Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabschluss

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.6.3 Absatzgeschäfte

Rz. 171 Die für Dauerbeschaffungsgeschäfte dargestellten Grundsätze gelten analog. Eine Drohverlustrückstellung ist zu bilden, wenn und soweit der Wert der (noch) zu erbringenden Sach- oder Dienstleistung den Wert des Anspruchs auf die Gegenleistung übersteigt.[1] Die Bewertung der voraussichtlich noch anfallenden Aufwendungen hat auf Vollkostenbasis zu erfolgen. Zu Vollkost...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 5.1 Konzernrechnungslegungspolitik im Konzernlagebericht

Rz. 49a Die Unternehmensberichterstattung ist in höchst unterschiedlichem Maße Gegenstand der Unternehmensanalyse. Während der Jahres- sowie Konzernabschluss intensiv im Rahmen der Abschlussanalyse von Kreditinstituten, Finanzanalysten, Kunden, Lieferanten und weiteren Adressaten – teilweise auf gesetzlich verpflichteter Basis – ausgewertet wird, werden andere Berichte, wie ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Befreiungsvoraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 9 Ein MU ist ungeachtet der weiteren Befreiungsmöglichkeiten der §§ 290 Abs. 5, 291, 292 HGB dann von der Pflicht, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, befreit, wenn von den drei in § 293 Abs. 1 HGB genannten Größenkriterien am Abschlussstichtag seines Jahresabschlusses und am vorhergehenden Abschlussstichtag mind. zwei nicht überschritten we...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 5.2.5 Handlungsmöglichkeiten

Rz. 49f Abgeleitet aus der bestehenden Rechnungslegung können, auch wenn es wie aufgezeigt keine wirklich großen Spielräume gibt, verschiedene Handlungsoptionen abgeleitet werden, die Unternehmen für die Ausgestaltung der Rechnungslegungspolitik im Rahmen des Nachhaltigkeitsberichts bedenken sollten: Zunächst ist aus der allgemeinen Rechnungslegungspolitik abgeleitet zu kläre...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.4 Kompensationsbereich

Rz. 140 Eine Drohverlustrückstellung ist zu bilden, wenn ein Verlust droht. Rückstellungspflichtig ist nur der sog. Verpflichtungsüberschuss, der eine Saldogröße darstellt (Rz 131). Da das Gesetz die Ermittlung einer Saldogröße erfordert, liegt bei deren Bilanzierung auch kein Verstoß gegen das Saldierungsverbot (§ 246 Abs. 2 Satz 1 HGB) vor. Die Abgrenzung der Ansprüche und...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.3 Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme

Rz. 43 Eine Rückstellung ist dann zu bilden, wenn der Bilanzierende ernsthaft mit der Inanspruchnahme rechnen muss.[1] Diese Voraussetzung findet sich zwar nicht im Gesetzestext von § 249 HGB, ist aber in Literatur und Praxis unstrittig. Die Unsicherheit bzgl. der Rückstellungsbildung kann bezogen werden auf die Wahrscheinlichkeit über das Be- oder Entstehen einer Verbindlich...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 1.3.1 Gesetzliche Anforderungen

Rz. 12 In der nichtfinanziellen Erklärung[1] galt es zunächst, das Geschäftsmodell des Unternehmens gem. § 289c Abs. 1 HGB kurz darzustellen. Das CSR-RUG traf zur konkreten inhaltlichen Ausgestaltung der Beschreibung keine näheren Aussagen. Es konnte davon ausgegangen werden, dass die inhaltlichen Anforderungen zur Beschreibung des Geschäftsmodells für die nichtfinanzielle E...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 2.1 Auftragsklarheit und Auftragsumfang

Steuerberater leisten in der Regel Dienste höherer Art i. S. v. § 627 BGB.[1] Dies gilt auch für nicht dem Steuerberater vorbehaltene Tätigkeiten, wenn sie Bestandteil eines einheitlichen Dienstvertrags sind, der auch die steuerliche Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat.[2] Schuldet der Steuerberater die Fertigung der Finanz- und Lohnbuchhaltung, handelt es sich nicht um Di...mehr

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§ 11 Offenlegungsverordnung / 5 Prüfung der Einhaltung der SFDR und der Art. 5–7 EU-Taxonomie-Verordnung durch den Abschlussprüfer

Rz. 36 Die SFDR wie auch die Taxonomie-Verordnung entfalten als europäische Rechtsakte i. S. v. Art. 288 Abs. 2 AEUV unmittelbare und verbindliche Geltung in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Gem. Art. 14 i. V. m. Art. 21 SFDR haben die Mitgliedstaaten jedoch die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass die jeweiligen verantwortlichen Behörden die Einhaltung der Verordnungen übe...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 7 Mandant in der Krise – Honorar Zug-um-Zug gegen Leistung vereinnahmen

Gutes Forderungsmanagement (zeitnahe Realisierung der Steuerberaterhonorare) während des Mandats, solange es dem Mandanten finanziell gut geht, schützt den Steuerberater vor späteren Rückforderungen des Insolvenzverwalters, wenn der Mandant in die Krise geraten ist. Der mit der Erstellung eines Jahresabschlusses für eine GmbH beauftragte Steuerberater sieht auf der Grundlage...mehr

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§ 9A ESRS – die neuen Stand... / 4 Verweise

Rz. 15 Die Berichterstattung hat gem. der CSRD innerhalb des (Konzern-)Lageberichts in einem eigenen Abschnitt zu erfolgen (§ 9 Rz 67). Gem. ESRS 1.119 können vereinzelt Verweise außerhalb des Abschnitts vorgenommen werden. Die Verweismöglichkeiten beschränken sich jedoch i. W. auf den (Konzern-)Lagebericht, Konzern- bzw. Jahresabschluss, Corporate-Governance-Bericht und Ver...mehr

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§ 8 Frameworks, Standards, ... / 1.2.3 Deutscher Nachhaltigkeitskodex: Kriterien und Erklärung

Rz. 18 Der DNK bietet Unternehmen als Anwendern einen Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bei dem DNK handelt es sich um einen branchenübergreifenden Standard, mittels dessen Unternehmen – unabhängig von ihrer Rechtsform und Größe – über ihre Nachhaltigkeitsleistung berichten können (DNK-Erklärung).[1] Obwohl der DNK ein nationales Rahmenwerk darstellt, können ...mehr

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§ 12 Taxonomie-Verordnung / 5.1 Angabeerfordernisse

Rz. 34 Der Delegierte Rechtsakt zu Art. 8[1] wurde am 6.7.2021 förmlich angenommen und trat am 30.12.2021 in Kraft. In ihm hat die EU-Kommission den Inhalt und die Darstellung der Informationen festgelegt, die Unternehmen bislang i. S. d. Taxonomie-Verordnung in die nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärungen aufzunehmen hatten. Rz. 35 Grds. haben Unternehmen, die bislang zur Ver...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.8.4 Zurückbehaltungsrecht

Die Vorleistungspflicht des Steuerberaters bezieht sich nur auf die Fertigung der Hauptleistung und einer Rechnung. Hat der Steuerberater die vertraglich vereinbarte Leistung erbracht, kann er die Herausgabe der Arbeitsergebnisse grundsätzlich von der Zahlung der Vergütung abhängig machen und die zugehörigen Unterlagen bis zur Zahlung zurückhalten.[1] Gesetzlich geregelt ist ...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 3.2 Pflicht zur Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichts

Rz. 59 Im Vergleich zum Entwurf der CSRD enthält dessen verabschiedete Fassung i. W. eine Verschiebung des erstmaligen Anwendungszeitpunkts vom 1.1.2023 um 1 Jahr für die bereits zuvor nach der NFRD berichtspflichtigen Unternehmen und um 2 Jahre für alle anderen großen Unternehmen.[1] Darüber hinaus werden erstmalig Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU in den Anwendungsbere...mehr

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§ 9 Handelsrechtliche Nachh... / 2 Nichtfinanzielle Konzernerklärung

Rz. 51 Die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung einer nichtfinanziellen Erklärung galt nach § 315b HGB auch für Konzerne, sofern das Mutterunternehmen i. S. d. § 264d HGB kapitalmarktorientiert ist und einschl. der Tochterunternehmen die Voraussetzungen für eine größenabhängige Befreiung nach § 293 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 oder 2 HGB in 2 aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren n...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 4.5 Vergütungsvereinbarung

Aus § 4 Abs. 1 Satz 1 StBVV ergibt sich das Recht des Steuerberaters, eine höhere Vergütung zu verlangen, als in der StBVV geregelt ist. Allerdings muss der Steuerberater beachten, dass die Honorarvereinbarung den Formalien des § 4 Abs. 1 Satz 2 StBVV entspricht. Es genügt Textform (§ 126b BGB).[1] Der Steuerberater muss gem. § 4 Abs. 4 StBVV den Auftraggeber in Textform dara...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 6 Weiterführende Literatur

Ammann/Müller, IFRS: International Financial Reporting Standards – Bilanzierungs-, Steuerungs- und Analysemöglichkeiten, 2. Aufl. 2006. Baetge/Kirsch/Thiele, Konzernbilanzen, 14. Aufl. 2021. Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, 14. Aufl. 2023, §§ 238–342r HGB. Coenenberg/Haller/Schultze, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 26. Aufl. 2023. Deloitte, iGAAP 2...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 4.2 Vereinheitlichung des Abschlussstichtages

Rz. 54 Neben der Vereinheitlichung des Ansatzes, der Bewertung und des Ausweises ist für den Informationsgehalt eines Konzernabschlusses auch die Vereinheitlichung der Abschlussstichtage des Konzerns und der einbezogenen Unternehmen von großer Bedeutung.[1] Das Mutterunternehmen hat, wie auch im HGB, gem. IFRS 10.B92 den Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens ...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 2.4 Prüfung und Publizität der IFRS-Konzernrechnungslegung

Rz. 13 Nach § 315e Abs. 1 HGB haben pflichtgemäße bzw. über den Verweis in Abs. 3 auch die freiwilligen deutschen Anwender der IFRS im Konzernabschluss die handelsrechtlichen Vorgaben zur Prüfung und Publizität analog zu den HGB-Anwendern zu befolgen. Damit sind die IFRS-Konzernabschlüsse nach § 316 Abs. 2 HGB zusammen mit den Konzernlageberichten durch einen Abschlussprüfer...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 5.2 Anwendungsbeispiel

Rz. 56 Jahresabschlüsse der stark abhängigen Tochterunternehmen werden in dem Konzept der funktionalen Währung nach der Zeitbezugsmethode umgerechnet. Die unterstellte sofortige Umrechnung der von der ausländischen Tochter durchgeführten Geschäftsvorfälle in die Konzernwährung bedingt einen enormen buchhalterischen Aufwand, da zum einen in Landeswährung und zum anderen in Ko...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.4.2.2 Nichtigkeit und Anfechtbarkeit des Jahresabschlusses

Rz. 168 Bei der Genossenschaft ist für die Feststellung des Jahresabschlusses nach § 48 Abs. 1 Satz 1 GenG die Generalversammlung zuständig. Der Beschluss der Generalversammlung über den Jahresabschluss kann nichtig oder anfechtbar sein. Rz. 169 Nichtigkeitsgründe sind im GenG nicht ausdrücklich geregelt. Nichtigkeit wird jedoch dann vorliegen, wenn der Jahresabschluss seinem...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.1.3.2 Nichtigkeit und Anfechtbarkeit des Jahresabschlusses

Rz. 61 Obwohl die zur Nichtigkeit und Anfechtbarkeit des Jahresabschlusses führenden Gründe nur für Kapitalgesellschaften (ausdrücklich nur für die Aktiengesellschaft in §§ 256, 257 AktG) gesetzlich geregelt sind, kann auch der Jahresabschluss von Einzelkaufleuten und Personengesellschaften nichtig oder anfechtbar sein. Rz. 62 Da die Feststellung des Jahresabschlusses durch d...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.1.2 Zuwiderhandlungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 80 Nach § 334 Abs. 1 Nr. 1 HGB handelt ordnungswidrig, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft bei der Aufstellung des Jahresabschlusses einer Vorschrift: über Form oder Inhalt (§ 334 Abs. 1 Nr. 1a HGB), d. h. im Einzelnen einer Vorschrift des § 243 Abs. 1 oder Abs. 2 HGB über die Bindung an die Grundsätze ordnun...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.3.1.2 Zusätzliche Folgen von Aufstellungs-, Prüfungs-, Feststellungs- und Offenlegungsmängeln

Rz. 145 Schadenersatzpflicht Eine zivilrechtliche Schadenersatzpflicht kann sich zunächst wegen Verletzung eines Schutzgesetzes aus § 823 Abs. 2 BGB ergeben. Als Schutzgesetz sind die §§ 400, 403 und 404 AktG [1] anerkannt. Rz. 146 Außerdem sind Vorstandsmitglieder, die bei der Geschäftsführung nicht die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anwenden o...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.1.1 Unrichtige Darstellung der Verhältnisse der Kapitalgesellschaft

Rz. 68 Nach § 331 Nr. 1 HGB macht sich strafbar, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft die Verhältnisse derselben in der Eröffnungsbilanz, im Jahresabschluss oder im Lagebericht unrichtig wiedergibt oder verschleiert.[1] Rz. 69 Zum Täterkreis zählt § 331 Nr. 1 HGB die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs ...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.3.2.2 Zusätzliche Folgen von Aufstellungs-, Prüfungs-, Feststellungs- und Offenlegungsmängeln

Rz. 156 Schadenersatzpflicht Zunächst kommt erneut eine Schadenersatzpflicht wegen Verletzung eines Schutzgesetzes nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 82 GmbHG [1] in Betracht. Rz. 157 Die Geschäftsführer der GmbH sind verpflichtet, für die ordnungsmäßige Buchführung der Gesellschaft zu sorgen (§ 41 GmbHG), den Jahresabschluss aufzustellen[2] und diesen dann unverzüglich den Gesel...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.6.1 Bilanzierungsverstöße bei der Aufstellung, Prüfung, Feststellung und Offenlegung des Abschlusses

Rz. 175 § 17 PublG bestraft die unrichtige Darstellung (unrichtige Wiedergabe und Verschleierung) der Verhältnisse des Unternehmens im Jahresabschluss oder Lagebericht. §§ 18, 19 PublG sanktionieren die Verletzung der Berichtspflicht bzw. Geheimhaltungspflicht durch den Abschlussprüfer. § 19a PublG bestraft Mitglieder des Aufsichtsrats oder eines eingerichteten Prüfungsaussc...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.7.1.2 Zuwiderhandlungen bei der Aufstellung des Konzernabschlusses

Rz. 185 Nach § 334 Abs. 1 Nr. 2 HGB handelt ordnungswidrig, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft bei der Aufstellung des Konzernabschlusses einer Vorschrift über den Konsolidierungskreis (§ 334 Abs. 1 Nr. 2a HGB), d. h. der Vorschrift des § 294 Abs. 1 HGB über den Grundsatz der Einbeziehung des Mutterunternehmens...mehr

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Konzernabschlussanalyse nac... / 1 Begriff und Zielsetzung der Konzernabschlussanalyse

Rz. 1 Obwohl der Konzernabschluss lediglich Informationszwecken dient, sodass er etwa für die Fragen der Ausschüttungsbemessung nicht relevant ist, kann in der Praxis eine steigende Tendenz zur Betrachtung einzig des Konzerns beobachtet werden. Grund dafür ist, dass es sich bei der Konzernrechnungslegung um die gemeinsame Rechnungslegung einer Gruppe von Unternehmen handelt,...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.2.2 Verstöße auf Seiten des Prüfers

Rz. 96 Tätigwerden eines nicht berechtigten Prüfers Nach § 334 Abs. 2 HGB handelt derjenige ordnungswidrig, der zu einem Jahresabschluss, der aufgrund gesetzlicher Vorschriften zu prüfen ist, einen Vermerk nach § 322 HGB erteilt, obwohl er nach § 319 Abs. 2 HGB oder die Wirtschafts- bzw. Buchprüfungsgesellschaft, für die er tätig wird, nach § 319 Abs. 3 HGB nicht Abschlussprü...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.9.2.1 Verpflichtung zum so genannten "Bilanzeid"

Rz. 227 In Umsetzung der EU-Transparenz-Richtlinie (Richtlinie 2004/109/EG) hat der deutsche Gesetzgeber mit dem am 20.1.2007 in Kraft getretenen "Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)"[1] die bestehenden nationalen Rechnungslegungsvorschriften um einen so genannten "Bilanzeid", d. h. eine schriftliche Erklärung hinsichtlich der Richtigkeit und Vollständigkeit der Ang...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.4 Bilanzierungsverstöße bei der Offenlegung des Abschlusses

Rz. 122 Nach § 325 Abs. 1 Satz 1 HGB sind die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften zur Offenlegung des Jahresabschlusses durch Übermittlung an die das Unternehemsregister führende Stelle verpflichtet. Rz. 123 Dies gilt zunächst größenunabhängig für alle Kapitalgesellschaften. Kleine Kapitalgesellschaften brauchen nach § 326 HGB aber nur die Bilanz und den Anhang o...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.2 Bilanzierungsverstöße bei der Prüfung des Abschlusses

Rz. 88 Kapitalgesellschaften sind (mit Ausnahme der kleinen Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB) nach § 316 Abs. 1 HGB verpflichtet, ihren Jahresabschluss und ihren Lagebericht durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen.[1] Im Rahmen der Prüfung des Abschlusses sind sowohl Verstöße auf Seiten der Kapitalgesellschaft als auch auf Seiten des Prüfers denkbar.[...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.5.2 Ergänzung, Einschränkung oder Versagung des Bestätigungsvermerks

Rz. 135 Bei der Prüfung des Jahresabschlusses einer prüfungspflichtigen Gesellschaft können Bilanzierungsverstöße den Abschlussprüfer dazu veranlassen, den Bestätigungsvermerk nicht in der nach § 322 Abs. 1 Satz 3 HGB vorgesehenen unbeschränkten Form zu erteilen, sondern ihn zu ergänzen, zu beschränken oder gänzlich zu versagen. Dem Prüfer steht dabei ein Ermessensspielraum ...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 4.1 Versagung bzw. Einschränkung des Bestätigungsvermerkes

Rz. 74 Bei prüfungspflichtigen Unternehmen können Verstöße gegen die Buchführungspflicht zu einer Versagung oder zumindest zu einer Einschränkung des Bestätigungsvermerkes führen (§ 322 HGB). Nach § 321 Abs. 2 Satz 1 HGB hat der Abschlussprüfer zu klären, ob "die Buchführung den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Sat...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 1.2 Zwecke der Buchführung

Rz. 3 Die Buchführung erfüllt zugleich mehrere Funktionen, deren Beeinträchtigung zu einem Buchführungsverstoß führen kann. Zum einen kommt ihr eine Dokumentations- und Informationsfunktion zu. Der Dokumentationsfunktion wird die Buchführung durch die Sammlung, Aufbereitung, systematische Aufzeichnung und Archivierung des Datenmaterials aus dem täglichen Geschäftsgeschehen ge...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.1.1.1 Mangelnde oder nicht rechtzeitige Bilanzaufstellung während einer Krise

Rz. 11 Nach § 283 Abs. 1 Nr. 7 StGB macht sich strafbar, wer bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit entgegen dem Handelsrecht Bilanzen so aufstellt, dass die Übersicht über seinen Vermögensstand erschwert wird, oder es unterlässt, die Bilanz seines Vermögens in der vorgeschriebenen Zeit aufzustellen. Rz. 12 Als Täter des § 283 StGB ("wer")...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.1.2.1 Betrug durch Bilanzierungsverstöße

Rz. 31 Die Vorlage gefälschter Bilanzen oder anderer Rechenwerke kann bei Vorliegen folgender Voraussetzungen einen Betrug im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB darstellen: Täuschungshandlung in Form der Vorspiegelung falscher oder Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen (z. B. durch Vorlage eines manipulierten Jahresabschlusses; auch durch Unterlassen kann getäuscht werden,...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 3.2.3 Steuerhinterziehung

Rz. 266 Nach § 370 Abs. 1 AO macht sich strafbar, wer den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) oder die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen and...mehr

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XBRL (eXtensible Business R... / 1.2 Anwendungsbereiche

Rz. 6 Die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten von XBRL beziehen sich vor allem auf das Gebiet des abschlussorientierten Reportings sowie auf Datenaustauschmöglichkeiten bis hin zur Buchungssatz- bzw. Transaktionsebene.[1] Rz. 7 XBRL kann zum einen innerhalb eines Unternehmens zur Erstellung von Geschäftsberichten verwendet werden, zum anderen ist die Nutzung von XBRL zur Dar...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.9.1 Entsprechenserklärung

Rz. 224 Im Jahr 2002 machte die Kommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" einen gleich lautenden Kodex bekannt, der die wesentlichen Grundsätze einer guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften beschreibt.[1] Der Kodex stellt kein Gesetzesrecht dar. Vorstand und Aufsichtsrat können von seinen Verhaltensempfehlunge...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 1.4 Abgrenzung gegenüber Bilanzierungsverstößen

Rz. 11 Buchführungsverstöße und Bilanzierungsverstöße [1] sind eng miteinander verknüpft. Eine nicht vollständige oder unzutreffende Buchführung führt zumeist auch zu einer unrichtigen Darstellung im Jahresabschluss und in der Steuerbilanz. Buchführungsverstöße sind damit häufig Ursache für Bilanzierungsverstöße. Es ist jedoch durchaus auch denkbar, dass die Buchführung zwar ...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.2.1 Verstöße auf Seiten der Kapitalgesellschaft

Rz. 89 Verletzung der Bestellungspflicht Nach § 318 Abs. 1 Satz 4 HGB haben die gesetzlichen Vertreter der Kapitalgesellschaft bzw. gegebenenfalls die Mitglieder des Aufsichtsrats unverzüglich nach der Wahl des Abschlussprüfers diesem den Prüfungsauftrag zu erteilen. Rz. 90 Der Begriff "unverzüglich" bedeutet nach der Legaldefinition des § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB "ohne schuldhaf...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.4.2.4 Prüfungsbeanstandungen

Rz. 172 Im Rahmen der genossenschaftsrechtlichen Pflichtprüfung[1] sind auch der Jahresabschluss und der Lagebericht der Genossenschaft durch den genossenschaftlichen Prüfungsverband[2] zu prüfen.[3] Über das Ergebnis der Prüfung ist schriftlich zu berichten.[4] Bilanzierungsverstöße müssen – soweit sie nicht berichtigt wurden – dort benannt werden. Bei "großen" Genossenscha...mehr

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XBRL (eXtensible Business R... / 3 Übermittlung Unternehmensregister

Rz. 55 Für Geschäftsjahre, die vor dem 1.1.2022 begannen, war der Betreiber des Bundesanzeigers seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) am 1.1.2007 das Offenlegungsmedium für gemäß § 325 HGB pflichtgemäß offenzulegende sowie ggf. darüber hinaus freiwillig veröffentlichte Info...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.3 Bilanzierungsverstöße bei der Feststellung des Abschlusses

Rz. 120 §§ 172, 173 AktG, § 42a GmbHG sowie § 286 AktG schreiben für die Aktiengesellschaft, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und für die Kommanditgesellschaft auf Aktien die Feststellung des Jahresabschlusses vor. Rz. 121 § 334 Abs. 1 Nr. 1 HGB stellt die bereits unter Rz. 80 ff. genannten Zuwiderhandlungen auch dann unter Bußgeldandrohung, wenn sie bei der Feststel...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.4.1 Anspruch auf Auszahlung der Gewinnanteile, Abs. 3 S. 4 Alt. 2

Rz. 304 Durch das Wachstumschancengesetz ist § 1a Abs. 3 S. 4 Alt. 2 KStG mWv 28.3.2024 aufgehoben worden. Für eine Übergangszeit wird diese nicht mehr gültige Vorschrift weiterhin kommentiert. Eine Gewinnausschüttung wurde nach § 1a Abs. 3 S. 4 Alt. 2 KStG a. F. bereits zu dem Zeitpunkt fingiert, in dem der Gesellschafter die Auszahlung seines Gewinnanteils verlangen konnte....mehr

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XBRL (eXtensible Business R... / 1.3 Inhaltlicher Aufbau

Rz. 10 Rechnungslegungssysteme speichern Transaktionsdetails in Datenspeichern, auch Ledger genannt. Die meisten XBRL-Taxonomien ermöglichen bis heute insbesondere die Konsolidierung, Bereinigung und Aggregation dieser Daten unter Berücksichtigung standard-/normspezifischer Gegebenheiten/Konzepte respektive verbindlicher Normen und Standards sowie unter Berücksichtigung bere...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.9.3 Enforcement-Verfahren

Rz. 237 Mit Inkrafttreten des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) zum 1.1.2022 wurde das deutsche Enforcement-Verfahren grundlegend reformiert und das bis dahin zweistufige Enforcement-System aufgehoben und durch ein einstufiges Verfahren ersetzt. "Enforcement" bezeichnet dabei die Überwachung der Rechtmäßigkeit konkreter Unternehmensabschlüsse durch eine außerhal...mehr