Fachbeiträge & Kommentare zu Zinsschranke

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 3.4 Zeile 8

In dieser Zeile sind Verringerungen des verbleibenden Zinsvortrags zu berücksichtigen, die auf einem schädlichen Beteiligungserwerb i. S. d. § 8c KStG beruhen. Der Zinsvortrag geht bei einem schädlichen Beteiligungserwerb nach den gleichen Regeln unter wie der verbleibende Verlustvortrag. Der hier einzutragende untergehende Zinsvortrag ist um den Betrag zu kürzen, für den de...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 3.6 Zeile 9

In dieser Zeile sind weitere Tatbestände zu erfassen, die zu einem Untergang des Zinsvortrags führen. Es handelt sich um folgende Tatbestände: Aufgabe oder Übertragung eines Betriebs oder Teilbetriebs (§ 8a Abs. 1 KStG i. V. m. § 4h Abs.5 EStG): U.E. kann dieser Tatbestand bei unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften nur für Teilbetriebe vorkommen, da Körperschaften nur ...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 3.5 Zeile 8a

In dieser Zeile ist der Zinsvortrag einzutragen, der durch eine Abspaltung untergeht (§ 15 Abs. 3, § 16 UmwStG). Dieser Betrag ist von dem Zinsvortrag zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs (Zeile 5) abzuziehen. Der Zinsvortrag der übertragenden Körperschaft mindert sich im Verhältnis der gemeinen Werte des übergehenden Vermögens zu dem bei der übertragenden Körper...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 3.12 Zeile 15

In Zeile 15 sind die Zinserträge aller Organgesellschaften einzutragen. Der Zinsertrag der einzelnen Organgesellschaft ergibt sich aus Zeile 28 der Anlage OG, wird nach § 14 Abs. 5 KStG gesondert festgestellt und nach Zeile 31 der Anlage OT übertragen. Die Beträge sind aus den Zeilen 31 der Anlagen OT für alle Organgesellschaften zu entnehmen und als Summe in Zeile 15 einzut...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage OT / 4.6 Vor Zeilen 30–32

Die Zeilen 30–32 enthalten Daten der Organgesellschaft, die für die Durchführung der Zinsschranke nach § 8a KStG i. V. m. § 4h EStG auf der Ebene des Organträgers erforderlich sind.[1] Nach § 15 Satz 1 Nr. 3 KStG bilden Organträger und Organgesellschaft für Zwecke der Zinsschranke nur einen einzigen Betrieb. Die für die Zinsschranke maßgebenden Faktoren der Organgesellschafte...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage OT / 4.7 Zeile 30

In dieser Zeile sind die Zinsaufwendungen der Organgesellschaft einzutragen.[1] Der Betrag ergibt sich aus Zeile 27 der Anlage OG der Organgesellschaft; er ist nach § 14 Abs. 5 KStG gesondert festzustellen. In Zeile 30 sollen auch Zinsaufwendungen einzutragen sein, die von der Organgesellschaft an den Organträger oder andere Organgesellschaften gezahlt wurden. U. E. ist das u...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage OT / 4.9 Zeile 32

In diese Zeile sind die Abschreibungen der Organgesellschaft einzutragen, soweit sie bei der Bemessungsgrundlage der Zinsschranke (dem EBITDA) zu berücksichtigen sind. Dies sind die linearen Abschreibungen nach § 7 EStG, die Sofortabsetzung für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG und die sog. Poolabschreibung nach § 6 Abs. 2a EStG. Der Betrag wird nach § 14 A...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage OT / 4.8 Zeile 31

In dieser Zeile sind die der Eintragung in Zeile 30 entsprechenden Zinserträge der Organgesellschaft zu erfassen, die sich aus Zeile 28 der Anlage OG ergeben. Ebenfalls zu übernehmen sind die Werte aus Zeile 28a der Anlage OG.[1] Der Betrag wird nach § 14 Abs. 5 KStG gesondert festgestellt. Die Differenz der Beträge in den Zeilen 30 und 31 ergibt den "Zinssaldo", über dessen...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage OT / 4.18 Zeile 41

In dieser Zeile ist nachrichtlich die Höhe der Vergütungen für Fremdkapital an wesentlich beteiligte Anteilseigner, ihnen nahestehende Personen oder Dritte einzutragen, die ein Rückgriffsrecht gegen den wesentlich beteiligten Anteilseigner oder die ihm nahestehenden Personen haben. Überschreiten diese Vergütungen 10 % des Zinssaldos, ist die Zinsschranke anzuwenden, auch wen...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 2.1 Vor Zeile 1

In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehören der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG und der Hinzurechnungsbetrag nach den §§ 7 ff. AStG. In den Zeilen 1 ff. sind daher nicht die Gewinne anzugeben, sondern, soweit nicht anders vermerkt, die aus den Gewinnen entwickelten steuerpflichtigen Einkünfte. Soweit es sich um Einkünfte aus Gewer...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 1 Grundlagen der Konzernabschlusspolitik

Rz. 1 Ungeachtet der wirtschaftlichen und rechtlichen Selbstständigkeit der einzelnen Konzernunternehmen wird der Konzern sowohl nach HGB [1] als auch nach den IFRS[2] als eine Unternehmenseinheit betrachtet (sogenannte "Einheitstheorie"), wobei die einzelnen Konzernunternehmen den Rang von unselbständigen Betriebsabteilungen bekommen. Demnach ist der Konzernabschluss quasi e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zwischenschaltung einer KapGes

Rn. 165 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Während BA für eine Beteiligungsfinanzierung wie zB Finanzierungszinsen auf Ebene des Anteileigners nur zu 60 % abzugsfähig sind, können auf Ebene der KapGes (bis auf 5 % fiktiv nicht abzugsfähige BA einer tatsächlichen Ausschüttung nach § 8b Abs 5 KStG) Finanzierungs- und andere Kosten vollständig abgezogen werden. Auf Ebene der Körperscha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Tatbestand der Regelung

Rn. 194 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Die Beteiligung des fremdfinanzierenden Gesellschafters oder typischen Gesellschafters an der Schuldnerin muss "mindestens 10 %" betragen. Die Beteiligungshöhe ist dabei an dem Anteil des Gesellschafters am Grund- oder Stammkapital der KapGes zu messen. Rn. 195 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Diese Beteiligung muss an einer KapGes (etwa GmbH, AG,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. § 4h EStG

Rn. 38 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Die Regelungen des § 32d EStG sind bei dem die Kapitaleinkünfte iSd § 20 EStG erzielenden StPfl (§ 20 Abs 5 EStG) anwendbar. Eine Korrespondenz mit der – evtl aufgrund der Zinsschranke fehlenden – Abziehbarkeit von BA auf Ebene der leistenden Körperschaft besteht grundsätzlich nicht. Bei Einnahmen nach § 20 Abs 1 Nr 1 u 9 EStG wird jedoch da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Tatbestand

Rn. 170 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Zwingend ausgeschlossen wird die Anwendung des AbgSt-Satzes in § 32d Abs 2 Nr 1 Buchst a EStG für KapErtr iSd § 20 Abs 1 Nr 4 u 7 EStG und die dazu gehörenden Veräußerungsgewinne iSd § 20 Abs 2 Nr 4 u 7 EStG. In Abgrenzung zur Regelung des § 32d Abs 2 Nr 1 Buchst b EStG ist Buchst a bei KapErtr von einer KapGes oder Genossenschaft nicht anzuw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Tatbestand

Rn. 250 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Die Grundkonstellation der "Back-to-back-Finanzierung" in S 1 des § 32d Abs 2 Nr 1 Buchst c EStG geht von einem "Dritten" – etwa einem Kreditinstitut – aus, der die zu besteuernden KapErtr schuldet (ausführlich Behrens/Renner, BB 2008, 2319, 2322). Der von der Versagung des AbgSt-Satzes nach § 32d Abs 1 EStG betroffene StPfl ist Gläubiger d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Anwendungsbereich

Rn. 354 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Anwendbar ist das Prinzip, sowohl in § 3 Nr 40 Buchst d S 2–3 EStG als auch in § 8b Abs 1 S 2–4 KStG und § 32d Abs 2 Nr 4 EStG, sowohl auf die Leistungen inländischer als auch ausländischer Körperschaften. Der Tatbestand unterscheidet insoweit nicht, auch wenn das materielle Korrespondenzprinzip ganz wesentlich die Entstehung doppelt unbest...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Gesellschafter-Fremdfinanzierung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Früher wurde eine – in den Augen des Ges-Gebers – "übermäßige" Gesellschafter-Fremdfinanzierung mit einer Sonderform der vGA, nämlich mit § 8a KStG aF "bekämpft". Mit dem URefG 2008 wurde im Zusammenhang mit der Einführung der Zinsschranke aber auch die Gesellschafter-Fremdfinanzierung nach § 8a KStG vollkommen überarbeitet; zur Rechtsentwicklung s...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 4.4.2 Zinsvorträge

Rz. 62 Analog den steuerlichen Verlustvorträgen für Körperschaft- und Gewerbesteuer können Zinsvorträge aus der Zinsschranke des § 8a KStG und des § 4h EStG eine Aktivierung latenter Steuern auslösen. Die Zinsschranke ist im Prinzip nur eine Beschränkung des Abzugs von Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben. Nicht als Betriebsausgaben abzugsfähige Zinsaufwendungen dürfen vorg...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.12 Kritikpunkte

Sowohl in der Verbandsanhörung als auch der aktuellen Literatur[1] werden vielfältige Kritikpunkte gegen die Regelung vorgebracht. Dies sind vor allem: Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip Mit dem Abzugsverbot des § 4j EStG wird tatsächlich angefallenen Betriebsausgaben für Lizenzen, Konzessionen etc. unter bestimmten Bedingungen der steuermindernde Abzug vom Gewinn versag...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.9.4 Verhältnis zur verdeckten Gewinnausschüttung nach § 8 Abs. 3 KStG

Bei unangemessen hohen Lizenzzahlungen stellt sich die Frage des Verhältnisses zwischen Lizenzschranke und vGA (Vorrang/Nachrang). Betrachtet man die vergleichbare Problematik bei der Zinsschranke, so vertritt die Finanzverwaltung die Auffassung, dass eine vGA vorrangig zu erfassen ist, d. h. in eine Abzugsbeschränkung nur Aufwand fallen kann, der den Gewinn originär geminde...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3.3 Betroffene Zahlungsempfänger

Der persönliche Anwendungsbereich der Neuregelung ist zudem auf Zahlungen zwischen nahestehenden Personen beschränkt.[1] Lizenzzahlungen an fremde Dritte sind – anders als bei der Zinsschranke des § 4h EStG – nicht betroffen und weiterhin grundsätzlich uneingeschränkt abzugsfähig. Die für § 1 AStG geltenden Abgrenzungslinien sind insoweit anzuwenden; dies gilt insbesondere im...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Zinsschranke und Organschaft (§ 15 S 1 Nr 3 KStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Herzig/Liekenbrock, Zinsschranke im Organkreis, DB 2007, 2387; Köhler/Hahne, BMF-Schr zur Anwendung der stlichen Zinsschranke und zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung bei Kap-Ges, DStR 2008, 1505; Herzig/Liekenbrock, Zum Zinsvortrag bei der Organschaft, DB 2009, 1949; Herzig/Liekenbrock, Konzernabgrenzung und Konzernbilanzierung nach §§ 4h EStG, 8a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Herzig/Liekenbrock, Zinsschranke im Organkreis, DB 2007, 2387; Köhler/Hahne, BMF-Schr zur Anwendung der stlichen Zinsschranke und zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung bei Kap-Ges, DStR 2008, 1505; Herzig/Liekenbrock, Zum Zinsvortrag bei der Organschaft, DB 2009, 1949; Herzig/Liekenbrock, Konzernabgrenzung und Konzernbilanzierung nach §§ 4h EStG, 8a KStG bei Organschaft, Ubg 200...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines zur Zinsschrankenregelung in § 4h EStG iVm § 8a KStG

Tz. 67 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Durch das URefG 2008 ist in § 15 S 1 KStG eine Nr 3 eingefügt worden, die mit der Ersetzung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung durch die Zinsschranke zusammenhängt. Nach § 15 S 1 Nr 3 S 1 KStG gilt die Bruttomethode auch für die Anwendung der Zinsschranke. Bei der Ermittlung des dem OT zuzurechnenden Organeinkommens sind § 8a KStG und § 4h E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Anwendung des § 4h EStG nicht bei der Organgesellschaft, sondern bei dem Organträger (§ 15 S 1 Nr 3 S 1 und 3 KStG)

Tz. 80 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach § 15 S 1 Nr 3 S 1 KStG ist § 4h EStG bei der OG nicht anzuwenden. Dh bei der Ermittlung des dem OT zuzurechnenden Organeinkommens findet zunächst keine Begrenzung des abzb Zinsaufwands statt. Tz. 81 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Sind in dem dem OT zuzurechnenden Organeinkommen Zinsaufwendungen und Zinserträge iSd § 4h Abs 3 EStG enthalten, si...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Organkreis gilt als ein Betrieb iSd § 4h Abs 1 EStG (§ 15 S 1 Nr 3 S 2 KStG)

Tz. 75 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach § 15 S 1 Nr 3 S 2 KStG gelten OT und OG als ein Betrieb iSd § 4h Abs 1 EStG mit der Folge, dass alle Zinszahlungen innerhalb des Organkreises saldiert und dass das für die Anwendung des § 8a KStG maßgebliche Einkommen und EBITDA für den Organkreis insges errechnet werden. Dabei ist das gem § 16 KStG von der OG selbst zu versteuernden Ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Regelungsinhalt; Rechtsentwicklung

Tz. 1 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 § 15 KStG, mit "Ermittlung des Einkommens bei Organschaft" überschrieben, regelt Ausnahmen von dem Grundsatz, dass die kstliche Organschaft nicht in die getrennte Einkommensermittlung von OG und OT eingreift, sondern lediglich das für jedes St-Subjekt im Organkreis eigenständig ermittelte Einkommen für Besteuerungszwecke beim OT zusammenfasst....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Erstmalige Anwendung (§ 34 Abs 10 S 3 KStG aF)

Tz. 89 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach § 34 Abs 10 S 3 KStG idF vor der Neufassung durch das Kroatien-StAnpG ist § 15 S 1 Nr 3 KStG erstmals für Wj anzuwenden, die nach dem 25.05.2007 beginnen und nicht vor dem 01.01.2008 enden, bei kj-gleichem Wj also erstmals für 2008. Es handelt sich um die inhaltsgleiche Anwendungsregelung wie zu § 8a KStG idF des URefG 2008 (dazu s § 8a ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Geltung der allgemeinen steuerlichen Vorschriften für die Ermittlung des Abwicklungsgewinns (§ 11 Abs 6 KStG)

Tz. 55 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Nach § 11 Abs 6 KStG sind für die Ermittlung des Abwicklungsgewinns im Übrigen die sonst geltenden Vorschriften über die stliche Gewinnermittlung anzuwenden. Bei der Bewertung des zur Verteilung kommenden Vermögens ist dagegen der gW zugrunde zu legen, § 6 EStG findet keine Anwendung (s Tz 42). Die nicht der KSt unterliegenden stfreien Vermöge...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.1.2 Dotationskapital

Rz. 36 Wie dem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft steht es auch dem Träger grundsätzlich frei, das Ausmaß der Finanzierung des Betriebs gewerblicher Art mit Eigen- oder Fremdkapital zu bestimmen. Der Träger ist daher nicht verpflichtet, den langfristigen Geldbedarf des Betriebs gewerblicher Art mit Eigenkapital zu decken. Allerdings ist der Träger wegen der Möglichkeit...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.2.2 Gesetzgebung unbeachtlich des BFH-Musterverfahrens I R 92/12

Die gesetzliche Regelung des § 4i EStG greift erst mit Wirkung ab 2017. Jedoch ist zu beachten, dass die Finanzverwaltung grenzüberschreitende douple dip-Fälle[1] bei Personengesellschaften bereits nach aktuellem Recht aufgreift. Im Revisionsverfahren I R 92/12 besteht aus Sicht der Finanzverwaltung u. a. die Gelegenheit, höchstrichterlich klären zu lassen, ob § 50d Abs. 10 ES...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 1 Überblick über das BEPS-Maßnahmen-Paket

Der im BEPS-Projekt verabschiedete Maßnahmenkatalog umfasst folgende Bereiche: ACTION 1 – Address the Tax Challenges of the Digital Economy – benötigt die digitale Wirtschaft neue Grundsätze? ACTION 2 – Neutralize the Effects of Hybrid Mismatch Arrangements – Beseitigung der Folgen von hybriden Finanzierungen und Rechtsformen. ACTION 3 – Strengthen CFC Rules – Verschärfung der...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.11 Zinsschranke

Gegen die sog. Zinsschranke des § 8a KStG bestehen verfassungsrechtliche Bedenken. Der BFH hält die Zinsschranke für verfassungswidrig und hat die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.[1] Zuvor hatte das FG Baden-Württemberg[2] die Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs als verfassungskonform gewertet. In der hiergegen erhobenen Revision hatte der BFH die Streitsach...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Für den Fall, dass im Jahr 2019 zwei Wirtschaftsjahre enden, müssen 2 Anlagen GK eingereicht werden. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist ...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 2.1 Grundvordrucke

Für die Erklärung wird in allen Fällen der Vordruck Körperschaftsteuererklärung 2019 – Vordruck KSt 1 – benötigt. Erforderlich werden in den meisten Fällen die Zusatzvordrucke Anlage GK, Anlage ZVE und Anlage WA sein. Dies gilt auch für den Fall, dass zeitweise nur eine beschränkte Steuerpflicht bestanden hat. Nicht mehr darin enthalten sind die zu erklärenden Daten für die z...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 2.2 Zusatzvordrucke

Die folgenden weiteren Vordrucke (in alphabetischer Reihenfolge) sind in den nachfolgenden Fallkonstellationen zu verwenden: Für die Anrechnung bzw. den Abzug ausländischer Steuern die Anlage AESt; die Anlage AEV für nicht nach DBA steuerfreie negative Einkünfte bzw. Gewinnminderungen nach § 2a Abs. 1 EStG; die Anlage Ber für steuerbefreite Berufsverbände; die Anlage EÜR, sofern...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zinsschranke

1 Zweck und Aufbau des Vordrucks Die Anlage Zinsschranke dient als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung sowie zur gesonderten Feststellung des Zins- und EBITDA-Vortrags. Sie nimmt die für die Anwendung der Zinsschranke erforderlichen Daten auf. In der Anlage sind die abziehbaren Zinsaufwendungen (Zeile 24), der Zinsvortrag (Zeile 27) und der EBITDA-Vortrag (Zeile 59) nach §...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 2.2 Zeile 1

In Zeile 1 ist anzugeben, wie viele Anlagen Zinsschranke abzugeben sind. Da für jeden "Betrieb" eine eigene Anlage Zinsschranke zu verwenden ist, entspricht dies der Zahl der Betriebe im Sinne der Zinsschranke, die der Stpfl. unterhält. "Betriebe" können nur bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Tätigkeit vorliegen. Die Ü...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage Zinsschranke dient als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung sowie zur gesonderten Feststellung des Zins- und EBITDA-Vortrags. Sie nimmt die für die Anwendung der Zinsschranke erforderlichen Daten auf. In der Anlage sind die abziehbaren Zinsaufwendungen (Zeile 24), der Zinsvortrag (Zeile 27) und der EBITDA-Vortrag (Zeile 59) nach § 8a KStG i. V. m. § 4h EStG zu e...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 3.16 Zeile 19

In dieser Zeile ist der Betrag aus Zeile 18 zu übernehmen, wenn dieser kleiner als 3 Mio. EUR ist. Sofern sich dieser Betrag allerdings nur aus dem Zinsaufwand des laufenden Wirtschaftsjahres ergibt, ist gar keine Anlage Zinsschranke auszufüllen. Anwendung findet diese Zeile nach Auffassung der Finanzverwaltung daher nur, wenn die Summe aus dem Netto-Zinsaufwand des laufende...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 2.1 Vor Zeilen 1–3

Die Zeilen 1–3 fragen ab, ob mehrere Betriebe vorliegen. Die Zinsschranke ist nicht je Stpfl., sondern je "Betrieb"” anzuwenden. Ein "Betrieb" ist eine selbstständige organisatorische Unternehmenseinheit im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, der gewerblichen Tätigkeit und der selbstständigen Tätigkeit, die von anderen Einheiten desselben Stpfl. abgegrenzt ist. Körperscha...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 2.4 Zeile 3

In dieser Zeile ist der Betrieb zu bezeichnen, für den die Anlage Zinsschranke abgegeben wird. Die Bezeichnung muss so genau sein, dass der Betrieb von den anderen Betrieben des Stpfl. abgegrenzt werden kann.mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 9.8 Zeile 83

In dieser Zeile wird der EBITDA-Vortrag zum Schluss des dritten vorangegangenen Wirtschaftsjahrs ermittelt. Er ergibt sich rechnerisch aus den vorangegangenen Zeilen. Er ist im Vz 2020 in Zeile 77 der Anlage Zinsschranke zu übernehmen.mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 11.8 Zeile 99

In dieser Zeile wird der EBITDA-Vortrag zum Schluss des ersten vorangegangenen Wirtschaftsjahrs ermittelt. Er ergibt sich rechnerisch aus den vorangegangenen Zeilen. Er ist im Vz 2020 in Zeile 93 der Anlage Zinsschranke zu übernehmen.mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 12.3 Zeile 102

In dieser Zeile wird der EBITDA-Vortrag zum Schluss des laufenden Wirtschaftsjahrs ermittelt. Er ergibt sich rechnerisch aus den vorangegangenen Zeilen. Er ist im Vz 2020 in Zeile 100 der Anlage Zinsschranke zu übernehmen.mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 2.3 Zeile 2

In dieser Zeile ist die laufende Nummer der Anlage anzugeben. Dies ermöglicht in Verbindung mit der Angabe in Zeile 1 die Überprüfung, ob alle Anlagen Zinsschranke vorliegen.mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 2.5 Zeile 4

In Zeile 4 ist der Zeitraum anzugeben, den das Wirtschaftsjahr umfasst. Dabei kann es sich um das Kalenderjahr, ein abweichendes Wirtschaftsjahr oder um ein Rumpfwirtschaftsjahr handeln. Enden in einem Vz mehrere Wirtschaftsjahre, ist für jedes Wirtschaftsjahr eine gesonderte Anlage Zinsschranke auszufüllen.mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 8.8 Zeile 75

In dieser Zeile wird der EBITDA-Vortrag zum Schluss des vierten vorangegangenen Wirtschaftsjahrs ermittelt. Er ergibt sich rechnerisch aus den vorangegangenen Zeilen. Er ist im Vz 2020 in Zeile 69 der Anlage Zinsschranke zu übernehmen.mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 10.8 Zeile 91

In dieser Zeile wird der EBITDA-Vortrag zum Schluss des zweiten vorangegangenen Wirtschaftsjahres ermittelt. Er ergibt sich rechnerisch aus den vorangegangenen Zeilen. Er ist im Vz 2020 in Zeile 85 der Anlage Zinsschranke zu übernehmen.mehr