Fachbeiträge & Kommentare zu Zinsschranke

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Prüfschemata

Rn. 19 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Wirkungsweise der Zinsschranke lässt sich wie folgt grafisch darstellen: Rn. 20 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Ergänzende grafische Darstellung zur Wirkungsweise der Rückausnahmen für schädliche Gesellschafterfremdfinanzierung gem § 8a Abs 2 u 3 KStG: Rn. 21–22 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Gesonderte Feststellung des EBITDA- u Zinsvortrags (§ 4h Abs 4 EStG)

Rn. 191 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Sowohl ein EBITDA- als auch ein Zinsvortrag sind nach § 4h Abs 4 EStG gesondert festzustellen. Die Feststellung erfolgt dabei betriebsbezogen u somit für den betreffenden "Betrieb". Der Feststellungsbescheid stellt einen eigenen VA dar u richtet sich gem § 179 Abs 2 S 1 AO an den Inhaber des Betriebs. Bei einem Einzelunternehmer ist dies de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Weitere Anwendungsfälle im Konzernfall nach § 8a Abs 3 KStG

Rn. 288 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Tatbestandsvoraussetzung ist neben der "Vorordnung" einer Körperschaft die Zugehörigkeit der mitunternehmerischen PersGes zu einem Konzern. Beispiel 5: Die PersGes I ist der KapGes nachgeordnet u stellt eine Konzern-(Tochter-)Gesellschaft dar. Diese Beteiligungskonstellation unterliegt dem Rechtsfolgenverweis auf § 8a Abs 3 KStG aufgrund § 4...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gesellschafterwechsel

Rn. 267 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Bei Eintritt eines Gesellschafters ohne Ausscheiden eines anderen bleibt der Zinsvortrag der aufnehmenden Gesellschaft unberührt. Das gilt auch für Einbringungen von Einzelunternehmen o PersGes gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten am aufnehmenden Unternehmen o bei Verschmelzungen von PersGes. Umgekehrt kann ein beim einlegenden "Betrieb"...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 11.1 Allgemeines

Rz. 621 Für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen gewinnt die Abgrenzung von betrieblich und privat veranlassten Verbindlichkeiten (vgl. Rz. 235) dadurch besondere Bedeutung, dass Zinsen auf betrieblich veranlasste Verbindlichkeiten zu Betriebsausgaben (bzw. Werbungskosten) führen, Zinsen auf privat veranlasste Verbindlichkeiten dagegen seit der mit Wirkung ab Vz ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.2 Begriff des Betriebs

Rz. 22 Obwohl der Begriff des Betriebs für die Definition und Durchführung des Betriebsvermögensvergleichs grundlegend ist, hat er in der wissenschaftlichen Diskussion und in der Praxis kaum selbstständige Bedeutung erlangt. Auch im Gesetz ist der Begriff nicht definiert. In § 2 Abs. 1 Nr. 2 EStG erscheint der Begriff in der Verbindung als "Gewerbebetrieb"; in § 15 Abs. 1 Nr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.7 Fälle mit Auslandsberührung

Tz. 33 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 32a Abs 1 S 1 KStG kann auch dann eingreifen, wenn die (verdeckt ausschüttende) Kö weder unbeschr noch beschr kstpfl ist und somit im Inl nicht der Besteuerung unterliegt. Tz. 34 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Fraglich ist allerdings, ob die vGA dabei nach inl Recht oder nach dem Recht des Ansässigkeitsstaates der ausl Kö zu beurteilen ist. Da – ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.1 Allgemeines

Tz. 740 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Auch bei grenzüberschreitenden Finanzierungen verbundener Unternehmen gelten die Grundsätze der Finanzierungsfreiheit sowie der Maßgeblichkeit der H-Bil für die St-Bil (s Urt des BFH v 05.02.1992, BStBl II 1992, 532). Eine Ausnahme ergibt sich jedoch aus dem Umstand, dass für die Qualifikation einer "Finanzierungsmaßnahme", dh ob EK oder FK ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.3.3.3 Beurteilung und Auswirkungen des BFH-Urteils vom 17.10.2007 – I R 5/06

Tz. 1630 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Bei der Bewertung der Auswirkungen des Urt ergeben sich folgende Aspekte:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.6.4.1 Aktuelle Behandlung

Tz. 1736 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Fin-Verw untersucht hierbei sowohl die Frage, ob die inl Behandlung zutr ist als ob auch eine Spontanauskunft an den ausl Staat angebracht ist (wie zB auch in Cross-boarder-Leasing-Fällen). Beispiel 1: Die französische M-Holding-Sarl (nachfolgend M-Sarl), eine 100 %-ige TG der französischen G-SA, erwirbt zum 01.01.01 eine Beteiligung an ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Voraussetzungen für die Anwendung von § 32a Abs 1 KStG

Tz. 13 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 32a Abs 1 KStG setzt voraus, dass wird. Die Vorschrift knüpft an die tats Änderung des St-Bescheids gegenüber der Kö an. Ob die Änderung zu Recht oder zu Unrecht erfolgt ist, ist dabei nicht maßgeblich; s Bauschatz (in Gosch, 3. A...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Nichtberücksichtigung anderer Vorschriften (Absatz 3 Satz 4)

Rz. 340 [Autor/Stand] Entstehungsgeschichte. Durch das UntStFG v. 20.12.2001 [2] wurde die Anwendung von § 8 b Abs. 1 und 2 KStG innerhalb der Ermittlung von Zwischeneinkünften ausdrücklich ausgeschlossen. Bemerkenswert ist, dass § 21 keine Vorschrift über die erstmalige Anwendung der geänderten Fassung enthält. § 8 b Abs. 1 und 2 KStG ist als solcher erstmals für den Veranla...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 10 Hinzurechnungsbetrag

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Dipl.-Kfm., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht Prof. Dr. Jens Schönfeld, Honorarprofessor an der Universität Osnabrück Literaturverzeichnis Adrian/Fey/Selzer, BEPS-Umsetzungsgesetz, StuB 2017, 94...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Wenige Änderungen. § 10 hat in seiner Entstehungsgeschichte keine grundlegenden Änderungen erfahren. Dies beruht vor allem darauf, dass die Bestimmung nicht die Gesetzessystematik der Hinzurechnungsbesteuerung berührt, sondern eher als technische Durchführungsvorschrift verstanden werden muss. Gerade diese Tatsache hat im Ergebnis dazu geführt, dass die B...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage OT / 4.6 Vor Zeilen 30–32

Die Zeilen 30–32 enthalten Daten der Organgesellschaft, die für die Durchführung der Zinsschranke nach § 8a KStG i. V. m. § 4h EStG auf der Ebene des Organträgers erforderlich sind.[1] Nach § 15 Satz 1 Nr. 3 KStG bilden Organträger und Organgesellschaft für Zwecke der Zinsschranke nur einen einzigen Betrieb. Die für die Zinsschranke maßgebenden Faktoren der Organgesellschafte...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage OT / 4.7 Zeile 30

In dieser Zeile sind die Zinsaufwendungen der Organgesellschaft einzutragen.[1] Der Betrag ergibt sich aus Zeile 27 der Anlage OG der Organgesellschaft; er ist nach § 14 Abs. 5 KStG gesondert festzustellen. In Zeile 30 sollen auch Zinsaufwendungen einzutragen sein, die an den Organträger oder andere Organgesellschaften gezahlt wurden. U. E. ist das unrichtig. Da ein Organkrei...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage OT / 4.9 Zeile 32

In diese Zeile sind die Abschreibungen der Organgesellschaft einzutragen, soweit sie bei der Bemessungsgrundlage der Zinsschranke (dem EBITDA) zu berücksichtigen sind. Dies sind die linearen Abschreibungen nach § 7 EStG, die Sofortabsetzung für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG und die sog. Poolabschreibung nach § 6 Abs. 2a EStG. Der Betrag wird nach § 14 A...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 2.1 Vor Zeile 1

In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehören der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG und der Hinzurechnungsbetrag nach den §§ 7 ff. AStG. In den Zeilen 1 ff. sind daher nicht die Gewinne anzugeben, sondern, soweit nicht anders vermerkt, die aus den Gewinnen entwickelten steuerpflichtigen Einkünfte. Soweit es sich um Einkünfte aus Gewer...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage OT / 4.8 Zeile 31

In dieser Zeile sind die der Eintragung in Zeile 30 entsprechenden Zinserträge der Organgesellschaft zu erfassen, die sich aus Zeile 28 der Anlage OG ergeben. Ebenfalls zu übernehmen sind die Werte aus Zeile 28a der Anlage OG.[1] Der Betrag wird nach § 14 Abs. 5 KStG gesondert festgestellt. Die Differenz der Beträge in den Zeilen 30 und 31 ergibt den "Zinssaldo", über dessen...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage OT / 4.18 Zeile 41

In dieser Zeile ist nachrichtlich die Höhe der Vergütungen für Fremdkapital an wesentlich beteiligte Anteilseigner, ihnen nahestehende Personen oder Dritte einzutragen, die ein Rückgriffsrecht gegen den wesentlich beteiligten Anteilseigner oder die ihm nahestehenden Personen haben. Überschreiten diese Vergütungen 10 % des Zinssaldos, ist die Zinsschranke anzuwenden, auch wen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 23 ... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 23 KStG regelt den Steuersatz für die Körperschaftsteuer. Seine Höhe hat eine enorme Bedeutung, denn er beeinflusst nicht nur unmittelbar das körperschaftsteuerliche Steueraufkommen, sondern bestimmt auch international die Wahrnehmung Deutschlands als attraktiven Wirtschaftsstandort und gibt in der allgemeinen Diskussion ein „Gefühl“ über die unternehmerische Steuerb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 3 Stand: EL 128 – ET: 06/2018 Die Vorschrift ist verfassungsgemäß u verstößt insb nicht gegen Art 3 I GG (s Wacker in Schmidt, § 4i EStG Rz 5 (37. Aufl)). Aufgrund des grenzüberschreitenden Bezugs stellt sich die Frage der Europarechtskonformität der Vorschrift. Ob ein Verstoß gegen die EU-Grundfreiheiten vorliegt, vor allem bzgl der Niederlassungsfreiheit nach Art 49 AEU...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Tatbestandsvoraussetzungen

Rn. 4 Stand: EL 128 – ET: 06/2018 Auf der Tatbestandsebene erfordert die Anwendung der iRd Ermittlung von Gewinneinkünften iSd § 2 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG relevanten Vorschrift des § 4i EStG in einem Schritt das Vorliegen von Aufwendungen. Folglich ist die Vorschrift im Hinblick auf einzelne BA zu prüfen, ungeachtet dessen, ob insgesamt ein Gewinn o Verlust anfällt. Die Art der A...mehr

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Koordination von Erfolgs-, ... / 2.2.3 Finanzergebnis und Steuern

Einfache Planung des Finanzergebnisses Die Planung des Finanzergebnisses stellt regelmäßig keine Herausforderung dar. Die Verzinsung der Finanzierung ist bekannt. Sofern wesentlich, lässt sich der Zinsaufwand variabel verzinslicher Darlehen noch anhand von Forward Rates schätzen. Steuerplanung in Abhängigkeit von der Steuer­komplexität Beliebig detailliert gestaltet werden kann...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 8 Einkünfte von Zwischengesellschaften

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn gemeinsam mit Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Dipl.-Kfm. Dr. Jens Schönfeld, Bonn Literaturverzeichnis Ammelung/Kulch, Ausländischer Kapitalmarkt im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG, IStR 2000...mehr

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Einführung / 2 Chancen erkennen und realisieren

Nachdem eine bestehende VP-Struktur im ersten Schritt auf Risiken untersucht worden ist und etwaige Risiken durch eine veränderte, nunmehr wertschöpfungsadäquate Verteilung des Konzernergebnisses auf die Konzerngesellschaften reduziert worden sind, stellt sich nun die Frage, welche Chancen sich aus einer optimierten VP-Struktur für den Konzern ergeben können. Die aktuelle BEP...mehr

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Einführung / 1.5.3 Wesentliche Inhalte aus VP-Sicht

Die offizielle Zusammenfassung der OECD eines jeden Aktionspunktes ergibt sich aus Anlage 3. Die OECD BEPS Papiere sind sehr umfangreich und sie schlagen eine Vielzahl von sehr unterschiedlichen und auch unterschiedlich fristigen Gegen-Maßnahmen vor. Insgesamt sind die OECD Veröffentlichungen von einem starken Misstrauen gegenüber Unternehmen und Beratern geprägt. Es muss an ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Eigenkapital / g) Bedeutung über die IFRS hinaus – Zinsschranke nach § 4h EStG

Tz. 227 Durch die im Zuge des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 eingeführte Zinsschranke des § 4h EStG kommt es – bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen – zur Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit des Zinsaufwands.[436] In Bezug auf die Abzugsbeschränkung liegen drei Ausnahmen vor, von denen neben der durch § 4h Abs. 2 Satz 1(a) EStG determinierten Freigrenze zw...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.6.2 Zinsschranke

Rz. 139 Die Grundregel der Zinsschranke (§ 4h EStG, § 8a, § 15 Satz 1 Nr. 3 KStG) besagt, dass der Zinsabzug auf 30 % des steuerlichen EBITDA beschränkt ist. Alle außerbilanziellen Korrekturen der steuerlichen Gewinnermittlung und auch alle Abweichungen gem. § 60 Abs. 2 EStDV wirken sich auf die Ermittlung des steuerlichen EBITDA aus. Übersteigen die Zinsaufwendungen die 30 ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 5.1.1.3 Steuerliche Zurechnung

Rz. 253 Steuerlich ist das zuzurechnende Einkommen zu ermitteln. Dies erfolgt in mehreren Schritten. Der handelsrechtliche Jahresüberschuss der Organgesellschaft beträgt zunächst null. Die Gewinnabführung ist für die Zwecke der Zurechnung wieder hinzuzuaddieren. Im nächsten Schritt ist die Handelsbilanz der Organgesellschaft den Regeln des Bilanzsteuerrechts anzupassen. In d...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.7.2 Die außerbilanziellen Korrekturen in der Kerntaxonomie

Rz. 55 Viele außerbilanzielle Korrekturen werden im Berichtsbestandteil "Steuerliche Gewinnermittlung" der Kerntaxonomie erfasst. Dieser Berichtsbestandteil ist für Einzelunternehmer und Personengesellschaften ein Mussfeld.[1] Die Kapitalgesellschaften sind nicht verpflichtet, diesen Abschnitt auszufüllen,[2] da sie die entsprechenden Angaben zu den nicht abziehbaren Betrieb...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 5.1.2 Organträger

Rz. 256 Um die Zurechnung des Einkommens nach §§ 14ff. KStG richtig zu erfassen, ist in mehreren Schritten vorzugehen. Da die gesellschaftsrechtliche Gewinnabführung und die steuerliche Zurechnung auseinander fallen, ist in einem 1. Schritt eine außerbilanzielle Kürzung i. H. d. in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigten Gewinnabführung (§ 277 Abs. 3 Satz 2 HGB) vorz...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.6 Behandlung in der Buchführung

Rz. 49 Wie sich bereits aus dem Ausdruck der außerbilanziellen Korrektur ergibt, erfolgt ihre Berücksichtigung außerhalb der doppelten Buchführung. Es stellt sich also die Frage, wie das Rechnungswesen sicherstellen kann, dass das für die Erstellung der Steuererklärung erforderliche Datenmaterial zur Verfügung steht. Dies kann grundsätzlich über 2 Techniken erreicht werden. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 8.5 Verbot der Verrechnung von Verlusten aus Aktienverkäufen (S. 4)

Rz. 373 Nach § 20 Abs. 6 S. 4 EStG dürfen Verluste aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ausgeglichen werden. § 20 Abs. 6 S. 2 und 3 EStG gilt sinngemäß. Der Gesetzgeber rechtferti...mehr

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Gesellschafter-Fremdfinanzierung nach § 8a KStG 2002 n.F.

Leitsatz Eine vGA i.S.d. § 8a Abs. 5 KStG 2002 n.F. (sog. Korb II‐Gesetz) ist nicht erst auf der Stufe der Mitunternehmerkapitalgesellschaft, sondern als Teil des gesondert und einheitlich festzustellenden Gewinns einer Personengesellschaft und damit auch bei der Ermittlung ihres Gewerbeertrags zu erfassen. Normenkette § 8a Abs. 5 KStG 2002 n.F., § 7 GewStG 2002 Sachverhalt Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.8 Aufhebung des § 8a KStG durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008

Tz. 27b Stand: EL 61 – ET: 11/2007 § 8a KStG ist durch das URefG 2008 vollständig neu gefasst worden. Er enthält nunmehr keine Regelungen mehr zur sog Gesellschafter-Fremdfinanzierung, sondern Modifzierungen der sog Zinsschranke nach § 4h EStG bei Kö. Wegen Einzelheiten s § 8a KStG (URefG 2008) Tz 1 ff. Wegen der letztmaligen Anwendung des § 8a KStG idF des sog Korb II-Gesetz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1 Prüfungsbericht

Rz. 1 Nach Durchführung der Schlussbesprechung hat der Außenprüfer einen Prüfungsbericht zu erstellen, in dem das Ergebnis der Prüfung dargestellt wird. In dem Prüfungsbericht sind die Prüfungsfeststellungen sowie die Änderungen der Besteuerungsgrundlagen darzustellen, nicht dagegen der nach der Prüfung zu zahlende Steuerbetrag. Rz. 2 Der Prüfungsbericht erfüllt folgende Funk...mehr

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Zinsschranke; Gesellschafter-Fremdfinanzierung

Leitsatz Bei der Prüfung der 10 %-grenze, ob zur Anwendung der sog. Zinsschranke eine "schädliche" Gesellschafter-Fremdfinanzierung i.S.d. § 8a Abs. 3 Satz 1 KStG 2002 i.d.F. des UntStRefG 2008 vorliegt (Rückausnahme zum sog. Eigenkapital- und Konzernvergleich des § 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. c EStG 2002 i.d.F. des Bürgerentlastungsgesetzes Krankenversicherung), sind Vergütung...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verfassungsmäßigkeit der sog. Zinsschranke

Leitsatz Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 4h EStG 2002 i.d.F. d. Bürgerentlastungsgesetzes Krankenversicherung i.V.m. § 8 Abs. 1 und § 8a KStG 2002 i.d.F. des UntStRefG 2008 gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt. Normenkette § 4h EStG 2002, § 4h EStG 2009, § 8a KStG 2002 (i. d .F. des UntStRefG 2008), Art. 3 Abs. 1, Art. 100 Abs. 1 GG, § 80 BVerfGG Sachv...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (BT-Drucks. 16/4841 v. 27.3.2007)

Begründung (Auszug) Zu Artikel 7 (§ 1 Außensteuergesetz) Allgemein Ein Kernelement der Unternehmensteuerreform ist die Sicherung des deutschen Steuersubstrats. Zinsschranke (vgl. insbesondere § 4 h EStG in Artikel 1 des Gesetzentwurfs) und Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer (vgl. § 8 GewStG in Artikel 3 des Gesetzentwurfs) erschweren Gewinnverlagerungen und Finanzierungsgest...mehr

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Tarifbegünstigung einer Entlassungsentschädigung bei Auszahlung in zwei Teilbeträgen

Leitsatz Die für eine ermäßigte Besteuerung einer Entlassungsentschädigung erforderliche Zusammenballung ist auch dann erfüllt, wenn im Erstjahr lediglich ein absolut als auch prozentual geringfügiger Betrag ausgezahlt wird und die Auszahlung des weitaus größeren Restbetrags im zweiten Jahr erfolgt. Sachverhalt Im Streitfall erhielt der Steuerpflichtige eine Entlassungsentsch...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Maßgeblicher Gewinn für die Zinsschranke

Leitsatz Für die Zinsschranke nach § 4h EStG wird bei der Oberpersonengesellschaft einer mehrstöckigen Personengesellschaftsstruktur auf den Gesamtgewinn dieser Gesellschaft einschließlich der Ergebnisanteile für die Tochterpersonengesellschaften abgestellt. Sachverhalt Eine gewerbliche GmbH & Co. KG ist an mehreren Tochterpersonengesellschaften als Kommanditistin beteiligt. ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 4h EStG 2002 n.F.

Leitsatz 1. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die Einschränkung des Betriebsausgabenabzugs für Zinsaufwendungen gem. § 4h EStG (sog. Zinsschranke) mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist. 2. Eine AdV ist nicht deswegen zu versagen, weil zu erwarten ist, dass das BVerfG lediglich die Unvereinbarkeit eines Gesetzes mit dem GG aussprechen und dem Gesetzgeber eine Nachbesserungspflicht...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 52... / Abs. 12d

Rz. 33 Abs. 12d enthält die Übergangsregelungen zur Einführung der Zinsschranke in § 4h EStG sowie deren Änderungen. Grundsätzlich ist die Zinsschranke nach S. 1 erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 25.5.2007 beginnen und nicht vor dem 1.1.2008 enden, also grundsätzlich im Vz 2008 (§ 4h EStG Rz. 20ff.). Rz. 34 Die Ausdehnung der Geltung des § 8c KStG im Rahm...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gesamtbetrachtung für die 10 %-Grenze der Zinsschranke

Leitsatz Für die 10 %-Grenze der unschädlichen Gesellschafterfremdfinanzierung ist keine isolierte Betrachtung anzustellen. Die Zinsschranke ist trotz gewissen Zweifeln nicht verfassungswidrig. Sachverhalt Das Finanzamt hat für die Zinsaufwendungen einer GmbH den Betriebsausgabenabzug nur teilweise zugelassen, da die sog. Zinsschranke des §§ 8a KStG i. V. m. 4h EStG anzuwende...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 34 Schlussvorschriften (a. F.)

Rz. 1 § 34 KStG regelt die Anwendung des Gesetzes bzw. einzelner seiner Vorschriften für bestimmte Vz. Die Vorschrift wird nicht dadurch wirkungslos, dass sie in einem für einen späteren Vz geltenden KStG nicht mehr enthalten ist. Spätere Neufassungen des § 34 KStG verdrängen daher ältere Anwendungsvorschriften nur äußerlich, nicht aber nach dem sachlichen Regelungsgehalt, d...mehr

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Kein AdV trotz verfassungsrechtlicher Zweifel hinsichtlich der Zinsschranke

Leitsatz Das FG sieht ernstliche Zweifel, ob das Abzugsverbot der Zinsschranke als verfassungskonform angesehen werden kann. Die beantragte Aussetzung der Vollziehung hat es trotzdem abgelehnt. Es beruft sich auf die Rechtsprechung des BFH, nach der eine AdV wegen verfassungsrechtlicher Zweifel ein besonderes, berechtigtes Interesse des Steuerpflichtigen an der Gewährung vor...mehr

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ZErb 12/2012, Angleichung d... / I. Grünbuch als Schwungrad für europäische Steuerreformbemühungen

Dr. Möhlenbrock präsentierte die im Rahmen des Grünbuchs entwickelten Konvergenzmaßnahmen zur Angleichung der Unternehmensbesteuerung in Deutschland und Frankreich und untersuchte ihre Signalwirkungen für die europäische Steuerpolitik. Basis der deutsch-französischen Initiative sei eine Erklärung von Bundeskanzlerin Merkel und dem ehemaligen Staatspräsidenten Sarkozy vom 16. ...mehr

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ZErb 12/2012, Angleichung d... / C. Diskussionsbeiträge aus dem Auditorium

Nach Prof. Mellinghoff [9] dienten die Harmonisierungsbemühungen in erster Linie den Interessen der Mitgliedsstaaten. Inwiefern hierdurch aber auch den Unternehmensinteressen entsprochen würde, sei fraglich. Ihn interessiere hierbei, wie mit der Problematik der grenzüberschreitenden Berücksichtigung von Verlusten umgegangen werde. Nach Dr. Möhlenbrock sei davon auszugehen, das...mehr

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Die Zinsschranke (Azugsverbot für einen Teil der betrieblichen Zinsen) ist trotz Bedenken verfassungsgemäß

Leitsatz Das FG sieht zwar verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Zinsschranke, hält die Regelung aber gleichwohl nicht für verfassungswidrig. Das soll auch für reine Inlandskonzerne gelten, obwohl sie ihren Gewinn nicht durch Zinszahlungen ins Ausland verlagern können. Sachverhalt Eine inländische Holdinggesellschaft in der Rechtsform einer AG hatte für die Finanzierung ih...mehr