke nach S. 1 erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 25.5.2007 beginnen und nicht vor dem 1.1.2008 enden, also grundsätzlich im Vz 2008 (§ 4h EStG Rz. 20ff.). Rz. 34 Die Ausdehnung der Geltung des § 8c KStG im Rahm...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Gesamtbetrachtung für die 10 %-Grenze der Zinsschranke

Leitsatz Für die 10 %-Grenze der unschädlichen Gesellschafterfremdfinanzierung ist keine isolierte Betrachtung anzustellen. Die Zinsschranke ist trotz gewissen Zweifeln nicht verfassungswidrig. Sachverhalt Das Finanzamt hat für die Zinsaufwendungen einer GmbH den Betriebsausgabenabzug nur teilweise zugelassen, da die sog. Zinsschranke des §§ 8a KStG i. V. m. 4h EStG anzuwende...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Körperschaftsteuer / 5.1 Überblick

Seit 2008 gilt die sog. Zinsschranke. Die Zinsschranke bedeutet eine Einschränkung der Abziehbarkeit von Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben (§ 4h EStG). Die Zinsschranke findet sowohl auf Personenunternehmen (Einzelunternehmen, Personengesellschaften) als auch auf Körperschaften (z. B. Kapitalgesellschaften und Genossenschaften) Anwendung ("Betriebe" i. S. v. § 4h EStG). ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Körperschaftsteuer / 5.4 Ausnahmeregelungen für Einzelunternehmen und Organschaften

Die Zinsschranke ist nicht anzuwenden, wenn das Wohnungs- bzw. Immobilienunternehmen nicht zu einem Konzern gehört (§ 4h Abs. 2 Satz 1 Buchstabe b EStG). Dies bedeutet, dass z. B. ein Unternehmen, das weder einen Anteilseigner hat, der als Betrieb gilt und zu mehr als 50 % (mittelbar oder unmittelbar) beteiligt ist, noch dessen Finanz- und Geschäftspolitik mit einem oder mehr...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Körperschaftsteuer / 5.5 Ausnahme für Konzernunternehmen bei positiver Führung des Eigenkapital-Vergleichs

Neben der Freigrenze von 3 Mio. EUR und der Ausnahmeregelung für konzernfreie Betriebe sowie Organschaften kann bei Konzernunternehmen ein Eigenkapitalnachweis zur Verhinderung der Anwendung der Zinsschranke erbracht werden. Danach ist zu prüfen, ob der Betrieb, der zu einem Konzern gehört, eine Eigenkapitalquote am Schluss des vorangegangenen Abschlussstichtages hat, die gle...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Körperschaftsteuer / 5.2 Ermittlung des Zinssaldos und 3 Mio. EUR-Freigrenze

§ 4h Abs. 2 Satz 1 Buchstabe a EStG enthält eine Ausnahmeregelung von der Anwendung der Zinsschranke, und zwar dann, wenn der Zinssaldo weniger als 3 Mio. EUR beträgt (sog. Freigrenze). Es ist darauf hinzuweisen, dass in diesem Fall auch eine eventuell vorliegende schädliche Gesellschafterfremdfinanzierung (vgl. hierzu Kapitel 5.6) keine negativen Auswirkungen hat. Der Zinssa...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Körperschaftsteuer / 5.3 Abzugsfähigkeit des Zinssaldos in Höhe des verrechenbaren EBITDA

Sollte die Freigrenze von 3 Mio. EUR nicht eingehalten werden können, ist zu prüfen, ob das sog. verrechenbare EBITDA ausreichend hoch ist, um eine vollständige Abziehbarkeit der die Zinserträge übersteigenden Zinsaufwendungen (Zinssaldo) zu ermöglichen. Ermittlung des verrechenbaren EBITDA:mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Körperschaftsteuer / 5.6 Schädliche Gesellschafterfremdfinanzierung (§ 8a KStG)

Die Ausnahmeregelungen für Einzelunternehmen und Organschaften (§ 4h Abs. 2 Satz 1 Buchstabe b EStG) sowie für Konzernunternehmen, die den Eigenkapitalnachweis erbringen (§ 4h Abs. 2 Satz 1 Buchstabe c EStG), kommen nicht zur Anwendung, wenn sog. schädliche Gesellschafterfremdfinanzierungen vorliegen (§ 8a Abs. 2 und 3 KStG). Die 3 Mio. EUR-Freigrenze (vgl. Kapitel 5.2) gilt ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Körperschaftsteuer / 2 Einkommen und Steuersatz

Die Steuersubjekte der Körperschaftsteuer unterliegen wie die natürlichen Personen selbstständig als juristische Personen mit dem zu versteuernden Einkommen (Bemessungsgrundlage gemäß § 7 Abs. 1 KStG) der Körperschaftsteuer. Im Gegensatz zu den natürlichen Personen weisen die Körperschaften allerdings kein Privatvermögen, sondern nur Betriebsvermögen auf. Die Körperschaftsteu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 34 Schlussvorschriften (a. F.)

Rz. 1 § 34 KStG regelt die Anwendung des Gesetzes bzw. einzelner seiner Vorschriften für bestimmte Vz. Die Vorschrift wird nicht dadurch wirkungslos, dass sie in einem für einen späteren Vz geltenden KStG nicht mehr enthalten ist. Spätere Neufassungen des § 34 KStG verdrängen daher ältere Anwendungsvorschriften nur äußerlich, nicht aber nach dem sachlichen Regelungsgehalt, d...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kein AdV trotz verfassungsrechtlicher Zweifel hinsichtlich der Zinsschranke

Leitsatz Das FG sieht ernstliche Zweifel, ob das Abzugsverbot der Zinsschranke als verfassungskonform angesehen werden kann. Die beantragte Aussetzung der Vollziehung hat es trotzdem abgelehnt. Es beruft sich auf die Rechtsprechung des BFH, nach der eine AdV wegen verfassungsrechtlicher Zweifel ein besonderes, berechtigtes Interesse des Steuerpflichtigen an der Gewährung vor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2012, Angleichung d... / I. Grünbuch als Schwungrad für europäische Steuerreformbemühungen

Dr. Möhlenbrock präsentierte die im Rahmen des Grünbuchs entwickelten Konvergenzmaßnahmen zur Angleichung der Unternehmensbesteuerung in Deutschland und Frankreich und untersuchte ihre Signalwirkungen für die europäische Steuerpolitik. Basis der deutsch-französischen Initiative sei eine Erklärung von Bundeskanzlerin Merkel und dem ehemaligen Staatspräsidenten Sarkozy vom 16. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2012, Angleichung d... / C. Diskussionsbeiträge aus dem Auditorium

Nach Prof. Mellinghoff [9] dienten die Harmonisierungsbemühungen in erster Linie den Interessen der Mitgliedsstaaten. Inwiefern hierdurch aber auch den Unternehmensinteressen entsprochen würde, sei fraglich. Ihn interessiere hierbei, wie mit der Problematik der grenzüberschreitenden Berücksichtigung von Verlusten umgegangen werde. Nach Dr. Möhlenbrock sei davon auszugehen, das...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Die Zinsschranke (Azugsverbot für einen Teil der betrieblichen Zinsen) ist trotz Bedenken verfassungsgemäß

Leitsatz Das FG sieht zwar verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Zinsschranke, hält die Regelung aber gleichwohl nicht für verfassungswidrig. Das soll auch für reine Inlandskonzerne gelten, obwohl sie ihren Gewinn nicht durch Zinszahlungen ins Ausland verlagern können. Sachverhalt Eine inländische Holdinggesellschaft in der Rechtsform einer AG hatte für die Finanzierung ih...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG 2002 n.F.

Leitsatz Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass die Hinzurechnungsvorschriften des § 8 Nr. 1 Buchst. a, d, e und f GewStG 2002 n.F. verfassungsmäßig sind. Normenkette § 8 Nr. 1 Buchst. a, d, e und f GewStG 2002 n.F., Art. 3 Abs. 1 GG, § 69 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 FGO Sachverhalt Die Antragstellerin ist eine GmbH, die ausschließlich in von fremden Dritten angepachteten G...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
BFH gewährt Aussetzung der Vollziehung

Leitsatz Mit der sog. Zinsschranke soll eine "übermäßige" Fremdfinanzierung zu Lasten des deutschen Steueraufkommens vermieden werden. Die Zinsaufwendungen sind danach nur eingeschränkt als Betriebsausgaben abzugsfähig. Der BFH hat dazu verfassungsrechtliche Bedenken und gewährte die beantragte Aussetzung der Vollziehung. Sachverhalt Eine AG ist im Immobilienbereich tätig und...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 8a Abs. 2 Alt. 3 KStG 2002 n.F.

Leitsatz Es ist ernstlich zweifelhaft, ob § 8a Abs. 2 Alt. 3 KStG 2002 n.F. jedenfalls insoweit verfassungsrechtlichen Anforderungen standhält, als dadurch nicht nur sog. Back-to-back-Finanzierungen, sondern auch übliche Fremdfinanzierungen von Kapitalgesellschaften bei Banken erfasst und damit die entsprechenden Zinsaufwendungen der Betriebsausgabenabzugsbeschränkung der so...mehr