Fachbeiträge & Kommentare zu Zinsschranke

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 12.3 Zeile 102

In dieser Zeile wird der EBITDA-Vortrag zum Schluss des laufenden Wirtschaftsjahrs ermittelt. Er ergibt sich rechnerisch aus den vorangegangenen Zeilen. Er ist im Vz 2021 in Zeile 100 der Anlage Zinsschranke zu übernehmen.mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 8.8 Zeile 75

In dieser Zeile wird der EBITDA-Vortrag zum Schluss des vierten vorangegangenen Wirtschaftsjahrs ermittelt. Er ergibt sich rechnerisch aus den vorangegangenen Zeilen. Er ist im Vz 2021 in Zeile 69 der Anlage Zinsschranke zu übernehmen.mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 2.4 Zeile 3

In dieser Zeile ist der Betrieb zu bezeichnen, für den die Anlage Zinsschranke abgegeben wird. Die Bezeichnung muss so genau sein, dass der Betrieb von den anderen Betrieben des Stpfl. abgegrenzt werden kann.mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 10.8 Zeile 91

In dieser Zeile wird der EBITDA-Vortrag zum Schluss des zweiten vorangegangenen Wirtschaftsjahres ermittelt. Er ergibt sich rechnerisch aus den vorangegangenen Zeilen. Er ist im Vz 2021 in Zeile 85 der Anlage Zinsschranke zu übernehmen.mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 2.3 Zeile 2

In dieser Zeile ist die laufende Nummer der Anlage anzugeben. Dies ermöglicht in Verbindung mit der Angabe in Zeile 1 die Überprüfung, ob alle Anlagen Zinsschranke vorliegen.mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 2.5 Zeile 4

In Zeile 4 ist der Zeitraum anzugeben, den das Wirtschaftsjahr umfasst. Dabei kann es sich um das Kalenderjahr, ein abweichendes Wirtschaftsjahr oder um ein Rumpfwirtschaftsjahr handeln. Enden in einem Vz mehrere Wirtschaftsjahre, ist für jedes Wirtschaftsjahr eine gesonderte Anlage Zinsschranke auszufüllen.mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 3.8 Zeile 11

In dieser Zeile sind die Zinsaufwendungen des laufenden Wirtschaftsjahrs hinzuzurechnen. Den Begriff der Zinsaufwendungen definiert § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG.[1] Dieser Betrag ist in keiner Anlage enthalten, muss also ermittelt und in Zeile 11 eingetragen werden. Bei Organschaften werden die Auswirkungen der Zinsschranke nur auf der Ebene des Organträgers ermittelt, da alle Ges...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 3.17 Zeile 19a

In dieser Zeile ist anzugeben, ob der gesamte verbliebene Zinsaufwand abzugsfähig ist, weil eine von 2 Ausnahmen des § 4h Abs. 2 Satz 1 EStG vorliegt. Erfasst werden nur die Konzernklausel gem. § 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. b EStG und die Escape-Klausel gem. § 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. c EStG. Die Ausnahme gem. § 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. a EStG wird nicht in Zeile 10, sondern in...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 4.9 Zeile 35

In Zeile 35 ist der Zugang zum fortführungsgebundenen Zinsvortrag einzutragen. Dies ist ein Zinsvortrag, für den die Voraussetzungen des § 8d KStG erfüllt sind und unter der Voraussetzung, dass der Stpfl. einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Die Anlage Zinsschranke sieht keine Möglichkeit vor, ausdrücklich einen entsprechenden Antrag zu stellen; dieser wird in Zeile 12 ...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 3 Abziehbare Zinsen und Zinsvortrag (§ 4h EStG i. V. m. § 8 Abs. 1, § 8a KStG)

In den Zeilen 5–38 werden die Höhe der im laufenden Wirtschaftsjahr abzugsfähigen Zinsen und der Zinsvortrag ermittelt. Bei einer Organschaft hat nur der Organträger, wenn er nicht zugleich Organgesellschaft ist, die Anlage Zinsschranke auszufüllen. Da alle Gesellschaften des Organkreises als "ein" Betrieb gelten (§ 15 Satz 1 Nr. 3 KStG) und die Auswirkungen der Zinsschranke ...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 10.3 Zeile 86

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 11.2 Zeile 93

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 11.4 Zeile 95

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 7.4 Zeile 63

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 11.6 Zeile 97

In dieser Zeile ist die Zwischensumme zu bilden.mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 7.6 Zeile 65

In dieser Zeile ist die Zwischensumme zu bilden.mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 8.1 Zeile 68

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 8.3 Zeile 70

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 2 Allgemeine Angaben

2.1 Vor Zeilen 1–3 Die Zeilen 1–3 fragen ab, ob mehrere Betriebe vorliegen. Die Zinsschranke ist nicht je Stpfl., sondern je "Betrieb" anzuwenden. Ein "Betrieb" ist eine selbstständige organisatorische Unternehmenseinheit im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, der gewerblichen Tätigkeit und der selbstständigen Tätigkeit, die von anderen Einheiten desselben Stpfl. abgegrenz...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 9.1 Zeile 76

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 5 Weitere Angaben

5.1 Vor Zeilen 37–38 In den Zeilen 37 und 38 sind außerhalb der Berechnung der abzugsfähigen Zinsaufwendungen und des verbleibenden Zinsvortrags 2 Werte einzutragen, die für die Ermittlung der abziehbaren Zinsaufwendungen notwendig sind. Bei Organschaften ist diese Zeile nur vom Organträger auszufüllen; dann müssen die Eintragungen aber auch die jeweiligen Werte aller Organges...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 5.4 Zeilen 39–49

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 9.3 Zeile 78

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 10.2 Zeile 85

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 6.5 Zeile 53

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 10.4 Zeile 87

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 10.6 Zeile 89

In dieser Zeile ist die Zwischensumme zu bilden.mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 11.1 Zeile 92

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 11.3 Zeile 94

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 7.3 Zeile 62

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 8.2 Zeile 69

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 4.6 Zeile 32

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 8.4 Zeile 71

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 4.4 Zeile 30

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 4.8 Zeile 34

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 8.6 Zeile 73

In dieser Zeile ist die Zwischensumme zu bilden.mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 9.2 Zeile 77

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 9.4 Zeile 79

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 3.7 Zeile 10

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 9.6 Zeile 81

In dieser Zeile ist die Zwischensumme zu bilden.mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 10.1 Zeile 84

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 6.6 Zeile 54

In dieser Zeile ist das verrechenbare EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahrs 2020 einzutragen, also 30 % des EBITDA dieses Wirtschaftsjahrs. Etwaige Verringerungen des EBITDA durch Umwandlungen mit Rückwirkung gem. § 2 Abs. 4 Sätze 3, 4 UmwStG sind bei der Ermittlung zu berücksichtigen. Danach darf der aufnehmende Rechtsträger den EBITDA-Vortrag nicht berücksichtigen, soweit ...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 5.3 Zeile 38

In dieser Zeile ist die Höhe der Vergütungen für Gesellschafter-Fremdkapital an wesentlich beteiligte Anteilseigner, ihnen nahestehende Personen und Dritte einzutragen, die ein Rückgriffsrecht gegen den wesentlich beteiligten Anteilseigner oder die ihm nahestehenden Personen haben. Überschreiten diese Vergütungen 10 % des Zinssaldos, ist die Zinsschranke anzuwenden, auch wen...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 4.1 Vor Zeilen 28–36

In den Zeilen 28–36 wird der fortführungsgebundene Zinsvortrag gem. § 8d i. V. m. § 8a KStG ermittelt. Dieser ist gem. § 8d Abs. 1 Satz 7 KStG gesondert festzustellen. Ein fortführungsgebundener Zinsvortrag entsteht, wenn der Stpfl. im Falle eines schädlichen Anteilseignerwechsels gem. § 8c KStG einen Antrag stellt und die Voraussetzungen des § 8d KStG vorliegen. Der fortführ...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 3.1 Zeile 5

In dieser Zeile ist als Ausgangswert für die Ermittlung der abzugsfähigen Zinsen und des verbleibenden Zinsvortrags der auf den Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs gesondert festgestellte Zinsvortrag einzutragen. Zu einem Zinsvortrag kann es außer in dem Fall, dass die Zinsaufwendungen in Wirtschaftsjahren bis 2019 nicht vollständig abgezogen werden konnten, auch da...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 5.2 Zeile 37

In diese Zeile sind die Abschreibungen einzutragen, soweit sie bei der Bemessungsgrundlage der Zinsschranke (des EBITDA) zu berücksichtigen sind. Dies sind die linearen Abschreibungen nach § 7 EStG, die Sofortabsetzung für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG und die sog. Poolabschreibung nach § 6 Abs. 2a EStG. Nicht anzusetzen sind Sonderabschreibungen, erhöh...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 3.11 Zeile 14

In dieser Zeile sind die Zinserträge des laufenden Wirtschaftsjahrs zu erfassen.[1] Im Fall der Organschaft sind nur die Zinserträge des Organträgers einzutragen. Die Zinserträge der Organgesellschaften werden in Zeile 15 erfasst. Auch hier sind an sich Zinserträge innerhalb des Organkreises nicht zu berücksichtigen, da der Organkreis für die Zinsschranke als "ein" Betrieb gi...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 3.13 Zeile 16

In dieser Zeile sind die Zinserträge nach § 46 Abs. 1 Satz 1 InvStG i. V. m. § 4h Abs. 1 EStG aus Spezialinvestmentanteilen lt. gesonderter und einheitlicher Feststellung einzutragen.mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 6.10 Zeile 58

In dieser Zeile ist der EBITDA-Vortrag zu Beginn des fünften vorangegangenen Wirtschaftsjahrs abzuziehen. Der Betrag muss dem aus Zeile 67 entsprechen.mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 3.15 Zeile 18

In dieser Zeile ist die Zwischensumme zu bilden. Der Betrag zeigt den noch nicht verrechneten Zinsaufwand (Zinsvortrag aus Zeile 10 und Zinsaufwand des laufenden Jahrs aus Zeile 11) nach Verringerung um die abzugsfähigen Zinsen in Höhe der Zinserträge. Dieser Betrag bildet den Ausgangswert für die weitere Ermittlung der Abzugsfähigkeit der Zinsaufwendungen.mehr