Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtliches Gehör

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zfs 02/2024, Nichterhebung ... / 3 Anmerkung:

Unrichtige Sachbehandlung Erstmals hat ein OLG die Frage bejaht, dass dem Betroffenen im Bußgeldverfahren vor Veranlassung erheblicher Kosten rechtliches Gehör jedenfalls dann zu gewähren ist, wenn die aufgrund der beabsichtigten Beweiserhebung zu erwartenden Kosten das verhängte Bußgeld erheblich überschreiten. Liegt in einem solchen Fall ein Verstoß gegen eine zwingende Rech...mehr

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Die Urteilsbegründungspflic... / dd) Übergehen von wesentlichem Vorbringen im Einspruchsverfahren durch das FA und das Zueigenmachen im Klageverfahren durch das FG

Wie bereits unter cc) dargestellt ist das Vorbringen von wesentlich Neuem während des Klageverfahrens von solchem abzugrenzen, welches bereits im Einspruchsverfahren angeführt worden ist und demnach keine neuen Erkenntnisse hervorbringt. Denkbar ist in dem Zusammenhang, dass das FA selbst in der Einspruchsentscheidung neues Vorbringen auf Ebene des Einspruchsverfahrens nicht ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3 Antrag

Rz. 8 Die Aufteilung setzt den Antrag eines Gesamtschuldners voraus. Eine Aufteilung von Amts wegen ist nicht zulässig.[1] Im Ergebnis kann die Finanzbehörde jedoch das gleiche Ergebnis herbeiführen, indem sie jeden der Gesamtschuldner nur in Höhe des Betrags in Anspruch nimmt, der sich bei einer Aufteilung ergeben würde.[2] Der Antrag kann von jedem Gesamtschuldner gestellt ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 6 Verfahren

Rz. 23 Die Übertragung auf den Einzelrichter erfolgt durch Beschluss der Berufsrichter des Senats in der nach der internen Geschäftsverteilung für die Sache zuständigen Besetzung. Nach der BFH-Rspr. ist es nicht erforderlich, dass die Beteiligten vorher zur Frage der Übertragung gehört werden.[1] Dies ergibt sich aus einem Umkehrschluss zu § 6 Abs. 3 S. 1 FGO.[2] Auch bedarf...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Rechtliches Gehör

Rz. 172 Vor der Berichtigung des Grundbuchs aufgrund Unrichtigkeitsnachweises ist wegen Art. 103 Abs. 1 GG (siehe § 2 Einl. Rdn 27) denjenigen rechtliches Gehör zu gewähren, deren grundbuchmäßiges Recht durch die Eintragung beeinträchtigt werden kann.[416] Dabei muss allerdings das GBA selbst ermitteln, wer als Beteiligter in Betracht kommt, und darf daher nicht vom Antragst...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Rechtliches Gehör

Rz. 23 Der in Art. 103 Abs. 1 GG normierte Grundsatz des rechtlichen Gehörs gilt für das gesamte Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und somit auch für das Beschwerdeverfahren in Grundbuchsachen.[58] Dieser Grundsatz besagt, dass den Beteiligten Gelegenheit gegeben werden muss, sich vor der Entscheidung zum Gegenstand des Verfahrens und zum Sachverhalt zu äußern sowie zu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Zuständigkeit und rechtliches Gehör

Rz. 14 Über die Erteilung von Abschriften und die Gewährung der Einsicht entscheidet der Urkundsbeamte (§ 12c Abs. 1 Nr. 1 GBO). Die Entscheidung wird regelmäßig mündlich ergehen, jedoch ist Schriftlichkeit in zweifelhaften Fällen, zumal bei Verweigerung der Einsicht, dringend anzuraten. Eine Anfechtung und eine Entscheidung darüber sind selbstverständlich auch bei nur mündl...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1

Wortlaut des § 44 FamFG: § 44 Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (1) Auf die Rüge eines durch eine Entscheidung beschwerten Beteiligten ist das Verfahren fortzuführen, wennmehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Datenschutz und öffentliches Interesse

Rz. 3 § 12 GBO geht den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes als lex specialis vor. Sie regelt die Voraussetzungen der Einsichtsgewährung autonom, datenschutzrechtliche Bestimmung müssen auch nicht zur Definition des Begriffs des berechtigten Interesses herangezogen werden.[6] Die Vorschrift ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.[7] Dennoch und gerade deshalb m...mehr

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§ 10 Selbstständiges Beweis... / 3. Checkliste

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Allgemeines

Rz. 21 Abs. 3 bestimmt die entsprechende Anwendung des § 44 FamFG über die Fortführung des Beschwerde- bzw. Rechtsbeschwerdeverfahrens bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG). Auf die Verletzung anderer Verfahrensgrundrechte (z.B. Verletzung des Willkürverbots; Verstoß gegen den gesetzlichen Richter) findet die Vorschrift keine Anwendung.[28] ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Fristsetzung

Rz. 68 Mit Zwischenverfügung kann die Beibringung eines Erbscheins aufgegeben werden, dies auch gegenüber vorhandenen öffentlichen Verfügungen von Todes wegen, wobei aber die vorrangige Auslegungspflicht durch das GBA zu beachten ist.[184] Über eine solche Zwischenverfügung kann das GBA nicht die eigene Auslegungsarbeit wegdelegieren. Rz. 69 Mit einer Zwischenverfügung kann n...mehr

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§ 10 Selbstständiges Beweis... / 2. Checkliste

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Entscheidung des Gerichts auf die Rüge

Rz. 27 Ist die Anhörungsrüge nicht in der gesetzlichen Form oder Frist erhoben, so ist sie als unzulässig zu verwerfen (§ 44 Abs. 4 S. 1 FamFG). Ist die Rüge unbegründet, weist das Gericht sie zurück (§ 44 Abs. 4 S. 2 FamFG). Die Entscheidungen über die Verwerfung oder Zurückweisung ergeht durch Beschluss (§ 44 Abs. 4 S. 3 i.V.m. § 38 FamFG), der kurz begründet werden soll (...mehr

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§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / 5. Anzahl und Qualifikation der Schiedsrichter

Rz. 17 Grundsätzlich ist es den Parteien überlassen, die Zahl der Schiedsrichter festzulegen. Sie entscheiden, ob sie das Verfahren nur einem Richter übergeben wollen oder zweien oder dreien. Die verschiedenen Schiedsordnungen enthalten verschiedene Formen, wobei entweder das Ein-Mann-Schiedsgericht oder das sog. Dreier Schiedsgericht die üblichen Formen des Schiedsgerichtes...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Inhalt der Abhilfeentscheidung

Rz. 14 Die Abhilfe kann darin bestehen, dass in vollem Umfang den Anträgen des Beschwerdeführers entsprochen und die Ausgangsentscheidung geändert wird. Vor einer abändernden Entscheidung ist den übrigen Beteiligten regelmäßig rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) zu gewähren.[31] Für den Rang von Anträgen, die in der Zwischenzeit eingegangen sind, gelten die Ausführungen b...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck; Allgemeines

Rz. 1 § 91 GBO ergänzt zusammen mit § 109 GBO die Regelung in § 90 GBO und enthält nähere Bestimmungen über die Einleitung des Rangklarstellungsverfahrens. Hierdurch sollen u.a. die Beteiligten über ein entsprechendes Verfahren informiert und deren rechtliches Gehör gewahrt werden. Die Vorschrift ist äußerlich auf den Fall der Umschreibung eines unübersichtlichen Grundbuchbl...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Wirksamkeitsvermerk

Rz. 37 Bleibt eine Verfügung über ein der Nacherbfolge unterliegendes Grundstück oder Grundstücksrecht gegenüber dem Nacherben auch bei Eintritt des Nacherbfalls entgegen § 2113 BGB voll wirksam, kann dies durch einen sog. Wirksamkeitsvermerk ersichtlich gemacht werden, wenn ansonsten aufgrund der Eintragung der Verfügung nach dem Nacherbenvermerk gem. § 51 GBO deren Unwirks...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck; Allgemeines

Rz. 1 § 81 GBO enthält ergänzende Vorschriften für das Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren. Abs. 1 bestimmt den Spruchkörper des für die Entscheidung über das Rechtsmittel berufene Beschwerdegerichts (OLG) bzw. des Rechtsbeschwerdegerichts (BGH). Außerdem erklärt Abs. 2 die Bestimmungen der ZPO über die Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen für entsprechend ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Entscheidung bei unbegründeter Beschwerde

Rz. 30 Hält das Beschwerdegericht die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Beschwerde für gegeben, so hat es die Sachprüfung vorzunehmen. Ergibt diese, dass die Beschwerde keinen Erfolg haben kann, dann ist sie als unbegründet zurückzuweisen.[88] Dabei kommt es nur darauf an, ob die angefochtene Entscheidung im Ergebnis berechtigt ist. Die zurückweisende Beschwerdeentscheidung k...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Sondervorschriften für preislimitierte Vorkaufsrechte

Rz. 211 Die Rechtslage nach Ausübung eines preislimitierten Vorkaufsrechts richtet sich nach den Sondervorschriften des § 28 Abs. 3 und 4 BauGB (Vorkaufsrecht gegen Enteignungsentschädigung bzw. zum Verkehrswert). Gemäß § 28 Abs. 3 und Abs. 4 BauGB geht das Eigentum am Grundstück auf die Gemeinde über, wenn auf Ersuchen der Gemeinde und unter Vorlage der Unbedenklichkeitsbes...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Über Beschwerden entscheidet bei den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof ein Zivilsenat. (2) Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen sind entsprechend anzuwenden. (3) Die Vorschrift des § 44 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit über ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Feststellung der Gegenstandslosigkeit (lit. a)

Rz. 2 Eine Eintragung kann gelöscht werden, wenn sich ihre Gegenstandslosigkeit aus Tatsachen oder Rechtsverhältnissen ergibt, die in einer den Anforderungen der GBO entsprechenden Weise festgestellt sind. Hiermit wird auf § 29 GBO, der an sich nur für das Antragsverfahren gilt, hingewiesen und die Löschung für zulässig erklärt, wenn die Gegenstandslosigkeit der Eintragung o...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Urkundenrückgabe; Aktenversendung (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 7 Die Rückgabe von Urkunden kann in den in § 10 genannten Fällen geschehen (siehe § 10 GBO Rdn 10); wegen der Aktenversendung siehe die landesrechtlichen Bestimmungen der Grundbuchgeschäftsanweisungen (z.B. Abschn. 2.1 BayGBGA). Ist mit der Übersendung auch an Behörden die Übermittlung personenbezogener Daten verbunden – notgedrungen ist dies fast immer der Fall –, sollt...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Einzelfälle

Rz. 9 Abgeordnete: Im Zusammenhang mit umstrittenen Grundstücksgeschäften der öffentlichen Hand könnten Abgeordnete insbesondere von Kommunalparlamenten Einsicht in das Grundbuch verlangen. Zwar hat ein Parlament als solches die verfassungsrechtliche Stellung eines Kontrollorgans der Exekutive, nicht jedoch der einzelne Abgeordnete.[32] Das in einzelnen Landesverfassungen ge...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / 3. Entscheidung durch das Prozessgericht des ersten Rechtszugs

Rz. 61 Funktionell zuständig für die Anträge nach § 887 ZPO ist das Prozessgericht des ersten Rechtszuges (§§ 887 Abs. 1; 802 ZPO). § 20 Abs. 1 Nr. 17 RPflG ist dabei zu entnehmen (argumentum e contrario), dass dort nicht der Rechtspfleger, sondern der Richter tätig wird. Rz. 62 Der Antrag des Bauherrn an das Prozessgericht (beim Landgericht besteht nach § 78 ZPO Anwaltszwang...mehr

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§ 9 Prozessuales / 1. Rechte des beigetretenen Streitverkündeten im Prozess

Rz. 44 Die Rechte des Streitverkündeten, der dem Prozess beigetreten ist, entsprechen denen des Nebenintervenienten. Beide werden auch als Streithelfer bezeichnet. Der Streitverkündete wird durch seinen Beitritt nicht Prozesspartei, sondern er ist ein Dritter, der eine der Parteien unterstützt. Er kann daher in der Sache weder verurteilt werden noch kann er für sich eine Veru...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Frist und Form

Rz. 23 Die Anhörungsrüge ist innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Beteiligten von der Verletzung des rechtlichen Gehörs zu erheben. Eine Verlängerung oder Abkürzung der Frist ist nicht möglich. Für den Lauf der Frist ist weder eine förmliche Zustellung an den Beteiligten noch eine entsprechende Rechtsbehelfsbelehrung erforderlich. Formlos mitgeteilte Entscheidungen ge...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Prüfung der Zulässigkeit der Beschwerde

Rz. 26 Das Beschwerdegericht hat grundsätzlich vor einer sachlichen Prüfung zunächst von Amts wegen die Zulässigkeit des Rechtsmittels zu prüfen.[72] Die Zulässigkeitsvoraussetzungen müssen bis zur Beschwerdeentscheidung vorliegen.[73] Eine unzulässige Beschwerde wird nicht dadurch zulässig, dass der Beteiligte eine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Grundbuchamt ge...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Einsichtsgewährung aufgrund öffentlichen Interesses?

Rz. 24 Zuletzt stellt sich die Frage, wann ein besonderes öffentliches Interesse an völliger Transparenz des Grundbuchinhalts oder wenigstens an Grundbucheinsicht besteht. Erörtert wird dies zumeist am Interesse der Presse an einer Grundbucheinsicht.[61] Dabei darf die Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG nicht pauschal und schrankenlos als Argument für ein Einsichtsrech...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Alternative Handlungsmöglichkeiten des Grundbuchamts und des Notars

Rz. 127 Nach der Formulierung des § 18 GBO bestehen die ausschließlichen Handlungsmöglichkeiten des GBA in Stattgabe des Antrags durch Eintragung, Zurückweisung oder Zwischenverfügung. Die überwiegende Kommentarliteratur, insbesondere unter Berufung auf z.T. ältere Literatur, hält sich (indes mit Widersprüchen im Einzelnen) an diesen Wortlaut und betrachtet die angebotenen A...mehr

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FF 01/2024, Rechtsprechung ... / 6 Vormundschaft und Pflegschaft

BVerfG, Beschl. v. 30.8.2023 – 1 BvR 1654/22 1. Bestellt das Gericht das Jugendamt als Amtsvormund für in der Ukraine möglicherweise durch Leihmutterschaft geborene Kinder und droht das Jugendamt nach dem konkreten Vortrag der betreuenden, ihre Mutterschaft behauptenden einzigen nahen Bezugsperson damit, die Kinder von ihr zu trennen, so verletzt die Entscheidung über die Bes...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Voraussetzungen der Amtslöschung

Rz. 55 Das GBA hat auch im Fall des § 53 Abs. 1 S. 2 GBO stets von Amts wegen tätig zu werden, ein insoweit gestellter "Antrag" hat lediglich die Bedeutung einer Anregung (§ 26 FamFG).[201] Daher steht es der Durchführung der Amtslöschung auch nicht entgegen, wenn ein Beteiligter die Eintragung eines Amtswiderspruchs verlangt, weil er meint, dass (nur) die Voraussetzungen de...mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / IV. Exkurs – Der Sachverständige im Prozess

Rz. 77 Baumängelprozesse sind Sachverständigenprozesse. Nicht umsonst werden Sachverständige in Bauprozessen mitunter als die "heimlichen Richter" bezeichnet. Die Gerichte entscheiden Rechtsstreitigkeiten in der Regel – und oft unkritisch – entsprechend den Feststellungen der Sachverständigen. Der Prozessanwalt kommt daher nicht umhin, sich nicht nur intensiv mit rechtlichen...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 12. Erlöschen des Vorkaufsrechts

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Löschung eines Rechts

Rz. 35 Soll ein von der Nacherbfolge erfasstes Recht gelöscht werden, ist wegen des gleichzeitigen Wegfalls des Nacherbenvermerkes der Schutz des Nacherben nicht mehr gewährleistet. Eine Löschung kann deshalb nur erfolgen, wenn sie von allen Nacherben bewilligt wird, die im grundbuchverfahrensrechtlichen Sinn von der Verfügung über das Recht betroffen sind (vgl. Rdn 37). Ans...mehr

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§ 9 Prozessuales / a) Muster: Berufungsbegründung

Rz. 93 Muster 9.13: Berufungsbegründung Muster 9.13: Berufungsbegründung An das Oberlandesgericht _________________________ Berufungsbegründung In dem Rechtsstreit der Bauunternehmens GmbH _________________________, _________________________ (Anschrift) – Beklagten und Berufungsklägerin – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Herrn ____________________...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Tätigwerden des GBA

Rz. 24 Das GBA hat in den Fällen des § 53 Abs. 1 S. 1 GBO stets von Amts wegen tätig zu werden und geeignete Ermittlungen anzustellen (§ 26 FamFG).[93] Zu einer Überprüfung des Grundbuchinhalts ist es aber nur bei Vorliegen eines besonderen Anlasses, z.B. nach entsprechender Anregung eines Betroffenen (als die auch jeder gegen die Eintragung gerichteter Antrag zu verstehen i...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / H. Nachweis der Verfügungsmacht des Testamentsvollstreckers

Rz. 131 Der im Grundbuch eingetragene Testamentsvollstreckervermerk hat eine rein negative Wirkung.[254] Er zerstört das Vertrauen auf die Verfügungsberechtigung des Erben (§ 2211 Abs. 2 BGB), schafft aber keine positive Vertrauensposition in die stattdessen bestehende Verfügungsberechtigung einer anderen Person (nämlich des Testamentsvollstreckers). Der Nachweis, dass ein T...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Entscheidung über die Wiedereinsetzung

Rz. 4 Zuständig für die Entscheidung über den Antrag auf Wiedereinsetzung ist das Gericht, das über die Rechthandlung zu befinden hat. Dies ist bei Versäumung der Widerspruchsfrist des § 104 Abs. 1 GBO das Grundbuchamt. Die Entscheidung über die Gewährung der Wiedereinsetzung kann durch gesonderten Beschluss (vgl. § 38 FamFG), der nur formlos mitgeteilt werden muss (§ 15 Abs...mehr

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§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / 8. Vollstreckbarkeit von Schiedssprüchen

Rz. 30 Sehr wichtig ist auch die Frage, wie Schiedsgerichtsurteile zu begründen sind. Der BGH hat deutlich gemacht, dass die Begründung eines Schiedsspruchs nur gewissen Mindestanforderungen entsprechen muss. Sie darf nicht widersprüchlich sein, sie darf nicht im Widerspruch zu Entscheidungen der Rechtsprechung stehen und sich nicht auf inhaltsleere Redensarten beschränken. ...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / a) Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO

Rz. 78 Nach § 766 Abs. 1 ZPO entscheidet das Vollstreckungsgericht über Anträge, Einwendungen und Erinnerungen, welche die Art und Weise der Zwangsvollstreckung oder das vom jeweiligen Vollstreckungsorgan (Gerichtsvollzieher etc.) bei ihr zu beobachtende Verfahren betreffen. Rz. 79 Im umgekehrten Fall der Weigerung des Gerichtsvollziehers, einen Vollstreckungsauftrag zu übern...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.3 Anspruch auf rechtliches Gehör

2.3.1 Konkretisierung des grundrechtlichen Anspruchs Rz. 15 Die Vorschrift des § 128 Abs. 2, wonach das Urteil nur auf Tatsachen und Beweisergebnisse gestützt werden darf, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten, konkretisiert den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 GG, § 62 SGG). Sie soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, d...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.3.1 Konkretisierung des grundrechtlichen Anspruchs

Rz. 15 Die Vorschrift des § 128 Abs. 2, wonach das Urteil nur auf Tatsachen und Beweisergebnisse gestützt werden darf, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten, konkretisiert den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 GG, § 62 SGG). Sie soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweiserge...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.3.2 Äußerungsfrist

Rz. 15a Das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs im Gerichtsverfahren hat u. a. zum Inhalt, dass die Beteiligten ausreichend Gelegenheit zur Abgabe sachgemäßer Erklärungen haben müssen und ihnen dazu eine angemessene Frist eingeräumt wird (vgl. BSG, Urteil v. 23.10.2003, B 4 RA 37/03 R; BSG, SozR 3-1500 § 62 Nr. 5; BSG, SozR 3-1500 § 128 Nr. 14). Reicht die vor Erlass eine...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.3.4.2 Entsprechende Anwendung des § 227 ZPO

Rz. 18 Nach dem gemäß § 202 auch im Verfahren der Sozialgerichte entsprechend anwendbaren § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO (vgl. z. B. BSG, Urteil v. 15.12.1995, 11 RAr 175/95; entsprechend für § 108 VwGO: BVerwG, NVwZ 1995 S. 373) "kann" ein Termin aus "erheblichen Gründen" aufgehoben oder verlegt oder eine Verhandlung vertagt werden. Aus dem "kann" in § 227 ZPO wird nach der Rechts...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.3.4.1 Besondere Bedeutung der mündlichen Verhandlung

Rz. 17 Besondere Bedeutung für die Gewährung des rechtlichen Gehörs nach §§ 128, 62 hat die mündliche Verhandlung. Wird aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden, muss den Beteiligten unabhängig davon, ob sie die Möglichkeit zur schriftlichen Vorbereitung des Verfahrens genutzt haben, Gelegenheit gegeben werden, ihren Standpunkt in einer mündlichen Verhandlung darzulegen (...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.3.4.6 Wartepflicht des Gerichts

Rz. 23a Wenngleich in der Vergangenheit die Gerichte für berechtigt gehalten worden sind, auch bei auswärts wohnenden Beteiligten pünktlich zur festgesetzten Terminstunde die mündliche Verhandlung zu beginnen (vgl. BVerwG, NJW 1985 S. 340; BVerwG, NVwZ 1989 S. 857; siehe auch Rn. 5 zu § 62), dürfte es inzwischen namentlich der Erfahrung und Erwartung von Anwälten entsprechen...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.3.4.7 Zeit zur Beratung und zum Vortrag

Rz. 24 Zum Anspruch auf rechtliches Gehör gehört auch, dass hinreichend Zeit zur Äußerung zur Verfügung steht (siehe Rn. 16; BSGE 11 S. 165; BSG, SozR 3-1500 § 117 Nr. 2; BSG, SozR 3-1500 § 62 Nr. 5). Feste Regeln lassen sich dazu kaum aufstellen. Wenn ein Schriftsatz eines Beteiligten erst kurz vor der Sitzung beim Gericht eingeht oder erst in der mündlichen Verhandlung übe...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.3.4.3 Anwaltswechsel

Rz. 19a Der Grundsatz des rechtliches Gehörs ist auch berührt, wenn ein Prozessbevollmächtigter kurz vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung sein Mandat niederlegt und der Kläger aus besonderen Gründen nicht in der Lage ist, rechtzeitig einen neuen Bevollmächtigten zur Wahrnehmung seiner Rechte zu bestellen. Auch hieraus kann sich ein erheblicher Grund i. S. d. § 227 ZPO (...mehr