Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabschluss

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG)

Rn. 28 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Auch das sog. Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) vom 20.12.2012 (BGBl. I 2012, S. 2751ff.) brachte im Hinblick auf die §§ 334 und 335 Änderungen mit sich. Nach der am 14.03.2012 verabschiedeten Micro-R 2012/6/EU (ABl. EU, L 81/3ff. vom 21.03.2012) konnten bzw. können die Mitgliedstaaten nunmehr auch "Kapitalg... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Stichtagsprinzip und Auswirkungen von Wechselkursveränderungen

1. Grundsatz Rn. 22 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Bei der Bewertung von VG und Schulden, die auf eine Fremdwährung lauten oder, wie etwa wie im Fall einer gegen Fremdwährung erworbenen Maschine, ursprünglich gelautet haben, können sich durch Wechselkursveränderungen eigenständige positive oder negative Erfolgsauswirkungen ergeben. Bei der Beurteilung dieser sog. Währungs- oder Ku... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Kursveränderungen nach dem Bilanzstichtag

a) Wechselkursveränderungen als wertaufhellende Tatsachen Rn. 25 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Für die Bewertung von Valutaposten gilt wie auch für Posten in inländischer Währung das in § 252 Abs. 1 Nr. 3 kodifizierte Stichtagsprinzip, d. h., grds. sind die am Abschlussstichtag geltenden Kurse maßgebend. In § 253 Abs. 4 heißt es ausdrücklich, dass die Gegenstände des UV mit dem g... mehr

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Allgemeine digitale Aufbewa... / 2.2.34 Gibt es Unterschiede in der Verantwortung für die Archivierung bei Erstellung versus bei Einreichung (z. B. E-Bilanz)?

Es sind jeweils die für das jeweilige Dokument – also den handelsrechtlichen Jahresabschluss ("Erstellung") oder die (steuerliche) E-Bilanz – geltenden handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten zu beachten. Wer diese Aufbewahrung verantwortlich übernimmt, ist abhängig von der zivilrechtlichen Vereinbarung (Steuerberatervertrag) zwischen Steuerberater und Mandant. mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Begriffsabgrenzungen im Rahmen der Wechselkursbestimmung

1. Begriff des Wechselkurses Rn. 11 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Umrechnungs- oder auch Wechselkurs bezeichnet das Austauschverhältnis zweier Währungen zueinander (vgl. stellvertretend Königsmaier (2004), S. 122ff.; Beck-HdR, B 780 (2013), Rn. 12ff.). In der BRD war es in der Vergangenheit üblich, das Austauschverhältnis dergestalt auszudrücken, als der für eine oder hundert... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Stellungnahme

Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Letztgenannter Auffassung ist zuzustimmen. Für diese spricht schon der Wortlaut des Gesetzes in § 261 Abs. 1 Satz 1 AktG. Eine Gleichstellung der Feststellung mit der vom Gesetzgeber verwendeten Formulierung der "Aufstellung des JA" ist contra legem und aus diesem Grunde abzulehnen. Auch scheint die Forderung nach klarer Fristsetzung i. S. d. ... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Begriff des Wechselkurses

Rn. 11 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Umrechnungs- oder auch Wechselkurs bezeichnet das Austauschverhältnis zweier Währungen zueinander (vgl. stellvertretend Königsmaier (2004), S. 122ff.; Beck-HdR, B 780 (2013), Rn. 12ff.). In der BRD war es in der Vergangenheit üblich, das Austauschverhältnis dergestalt auszudrücken, als der für eine oder hundert ausländische Währungseinhei... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Historischer Kurs bzw. Stichtagskurs

Rn. 12 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der historische Kurs ist der Kurs, der im Zeitpunkt des Erwerbs, der Herstellung oder der Entstehung eines VG bzw. der Eingehung einer Schuld galt (vgl. DRS 25.7). Historische Kurse können auch als Durchschnittskurse ermittelt werden. Dies kann z. B. dann sinnvoll sein, wenn in einem bestimmten Zeitraum zahlreiche Einzeltransaktionen stattgef... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Unwesentliche oder keine Unterbewertung (§ 259 Abs. 3 AktG)

Rn. 23 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Stellt der Sonderprüfer fest, dass die bemängelten Posten nicht oder nur unwesentlich unterbewertet sind, so hat er auch hierüber in einer abschließenden Feststellung zu berichten. Der Wortlaut der entsprechenden abschließenden Feststellung, die den Charakter eines Negativtestats hat, ist weitgehend durch das Gesetz vorgegeben. Zweckmäßigerwe... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsatz

Rn. 22 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Bei der Bewertung von VG und Schulden, die auf eine Fremdwährung lauten oder, wie etwa wie im Fall einer gegen Fremdwährung erworbenen Maschine, ursprünglich gelautet haben, können sich durch Wechselkursveränderungen eigenständige positive oder negative Erfolgsauswirkungen ergeben. Bei der Beurteilung dieser sog. Währungs- oder Kursgewinne bz... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Maßgeblicher Zeitpunkt – erste Bilanz nach Unanfechtbarkeit

Rn. 5 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Auswirkungen der abschließenden Feststellungen, nämlich der "Ertrag auf Grund höherer Bewertung gemäß dem Ergebnis der Sonderprüfung", sind jeweils im ersten JA, der nach der Unanfechtbarkeit der Entscheidung der Sonderprüfer aufgestellt wird, zu berücksichtigen (vgl. § 261 Abs. 1 Satz 1 AktG; ADS (1997), § 261 AktG, Rn. 3). Aus § 261 Abs.... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Übernahme der Ergebnisse der Sonderprüfung

Rn. 10 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 In dem nächsten JA sind grds. die Bilanzposten mit den von den Sonderprüfern festgestellten Werten oder Beträgen anzusetzen (vgl. § 261 Abs. 1 Satz 1 AktG). Insofern sind die Zahlen, so wie der Sonderprüfer sie nach § 259 Abs. 2 Satz 1 AktG festgestellt hat, vom Vorstand zu übernehmen. Die Unterbewertung muss in dem nächsten JA dadurch rückgä... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Nicht frei konvertierbare Währungen bzw. gespaltene Kurse

Rn. 20 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 256a geht von dem Normalfall aus, dass der Devisenkassamittelkurs ermittelt werden kann. Ist die Austauschbarkeit einer bestimmten ausländischen Währung während eines bestimmten Zeitraums oder auch auf längere Sicht jedoch nicht möglich oder bestehen Zwangskurse, so können hieraus erhebliche Bewertungsprobleme erwachsen. Da in solchen Fälle... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Kursveränderungen vor dem bzw. am Abschlussstichtag

Rn. 23 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Liegt der Zeitpunkt der Kursveränderung, wie etwa bei Quartals- bzw. unterjährigen Monatsabschlüssen, ausschließlich vor dem Abschlussstichtag, zu dem bilanziert wird, ist dies zwar für die Erstellung von evtl. Zwischenabschlüssen von Bedeutung, für die Bewertung zum Ende des GJ ergeben sich daraus jedoch keinerlei Auswirkungen. Rn. 24 Stand: ... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Berücksichtigung der Ergebnisse der Sonderprüfung bis in die Schlussphase der Abschlussarbeiten

Rn. 7 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Baumbach/Hueck ((1968), § 261 AktG, Rn. 3) stellen darauf ab, ob der JA schon festgestellt ist; sei dies noch nicht der Fall, solle auch nach bereits erfolgter AP eine Änderung unter Einbeziehung des höheren Ertrags und dessen Prüfung erforderlich sein. Auch Godin/Wilhelmi ((1971), § 261 AktG, Rn. 4) sind der Auffassung, dass, solange noch ein... mehr

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Allgemeine digitale Aufbewa... / 2.2.44 Kann der Steuerberater mit seinem Mandanten vereinbaren, dass sowohl ein handschriftlich unterzeichneter Erstellungsbericht (bzw. Bescheinigung) als auch ein Exemplar in Dateiform mit fortgeschrittener elektronischer Signatur zur Verfügung gestellt wird?

Ja, das ist möglich und berufsrechtlich zulässig. Nach der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen vom März 2022 kann der Erstellungsbericht bei einem rein digitalen Prozess mit fortgeschrittener elektronischer Signatur versehen werden. Zugleich kann ein zusätzlicher Bericht in Papierform mit handschriftlicher U... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Saldierungsmöglichkeit von Fremdwährungsaktiva und -passiva

Rn. 32 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das Saldierungsverbot des § 246 Abs. 2 Satz 1 verbietet es grds., Posten der Aktivseite mit Posten der Passivseite der Bilanz zu verrechnen. Jenes Prinzip kann jedoch u. U. Ausnahmen erfahren. Die Möglichkeit, (unverbriefte) Forderungen und Verbindlichkeiten zu verrechnen, stellt eine davon dar. Dies lässt sich aus § 387 BGB ableiten, nach we... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Notwendigkeit zur Währungsumrechnung

Rn. 8 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Notwendigkeit zur Währungsumrechnung im JA ist immer dann gegeben, sofern es sich um Geschäftsvorfälle handelt, die zu irgendeinem Zeitpunkt in einer anderen Währung als der, in der bilanziert wird, abzuwickeln sind. Folgende Unterscheidungen lassen sich hierbei treffen: mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Geld-, Brief- und Mittel- bzw. Durchschnittskurs

Rn. 17 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Vor Einführung des Euro, als das Austauschverhältnis zwischen DM und einer ausländischen Währung noch durch eine Preisnotierung ausgedrückt wurde, war der Geldkurs der DM-Kurs, zu dem die Kreditinstitute Devisen ankauften; demgegenüber galt der höhere Briefkurs als derjenige DM-Kurs, zu dem die Kreditinstitute Devisen verkauften. Seit Umstell... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / M. Literaturverzeichnis

Rn. 151 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 AK "Weltbilanz" des IDW (1977), Die Einbeziehung ausländischer Unternehmen in den Konzernabschluß ("Weltabschluß"), Düsseldorf. Baetge/Kirsch/Thiele (2024), Bilanzen, 17. Aufl., Düsseldorf. BaFin (2023), Hinweise zum Tatbestand des Kryptoverwahrgeschäfts, URL: https://tinyurl.com/5bw8w2hh (Stand: 04.12.2025). Baranowski (1978), Besteuerung von ... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Sanktionen

Rn. 101 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Sofern der Vorstand keinen Bericht vorlegt, ist er hierzu vom Registergericht durch Festsetzung von Zwangsgeld anzuhalten (vgl. § 407 Abs. 1 AktG). Die früher umstrittene Frage (vgl. ADS (1997), § 312 AktG, Rn. 103, m. w. N.), ob für die Festsetzung von Zwangsgeld noch Raum besteht, wenn das Verfahren zur RL für das betreffende GJ bereits ab... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Kassa- bzw. Terminkurs

Rn. 13 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Käufe und Verkäufe von Devisen vollziehen sich zum einen auf dem Devisenkassa- und zum anderen auf dem Devisenterminmarkt. Die Unterscheidung betrifft die unterschiedlichen Zeitpunkte, zu denen die Geschäfte abgewickelt werden. Der Kassakurs ist dabei derjenige Kurs, der zum Zeitpunkt gilt, in dem ein Devisenkassageschäft abgeschlossen wird (... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Herstellung des Abschlussentwurfs als maßgeblicher Zeitpunkt

Rn. 8 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die überwiegende Ansicht stellt – freilich mit unterschiedlichen Nuancierungen – auf die Herstellung des Abschlussentwurfs ab (vgl. ADS (1997), § 261 AktG, Rn. 3; AktG-GroßKomm. (1973), § 261, Rn. 4; KK-AktG (2018), § 261, Rn. 8; MünchKomm. AktG (2025), § 261, Rn. 5; a. A. AktG-GroßKomm. (2021), § 261, Rn. 27, wonach auch ein bereits von Vorst... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Anhang

Rn. 130 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Ungeachtet ihrer Größe (i. S. d. § 267), haben KapG sowie ihnen qua § 264a gleichgestellte PersG die auf die Posten der Bilanz und der GuV angewandten Bilanzierungsmethoden im Anhang anzugeben (vgl. § 284 Abs. 2 Nr. 1); dazu gehören seit BilRUG auch die "Grundlagen für die Umrechnung in Euro [...], soweit der Jahresabschluss Posten enthält, ... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Feststellung einer nicht unwesentlichen Unterbewertung

Rn. 21 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Stellt der Sonderprüfer im Rahmen seiner Untersuchungen eine nicht unwesentliche Unterbewertung fest, so hat er i. R.d. abschließenden Feststellungen zu erklären, mit welchen Werten die unterbewerteten Aktivposten mindestens und mit welchem Wert zu beanstandende Passivposten höchstens anzusetzen waren (vgl. § 259 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AktG). Hi... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Stark schwankende Kurse und Zufallskurse

Rn. 28 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Bei stark schwankenden Wechselkursen bzw. Zufallskursen am Abschlussstichtag kann sich die Frage stellen, ob auch hier das Stichtagsprinzip und damit der Stichtagskurs maßgeblich ist oder bei der Bewertung zum BilSt andere Überlegungen anzustellen sind. Hierzu hat sich in der Vergangenheit die Auffassung herausgebildet, dass ein höherer Zufal... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Wechselkursveränderungen als wertaufhellende Tatsachen

Rn. 25 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Für die Bewertung von Valutaposten gilt wie auch für Posten in inländischer Währung das in § 252 Abs. 1 Nr. 3 kodifizierte Stichtagsprinzip, d. h., grds. sind die am Abschlussstichtag geltenden Kurse maßgebend. In § 253 Abs. 4 heißt es ausdrücklich, dass die Gegenstände des UV mit dem ggf. niedrigeren Börsen- oder Marktpreis bzw. beizulegende... mehr

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Allgemeine digitale Aufbewa... / 2.2.36 Darf die Aufbewahrung von aufbewahrungspflichtigen Unterlagen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, ins Ausland verlagert werden?

Grundsätzlich nein. Papierunterlagen vor allem i. S. d. § 147 Abs. 1 AO (z. B. Buchungsbelege, eingehende und ausgehende Handels-/Geschäftsbriefe, Jahresabschlüsse und sonstige Unterlagen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind) sind im Inland aufzubewahren. Ausgenommen vom Grundsatz sind neben dem Führen auch die Aufbewahrung von elektronischen Büchern und sonstigen erfo... mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / bb) Ausnahme von der Meldepflicht

Rz. 163 Eine Pflicht zur Verdachtsmeldung besteht für Steuerberater – Gleiches gilt auch für Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer – dann nicht, wenn sich der meldepflichtige Sachverhalt auf Informationen bezieht, die der Steuerberater im Rahmen von Tätigkeiten der Rechtsberatung oder Prozessvertretung erhalten hat (§ 43 Abs. 2 Satz 1 GwG). Die Tätigkeit... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Billigung des Konzernabschlusses (§ 173 Abs. 1 Satz 2 AktG)

Rn. 10 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Seit Geltung des sog. Transparenz- und Publizitätsgesetzes (TransPuG) vom 19.07.2002 (BGBl. I 2002, S. 2681ff.) ist in Fortführung der rudimentären (Alt-)Regelungen in § 337 Abs. 2 AktG (i. d. F. des sog. Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) vom 27.04.1998 (BGBl. I 1998, S. 786ff.)) in § 173 Abs. 1 Satz 2 Ak... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Aufnahme in den Bericht des Aufsichtsrats

Rn. 8 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 172 Satz 2 AktG regelt die selbstverständliche Pflicht des AR, die HV genau über seine Beschlussfassungen zu unterrichten. Nach § 171 Abs. 2 Satz 4 AktG ist bereits die Billigung im Bericht des AR an die HV aufzuführen, so dass § 172 Satz 2 AktG lediglich diejenigen Beschlüsse meinen kann, durch die die Zuständigkeit der HV zur Feststellung ... mehr

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Allgemeine digitale Aufbewa... / 2. Handels-/Steuerrecht (GoBD)

Wie lange müssen welche Unterlagen im Handels- und Steuerrecht aufbewahrt werden? Es ist nach den aufzubewahrenden Unterlagen zu differenzieren. Die Aufbewahrungsfristen betragen zehn Jahre für Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a HGB, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte sowie die zu ihrem Verständ... mehr

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Allgemeine digitale Aufbewa... / 2.2.45 Kann der Steuerberater dem Mandanten elektronische Kopien seines handschriftlich unterzeichneten Erstellungsberichts zur Verfügung stellen?

Der Mandant kann zwar grundsätzlich elektronische Kopien auch ohne fortgeschrittene digitale Signatur erhalten. Diese Kopie ist kein Ersatz für das handschriftlich unterzeichnete Original. Da das Dokument in der Regel als Scan oder Kopie erkennbar ist, muss nicht zwingend zusätzliche Bezeichnung/Wasserzeichen angebracht werden. Für den Fall, dass dem Mandanten die bildhafte W... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Feststellung durch die Hauptversammlung aufgrund gemeinsamer Beschlussfassung von Vorstand und Aufsichtsrat

Rn. 6 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Durch jeweils gleichlautende Beschlüsse können Vorstand und AR abweichend vom gesetzlichen Leitbild der Feststellung durch Billigungsbeschluss des AR beschließen, die Feststellung des JA der HV zu überlassen (vgl. § 172 Satz 1 (2. Halbsatz) AktG). Nur durch die Versagung der Billigung des JA kann der AR auch ohne gleichlautenden Beschluss des ... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Beschlussfassung der Hauptversammlung

Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Für den Beschluss der HV über die Feststellung des JA genügt eine einfache Stimmenmehrheit, soweit die Satzung nichts Abweichendes bestimmt (vgl. § 133 Abs. 1 AktG). Dabei sind die Auskunftsrechte der Aktionäre abweichend von § 131 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3f. AktG insofern erweitert, als ihnen auf Verlangen in der HV Auskunft über die Differenz zwis... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Zuständigkeit der Hauptversammlung infolge Übertragungsbeschlusses durch Vorstand und Aufsichtsrat

Rn. 3 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der erste Fall, für den § 173 Abs. 1 Satz 1 (1. Alternative) AktG die Möglichkeit einer Feststellung des JA durch die HV vorsieht, ist bei Vorliegen eines Übertragungsbeschlusses durch Vorstand und AR gegeben. Da das Gesetz keinen gemeinsamen Beschluss von Vorstand und AR kennt, ist Voraussetzung für die wirksame Übertragung, dass beide Organe... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Einstellung in die Gewinnrücklagen (§ 173 Abs. 2 Satz 2 AktG)

Rn. 14 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 173 Abs. 2 Satz 2 AktG bindet die HV hinsichtlich der Einstellung von Beträgen in Gewinnrücklagen an die Gesetzes- und Satzungsbestimmungen (vgl. AktG-GroßKomm. (2018), § 173, Rn. 51). Demgemäß handelt es sich i. d. S. konkret um die Einstellung in die gesetzliche Rücklage (vgl. § 150 Abs. 2 AktG), die Einstellung in die Rücklage für Anteil... mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / ccc) Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 GwG)

Rz. 107 Bereits im Jahr 2008 wurde aufgrund der Vorgaben der Dritten EU-Geldwäscherichtlinie eine Pflicht zur Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten eingeführt. Seitdem sind alle nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten und damit auch Steuerberater verpflichtet, in den Fällen des § 10 Abs. 3 GwG abzuklären[1], ob der Mandant für einen wirtschaftlich Berechtigten han... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Zuständigkeit der Hauptversammlung aufgrund Nichtbilligung des Aufsichtsrats

Rn. 6 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der zweite Fall des § 173 Abs. 1 Satz 1 (2. Alternative) AktG betrifft die Zuständigkeit der HV aufgrund der Nichtbilligung des JA durch den AR. Hierbei kann es sich zum einen um die ausdrückliche Missbilligung des JA durch den AR und zum anderen um die Nichtäußerung oder nicht fristgemäße Äußerung des AR zur Billigung des JA handeln. In beide... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Anwendung der Aufstellungsvorschriften (§ 173 Abs. 2 Satz 1 AktG)

Rn. 11 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die HV besitzt das Recht, den vorgelegten JA zu ändern. Gemäß der Regelung in § 173 Abs. 2 Satz 1 AktG sind dabei die Vorgaben des materiellen Bilanzrechts – namentlich die der §§ 242 bis 256a, §§ 264 bis 288 sowie §§ 150 bis 160 AktG – einzuhalten. Eine solche gesetzliche Regelung ist erforderlich, da die §§ 264ff. nur die gesetzlichen Vertr... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Feststellung durch Billigung des Aufsichtsrats

Rn. 2 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Im Normalfall erfolgt die Feststellung durch Vorstand und AR (vgl. § 172 Satz 1 (1. Halbsatz) AktG), und zwar, indem der AR den vom Vorstand aufgestellten JA billigt. Die Feststellung des JA macht den JA zu einem endgültigen (vgl. AktG-GroßKomm. (2018), § 172, Rn. 21; Hüffer-AktG (2025), § 172, Rn. 2). Zu unterscheiden ist die Feststellung von... mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 2.2 Abwicklung

Im Anschluss an die Auflösung der Gesellschaft erfolgt regelmäßig die Abwicklung der Geschäfte. Die Vertretung geschieht durch die Liquidatoren, das sind bei der GmbH i. d. R. die bisherigen Geschäftsführer; eine Bestellung anderer Personen ist jedoch durch Gesellschaftsvertrag oder durch Gesellschafterbeschluss möglich.[1] Liquidator kann grundsätzlich jede Person werden, d... mehr

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Kapitalerhöhung und Kapital... / 1.2 Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erhält die Kapitalgesellschaft kein zusätzliches Kapital, die bisherigen Gesellschafter leisten keine Einlagen, neue Gesellschafter können nicht beitreten. Vielmehr wird in Form von Rücklagen vorhandenes Eigenkapital in Nennkapital umgewandelt. Damit gelten diesbezüglich die strengeren Bindungen für das Stammkapital.[1] Hand... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Eröffnungsbilanz / 3.2 Prüfung der Eröffnungsbilanz

Die Eröffnungsbilanz ist wesentlicher Gegenstand der örtlichen Rechnungsprüfung. Aber auch die überörtliche Rechnungsprüfung ist interessiert an den Eröffnungsbilanzen als "Start in das doppische Zeitalter". So lassen sich vor allem Zeitvergleiche umfänglich erstellen und deren Ergebnisse analysieren.[1] Die einschlägigen Rechtsgrundlagen beziehen sich in den Bundesländern i.... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Eröffnungsbilanz / 3.1 Gesamtstruktur und Bewertungsgrundlagen

Die Darstellung der Eröffnungsbilanz erfolgt regelmäßig in Staffelform, wobei die Form und die vorgeschriebenen Positionen entsprechend der kommunalspezifischen Gliederung für eine Bilanz/Vermögensrechnung als Teil des kommunalen Jahresabschlusses ausgewiesen werden.[1] Der Eröffnungsbilanz ist ein Anhang beizufügen, in dem die einzelnen Bilanzpositionen und ihre Bewertung er... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.2.1.2 Systematische Einordnung von Qualifikationskonflikten

Rz. 6 Qualifikationskonflikte können u. a. danach unterschieden werden, auf welcher Ebene des Qualifikationsvorgangs diese entstehen können.[1] Dabei kann zwischen den Prozessstufen der Tatsachenermittlung, Sachverhaltseinordnung, der materiellrechtlichen Würdigung und der Abkommensauslegung unterschieden werden.[2] Die auf dieser Ebene entstehenden Konflikte werden häufig a... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Eröffnungsbilanz / 1 Wesen, Begründung und Merkmale der Eröffnungsbilanz (im Sinne einer "Ersten Eröffnungsbilanz")

Die Kommune, deren Haushaltswirtschaft erstmals doppisch geführt werden soll, hat zum 1.1. des Haushaltsjahres der Doppik-Einführung eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Sie ist der Start "ins doppische Zeitalter". Dabei kommt dieser Eröffnungsbilanz eine Sonderstellung zu, da für den Übergang in die doppische Haushaltswirtschaft die Erstellung der Eröffnungsbilanz Voraussetz... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Eröffnungsbilanz / 2.1 Niedersachsen

In Niedersachsen werden für die Erstellung der Eröffnungsbilanz (der "Ersten Eröffnungsbilanz")[1] zunächst die Ansatz- und Bewertungsvorschriften für die Jahresbilanz auf die Eröffnungsbilanz übertragen. Die Vermögensgegenstände werden generell nach den historischen Anschaffungs- oder Herstellungswerten, vermindert um Abschreibungen bewertet (fortgeführte historische Anscha... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Eröffnungsbilanz / 5 Literaturhinweise

Bayerische Verwaltungsschule (Hrsg.), Doppik – Modernes Finanzmanagement für die öffentliche Verwaltung, Stuttgart 2004. Biskoping-Kriening, Neues Kommunales Finanzmanagement in Nordrhein-Westfalen – "Handreichung", 7. Aufl., Düsseldorf 2016. Brixner/Harms/Noe, Verwaltungs-Kontenrahmen, München 2003. Diekhaus, Leitfaden kommunale Rechnungsprüfung in Niedersachsen, 3. Aufl., Wie... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Vollmachten in der GmbH: Re... / 6 Die Generalvollmacht

Die umfassendste Form der Vollmacht ist die Generalvollmacht (nicht gleich Generalhandlungsvollmacht!). Diese ist im Handelsgesetzbuch nicht gesondert geregelt, aber allgemein anerkannt. Sie umfasst die Vornahme aller rechtsgeschäftlichen Handlungen, ohne von den Beschränkungen der Prokura erfasst zu werden. Sie erstreckt sich somit auch auf die außergewöhnlichsten Geschäfte... mehr