Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsprüfer

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gegenstand der Prüfung

Rn. 189 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Das AktG gibt weder Aufschluss darüber, wie das "einzurichtende Überwachungssystem" gestaltet sein muss (vgl. Brebeck/Herrmann, WPg 1997, S. 381 (387)), noch wie es zu prüfen ist. Die Gestaltung des Überwachungssystems kann schon deshalb nicht in der gesetzlichen Vorschrift vorgegeben werden, weil es entsprechend der Größe und Branche des zu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Fertige Erzeugnisse und Waren

Rn. 73 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Als fertige Erzeugnisse sind nur solche VG auszuweisen, die versandfertig und unmittelbar der Veräußerung zugänglich sind. Solange dieser Zustand nicht erreicht ist, liegt ein unfertiges Erzeugnis vor. Ebenfalls nicht als fertiges Erzeugnis sind VG zu zeigen, die aufgrund des technischen Fertigungsprozesses zwar fertig, jedoch noch nicht verä...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Notwendiger Werteverzehr

Rn. 225 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Voraussetzung des "notwendigen" Werteverzehrs als Voraussetzung einer GK-Aktivierung ist aus dem Steuerrecht (vgl. R 6.3 EStR (2012)) in das Handelsrecht übernommen worden. Diese Voraussetzung, ehemals für die nun aktivierungspflichtigen GK vorgesehen, wurde im Zuge des BilMoG gestrichen. Der Gesetzgeber hat sich i. R.d. Normsetzung der ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Genussrechtskapital

Rn. 168 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Schwierigkeit der bilanziellen Einordnung von Genussrechtskap. ist hauptsächlich dadurch begründet, dass die Ausgestaltung der dem Genussrechtskap. zugrunde liegenden Konditionen keiner gesetzlichen Normierung unterliegt und deshalb weitestgehend von den Entscheidungen des UN bzw. des Genussrechtsempfängers abhängt. Genussrechte (vgl. zu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 9. Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen (§ 275 Abs. 2 Nr. 9)

Rn. 78 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Erfassung von Erträgen in diesem Posten setzt voraus, dass die ihnen zugrunde liegenden Beteiligungen in der Bilanz als solche ausgewiesen sind (bzw. während des GJ ausgewiesen waren). Aufgrund der Aufgliederung der Finanzanlagen in § 266 Abs. 2 sowie der Bezeichnung der Posten Nr. 9 und Nr. 10 in § 275 Abs. 2 sind in diesen Posten die au...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Verkaufsoption

Rn. 196 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Der bilanzielle Ausweis der erlangten Optionsprämie entspricht der bei der Kaufoption dargestellten Vorgehensweise. Die Verpflichtung des Stillhalters ist in diesem Fall in dem Zwang zu sehen, den Optionsgegenstand von dem Käufer der Verkaufsoption zu erwerben. Eine Rückstellung für drohende Verluste aus diesem schwebenden Geschäft wird erfo...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Kaufoption

Rn. 197 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die vom Käufer der Option entrichtete Optionsprämie begründet bei ihm einen immateriellen VG, nämlich das Recht, den Optionsgegenstand zum Basispreis zu erwerben. Soweit es sich um nicht verbriefte Optionsrechte handelt, muss ein Ausweis unter den "[S]onstige[n] VG", anderenfalls unter den "[S]onstige[n] Wertpapiere[n]" erfolgen; eine Erfass...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Gezeichnetes Kapital

Rn. 111 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Nach § 272 Abs. 1 Satz 2 ist das gezeichnete Kap. zum Nennbetrag anzusetzen (vgl. HdR-E, HGB § 272, Rn. 9). Handelt es sich bei dem bilanzierenden UN um eine AG, KGaA oder SE, dann ist das Grundkap. (vgl. § 152 Abs. 1 Satz 1 AktG), im Falle einer GmbH das Stammkap. (vgl. § 42 Abs. 1 GmbHG), als gezeichnetes Kap. auszuweisen. AG haben ein in ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gegenstand und Umfang

Rn. 120 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Prüfung des KA umfasst die Komponenten der Konzern-RL, nämlich Sofern der KA um eine freiwillige Segmentberichterstattung (vgl. § 297 Abs. 1 Satz 2) erweitert wird, ist auch diese durch den KA-Prüfe...mehr

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Anlagespiegel: Praxisfall / 1 Spalte 1: Anschaffungs-/Herstellungskosten (AHK) zu Beginn des Wirtschaftsjahres

Im Bruttoanlagespiegel sind in dieser Spalte die historisch kumulierten Werte sämtlicher zu Beginn des Geschäftsjahres (Wirtschaftsjahrs) vorhandenen Anlagegüter erfasst (Bruttoprinzip). In diesen Summen ist demnach abzulesen, von welchen Anschaffungs- und Herstellungskosten ursprünglich abgeschrieben wurde. Tragen Sie die Werte aus dem Vorjahr vor. Auch bereits voll abgesch...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Grundlagen

Rn. 269 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der Begriff der Vertriebskosten stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, weswegen auf Hilfslösungen bezüglich seiner Auslegung bzw. einer inhaltlichen Bestimmung zurückgegriffen werden muss (vgl. Weber, DB 1987, S. 393f.). Vertriebskosten fallen i. R.d. Verteilung der produzierten VG, nicht i. R.d. Herstellung einzelner Erzeugnisse an. R...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Aufwendungen für bezogene Leistungen (§ 275 Abs. 2 Nr. 5 lit. b))

Rn. 53 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Hier sind nur die dem Materialaufwand gleichzusetzenden Aufwendungen für Fremdleistungen auszuweisen. Energieaufwendungen (z. B. für Strom und Gas) sind hierunter allerdings nicht zu verstehen. Dies ergibt sich aus dem Charakter von Energie als Betriebsstoff, aus dem der Ausweis unter Nr. 5 lit. a) folgt (vgl. MünchKomm. HGB (2024), § 275, Rn...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Rn. 150 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Unabhängig von der vereinbarten Laufzeit bzw. der Restlaufzeit sind sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten hier auszuweisen, d. h. sowohl Kontokorrentverpflichtungen als auch langfristige Hypothekenverbindlichkeiten. Nicht hier auszuweisen ist jedoch eine nicht in Anspruch genommene Kreditlinie bei einem Kreditinstitut. Diese...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXVIII. Anteile an Sondervermögen oder Anlageaktien an Investmentvermögen (§ 285 Nr. 26)

Rn. 761 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Nach § 285 Nr. 26 sind im Anhang anzugeben "zu Anteilen an Sondervermögen im Sinn des § 1 Absatz 10 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder Anlageaktien an Investmentaktiengesellschaften mit veränderlichem Kapital im Sinn der §§ 108 bis 123 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder vergleichbaren EU-Investmentvermögen oder vergleichbaren ausländischen Inv...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Aufwendungen für Unterstützung

Rn. 60 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Hierbei handelt es sich ausschließlich um solche Aufwendungen für tätige und bereits ausgeschiedene Mitarbeiter sowie deren Hinterbliebene, die freiwillig (bei Bedarf) und damit nicht für eine Gegenleistung des Empfängers gezahlt werden. Im Einzelnen können sie beinhalten: Krankheits- und Unfallunterstützungen, übernommene Kur- und Arztkosten...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Geleistete Anzahlungen

Rn. 79 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Unter dieser Position sind alle Zahlungen auszuweisen, die für den Erwerb von VG des Vorratsvermögens geleistet wurden, sofern die betreffenden VG bis zum BilSt noch nicht zugegangen sind bzw. der Gefahrenübergang noch nicht stattgefunden hat. Ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs hat der Ausweis unter den RHB, den unfertigen oder fertigen E...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Unterschiedsbeträge bei Anwendung der Gruppenbewertung sowie Bewertung nach der Verbrauchsfolge (§ 284 Abs. 2 Nr. 4 (a. F.) bzw. Nr. 3 (n. F.))

Rn. 122 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "Im Anhang müssen [...] bei Anwendung einer Bewertungsmethode nach § 240 Abs. 4, § 256 Satz 1 die Unterschiedsbeträge pauschal für die jeweilige Gruppe ausgewiesen werden, wenn die Bewertung im Vergleich zu einer Bewertung auf der Grundlage des letzten vor dem Abschlußstichtag bekannten Börsenkurses oder Marktpreises einen erheblichen Unters...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. "Große" GmbH

Rn. 11 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Groß ist eine GmbH, wenn mindestens zwei der folgenden Kriterien überschritten werden Bilanzsumme (BS): 25 Mio. EUR, Umsatzerlöse (UE): 50 Mio. EUR p. a., Arbeitnehmer (AN): 250 im Jahresdurchschnitt. Zu Einzelheiten vgl. HdR-E, HGB § 267, Rn. 6ff. Rn. 12 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Eine große GmbH ist der Regelfall, von dem die Vorschriften des HGB...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Verkaufsoption

Rn. 198 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die entrichtete Optionsprämie ist zunächst – analog zur Kaufoption – als immaterieller VG i. d. R. unter den "[S]onstige[n] VG" auszuweisen. Eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebendem Geschäft kommt ebenfalls grds. nicht in Betracht. Befindet sich der Optionsgegenstand im Eigentum des Käufers der Option, bildet der Basispreis ab...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Fertigungsgemeinkosten

Rn. 237 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Fertigungs-GK können negativ dahingehend umschrieben werden, als darunter alle Kosten für die Leistung fallen, die nicht direkt als Kosten für Werkstoffe und Fertigungslöhne oder als Sonderkosten verrechnet werden können und auch nicht als Verwaltungs- oder Vertriebskosten zu betrachten sind (vgl. WP-HB (2023), Rn. F 139). Diese Begriffs...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 14. Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung (§§ 258ff. AktG)

Rn. 965 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 258 Abs. 1 Satz 1 AktG ist eine Sonderprüfung durchzuführen, wenn Anlass für die Annahme besteht, dass der "Anhang die vorgeschriebenen Angaben nicht oder nicht vollständig enthält und der Vorstand in der Hauptversammlung die fehlenden Angaben, obwohl nach ihnen gefragt worden ist, nicht gemacht hat und die Aufnahme der Frage in die N...mehr

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Anlagespiegel: Praxisfall / 2 Spalte 2: Zugänge

Ein Anlagezugang liegt vor[1], wenn ein Wirtschaftsgut in das sogenannte wirtschaftliche Eigentum des Unternehmens übergeht.[2] Der Zugang wird mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten eingetragen. Addieren Sie auch nachträgliche Anschaffungskosten dazu.[3] Erhaltungs- bzw. Reparaturaufwand, der sofort als Betriebsausgaben gebucht werden darf, liegt vor, wenn es dabei ni...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

Rn. 114 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Zu einem gesonderten Ausweis dieser Position kommt es nur dann, wenn die Bilanz vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt wird (vgl. HdR-E, HGB § 266, Rn. 119). Die Höhe dieser Position ist abhängig von den für das VJ gefassten Beschlüssen zur Ergebnisverwendung. Wurde der Jahresüberschuss des VJ – vermindert bzw. erhöht um einen vorha...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Prüfung der Konsolidierungsmaßnahmen

Rn. 149 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Neben den Überleitungen zur HB II hat der KA-Prüfer – vorbehaltlich einer Umrechnung von auf fremde Währung lautenden Abschlüssen (vgl. § 308a) – auch die Konsolidierungsmaßnahmen zu prüfen. Dazu zählen insbesondere die Kap.-Konsolidierung (vgl. §§ 301, 309) die Schuldenkonsolidierung (vgl. § 303), die Zwischenergebniseliminierung (vgl. § 30...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Rn. 44 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Diese unter zwei unterschiedlichen Positionen getrennt auszuweisenden Kap.-Anteile an anderen UN unterscheiden sich i. d. R. durch die Höhe des Beteiligungsprozentsatzes, durch unterschiedliche Einflussmöglichkeiten sowie durch die Klassifizierung des beteiligten UN, ob eine (langfristige) Beteiligungsabsicht besteht bzw. nicht besteht. Entsc...mehr

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Anlagespiegel: Praxisfall / Zusammenfassung

Überblick Während sämtliche Kaufleute ihr Anlagevermögen lediglich "hinreichend" aufgliedern, müssen Kapitalgesellschaften ein Anlagegitter nach § 284 Abs. 3 HGB nach dem Bruttoprinzip aufstellen. Im sogenannten Bruttoanlagespiegel sind obligatorische Spalten und (teilweise freiwillige) Zusatzspalten vorgegeben.[1] Wie die Entwicklung der Vermögensgegenstände während des Ges...mehr

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Anlagespiegel: Praxisfall / 6 Spalte 6 bis 10: Kumulierte Abschreibungen

Kumulierte Abschreibungen sind die aus vergangenen Jahren aufgelaufenen Abschreibungen (z. B. nach § 253 HGB) sämtlicher vorhandenen Anlagegüter. Wie bei den historischen Anschaffungs-/Herstellungskosten sind ausgeschiedene Anlagegüter herauszurechnen. Die kumulierten Abschreibungen lassen sich für jede einzelne Position des AV wie folgt berechnen:[1]mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1)

Rn. 86 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 müssen im Anhang die auf die "Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben werden". Die Angabepflicht besteht für KapG und PersG i. S. v. § 264a, dem PublG unterliegende UN (vgl. §§ 3 Abs. 1 Nr. 3–5, 5 Abs. 2 PublG), Kredit- und Finanzdienstleistungsi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte (§ 285 Nr. 3)

Rn. 300 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 3 ist im Anhang zu berichten über "Art und Zweck sowie Risiken, Vorteile und finanzielle Auswirkungen von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, soweit die Risiken und Vorteile wesentlich sind und die Offenlegung für die Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens erforderlich ist". Mit dieser Angabepflicht zu nicht in de...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Analytische Prüfungshandlungen

Rn. 57 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Bei analytischen Prüfungshandlungen (Substantive Analytical Procedures) handelt es sich um eine indirekte Prüfungsmethode, bei der plausible Beziehungen zwischen sowohl finanziellen als auch nichtfinanziellen Daten analysiert werden (vgl. ISA [DE] 520 (2020), Rn. 4ff.). Dies erfolgt regelmäßig auf Basis eines Soll-Ist-Vergleichs, bei dem der ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXVIII. Angaben zum Mutterunternehmen, das einen befreienden Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufstellt (§ 291 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4; § 292 Abs. 2)

Rn. 901 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Nach § 291 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 haben der „Konzernabschluß und Konzernlagebericht eines Mutterunternehmens mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum [...] befreiende Wirkung, wenn [...] der Anhang des Jahresabschlusses des zu befreienden Unter...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. "Mittelgroße" GmbH

Rn. 15 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Mittelgroß ist eine GmbH, wenn zwei der folgenden Kriterien zutreffen: Bilanzsumme (BS): 7,5 Mio. EUR bis 25 Mio. EUR, Umsatzerlöse (UE): 15 Mio. EUR bis 50 Mio. EUR p. a., Arbeitnehmer (AN): 50 bis 250 im Jahresdurchschnitt. Zu Einzelheiten vgl. HdR-E, HGB § 267, Rn. 6ff. Rn. 16 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Der JA sowie die vorgeschriebenen Ergänzun...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Überblick

Rn. 60 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Einzelfallprüfungen (Test of Details) umfassen die Anwendung einer oder mehrerer Prüfungstechniken, wie etwa:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Einrichtung eines Überwachungssystems

Rn. 109 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Einleitend (vgl. HdR-E, AktG § 91, Rn. 64) wurde bereits auf das Auslegungsproblem hinsichtlich der diesbezüglichen gesetzgeberischen Intention hingewiesen. Die Interpretation der Gesetzesvorschrift hinsichtlich des Überwachungssystems wird im Schrifttum kontrovers behandelt (vgl. für einen Überblick Wirtz, WuW 2001, S. 342 (351f.)). Hierbei...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 275

Rn. 158c Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Zuwiderhandlungen gegen die in § 275 vorgegebene Staffelform bei der Aufstellung der GuV und damit die Reihenfolge der einzelnen Posten bei Anwendung des GKV/UKV durch die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs oder AR einer KapG bzw. dieser qua § 264a gleichgestellten PersG sind ordnungswidrig (vgl. §§ 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. c...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Zugänge

Rn. 170 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Unter einem Zugang ist grds. jede tatsächliche (physische) mengenmäßige Ausweitung des AV zu verstehen. Zugänge sind in voller Höhe, d. h. ohne Verringerung durch Abschreibungen, mit ihren zu aktivierenden AHK auszuweisen. Als Zugangszeitpunkt eines VG ist generell der Zeitpunkt maßgebend, zu dem der Bilanzierende die wirtschaftliche Verfügu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Bewusste Auswahl

Rn. 65 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Eine bewusste Auswahl liegt vor, wenn die zu prüfenden Elemente einer Grundgesamtheit vom AP subjektiv aufgrund seiner persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse eigenverantwortlich und nach pflichtgemäßem Ermessen ausgewählt werden. Konkret kann die Auswahl bestimmter Elemente einschließen:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Risikofrüherkennung und Überwachung im Konzern

Rn. 123 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Gesetzesbegründung zum KonTraG verdeutlicht den Willen des Gesetzgebers, dass die Bestimmung des Abs. 2 konzernweit zu verstehen ist: "Bei Mutterunternehmen im Sinne des § 290 HGB ist die Überwachungs- und Organisationspflicht im Rahmen der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten konzernweit zu verstehen, sofern von Tochterges...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Abschreibungen im Laufe des Geschäftsjahres

Rn. 210 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Gemäß § 284 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 sind gesondert die "im Laufe des Geschäftsjahrs vorgenommenen Abschreibungen" anzugeben. Ihr gesonderter Ausweis sollte aus Gründen der Klarheit zumindest im Zusammenhang mit dem Anlagespiegel erfolgen. Hier wird befürwortet, sie zeitraumbezogen zu interpretieren und daher in den Abschreibungsspiegel einzubezi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XII. Unbeschränkte Haftung als Gesellschafter (§ 285 Nr. 11a)

Rn. 524 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 11a sind anzugeben: "Name, Sitz und Rechtsform der Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist" (bezüglich der vormaligen Ausnahmeregelung des § 286 Abs. 3 (a. F.) i. d. F. vor BilRUG sei auf BT-Drs. 18/4050, S. 68, verwiesen). Rn. 525 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Von der Vorschrift erfasst...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Umbuchungen

Rn. 186 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Bei Umbuchungen handelt es sich weder um eine Mengen- noch um eine Wertänderung, sondern um eine Ausweisänderung (Umwidmung; vgl. HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 174ff., dortige Übersichten). Insofern haben Umbuchungen keine materielle, sondern nur formelle Bedeutung als Umschreibungen von jenem Posten, unter dem sie am Ende des vorangegangenen G...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Rn. 109 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Position "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" (§ 266 Abs. 2 E.) kann im Zusammenhang mit zum beizulegenden Zeitwert bewerteten VG auftreten, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger eines UN entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung

Rn. 107 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Prüfung der angemessenen Darstellung der künftigen Chancen und Risiken im Lagebericht regelt § 317 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 289 Abs. 1 Satz 4. Nach § 289 Abs. 1 Satz 4 muss der Lagebericht Angaben über die voraussichtliche Entwicklung des UN enthalten. In der Literatur werden i. A. Angaben über die beiden GJ nach dem Abschlussstichtag ge...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Abgrenzung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Rn. 22 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Das Gebot der wirtschaftlichen Betrachtungsweise erfordert bei der Abgrenzung von bebauten und unbebauten Grundstücken eine Loslösung von der juristischen Grundbuchverbriefung einzelner Grundstücke. I.S.d. wirtschaftlichen Betrachtungsweise stellt ein Grundstückskomplex so lange ein bebautes Grundstück auch hinsichtlich der unbebauten Teile d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

Rn. 32 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Durch die Bezeichnung "Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" wird hervorgehoben, dass diese Position eine Art Sammelcharakter hat. Dies meint, dass all jene Anlagen hier aufzunehmen sind, die nicht eindeutig einer anderen Position zugewiesen werden können (vgl. Beck Bil-Komm. (2020), § 266 HGB, Rn. 67). Abgrenzungsprobleme zwisc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Änderungen der kumulierten Abschreibungen durch Zugänge, Abgänge und Umbuchungen

Rn. 215 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 § 284 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 fordert, gesonderte Angaben zu den "Änderungen in den Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe im Zusammenhang mit Zu- und Abgängen sowie Umbuchungen im Laufe des Geschäftsjahrs" zu machen. Diese Formulierung wirft Fragen auf. So könnte aus der zusammengefassten gesetzlichen Regelung geschlossen werden, dass diese Anga...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Gewinnrücklagen

Rn. 113 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Gewinnrücklagen sind in der in § 266 Abs. 3 A. III. Nr. 1 bis 4 vorgeschriebenen Form zu untergliedern; danach sind auszuweisen: gesetzliche Rücklage; Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen; satzungsmäßige Rücklagen; andere Gewinnrücklagen. Im Unterschied zu der Kap.-Rücklage dürfen nach § 272 Abs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Identische Posten

Rn. 113 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die im Folgenden aufgeführten Posten nach § 275 Abs. 3 stimmen sprachlich und inhaltlich mit den entsprechenden Posten des GKV überein. Eine Zuordnung dieser gesondert auszuweisenden Posten zu den verbleibenden Posten Nr. 2, Nr. 4, Nr. 5 und Nr. 7 nach § 275 Abs. 3 ist unzulässig (vgl. zu Ausnahmefällen HdR-E, HGB § 275, Rn. 116ff.). Bei jed...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Umfang des Postens

Rn. 50 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Unter Posten Nr. 5 sind gesondert auszuweisen: AfA auf RHB sowie bezogene Waren, soweit diese die "in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten", sind nicht im Posten Nr. 5, sondern im Posten Nr. 7 lit. b) ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IX. Antizipative Aktiva und Passiva (§ 268 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 Satz 3)

Rn. 73 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "Werden unter dem Posten ‚sonstige Vermögensgegenstände’ Beträge für Vermögensgegenstände ausgewiesen, die erst nach dem Abschlußstichtag rechtlich entstehen, so müssen Beträge, die einen größeren Umfang haben, im Anhang erläutert werden" (§ 268 Abs. 4 Satz 2). Kleine KapG und somit auch Kleinst-KapG (vgl. § 267a Abs. 2) sind von der Erläuter...mehr