Fachbeiträge & Kommentare zu Zinsschranke

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG 2002 n.F.

Leitsatz Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass die Hinzurechnungsvorschriften des § 8 Nr. 1 Buchst. a, d, e und f GewStG 2002 n.F. verfassungsmäßig sind. Normenkette § 8 Nr. 1 Buchst. a, d, e und f GewStG 2002 n.F., Art. 3 Abs. 1 GG, § 69 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 FGO Sachverhalt Die Antragstellerin ist eine GmbH, die ausschließlich in von fremden Dritten angepachteten G...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 8a Abs. 2 Alt. 3 KStG 2002 n.F.

Leitsatz Es ist ernstlich zweifelhaft, ob § 8a Abs. 2 Alt. 3 KStG 2002 n.F. jedenfalls insoweit verfassungsrechtlichen Anforderungen standhält, als dadurch nicht nur sog. Back-to-back-Finanzierungen, sondern auch übliche Fremdfinanzierungen von Kapitalgesellschaften bei Banken erfasst und damit die entsprechenden Zinsaufwendungen der Betriebsausgabenabzugsbeschränkung der so...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2010, Steuerpolitis... / II. Hoffnungen und Befürchtungen für die neue Legislaturperiode

Prof. Eilfort betonte die großen Chancen für eine Neustrukturierung des Steuerrechts. Er wünsche sich, endlich bessere und stetigere Kommunalfinanzen zu erreichen, Substanzbesteuerungselemente abzubauen und vor allem Transparenz in der Beziehung zwischen Bürger und Kommune zu erwirken. Im Bereich der Einkommensteuer solle man sich darauf besinnen, dass im Fokus der Reformbemü...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Impressum, Vorwort

Impressum 2. Aufllage 2010 Haufe Mediengruppe Freiburg • Berlin • München Dr. Christian R. Schmidt Rechtsanwalt und Notar in Berlin Stefan Zagel Rechtsanwal...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Details zur Zinsschranke veröffentlicht

Kommentar Das BMF nimmt in einem umfangreichen Anwendungsschreiben zu der im Rahmen der Unternehmensteuerreform eingeführten Zinsschranke Stellung. Erläutert werden Details zum zeitlichen und sachlichem Anwendungsbereich, zur Definition des Zinsbegriffs, zur Escape-Klausel und zur Anwendung der Zinsschranke in Sonderfällen, wie etwa bei Öffentlich-Privaten Partnerschaften (PP...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2021 - Anlage Zin... / 2.2 Zeile 1

In Zeile 1 ist anzugeben, wie viele Anlagen Zinsschranke abzugeben sind. Da für jeden "Betrieb" eine eigene Anlage Zinsschranke zu verwenden ist, entspricht dies der Zahl der Betriebe im Sinne der Zinsschranke, die der Stpfl. unterhält. "Betriebe" können nur bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Tätigkeit vorliegen. Die Ü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2021 - Anlage Zin... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage Zinsschranke dient als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung sowie zur gesonderten Feststellung des Zins- und EBITDA-Vortrags. Sie nimmt die für die Anwendung der Zinsschranke erforderlichen Daten auf. In der Anlage sind die abziehbaren Zinsaufwendungen (Zeile 24), der Zinsvortrag (Zeile 27) und der EBITDA-Vortrag (Zeile 59) nach § 8a KStG i. V. m. § 4h EStG zu e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2021 - Anlage GK / 9 Zinsschranke

9.1 Zeile 177 In dieser Zeile werden zunächst alle Zinsaufwendungen, die den Gewinn handels- oder steuerbilanziell (Zeile 11) verringert haben, hinzugerechnet. Dies dient der korrekten Anwendung der Zinsschranke. Besteht Organschaft, sind diese Zeilen nur von dem Organträger auszufüllen, bei Organschaftsketten von dem obersten Organträger, da die Zinsschranke nach § 15 Satz 1...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zusatzinformationen für Ber... / 10.22 Zinsschranke und Gesellschafter-Fremdfinanzierung

Inkrafttreten: § 8a KStG (neu) ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem Tag des Gesetzesbeschlusses des Deutschen Bundestags beginnen und nicht vor dem 1.1.2024 enden (geplant, Verkündung noch offen) Gesetz: Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstums...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2020 - Anlage GK / 9 Zinsschranke

9.1 Zeile 177 In dieser Zeile werden zunächst alle Zinsaufwendungen, die den Gewinn handels- oder steuerbilanziell (Zeile 11) verringert haben, hinzugerechnet. Dies dient der korrekten Anwendung der Zinsschranke. Besteht Organschaft, sind diese Zeilen nur von dem Organträger auszufüllen, bei Organschaftsketten von dem obersten Organträger, da die Zinsschranke nach § 15 Satz 1...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2019 - Anlage GK / 9 Zinsschranke

9.1 Zeile 177 In dieser Zeile werden zunächst alle Zinsaufwendungen, die den Gewinn handels- oder steuerbilanziell (Zeile 11) verringert haben, hinzugerechnet. Dies dient der korrekten Anwendung der Zinsschranke. Besteht Organschaft, sind diese Zeilen nur von dem Organträger auszufüllen, bei Organschaftsketten von dem obersten Organträger, da die Zinsschranke nach § 15 Satz 1...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zusatzinformationen für Ber... / 10.2 Anpassungen bei der Zinsschranke geplant

Inkrafttreten: ab VZ 2024 (geplant, Verkündung noch offen) Gesetz: Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v. 30.8.2023 weitere Quelle: § 4h EStG, § 8a KStGmehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2021 - Anlage Zinsschranke

1 Zweck und Aufbau des Vordrucks Die Anlage Zinsschranke dient als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung sowie zur gesonderten Feststellung des Zins- und EBITDA-Vortrags. Sie nimmt die für die Anwendung der Zinsschranke erforderlichen Daten auf. In der Anlage sind die abziehbaren Zinsaufwendungen (Zeile 24), der Zinsvortrag (Zeile 27) und der EBITDA-Vortrag (Zeile 59) nach §...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2021 - Anlage Zin... / 2.1 Vor Zeilen 1–3

Die Zeilen 1–3 fragen ab, ob mehrere Betriebe vorliegen. Die Zinsschranke ist nicht je Stpfl., sondern je "Betrieb" anzuwenden. Ein "Betrieb" ist eine selbstständige organisatorische Unternehmenseinheit im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, der gewerblichen Tätigkeit und der selbstständigen Tätigkeit, die von anderen Einheiten desselben Stpfl. abgegrenzt ist. Körperschaf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2021 - Anlage Zin... / 9.8 Zeile 83

In dieser Zeile wird der EBITDA-Vortrag zum Schluss des dritten vorangegangenen Wirtschaftsjahrs ermittelt. Er ergibt sich rechnerisch aus den vorangegangenen Zeilen. Er ist im Vz 2022 in Zeile 77 der Anlage Zinsschranke zu übernehmen.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2021 - Anlage Zin... / 11.8 Zeile 99

In dieser Zeile wird der EBITDA-Vortrag zum Schluss des ersten vorangegangenen Wirtschaftsjahrs ermittelt. Er ergibt sich rechnerisch aus den vorangegangenen Zeilen. Er ist im Vz 2022 in Zeile 93 der Anlage Zinsschranke zu übernehmen.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2021 - Anlage Zin... / 12.3 Zeile 102

In dieser Zeile wird der EBITDA-Vortrag zum Schluss des laufenden Wirtschaftsjahrs ermittelt. Er ergibt sich rechnerisch aus den vorangegangenen Zeilen. Er ist im Vz 2022 in Zeile 100 der Anlage Zinsschranke zu übernehmen.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2021 - Anlage Zin... / 2.4 Zeile 3

In dieser Zeile ist der Betrieb zu bezeichnen, für den die Anlage Zinsschranke abgegeben wird. Die Bezeichnung muss so genau sein, dass der Betrieb von den anderen Betrieben des Stpfl. abgegrenzt werden kann.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2021 - Anlage Zin... / 8.8 Zeile 75

In dieser Zeile wird der EBITDA-Vortrag zum Schluss des vierten vorangegangenen Wirtschaftsjahrs ermittelt. Er ergibt sich rechnerisch aus den vorangegangenen Zeilen. Er ist im Vz 2022 in Zeile 69 der Anlage Zinsschranke zu übernehmen.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2021 - Anlage Zin... / 10.8 Zeile 91

In dieser Zeile wird der EBITDA-Vortrag zum Schluss des zweiten vorangegangenen Wirtschaftsjahres ermittelt. Er ergibt sich rechnerisch aus den vorangegangenen Zeilen. Er ist im Vz 2022 in Zeile 85 der Anlage Zinsschranke zu übernehmen.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2021 - Anlage Zin... / 2.3 Zeile 2

In dieser Zeile ist die laufende Nummer der Anlage anzugeben. Dies ermöglicht in Verbindung mit der Angabe in Zeile 1 die Überprüfung, ob alle Anlagen Zinsschranke vorliegen.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2021 - Anlage Zin... / 2.5 Zeile 4

In Zeile 4 ist der Zeitraum anzugeben, den das Wirtschaftsjahr umfasst. Dabei kann es sich um das Kalenderjahr, ein abweichendes Wirtschaftsjahr oder um ein Rumpfwirtschaftsjahr handeln. Enden in einem Vz mehrere Wirtschaftsjahre, ist für jedes Wirtschaftsjahr eine gesonderte Anlage Zinsschranke auszufüllen.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2021 - Anlage Zin... / 3.8 Zeile 11

In dieser Zeile sind die Zinsaufwendungen des laufenden Wirtschaftsjahrs hinzuzurechnen. Den Begriff der Zinsaufwendungen definiert § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG.[1] Dieser Betrag ist in keiner Anlage enthalten, muss also ermittelt und in Zeile 11 eingetragen werden. Bei Organschaften werden die Auswirkungen der Zinsschranke nur auf der Ebene des Organträgers ermittelt, da alle Ges...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zusatzinformationen für Ber... / 3.2 Keine Anwendung der Zinsschranke auf "arrangement fee"

BFH, Urteil v. 22.3.2023, XI R 45/19 Der Hinzurechnungstatbestand des § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG erfasst die "Entgelte für Schulden". Jene Bestimmung versteht die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung dahin, dass Gegenleistungen für die Zurverfügungstellung (Überlassung und Nutzung) von Fremdkapital erfasst werden. Der sehr ähnliche Wortlaut der beiden Vorschriften legt ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2021 - Anlage Zin... / 4.9 Zeile 35

In Zeile 35 ist der Zugang zum fortführungsgebundenen Zinsvortrag einzutragen. Dies ist ein Zinsvortrag, für den die Voraussetzungen des § 8d KStG erfüllt sind und unter der Voraussetzung, dass der Stpfl. einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Die Anlage Zinsschranke sieht keine Möglichkeit vor, ausdrücklich einen entsprechenden Antrag zu stellen; dieser wird in Zeile 12 ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2021 - Anlage Zin... / 3.16 Zeile 19

In dieser Zeile ist der Betrag aus Zeile 18 zu übernehmen, wenn dieser kleiner als 3 Mio. EUR ist. Sofern sich dieser Betrag allerdings nur aus dem Zinsaufwand des laufenden Wirtschaftsjahres ergibt, ist gar keine Anlage Zinsschranke auszufüllen. Anwendung findet diese Zeile nach Auffassung der Finanzverwaltung daher nur, wenn die Summe aus dem Netto-Zinsaufwand des laufende...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2021 - Anlage Zin... / 3.17 Zeile 19a

In dieser Zeile ist anzugeben, ob der gesamte verbliebene Zinsaufwand abzugsfähig ist, weil eine von 2 Ausnahmen des § 4h Abs. 2 Satz 1 EStG vorliegt. Erfasst werden nur die Konzernklausel gem. § 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. b EStG und die Escape-Klausel gem. § 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. c EStG. Die Ausnahme gem. § 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. a EStG wird nicht in Zeile 10, sondern in...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2021 - Anlage Zin... / 3 Abziehbare Zinsen und Zinsvortrag (§ 4h EStG i. V. m. § 8 Abs. 1, § 8a KStG)

In den Zeilen 5–38 werden die Höhe der im laufenden Wirtschaftsjahr abzugsfähigen Zinsen und der Zinsvortrag ermittelt. Bei einer Organschaft hat nur der Organträger, wenn er nicht zugleich Organgesellschaft ist, die Anlage Zinsschranke auszufüllen. Da alle Gesellschaften des Organkreises als "ein" Betrieb gelten (§ 15 Satz 1 Nr. 3 KStG) und die Auswirkungen der Zinsschranke ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2021 - Anlage Zin... / 5.4 Zeilen 39–49

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2021 - Anlage Zin... / 10.3 Zeile 86

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2021 - Anlage Zin... / 6.5 Zeile 53

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2021 - Anlage Zin... / 10.1 Zeile 84

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2021 - Anlage Zin... / 11.4 Zeile 95

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2021 - Anlage Zin... / 7.3 Zeile 62

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2021 - Anlage Zin... / 11.2 Zeile 93

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2021 - Anlage Zin... / 11.6 Zeile 97

In dieser Zeile ist die Zwischensumme zu bilden.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2021 - Anlage Zin... / 2 Allgemeine Angaben

2.1 Vor Zeilen 1–3 Die Zeilen 1–3 fragen ab, ob mehrere Betriebe vorliegen. Die Zinsschranke ist nicht je Stpfl., sondern je "Betrieb" anzuwenden. Ein "Betrieb" ist eine selbstständige organisatorische Unternehmenseinheit im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, der gewerblichen Tätigkeit und der selbstständigen Tätigkeit, die von anderen Einheiten desselben Stpfl. abgegrenz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2021 - Anlage Zin... / 8.2 Zeile 69

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2021 - Anlage Zin... / 8.4 Zeile 71

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2021 - Anlage Zin... / 4.8 Zeile 34

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2021 - Anlage Zin... / 8.6 Zeile 73

In dieser Zeile ist die Zwischensumme zu bilden.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2021 - Anlage Zin... / 9.1 Zeile 76

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2021 - Anlage Zin... / 4.6 Zeile 32

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2021 - Anlage Zin... / 9.3 Zeile 78

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2021 - Anlage Zin... / 10.2 Zeile 85

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2021 - Anlage Zin... / 10.4 Zeile 87

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2021 - Anlage Zin... / 10.6 Zeile 89

In dieser Zeile ist die Zwischensumme zu bilden.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2021 - Anlage Zin... / 11.3 Zeile 94

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2021 - Anlage Zin... / 11.1 Zeile 92

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2021 - Anlage Zin... / 7.4 Zeile 63

mehr