Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabschluss

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Unternehmensverträge / 4.3.5 Zustandekommen des Gewinnabführungsvertrags

Rz. 42 Grundsätzlich gelten für das Zustandekommen des Gewinnabführungsvertrags die Ausführungen der Rz. 23 ff. analog. So finden die §§ 293–294 AktG ebenfalls für den Gewinnabführungsvertrag Anwendung. Der Gewinnabführungsvertrag wird wie der Beherrschungsvertrag zunächst von den Vertretern der beteiligten Vertragsparteien vorbereitet und abgeschlossen. Der Gewinnabführungs...mehr

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Unternehmensverträge / 5.2.4 Zustandekommen des Gewinngemeinschaftsvertrags

Rz. 51 Die Ausführungen der Rz. 23 ff. und der Rz. 42 gelten für das Zustandekommen der Unternehmensverträge i. S. d. § 292 Abs. 1 AktG und somit auch für den Gewinngemeinschaftsvertrag entsprechend. Allerdings muss bei einer Gewinngemeinschaft die Hauptversammlung jeder an dem Vertrag beteiligten AG oder KGaA zustimmen, "weil alle Gesellschaften zur ganzen oder teilweisen V...mehr

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Unternehmensverträge / 4.3.6 Vertragsinhalt

Rz. 43 Um einen Vertrag als Gewinnabführungsvertrag zu klassifizieren, muss eine abhängige Gesellschaft die vertragliche Verpflichtung eingehen, ihren ganzen Gewinn (vgl. dazu Rz. 38 f.) an die begünstigte Gesellschaft abzuführen. Die Verpflichtung muss sich auf den Gewinn erstrecken, der im Jahresabschluss ohne eine Abführung des Gewinns als Bilanzgewinn[1] auszuweisen wäre...mehr

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Unternehmensverträge / 5.3.2 Praktische Bedeutung und Teilgewinnabführungsvertragsmuster

Rz. 57 Ihre große praktische Bedeutung verdanken die Vorschriften über die Teilgewinnabführung dem Umstand, dass die stille Gesellschaft [1] mit einer AG als Teilgewinnabführungsvertrag zu klassifizieren ist.[2] Ebenso werden partiarische Darlehen als Teilgewinnabführungsverträge eingeordnet.[3] In seiner Reinform ist der Teilgewinnabführungsvertrag für die unternehmerische P...mehr

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Unternehmensverträge / 4.2.4 Zustandekommen des Beherrschungsvertrags

Rz. 23 Beim Abschluss von aktienrechtlichen Unternehmensverträgen sind im Wesentlichen die Vorschriften der §§ 293, 294 AktG anzuwenden. Unter Berücksichtigung dieser Vorschriften bereiten die Mitglieder der Vertretungsorgane der beteiligten Vertragsparteien, i. d. R. also die Vorstände der AG bzw. die Geschäftsführer der GmbH, oder die bevollmächtigten Vertreter der Mitglie...mehr

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Integrierte Berichterstattu... / 3 Integrated Reporting im System der externen Unternehmenspublizität

Rz. 8 Vor dem Hintergrund einer weitergehenden Analyse des Berichterstattungskonzepts der integrierten Berichterstattung, scheint dessen Einordnung im Rahmen der externen Unternehmenspublizität (insbesondere hinsichtlich einer Abgrenzung vom Finanz- und Nachhaltigkeitsbericht) zielführend zu sein.[1] Der integrierte Bericht weist mit dem bisherigen freiwilligen Nachhaltigkei...mehr

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Konzernanhang / 5 Weiterführende Literatur

Armeloh, Die Berichterstattung im Anhang: Eine theoretische und empirische Untersuchung der Qualität der Berichterstattung im Anhang börsennotierter Kapitalgesellschaften, 1998. Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, Haufe IFRS Kommentar, 21. Aufl. 2023. Müller, IFRS: Grundlagen und Erstanwendung: Gestaltung und Auswirkung der Umstellung – IFRS Best Practice Bd. 1, 2007. Weber, IFRS: Anh...mehr

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Konzernanhang / 3.7.4 Konzernanlagespiegel

Rz. 57b Im Konzernanhang ist mit § 313 Abs. 4 HGB auch ein Verweis auf die Vorgaben zur Erstellung eines Anlagespiegels gem. § 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB (Angaben zur Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten) und § 284 Abs. 3 HGB (Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens) gegeben. Grundsätzlich entspricht die Struktur der des Anlagespiegels im...mehr

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Konzernanhang / 3.6 Verkürzter Konzernanhang im Rahmen der unterjährigen Berichterstattung

Rz. 24 Der verkürzte Konzernanhang im Rahmen der unterjährigen Berichterstattung gem. § 115 WpHG [1] von Mutterunternehmen, die als Inlandsemittenten Aktien oder Schuldtitel i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 WpHG begeben, muss grundsätzlich den gleichen Rechnungslegungsgrundsätzen genügen wie der Jahresabschluss. Dennoch ergeben sich aus dem Umstand der verkürzten Darstellung auch i...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 3.2 Steuerliche Wahlrechte

Rz. 40 Wahlrechte, die nur steuerrechtlich bestehen, können unabhängig vom handelsrechtlichen Wertansatz ausgeübt werden (§ 5 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz EStG). Die Ausübung des steuerlichen Wahlrechts wird insoweit nicht nach § 5 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz EStG durch die Maßgeblichkeit des handelsrechtlichen Wertansatzes beschränkt. Dabei sind allerdings die Grundsätze ordnung...mehr

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Konzernanhang / 3.7.1 Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 26 Besonders die Konzernbilanzierung ist im Vergleich zum Einzelabschluss bezüglich der angewandten Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu beschreiben, um die Darstellung des Konzernabschlusses verständlich zu machen. Absicht des Gesetzgebers ist die Angabe und ggf. Beschreibung der konkret angewandten Methoden im Konzernabschluss. Neben der Darstellu...mehr

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Integrierte Berichterstattu... / 1 Grundlagen & Zielsetzungen

Rz. 1 Vor der von der EU verbindlich verlangten nichtfinanziellen Berichterstattung (Geschäftsjahre 2017 – 2023)[1] und seit dem Geschäftsjahr 2024 der Nachhaltigkeitsberichterstattung [2] in Verbindung mit den seither verbindlichen Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungstandards (ESRS) [3] wurden primär auf freiwilliger Basis von den verschiedensten internationalen ode...mehr

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Konzernanhang / 3.4 Pflicht- und Wahlpflichtangaben

Rz. 17 Der Konzernanhang hat alle Angaben zu enthalten, die gesetzlich gefordert sind oder gemäß eines Wahlrechts nicht in den übrigen Rechnungen ausgewiesen werden. Die vom Gesetzgeber im Rahmen der Konzernrechnungslegung teilweise verwendete Bezeichnung "Anhang" (z. B. § 301 Abs. 3 HGB) ist stets als Konzernanhang zu interpretieren, was inzwischen auch klargestellt wurde. ...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 2.3 Angaben im Anhang

Rz. 31 Nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB müssen die auf die Posten der Bilanz und der GuV-Rechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben werden. Darzulegen ist, ob das Vorratsvermögen – ggf. unterteilt nach Gruppen – zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, mit Durchschnittswerten oder gemäß einem Verbrauchsfolgeverfahren bewertet wurde. Bei unfertigen und fe...mehr

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Integrierte Berichterstattu... / 5.2 Prüfungspraxis

Rz. 29 Wenngleich die Prüfung bzw. prüferische Durchsicht eines integrierten Berichts einen Beitrag zur Steigerung der Glaubwürdigkeit leisten kann, sieht sich die Prüfungspraxis in diesem Zusammenhang mit neuartigen Herausforderungen konfrontiert.[1] Hierbei gilt es zunächst hervorzuheben, dass auch ein hinsichtlich nachhaltigkeitsrelevanter Berichtsaspekte erweiterter (Kon...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 4.1 Miet- und Pachtverhältnisse zwischen Angehörigen

Rz. 59 Miet- oder Pachtverträge liegen u. a. auch dann vor, wenn ein Unternehmer Wirtschaftsgüter für betriebliche Zwecke von einem nahen Familienangehörigen mietet oder pachtet. Für die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Miet- und Pachtverträgen zwischen Angehörigen sind die Grundsätze zur steuerlichen Anerkennung von Ehegatten-Arbeitsverhältnissen entsprechend anzuwe...mehr

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Konzernanhang / 3.8.1 Verhältnis der Pflichtangaben von Einzel- und Konzernanhang

Rz. 58 Inhaltlich sind die Angabepflichten für den Konzernanhang an die Regelung für den Anhang von Kapitalgesellschaften gem. § 285 HGB angelehnt, sodass einerseits auf die Ausführungen zum Anhang[1] und andererseits auf die Checkliste Jahresabschluss ab Rz. 71 verwiesen wird. Mit dem BilRUG ist es zu einer noch stärkeren Annäherung von Anhang und Konzernanhang gekommen. Al...mehr

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Aktuelle Informationen: CSR... / Jahresabschluss 2023

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Bilanzpolitik in der Untern... / 3 Risikomanagement und Jahresabschluss

Rz. 10 Um bestandsgefährdende Risiken frühzeitig identifizieren zu können, bedarf es eines Risikoüberwachungssystems, welches jedoch zu einem Risiko- und Chancenmanagementsystem [1] zu erweitern ist, um die Vorteile der Früherkennung auch im Bereich der Chancen nutzen zu können und um eine aktive Steuerung der Risiken zu ermöglichen. Mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung[2...mehr

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Jahresabschluss, Darlehen a... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Betrieblicher Zusammenhang Teilweise betriebliche Nutzung Notwendiges Betriebsvermögen Betriebs-Pkwmehr

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Aktuelle Informationen: CSRD-Umsetzungsgesetz, Wachstumschancengesetz, Jahresabschluss 2023, Verrechnungspreise, Bilanz Check-up kompakt 2024, Steuer Check-up 2024, IFRS u.v.m.

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Jahresabschluss, Darlehen als betriebliche Schuld

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Betrieblicher Zusammenhang Teilweise betriebliche Nutzung Notwendiges Betriebsvermögen Betriebs-Pkw 1 So kontieren Sie richtig!mehr

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Jahresabschluss, Darlehen a... / 3 Privataufwendungen sind keine Betriebsschulden

Die Aufwendungen für die neuen Fenster bzw. die Dachreparatur des Privathauses und die Zahlung der Geldstrafe wegen Körperverletzung führen nicht zu Betriebsschulden. Obwohl der Pkw nur zu 80 % betrieblich genutzt wird, sind die Finanzierungsaufwendungen Betriebsschulden. Der Pkw ist notwendiges Betriebsvermögen (R 4.2 Abs. 1 EStR).mehr

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Jahresabschluss, Darlehen a... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Ursächlich mit einem betrieblichen Vorgang im Zusammenhang stehende Darlehe...mehr

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Jahresabschluss, Darlehen a... / 4 Unverzinsliche Verbindlichkeiten in der Steuerbilanz

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind regelmäßig verzinst. Kommt es jedoch zu einer Kreditaufnahme zum Beispiel einer GmbH bei einem ihrer Gesellschafter und wurde für diesen Darlehensbetrag keine Verzinsung vereinbart, ist in einem ersten Schritt die Laufzeit des Darlehens zu prüfen. Beträgt die Restlaufzeit des Darlehens mehr als ein Jahr, sind Verbindlichkeite...mehr

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Jahresabschluss, Darlehen a... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Aufnahme eines Kredites

Bauunternehmer Hans Groß hat im Mai 05 einen Kredit über 173.920 EUR aufgenommen. Folgende Anschaffungen hat er von dem Kredit finanziert: Kauf eines Lkw für 100.000 EUR zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Kauf eines Pkw für 30.000 EUR zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Diesen Pkw nutzt Hans Groß zu 20 % privat. Einbau von neuen Fenstern und Dachreparatur an seinem Privathaus. Kosten: 15.00...mehr

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Jahresabschluss, Darlehen a... / 5 Gesonderte Angabe von Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten

Nach § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB müssen bei den Verbindlichkeiten die Restlaufzeiten bis zu einem Jahr und der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr gesondert in der Bilanz angegeben werden. Restlaufzeiten von mehr als 5 Jahren müssen im Anhang ausgewiesen werden. Praxis-Beispiel Restlaufzeiten Unternehmer Hans Groß hat gegenüber Kreditinstitu...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 6.1 Darstellungsgestaltung mit expliziten Wahlrechten

Rz. 23 Alle vom Gesetzgeber explizit eingeräumten Wahlrechte[1] können mit Blick auf die zielorientierte Darstellung angewandt werden, wobei jedoch beachtet werden muss, dass die zur Schönung des Jahresabschlusses eingesetzten Mittel zu bestimmten Detailangaben im Anhang führen können. Wird etwa für bestimmte Pensionsverpflichtungen gem. Art. 28 Abs. 1 EGHGB die Passivierung ...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 6.3 Sachverhaltsgestaltungen

Rz. 35 Ebenfalls zentrale Bedeutung für die Bilanzpolitik in der Unternehmenskrise haben die sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen.[1] Mit diesen wird versucht, bilanzielle Reserven (stille Reserven) zu mobilisieren. Weil die Unternehmen unter Druck stehen und weil den agierenden Personen oft die erforderlichen zivil- und bilanzrechtlichen Kenntnisse fehlen, kommt es nicht selt...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Unternehmenskrisen können gerade in einem dynamischen Marktumfeld jederzeit durch interne und externe Faktoren ausgelöst werden – aktuelle Beispiele für einen externen Faktor wären die Corona-Krise seit 2020 und der russische Überfall auf die Ukraine seit 2022 mit den Auswirkungen auf die Energiepreise und (sanktionierte) Handelswege. Allerdings ist die Krise zumeist k...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 4 Informationsökonomische Implikationen

Rz. 13 Besonders im Bereich der Bilanzpolitik in der Unternehmenskrise sind die Konsequenzen von Informationen über die Lage des Unternehmens zu bedenken. Stets ist davon auszugehen, dass die Informationsverteilung zwischen dem Management und den Abschlussinteressenten asymmetrisch ist. Die Abschlussinteressenten haben somit Vorbehalte gegenüber der gebotenen Darstellung des...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 6.5 Gestaltungen im Lagebericht, insb. Nachhaltigkeitsbericht

Rz. 45a Der Lagebericht als Instrument zur zielgerichteten Beeinflussung von Adressaten ist bei vielen Unternehmen noch wenig erkannt, obwohl der Gesetzgeber in den letzten Jahren diesen Teil der Rechnungslegung immer weiter ausgebaut hat. Wichtig ist hier, dass der Bericht aus der (subjektiven) Sicht der Geschäftsführung zu verfassen ist, was eigene Wertungen explizit verla...mehr

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Verkaufskommission / 4.1 Der Kommittent muss die Kommissionsware bilanzieren

Der Verkaufskommissionär wird weder rechtlicher noch wirtschaftlicher Eigentümer der ihm vom Kommittenten übergebenen Ware. Deshalb muss der Kommittent die im Kommissionslager befindliche Ware im Inventar und in der Bilanz erfassen. Der Kommittent schließt das Kommissionswarenkonto über das Schlussbilanzkonto ab. Hat der Kommissionär ein Kommissionswarenkonto geführt, muss er...mehr

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Abschreibung, Arten und Ber... / 9.1.1 Unterscheidung zwischen dauerhafter und vorübergehender Wertminderung

Auf die Gründe, warum eine Teilwertminderung bzw. eine Teilwerterhöhung eingetreten ist, kommt es nicht an. Entscheidend für eine Teilwertabschreibung ist, dass eine Wertminderung tatsächlich eingetreten ist, die voraussichtlich dauerhaft besteht. Von einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung ist auszugehen, wenn die Wertminderung mehr als die Hälfte der Restnutzungsdau...mehr

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Aktuelle Informationen: CSR... / IFRS: Training für die Praxis

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Bilanzpolitik in der Untern... / 2 Krisendefinitionen

Rz. 3 Eine Krise, die einer Berichterstattung in der Rechnungslegung bedarf, die über das im Lagebericht im Rahmen der Risikoberichterstattung nach § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB bzw. im Konzern § 315 Abs. 1 Satz 4 HGB regelmäßig zu berichtende Maß hinausgeht, besteht nur im Falle des Zweifels bezüglich der Erfüllung der Annahme der Unternehmensfortführung, was bei drohender Kredit...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 5 Bilanzpolitische Strategien in der Unternehmenskrise

Rz. 16 Letztlich ergeben sich in der Unternehmenskrise aus rein informationsorientierter Hinsicht 2 grundsätzlich gegensätzliche bilanzpolitische Strategien: Völlige Transparenz und gemeinsam mit den Abschlussinteressenten als Partner einen Weg aus der Krise suchen oder der möglichst unauffällige Einsatz der Bilanzpolitik zur (scheinbaren) Verbesserung der Unternehmensdarstell...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 6.4 Spezielle sachverhaltsgestaltende Maßnahmen

Rz. 43 Geeignete Sachverhaltsgestaltungen zur Verbesserung der Bilanzstruktur und des Liquiditätsausweises sind im Beitrag "Bilanzpolitik im HGB-Jahresabschluss", Rz. 31 ff., aufgeführt. Unter dem Eindruck der Corona-Pandemie und der Strategie der bilanzpolitischen Maximierung des Verlusts, um kurzfristig von Verlustrückträgen in den vorherigen (erfolgreichen) Veranlagungszei...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 7 Begrenzung durch Sanktionsmechanismen

Rz. 52 Der erste Sanktionsmechanismus ist sicherlich die nötige Prüfung der Rechnungslegung zumindest ab mittelgroßen Kapital- und denen über § 264a HGB gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften durch einen unabhängigen Abschlussprüfer.[1] Grundsätzlich erhöht die Prüfung von Rechnungslegungsinformationen deren Glaubwürdigkeit und steigert damit auch deren Entscheidungs...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.4 Normenzusammenhänge und Sanktionen

Rz. 16 Der Anhang soll zusammen mit Bilanz und GuV ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unter Beachtung der GoB vermitteln. Daher gelten für die Erstellung des Anhangs die allgemeinen Vorschriften für den Jahresabschluss. Hierzu zählen: Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit, Grundsatz der Wahrheit, Grundsatz der ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Anforderung, Form und Umfang

Rz. 9 Der Anhang hat unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln.[1] Der Anhang muss vollständig und die Angaben müssen wahr sein, jedoch sind für Ersteres Ausnahmen zu beachten bzgl. Wesentlichkeit, Schutzklauseln (§ 286 Abs. 1 HGB) und größenabhängiger Erleichterungen (z. B. § 288 HGB...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Aus den §§ 284, 285 HGB folgen Anforderungen, die an den Anhang des Jahresabschlusses einer KapG gestellt werden (§ 284 Rz 1). Der Anhang bildet mit der Bilanz und der GuV eine Einheit (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB) und ist an die das Unternehmensregister führende Stelle nach den Vorgaben des § 325 HGB zu übermitteln. Die Pflichtangaben erläutern die Angaben in der Bilanz u...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Gem. § 264 Abs. 1 HGB müssen alle Kapitalgesellschaften mit Ausnahme der KleinstKapG (§ 264 Rz 45 ff.) einen Anhang als einen gleichwertigen Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses neben der Bilanz und der GuV erstellen. Durch das Zusammenspiel von Bilanz, GuV und Anhang soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der berichtenden KapG unter Beachtung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Informationsrechte der Arbeitnehmervertretungen (Abs. 6)

Rz. 36 Abs. 6 stellt klar, dass die Informations- und Auskunftsrechte der Arbeitnehmervertretungen nach § 108 Abs. 5 BetrVG (Erläuterung des Jahresabschlusses für den Wirtschaftsausschuss unter Beteiligung des Betriebsrats) von den Rechtsfolgen einer Größenklassenzuordnung und damit verbundener Erleichterungen unberührt bleiben. Der Jahresabschluss muss den Arbeitnehmern im ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Gesamtbetrag sonstiger Verpflichtungen (Nr. 3a)

Rz. 21 Auch kleine KapG und Ges. nach § 264a HGB haben im Anhang den Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen anzugeben. Die Art. 16 Abs. 1d der RL 2013/34/EU umsetzende Angabepflicht nach Nr. 3a zielt somit bis auf die KleinstKapG (für die jedoch ggf. eine Angabepflicht aus § 264 Abs. 2 HGB resultieren könnte) für alle anhangerstellenden Unt darauf, die für d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.11 Beteiligungen (Nr. 11)

Rz. 79 Nach Nr. 11 müssen mittelgroße und große KapG, die direkt oder indirekt durch eine für ihre Rechnung handelnde Person[1] eine Beteiligung nach § 271 Abs. 1 HGB eines anderen Unt halten, verschiedene Angaben machen. Börsennotierte Ges. haben nach Nr. 11b zusätzlich alle Beteiligungen an großen KapG anzugeben, die 5 % der Stimmrechte überschreiten. Die für Anleger bedeut...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Wahlpflichtangaben

Rz. 24 Rechtsform- und branchenunabhängige Wahlpflichtangaben, die wahlweise in der Bilanz bzw. der GuV oder im Anhang oder im Einzelfall im Lagebericht anzugeben sind, umfassen aktuell:[1]mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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