Fachbeiträge & Kommentare zu Zinsschranke

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 3.21 Zeile 23

In Zeile 23 sind die noch nicht abgezogenen Zinsaufwendungen mit dem EBITDA-Vortrag der vorangegangenen Wirtschaftsjahre zu verrechnen. Die Höhe dieser Vorträge ist in den Zeilen 50–52 zu ermitteln und die Summe in Zeile 23 zu übertragen. Da der EBITDA-Vortrag nur insoweit genutzt wird, wie nach der Verrechnung des Zinsaufwands mit dem EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahrs e...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 10.7 Zeile 90

In dieser Zeile ist der Betrag vom EBITDA-Vortrag abzuziehen, der im Rahmen einer Sanierung genutzt wird. Dieser Betrag ergibt sich, ggf. als anteiliger Betrag aus Zeile 40 der Anlage SAN abzüglich der Minderung, die auf das vorangegangene Wirtschaftsjahr (Zeilen 66, 74, 82) entfällt. Durch diese Regelung wird die Verwendungsreihenfolge nach den Wirtschaftsjahren sichergestel...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 7.2 Zeile 61

In Zeile 61 ist der EBITDA-Vortrag einzutragen, der für das sechste vorangegangene Wirtschaftsjahr festgestellt worden ist. Diese Aufteilung nach Wirtschaftsjahren ist erforderlich für die Feststellung, ob und in welcher Höhe der EBITDA-Vortrag aufgrund der zeitlichen Begrenzung entfällt. Der Betrag, der in die Zeile eingetragen wird, darf daher nur die im jeweiligen Wirtsch...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 3.19 Zeile 21

Zeile 21 ist nur auszufüllen, wenn die Zeilen 19 und 20 nicht in Betracht kommt. In Zeile 21 ist der beschränkte Zinsabzug zu ermitteln, der nur eingreift, wenn keiner der 3 Ausnahmetatbestände der Zeilen 19 und 20 anwendbar ist. In Zeile 21 ist der Teil der Zinsaufwendungen zu ermitteln, der in Höhe des berücksichtigungsfähigen EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahrs abzugsfäh...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 3.25 Zeile 27

In dieser Zeile ergibt sich der vorzutragende verbleibende Zinsabzug nach Verminderung durch eine Sanierung. Ist ein Tatbestand der Zeilen 19 oder 20 erfüllt, beträgt der Zinsvortrag notwendig 0. Ist das nicht der Fall, kann der Zinsvortrag positiv sein oder 0 betragen. Dieser Betrag wird gesondert festgestellt und ist zeitlich unbeschränkt vortragsfähig. Er bildet den Ausga...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 4.5 Zeile 31

In dieser Zeile sind weitere Tatbestände zu berücksichtigen, die den fortführungsgebundenen Zinsvortrag aus Zeile 30 mindern. Dabei handelt es sich um Sachverhalte, die bereits bei der Ermittlung der Zinsvorträge berücksichtigt worden sind, aber auch den fortführungsgebundenen Zinsvortrag verringern. Grundsätzlich wird, sofern ein Antrag gem. § 8d KStG gestellt wird, der ges...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 4.3 Zeile 29

In Zeile 29 ist der Betrag aus Zeile 28 (fortführungsgebundener Zinsvortrag aus dem vorangehenden Vz) um den Betrag zu mindern, der aufgrund eines schädlichen Ereignisses i. S. d. § 8d Abs. 2 KStG wegfällt. Ein schädliches Ereignis kann die Einstellung, die Ruhend-Stellung, die Änderung der Zweckbestimmung des Geschäftsbetriebs, die Aufnahme eines weiteren Geschäftsbetriebs,...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 4.7 Zeile 33

In Zeile 33 ist von dem Betrag in Zeile 32 der Betrag abzuziehen, in dessen Höhe der fortführungsgebundene Zinsvortrag genutzt wird. Es ist die Summe aus Zeile 24 (Nutzung im laufenden Geschäftsbetrieb) und Zeile 26 (Nutzung bei Sanierung) zu bilden. Ein fortführungsgebundener Zinsvortrag ist vor anderen Zinsvorträgen zu verrechnen. Da nur maximal der bestehende fortführungs...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 3.2 Zeile 6

Von dem zum 31.12.2019 festgestellten Zinsvortrag (Zeile 5) ist derjenige Zinsvortrag abzuziehen, der fortführungsgebunden i. S. d. § 8d KStG ist und der durch ein schädliches Ereignis im Vz 2020 gem. § 8d Abs. 2 KStG in diesem Vz untergeht. Ein schädliches Ereignis kann die Einstellung, die Ruhend-Stellung, die Änderung der Zweckbestimmung des Geschäftsbetriebs, die Aufnahme...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage OT / 4.6 Vor Zeilen 30–32

Die Zeilen 30–32 enthalten Daten der Organgesellschaft, die für die Durchführung der Zinsschranke nach § 8a KStG i. V. m. § 4h EStG auf der Ebene des Organträgers erforderlich sind.[1] Nach § 15 Satz 1 Nr. 3 KStG bilden Organträger und Organgesellschaft für Zwecke der Zinsschranke nur einen einzigen Betrieb. Die für die Zinsschranke maßgebenden Faktoren der Organgesellschafte...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage OT / 4.7 Zeile 30

In dieser Zeile sind die Zinsaufwendungen der Organgesellschaft einzutragen.[1] Der Betrag ergibt sich aus Zeile 27 der Anlage OG der Organgesellschaft; er ist nach § 14 Abs. 5 KStG gesondert festzustellen. In Zeile 30 sollen auch Zinsaufwendungen einzutragen sein, die von der Organgesellschaft an den Organträger oder andere Organgesellschaften gezahlt wurden. U. E. ist das u...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage OT / 4.9 Zeile 32

In diese Zeile sind die Abschreibungen der Organgesellschaft einzutragen, soweit sie bei der Bemessungsgrundlage der Zinsschranke (dem EBITDA) zu berücksichtigen sind. Dies sind die linearen Abschreibungen nach § 7 EStG, die Sofortabsetzung für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG und die sog. Poolabschreibung nach § 6 Abs. 2a EStG. Der Betrag wird nach § 14 A...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage OT / 4.8 Zeile 31

In dieser Zeile sind die der Eintragung in Zeile 30 entsprechenden Zinserträge der Organgesellschaft zu erfassen, die sich aus Zeile 28 der Anlage OG ergeben. Ebenfalls zu übernehmen sind die Werte aus Zeile 28a der Anlage OG.[1] Der Betrag wird nach § 14 Abs. 5 KStG gesondert festgestellt. Die Differenz der Beträge in den Zeilen 30 und 31 ergibt den "Zinssaldo", über dessen...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage OT / 4.18 Zeile 41

In dieser Zeile ist nachrichtlich die Höhe der Vergütungen für Fremdkapital an wesentlich beteiligte Anteilseigner, ihnen nahestehende Personen oder Dritte einzutragen, die ein Rückgriffsrecht gegen den wesentlich beteiligten Anteilseigner oder die ihm nahestehenden Personen haben. Überschreiten diese Vergütungen 10 % des Zinssaldos, ist die Zinsschranke anzuwenden, auch wen...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 2.1 Vor Zeile 1

In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehören der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG und der Hinzurechnungsbetrag nach den §§ 7 ff. AStG. In den Zeilen 1 ff. sind daher nicht die Gewinne anzugeben, sondern, soweit nicht anders vermerkt, die aus den Gewinnen entwickelten steuerpflichtigen Einkünfte. Soweit es sich um Einkünfte aus Gewer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zwischenschaltung einer KapGes

Rn. 165 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Während BA für eine Beteiligungsfinanzierung wie zB Finanzierungszinsen auf Ebene des Anteileigners nur zu 60 % abzugsfähig sind, können auf Ebene der KapGes (bis auf 5 % fiktiv nicht abzugsfähige BA einer tatsächlichen Ausschüttung nach § 8b Abs 5 KStG) Finanzierungs- und andere Kosten vollständig abgezogen werden. Auf Ebene der Körperscha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Gesellschafter-Fremdfinanzierung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Früher wurde eine – in den Augen des Ges-Gebers – "übermäßige" Gesellschafter-Fremdfinanzierung mit einer Sonderform der vGA, nämlich mit § 8a KStG aF "bekämpft". Mit dem URefG 2008 wurde im Zusammenhang mit der Einführung der Zinsschranke aber auch die Gesellschafter-Fremdfinanzierung nach § 8a KStG vollkommen überarbeitet; zur Rechtsentwicklung s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Geltung der allgemeinen steuerlichen Vorschriften für die Ermittlung des Abwicklungsgewinns (§ 11 Abs 6 KStG)

Tz. 55 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Nach § 11 Abs 6 KStG sind für die Ermittlung des Abwicklungsgewinns im Übrigen die sonst geltenden Vorschriften über die stliche Gewinnermittlung anzuwenden. Bei der Bewertung des zur Verteilung kommenden Vermögens ist dagegen der gW zugrunde zu legen, § 6 EStG findet keine Anwendung (s Tz 42). Die nicht der KSt unterliegenden stfreien Vermöge...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 1 Überblick über das BEPS-Maßnahmen-Paket

Der im BEPS-Projekt verabschiedete Maßnahmenkatalog umfasst folgende Bereiche: ACTION 1 – Address the Tax Challenges of the Digital Economy – benötigt die digitale Wirtschaft neue Grundsätze? ACTION 2 – Neutralize the Effects of Hybrid Mismatch Arrangements – Beseitigung der Folgen von hybriden Finanzierungen und Rechtsformen. ACTION 3 – Strengthen CFC Rules – Verschärfung der...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.2.2 Gesetzgebung unbeachtlich des BFH-Musterverfahrens I R 92/12

Die gesetzliche Regelung des § 4i EStG greift erst mit Wirkung ab 2017. Jedoch ist zu beachten, dass die Finanzverwaltung grenzüberschreitende douple dip-Fälle[1] bei Personengesellschaften bereits nach aktuellem Recht aufgreift. Im Revisionsverfahren I R 92/12 besteht aus Sicht der Finanzverwaltung u. a. die Gelegenheit, höchstrichterlich klären zu lassen, ob § 50d Abs. 10 ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 4h Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen (Zinsschranke)

Schrifttum: Welling, Die Zinsschranke, FR 2007, 735; Watrin/Wittkowski/Strohm, Auswirkungen der Unternehmensteuerreform 2008 auf die Besteuerung von KapGes, GmbHR 2007, 785; Wagner/Fischer, Anwendung der Zinsschranke bei PersGes, BB 2007, 1811; Töben/Fischer, Die Zinsschranke für KapGes, GmbHR 2007, 532; Töben/Fischer, Die Zinsschranke, BB 2007, 974; Töben, Die Zinsschranke – Befu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Grundregel der Zinsschranke (§ 4h Abs 1 EStG)

A. Betriebsbegriff iSd § 4h EStG Schrifttum: Dörr/Geibel/Fehling, Die neue Zinsschranke, NWB F 4, 5199 v 06.08.2007; Middendorf/Stegemann, Die Zinsschranke nach der Unternehmensteuerreform 2008, INF 2007, 305; Schaden/Käshammer, Der Zinsvortrag iRd Regelungen zur Zinsschranke, BB 2007, 2317; Köster-Böckenförde, Der Begriff des "Betriebs" iRd Zinsschranke, DB 2008, 2213. Rn. 63 Sta...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Welling, Die Zinsschranke, FR 2007, 735; Watrin/Wittkowski/Strohm, Auswirkungen der Unternehmensteuerreform 2008 auf die Besteuerung von KapGes, GmbHR 2007, 785; Wagner/Fischer, Anwendung der Zinsschranke bei PersGes, BB 2007, 1811; Töben/Fischer, Die Zinsschranke für KapGes, GmbHR 2007, 532; Töben/Fischer, Die Zinsschranke, BB 2007, 974; Töben, Die Zinsschranke – Befund u Kritik...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. ABC der Zinsaufwendungen u Zinserträge

Rn. 142 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Auf- u Abzinsung von unverzinslichen o niedrig verzinslichen Verbindlichkeiten o Forderungen führt zu Zinsaufwendungen bzw -erträgen, die für Zwecke der Zinsschranke zu berücksichtigen sind. Nach Ansicht der FinVerw sind jedoch solche Erträge für Zwecke der Zinsschranke unbeachtlich, sofern diese aus der erstmaligen Abzinsung von Verbindlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Dörr/Geibel/Fehling, Die neue Zinsschranke, NWB F 4, 5199 v 06.08.2007; Middendorf/Stegemann, Die Zinsschranke nach der Unternehmensteuerreform 2008, INF 2007, 305; Schaden/Käshammer, Der Zinsvortrag iRd Regelungen zur Zinsschranke, BB 2007, 2317; Köster-Böckenförde, Der Begriff des "Betriebs" iRd Zinsschranke, DB 2008, 2213. Rn. 63 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 § 4h Abs 1 S 1 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Heuermann/Führich, Ist die geplante Zinsschranke europarechtskonform?, IStR 2007, 341; Musil/Volmering, Systematische verfassungsrechtliche u europarechtliche Probleme der Zinsschranke, DB 2008, 12; Steuerinnovation im Wandel: Einige Thesen zur Zinsschranke u ihrer Verfassungsmäßigkeit, DStR 2013, 1; Hick, Verfassungswidrigkeit der Zinsschranke in einem "Zinsschranken-Grundfall...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

KPMG, Insights into IFRS 2006/2007; Ernst & Young, International GAAP 2007; Heuser/Theile, IFRS-Handbuch, 3. Aufl 2007; Beck'sches IFRS-Handbuch, 2. Aufl 2007; Hennrichs, Zinsschranke, EK-Vergleich u IFRS, DB 2007, 2007; Lüdenbach/Hoffmann, Der IFRS-Konzernabschluss als Bestandteil der Steuerbemessungsgrundlage für die Zinsschranke nach § 4h EStG-E, DStR 2007, 636; Heintges/Kampha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 32 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Eine spezielle Ergänzung für die Anwendung der Zinsschranke bei Körperschaften stellt § 8a KStG dar. Abweichungen gehen den allg Zinsschrankenvorschriften in § 4h EStG vor. Die für Körperschaften geltenden Sondervorschriften zur Gesellschafterfremdfinanzierung nach § 8a KStG können nach § 4h Abs 2 EStG allerdings auch für PersGes zur Anwendu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verfassungsrecht

Rn. 43 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Seit der Einführung des § 4h EStG sieht sich die Zinsschranke einer starken verfassungsrechtlichen Kritik ausgesetzt. Die Frage nach ihrer Verfassungsmäßigkeit ist derzeit allerdings als ungeklärt zu beurteilen. Der I. Senat des BFH hat mit Beschluss v 14.10.2015, I R 20/15, BStBl II 2017, 1240 (Az BVerfG 2 BvL 1/16) dem BVerfG die Frage vor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Dörr/Geibel/Fehling, Die neue Zinsschranke, NWB F 4, 5199 v 06.08.2007; Reiche/Kroschewski, Akquisitionsfinanzierung nach Einführung der Zinsschranke, DStR 2007, 1330; Scheunemann/Socher, Zinsschranke beim Leveraged Buy-out, BB 2007, 1144; Eggert, Finanzierungsstrukturen im Lichte der Zinsschranke – Problemfelder u Lösungsansätze im Überblick, M&A Review 4/2019, 120. Rn. 323 St...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Rödder, Entsteht ein EBITDA-Vortrag in Jahren mit einem Zinsertragsüberhang?, DStR 2010, 529; Kessler/Lindemer, Die Zinsschranke nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz, DB 2010, 472; Herzig/Liekenbrock, Zum EBITDA-Vortrag der Zinsschranke, DB 2010, 690; Bohn/Loose, Ausgewählte Zweifelsfragen bei der Anwendung des EBITDA-Vortrags, DStR 2011, 241; Fischer, Zinsschranke in der Anw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 23 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Zinsschranke gilt unabhängig von der Rechtsform für alle StPfl, die einen "Betrieb" iSd Zinsschranke unterhalten u mit diesem Gewinneinkünfte erzielen. Die Zinsschranke ist somit nicht betriebs- o personenbezogen. Im Rahmen dessen ist unbeachtlich, ob die Zinsen an einen Gesellschafter o an fremde Dritte (zum Beispiel an ein Kreditinstit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 165 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Konzernabgrenzung nach § 4h Abs 3 S 5 u 6 EStG hat einerseits Bedeutung für die Anwendbarkeit der Konzernklausel, da diese Ausnahmeregelung nur Anwendung findet, sofern ein Betrieb nicht o nur anteilig zu einem Konzern gehört. Andererseits ist die Konzernabgrenzung auch für die Escape-Klausel bedeutend, da die zutreffende Konzernabgrenz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Primäres Unionsrecht

Rn. 54 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Auch im Europarecht findet sich möglicherweise ein Ansatzpunkt für einen Verstoß der Zinsschranke gegen höherrangiges Recht, da ein Verstoß der Zinsschranke gegen die Niederlassungsfreiheit (Art 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) sowie gegen die Kapitalverkehrsfreiheit (Art 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schaden/Käshammer, Der Zinsvortrag iRd Regelungen zur Zinsschranke, BB 2007, 2317; Köhler/Hahne, BMF-Schreiben zur Anwendung der steuerlich Zinsschranke u Gesellschafter-Fremdfinanzierung bei KapGes, DStR 2008, 1505; Beusser, Der Zinsvortrag bei der Zinsschranke, FR 2009, 49. Rn. 91 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Nicht abziehbare Zinsaufwendungen können nach § 4h Abs 1 S 5 EStG ohn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Keine o nur anteilsmäßige Konzernzugehörigkeit ("Konzern-Klausel")

Rn. 104 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Konzernklausel in § 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG ist die zweite Ausnahmeregelung iRd Zinsschranke. Diese greift, wenn der betreffende Betrieb nicht o nur anteilig zu einem Konzern gehört. Ziel der Konzernklausel ist es, konzernfreien Betrieben den vollumfänglichen BA-Abzug für Zinsaufwendungen zu ermöglichen ("Stand-Alone-Klausel"). Insb E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zuteilung von Zinsabzug u Zinsvortrag

Rn. 233 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Abzugsbeschränkung bezieht sich auf Zinsaufwendungen (s Rn 136), "die den maßgeblichen Gewinn gemindert haben" (§ 4h Abs 3 S 2 EStG). Diese tatbestandliche Voraussetzung der Gewinnminderung ist bei PersGes unter Berücksichtigung des Ergebnisses aus Ergänzungs- u Sonderbilanzen (s § 15 Rn 92 (Bitz)) zu prüfen. Die PersGes ermittelt den G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Middendorf/Stegemann, Die Zinsschranke nach der geplanten Unternehmensteuerreform 2008, INF 2007, 305; Hoffmann, Die Zinsschranke bei mitunternehmerischen PersGes, GmbHR 2008, 113.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wagner/Fischer, Anwendung der Zinsschranke bei PersGes, BB 2007, 1811; Hoffmann, Die einer Körperschaft nachgeordnete Mitunternehmerschaft bei der Zinsschranke, GmbHR 2008, 183.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gesetzliche Zielsetzung u rechtspolitischer Hintergrund

Rn. 1 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 IRd Unternehmensteuerreform 2008 (UntStRefG 2008 v 14.08.2007, BStBl I 2007, 630) wurde neben der Absenkung der GewSt-Messzahl u der Einführung der Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmer ua auch der KSt-Tarif herabgesetzt. Um den damit einhergehenden Steuerausfällen entgegenzuwirken, wurde in diesem Zuge ua das Instrument der Zins...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Dörr/Geibel/Fehling, Die neue Zinsschranke, NWB F 4, 5199 v 06.08.2007; Scheunemann/Socher, Zinsschranke beim Leveraged Buy-out, BB 2007, 1144; Middendorf/Stegemann, Die Zinsschranke nach der geplanten Unternehmensteuerreform 2008, INF 2007, 305; Köster, Zinsschranke: Eigenkapitaltest u Bilanzpolitik, BB 2007, 2278. Rn. 330 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Insgesamt sind steueroptimie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriffsdefinition

Rn. 136 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Zinsschranke enthält eine eigenständige Definition der Zinsen für Zwecke der Zinsschranke. Zinsaufwendungen sind nach § 4h Abs 3 S 2 EStG "Vergütungen für FK, die den maßgeblichen Gewinn gemindert haben". Spiegelbildlich dazu sind Zinserträge nach § 4h Abs 3 S 3 EStG "Erträge aus Kapitalforderungen jeder Art, die den maßgeblichen Gewinn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 26 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Vorschrift enthält in § 4h Abs 3 S 2–4 EStG eine eigene Zinsdefinition. Danach werden für Zwecke der Zinsschranke sowohl Zinsaufwendungen als auch Zinserträge eines Betriebs berücksichtigt, die aus der Überlassung von FK beziehungsweise aus Kapitalforderungen jeder Art (weiter Zinsbegriff) resultieren u den maßgeblichen Gewinn gemindert ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Gemeinschaftsunternehmen u assoziierte Unternehmen, Zweckgesellschaften

Rn. 183 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Zweckgesellschaften (Special Purpose Entities, "SPE") können bei Vorliegen eines Control-Verhältnisses in den Anwendungsbereich der Zinsschranke fallen. Die FinVerw vertritt die Auffassung, dass Verbriefungszweckgesellschaften iRv Asset-Backed-Securities-Gestaltungen, deren Unternehmensgegenstand der rechtliche Erwerb von Forderungen aller ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Stangl/Hageböke in Schaumburg/Rödder, Unternehmensteuerreform 2008, 489; Köhler/Hahne, BMF-Schreiben zur Anwendung der steuerlichen Zinsschranke u Gesellschafter-Fremdfinanzierung bei KapGes, DStR 2008, 1505. Rn. 216 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Zinsschrankenregelung nach § 4h EStG findet grds (wie durch die ATAD-Richtlinie der EU gefordert) auch auf Körperschaften (regelmäß...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die 3-Mio-EUR-Freigrenze

Rn. 95 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Nach § 4h Abs 2 S 1 Buchst a EStG ist die Zinsschranke nicht anzuwenden, wenn der Saldo der Zinsaufwendungen über die Zinserträge (Nettozinsaufwand) weniger als 3 Mio EUR pro Wj beträgt. Hervorzuheben ist, dass es sich hierbei um eine Freigrenze u nicht um einen Freibetrag handelt. Das bedeutet, dass die Abzugsbeschränkung der Zinsschranke z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Mehrstöckige Beteiligungsstrukturen

Rn. 257 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Einen weiteren Problemfall stellen doppel- o mehrstöckige Beteiligungsstrukturen dar. Diese liegen zB bei folgenden Konstellationen vor: Die mitunternehmerische Beteiligung in einem BV, zB einer KapGes o einer anderen Mitunternehmerschaft; atypisch stille Beteiligungen am BV eines Einzelunternehmens, einer Mitunternehmerschaft o einer KapGes;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Betriebsstätten

Rn. 181 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Betriebsstätten qualifizieren nicht als Betriebe iSd Zinsschranke u können deshalb nur mittelbar über das Stammhaus Teil eines Zinsschranken-Konzerns sein.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 29 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Zinsschranke gilt erstmals für Wj, die nach dem 25.05.2007 (Tag des Beschlusses des Deutschen Bundestages über das UnternehmensteuerreformG 2008) beginnen u nicht vor dem 01.01.2008 enden (§ 52 Abs 12d EStG aF, § 34 Abs 6a S 3 KStG). Bei Unternehmen, bei denen das Wj dem Kj entspricht, gilt die Zinsschrankenregelung gem § 4h EStG erstmal...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundregel u Rechtsfolge

Rn. 10 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Zinsschranke ist Teil der steuerlichen Gewinnermittlung u regelt den Zinsabzug auf Ebene des Schuldners, wobei die Besteuerung auf Ebene des Empfängers vollständig unberücksichtigt bleibt. Bei Anwendung der Zinsschranke wird nach der systematischen Grundregelung in § 4h Abs 1 S 1 EStG der steuerliche BA-Abzug für Zinsaufwendungen eines B...mehr