Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabschluss

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.8.2.2 Kapitalflussrechnung

Rz. 121 Nach § 297 Abs. 1 Satz 1 HGB ist die (Konzern-)Kapitalflussrechnung Bestandteil des Konzernabschlusses. Ebenfalls haben nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften im Sinne des § 264d HGB, die nicht gleichzeitig zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind, eine Kapitalflussrechnung als Bestandteil des Jahresabschlusses au...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Angaben zum Ergebnis der Abschlussprüfung der Originalfassung des Abschlusses

Rn. 72 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Obwohl bei einer vom Original abweichenden Darstellung der BV nicht hinzugefügt werden darf (vgl. HdR-E, HGB § 328, Rn. 70f.), soll der Leser der modifizierten Fassung über das Ergebnis der AP informiert werden. Daher ist nach § 328 Abs. 2 Satz 3 anzugeben, zu welcher der in § 322 Abs. 2 Satz 1 genannten zusammenfassenden Beurteilungen des Pr...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Hinweis bei unvollständiger Offenlegung

Rn. 94 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 328 Abs. 3 Satz 2 enthält Vorschriften für den Fall einer unvollständigen Offenlegung (vgl. HdR-E, HGB § 325, Rn. 108f.). Dabei behandelt er jedoch nur die Fälle, in denen die oben in HdR-E, HGB § 328, Rn. 85f., angeführten Unterlagen oder das Testat des AP nicht zusammen mit dem JA bzw. KA, sondern erst später offengelegt werden. In diesen...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Aussagefähigkeit

Rn. 17 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Das Ergebnis einer JA-, IFRS-EA- bzw. KA-Prüfung wird im Prüfungsbericht und BV schriftlich fixiert. Im Gegensatz zum Prüfungsbericht richtet sich der BV an einen größeren, nicht festgelegten Personenkreis (vgl. HdR-E, HGB § 322, Rn. 12f.). Er soll in erster Linie die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Prüfung informieren (vgl. ADS (2000)...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Literaturverzeichnis

Rn. 156 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Baetge/Kirsch/Thiele (2004), Konzernbilanzen, 7. Aufl., Düsseldorf. Bieg et al. (2009), Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, München. Bieg/Waschbusch (2017), Bankbilanzierung nach HGB und IFRS, 3. Aufl., München. Biener/Berneke (1986), Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseldorf. Busse von Colbe et al. (2010), Konzernabschlüsse, 9. Aufl., Wiesbaden. Claus...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gesonderte Angaben über bestandsgefährdende Risiken

Rn. 42 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach § 322 Abs. 2 Satz 3 muss im BV auf Risiken, die den Fortbestand des UN gefährden, gesondert eingegangen werden. Bestandsgefährdende Risiken sind jedoch nicht allein Gegenstand des BV, sondern auch des Prüfungsberichts (vgl. § 321 Abs. 1 Satz 3) und Lageberichts, in dem das Management diese Risiken i. R.d. Darstellung der Risiken der künf...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Aufstellungsfristen

Rn. 5 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 264 Abs. 1 Satz 3 verlangt, dass der JA und Lagebericht innerhalb von drei Monaten nach dem Abschlussstichtag aufgestellt werden. Die Aufstellungsfrist des § 264 Abs. 1 Satz 3 gilt allerdings gemäß § 341a Abs. 1 nicht für Versicherungs-UN. Für Versicherungs-UN gilt nach § 341a Abs. 1 vielmehr im Regelfall eine Aufstellungsfrist von vier Mona...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.1 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung als Grundlage der Abbildung von Steuern

Rz. 29 Nach § 243 Abs. 1 HGB ist der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen.[1] In der Literatur haben sich trotz einzelner Systematisierungsansätze bislang keine eigenständigen Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung von Steuern herausgebildet, vielmehr sind die einzelnen GoB für die Abbildung von Steuern in der Rechnungslegung mehr od...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Abgrenzung der Rechnungsabgrenzungsposten zu anderen Bilanzposten

Rn. 58 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Das in § 246 Abs. 1 kodifizierte Vollständigkeitsgebot, wonach der "Jahresabschluss [...] sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge zu enthalten [hat, d.Verf.], soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist", lässt den Schluss zu, dass RAP einen "Bilanzposten eigener Art" (Bonner HGB-K...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Kapitalflussrechnung

Rn. 11 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 DRS 21, der am 04.02.2014 vom DRSC verabschiedet wurde, regelt die Erstellung einer KFR und wird durch die in Anlage 2 und 3 des DRS 21 enthaltenen branchenspezifischen Vorschriften für Kreditinstitute und Versicherungs-UN ergänzt. Die Bekanntmachung des Standards gemäß § 342 Abs. 2 erfolgte durch das BMJ am 08.04.2014. Inzwischen wurde der S...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Segmentberichterstattung

Rn. 15 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 DRS 28, der am 12.05.2020 vom DRSC verabschiedet wurde, regelt die Erstellung einer Segmentberichterstattung. Der Standard gilt für alle MU ungeachtet ihrer Branchenzugehörigkeit (vgl. DRS 28.5). Die Bekanntmachung des Standards gemäß § 342 Abs. 2 erfolgte durch das BMJV am 05.08.2020. Die Segmentberichterstattung dient dem Zweck, Information...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Überblick

Rn. 9 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Mit § 264 Abs. 1 Satz 2 werden kap.-marktorientierte KapG (i. S. d. § 264d), die keinen KA aufstellen müssen, verpflichtet, den JA um eine KFR und einen EK-Spiegel zu erweitern. Sie haben ein Wahlrecht, zusätzlich über die Segmente zu berichten. § 264 Abs. 1 Satz 2 (i. d. F. des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25.05.2009 (BGBl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Grundsätzliche Regelung

Rn. 30 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Offenlegungspflicht für den JA betrifft bei allen unmittelbar nach § 325 offenlegungspflichtigen UN gemäß § 264 die Bilanz, die GuV sowie den Anhang. In den §§ 326, 327 sind allerdings Erleichterungen für kleine und mittelgroße KapG sowie Kleinst-KapG kodifiziert. Diese befreien kleine KapG von der Pflicht zur Offenlegung der GuV sowie de...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.1.3 Ausweis bei Kapitalgesellschaften & Co

Rz. 56 Für Kapitalgesellschaften & Co ist die GuV-Gliederung des § 275 HGB bzw. des § 266 HGB grundsätzlich verbindlich. Ausgenommen der nicht unter § 267a Abs. 3 HGB fallenden Kleinstkapitalgesellschaften (einschließlich Kleinstkapitalgesellschaften & Co[1]) i. S. d. § 267a Abs. 1 HGB, welche nicht den beizulegenden Zeitwert als Bewertungsmaßstab verwenden, müssen die übrige...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.4.1 Aktivierungspflichtige Steuern

Rz. 89 Aktivierungspflichtig sind Steuern, wenn sie entweder als Bestandteile der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren sind oder Steuern eine aktivierungspflichtige Forderung darstellen. Rz. 90 Zu den als Anschaffungskosten aktivierungspflichtigen übrigen Steuern zählen z. B. Steuern und öffentliche Abgaben, die dem Anschaffungsvorgang direkt zuzurechnen sind, ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Zustimmung aller Gesellschafter und Offenlegung des Beschlusses

Rn. 62 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 verlangt als eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Erleichterungen, dass alle Gesellschafter (bzw. Aktionäre) der Befreiung für das jeweilige GJ zustimmen. Mit dieser Regelung werden Minderheitsgesellschafter bzw. Minderheitsaktionäre davor geschützt, dass von den Mehrheitsgesellschaftern z. B. beschlossen w...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Bedingte Erteilung des Bestätigungsvermerks

Rn. 89 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der AP hat die Möglichkeit, einen BV unter Vorbehalt zu erteilen. Der Vermerksvorbehalt hat stets aufschiebende Wirkung. Erst wenn die dem Vorbehalt zugrunde liegende Bedingung eingetreten ist, wird der BV voll wirksam (vgl. Erle (1990), S. 215; NK-AP (2022), § 322 HGB, Rn. 20; ADS (2000), § 322, Rn. 50). Eine auflösende Bedingung, die eine n...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Vermögenslage

Rn. 31 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Ähnlich wie bei der Ertragslage, die neben den Erträgen auch die Aufwendungen umfasst, bezieht sich die Vermögenslage nicht nur auf die Aktivposten der Bilanz, die als das Vermögen des UN bezeichnet werden (vgl. Baetge, in: HWB (1975), Sp. 2089 (2094)), sondern auch auf das auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesene Kap. Der Einblick in die ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Maßgebliche Vorschriften

1. Gesetzliche Vorschriften Rn. 13 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Bei der Prüfung des JA hat der AP insbesondere die folgenden RL-Vorschriften des HGB zu beachten:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Struktur der Abschlussprüfung

1. Prüfungshandlungen zur Feststellung und Beurteilung von Fehlerrisiken Rn. 35 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Durch sog. Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung (Risk Assessment Procedures) hat der AP alle im UN vorhandenen Risiken im JA und Lagebericht zu identifizieren und zu beurteilen (vgl. ISA [DE] 315 (2022), Rn. 13, 28ff.). Er hat sich ein Verständnis über das zu prüfende...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Prüfung des Internen Kontrollsystems

a) Gegenstand und Bedeutung Rn. 39 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Obwohl in der Praxis Erfassungs-, Verarbeitungs- und Überwachungstätigkeiten eng miteinander verknüpft sind, empfiehlt es sich, gedanklich einerseits zwischen dem Erfassungs- und Verarbeitungssystem und andererseits dem Überwachungssystem im Rechnungswesen eines UN zu unterscheiden. Das Erfassungs- und Verarbeitungs...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Formatvorgaben (ESEF)

a) Einführung Rn. 55a Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Mit dem sog. Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte (ESEF-UG) vom 12.08.2020 (BGBl. I 2020, S. 1874ff.) wurde § 328 Abs. 1 um einen Satz 4 erweitert, der für bestimmte Emittenten von Wertpapieren Vorgaben zum ele...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Einzelfallprüfungen

aa) Überblick Rn. 60 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Einzelfallprüfungen (Test of Details) umfassen die Anwendung einer oder mehrerer Prüfungstechniken, wie etwa:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Form- und Inhaltsvorschriften für die freiwillige Publizität

1. Abgrenzung der freiwilligen Publizität des Jahresabschlusses Rn. 56 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Anforderungen an die freiwilligen (i. S. v. nicht durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung vorgeschriebenen) Formen der Publizität des JA finden sich in § 328 Abs. 2. Hierbei erfolgt eine Bezugnahme jedoch nur auf die Fälle, in denen der Abschluss nicht unver­ändert, sonder...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (GoA)

a) Aufgabe und Rechtsnatur der GoA Rn. 18 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Vorschrift des § 317 allein konkretisiert den Prüfungsumfang nicht hinreichend. Sie setzt vielmehr lediglich die Rahmenbedingungen, innerhalb derer es im pflichtgemäßen Ermessen des AP liegt, im Einzelfall Art und Umfang der Prüfungsdurchführung zu bestimmen. Einen wesentlichen Beitrag zur Ausfüllung des ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Literaturverzeichnis

Rn. 82 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Baetge/Baetge/Kruse (2001), Bilanz-Rating und Kreditwürdigkeitsprüfung, in: Schierenbeck/Rolfes/Schüller (Hrsg.), Handbuch Bankcontrolling, 2. Aufl., Wiesbaden, S. 981–993. Baetge/Fischer/Paskert (1989), Lagebericht, Stuttgart. Baetge/Hüls/Uthoff (1995), Früherkennung der Unternehmenskrise – Neuronale Netze als Hilfsmittel für Kreditprüfer, in:...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Aufgabe und Rechtsnatur der GoA

Rn. 18 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Vorschrift des § 317 allein konkretisiert den Prüfungsumfang nicht hinreichend. Sie setzt vielmehr lediglich die Rahmenbedingungen, innerhalb derer es im pflichtgemäßen Ermessen des AP liegt, im Einzelfall Art und Umfang der Prüfungsdurchführung zu bestimmen. Einen wesentlichen Beitrag zur Ausfüllung des durch die gesetzlichen Vorschrifte...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Aussagebezogene Prüfungshandlungen

a) Überblick Rn. 54 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Aussagebezogene Prüfungshandlungen (Substantive Procedures) richten sich im Unterschied zur Prüfung des IKS auf die in Buchführung und JA dokumentierten Verarbeitungsergebnisse und nicht auf deren Zustandekommen. Sie werden deshalb auch als Konten- oder Ergebnisprüfung bezeichnet. Mit ihrer Hilfe soll beurteilt werden, ob die Gesc...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Form-, Format- und Inhaltsvorschriften für die Pflichtpublizität

1. Normentsprechung, Vollständigkeit und Richtigkeit Rn. 24 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 328 Abs. 1 enthält Formvorschriften, die bei der Pflichtpublizität und damit insbesondere bei der Offenlegung zu beachten sind und die sich mit Abweichungen zwischen den zur Offenlegung verwendeten Fassungen und den jeweiligen Originalen der entsprechenden Unterlagen befassen. Die Frage, o...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Anforderungen an eine modifizierte Publizität

a) Zulässige Modifikationen Rn. 63 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 328 Abs. 2 spricht lediglich von einer von der originalgetreuen Wiedergabe abweichenden Form der Darstellung, ohne dabei zu verdeutlichen, welche Abweichungen in einer solchen modifizierten Wiedergabe zulässig sind. Hieraus darf jedoch nicht geschlossen werden, dass jegliche Modifikation erlaubt ist. Vielmehr sind...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 55c Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 328 Abs. 1 Satz 4 und damit die Pflicht zur ESEF-Berichterstattung ist ausschließlich anwendbar auf ein UN, das kumulativ die folgenden Anforderungen erfüllt: Das UN ist eine KapG oder – aufgrund des Globalverweises in § 264a Abs. 1 – eine KapG & Co. Das UN ist ein Inlandsemittent i. S. d. § 2 Abs. 14 WpHG. Das UN begibt Wertpapiere i. S. d. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Vorgaben zum XHTML-Berichtsformat

Rn. 55e Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 328 Abs. 1 Satz 4 macht selbst keine detaillierten Vorgaben zum Berichtsformat, sondern verweist auf das in der ESEF-VO kodifizierte Berichtsformat und verlangt, dass die betroffenen Unterlagen in diesem Berichtsformat offenzulegen sind. Ohne dass dabei explizit auf § 325 verwiesen wird, stellt § 328 Abs. 1 Satz 4 eine Spezifikation der in...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Prüfung der ESEF-Dateien durch den Abschlussprüfer

Rn. 55j Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Übereinstimmung der im ESEF-Format offenzulegenden Unterlagen mit den Vorgaben der ESEF-VO hat der AP nach § 317 Abs. 3a auf Entsprechung mit den Vorgaben des § 328 Abs. 1 und damit mit den Vorgaben der ESEF-VO zu prüfen (vgl. hierzu ausführlich Beck Bil-Komm. (2022), § 317 HGB, Rn. 80ff.). Rn. 55k Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Diese Prüfungs...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Anforderungen an eine originalgetreue Publizität

Rn. 62 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Wie in HdR-E, HGB § 328, Rn. 56ff., bereits angesprochen, ist es durchaus zulässig, den JA in freiwilligen Publikationen vollumfänglich darzustellen. Eine solche originalgetreue Publizität hat sich nach Abs. 1 und 1a des § 328 zu richten. Sie muss daher den entsprechenden Anforderungen genügen. Dies bedeutet v.a.: Die Darstellung muss in allen...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Weglassen des Bestätigungsvermerks

Rn. 70 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Wird der von einem AP geprüfte Abschluss in einer gegenüber dem geprüften Original modifizierten Fassung wiedergegeben, so darf gemäß § 328 Abs. 2 Satz 2 der BV nicht wiedergegeben werden. Damit wird der Eindruck vermieden, dass der Abschluss in der vorliegenden Form geprüft wurde. Rn. 71 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 328 Abs. 2 Satz 2 kann i. V...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Einführung

Rn. 55a Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Mit dem sog. Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte (ESEF-UG) vom 12.08.2020 (BGBl. I 2020, S. 1874ff.) wurde § 328 Abs. 1 um einen Satz 4 erweitert, der für bestimmte Emittenten von Wertpapieren Vorgaben zum elektronischen B...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 55d Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Betroffen von der Pflicht zur ESEF-Berichterstattung sind nach § 328 Abs. 1 Satz 4 die in § 328 Abs. 1 Satz 1 genannten Unterlagen, damit JA, IFRS-EA, KA, Lagebericht, Konzernlagebericht, sowie Versicherungen der Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs nach den §§ 264 Abs. 2 Satz 3, 289 Abs. 1 Satz 5, 297 Abs. 2 Satz 4 oder 315 Abs. 1 Satz 5...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Angaben zur Feststellung

Rn. 41 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 328 Abs. 1a Satz 1 ist bei der Offenlegung sowie sonstigen Pflichtpublikationen aufgrund von Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung des JA das Datum der Feststellung anzugeben, sofern der Abschluss bereits festgestellt wurde (was bei der Offenlegung nach § 325 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 zwingend der Fall ist, da der festgestellte JA einzu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Hinweis bei teilweiser Offenlegung

Rn. 47 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Wird eine nach den §§ 326, 327 verkürzte Version des Abschlusses offengelegt (das Gesetz spricht hier von einer teilweisen Offenlegung), ist gemäß § 328 Abs. 1a Satz 2 (2. Halbsatz) darauf hinzuweisen, dass sich der BV auf den vollständigen JA bezieht. Gleiches gilt auch, wenn Aufstellungserleichterungen, die bei der Erstellung des JA nicht b...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Anwendung von § 328 Abs. 1f. auf hinterlegte Bilanzen

Rn. 55 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Abs. 5 wurde im Zuge des sog. Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetzes (MicroBilG) vom 20.12.2012 (BGBl. I 2012, S. 2751ff.) in § 328 eingefügt und soll klarstellen, dass Abs. 1 entsprechend zu beachten ist, wenn anstatt der Offenlegung des JA eine Bilanz hinterlegt wird (vgl. BT-Drs. 17/11292, S. 18). Grds. haben Kleinst-Ka...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Durchführung der Konzernabschlussprüfung

Rn. 132 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit dem durch das BilMoG geänderten § 317 Abs. 3 Satz 2 ist Art. 27 lit. a) und b) der AP-R 2006/43/EG (ABl. EU, L 157/87ff. vom 09.06.2006, ABl. EU, L 158/196ff. vom 27.05.2014) im deutschen Gesetz verankert worden. Danach haben die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass der KA-Prüfer bei der Prüfung der konsolidierten Abschlüsse eines Konze...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Erfassung und Dokumentation der durchgeführten Aufbau- und Funktionsprüfung

Rn. 47 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der AP hat verschiedene Möglichkeiten, das IKS i. R.d. Aufbau- und Funktionsprüfung zu erfassen und zu dokumentieren. Nachstehende Übersicht systematisiert die Informationsquellen und Erhebungstechniken sowie die möglichen Formen der Dokumentation (vgl. ISA [DE] 500 (2020), Rn. A10ff.; Knüppe (1984), S. 114). Rn. 48 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Ü...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.1 Allgemeine Grundsätze der IFRS-Rechnungslegung als Grundlage der Abbildung von Steuern

Rz. 122 Das Conceptual Framework sowie IAS 1 enthalten ähnlich wie das HGB mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze. Diese sind zwar für die Auslegung von Rechnungslegungsfragen nur subsidiär heranzuziehen, aber sie helfen u. a. den Abschlusserstellern, die bestehenden IFRS anzuwenden und mit Bilanzierungsfragen umzugehen, die noc...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Aufbauprüfung

Rn. 43 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Untersuchung des RL-bezogenen IKS ist ein notwendiger Schritt zur Feststellung der wesentlichen Fehlerrisiken im JA eines UN. Um das RL-bezogene IKS beurteilen zu können, hat der AP die Komponenten des IKS zu identifizieren und bezüglich ihrer Wirksamkeit mit wechselseitigen Beziehungen zu beurteilen. Er hat sich bei der Prüfung an der ko...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Überblick

Rn. 54 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Aussagebezogene Prüfungshandlungen (Substantive Procedures) richten sich im Unterschied zur Prüfung des IKS auf die in Buchführung und JA dokumentierten Verarbeitungsergebnisse und nicht auf deren Zustandekommen. Sie werden deshalb auch als Konten- oder Ergebnisprüfung bezeichnet. Mit ihrer Hilfe soll beurteilt werden, ob die Geschäftsvorfäll...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / ee) Stichprobenprüfung

Rn. 70 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Bei einer Stichprobenprüfung können nicht statistische oder statistische Stichprobenverfahren zugrunde gelegt werden. Ein statistisches Stichprobenverfahren ist zum einen durch eine zufallsbasierte Auswahl der Stichprobenelemente gekennzeichnet, zum anderen durch die Möglichkeit der Anwendung der Wahrscheinlichkeitstheorie zur Auswertung der ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Normentsprechung, Vollständigkeit und Richtigkeit

Rn. 24 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 328 Abs. 1 enthält Formvorschriften, die bei der Pflichtpublizität und damit insbesondere bei der Offenlegung zu beachten sind und die sich mit Abweichungen zwischen den zur Offenlegung verwendeten Fassungen und den jeweiligen Originalen der entsprechenden Unterlagen befassen. Die Frage, ob i. R.d. Offenlegung tatsächlich Originale oder beg...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Stichprobe (repräsentative Auswahl)

Rn. 68 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Das Ziel des AP i. R.d. Prüfung einer repräsentativen Auswahl an Elementen ist es, eine hinreichende Basis zu schaffen, um Rückschlüsse auf diejenige Grundgesamtheit zu ziehen, aus der die jeweilige Stichprobe gezogen wurde (vgl. ISA [DE] 530 (2020), Rn. 4). Im Gegensatz zur bewussten Auswahl haben bei der Auswahl der Stichprobe alle Elemente...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Rabatt, Skonto, Bonus

Rn. 57 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der Rabatt bezeichnet einen Abschlag auf den Absatzpreis, den ein "Lieferer seinem Abnehmer für die Übernahme bestimmter, bei dem einzelnen Bezug feststellbarer Leistungen einräumt" (Ziegler, ZfB 1955, S. 302). Rabatte können z. B. auf die Abnahme großer Mengen (sog. Mengenrabatt) zurückgehen. Es können aber auch Preisnachlässe im Verhältnis ...mehr