Fachbeiträge & Kommentare zu Einstweilige Verfügung

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahr... / 2 Ankündigung einer Beschlussanfechtung

Zunächst und grundsätzlich ist der Verwalter verpflichtet, auch angefochtene Beschlüsse durchzuführen. Nach dem Willen des Gesetzgebers hat die Anfechtungsklage gerade keine aufschiebende Wirkung dahingehend, dass vor Beschlussdurchführung erst das Ergebnis des Verfahrens abzuwarten sei. Lediglich dann, wenn der Kläger der Anfechtungsklage eine einstweilige Verfügung gem. §§...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 12 Rechtsprechungsübersicht

Alte vs. neue Rechtslage Die nachfolgende Rechtsprechung bleibt auch nach Inkrafttreten des WEMoG weiter maßgeblich; aktualisiert wurden Gesetzesnormen im Klammerzusatz. Soweit sie lediglich noch für vor dem 1.12.2020 anhängig gewordene Altverfahren gilt, ist dies ausdrücklich vermerkt. Abmahnungsbeschluss, Entziehungsklage Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussanfechtun...mehr

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Ausscheiden und Kündigung d... / Zusammenfassung

Der GmbH-Geschäftsführer sitzt häufig auf einem "Schleudersitz". Er genießt keinen arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz. Sein Dienstverhältnis und seine Geschäftsführerstellung können meist ohne Angaben von Gründen beendet werden. Der GmbH-Geschäftsführer ist einerseits Organ der Gesellschaft, wofür gesellschaftsrechtliche Vorschriften gelten. Andererseits ist er auch Partner...mehr

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FF 05/2024, Aktuelle Rechts... / D. §§ 1671, 1626a, 1628 BGB

Entscheidungen des BVerfG zu § 1671 BGB sind eher selten und schon allein deshalb relevant. Die Stattgabe der Kammer vom 17.11.2023[23] ist jedoch auch unabhängig davon von Bedeutung, weil sich die Kammer zum sog. "parental alienation syndrome" (PAS) und dem Konzept der "Eltern-Kind-Entfremdung" (EKE) äußert und sich der international insoweit schon seit langem ablehnenden H...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 6.3 Majorisierung

Das Thema "Majorisierung" kann von vornherein nur dann überhaupt relevant werden, wenn sich das Stimmprinzip nicht nach § 25 Abs. 2 WEG richtet. Gilt hingegen das gesetzliche Kopfprinzip, hat auch der Mehrheitseigentümer lediglich eine Stimme. Im Übrigen ist auch beim Thema "Majorisierung" stets zu beachten, dass das Stimmrecht zum Kernbereich der Mitgliedschaftsrechte des W...mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 5 Inanspruchnahme und Übertragung des Bildungsurlaubs (§ 5 HBUG)

Rz. 16 (1) Die Inanspruchnahme und die zeitliche Lage des Bildungsurlaubs sind der Beschäftigungsstelle so frühzeitig wie möglich, mindestens sechs Wochen vor Beginn der gewünschten Freistellung in Textform mitzuteilen. Der Anspruch kann nur geltend gemacht werden für die Teilnahme an nach diesem Gesetz anerkannten oder als anerkannt geltenden Bildungsveranstaltungen. (2) Bei...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 4 Durchsetzbarkeit des Mieteranspruchs auf Einbau

Der Mieter kann, wenn der Vermieter seiner gesetzlichen Pflicht zur Ausstattung der Wohnung mit Rauchwarnmeldern nicht nachkommt, den Vermieter auf Installierung der Warnmelder verklagen. Hinweis Antrag auf einstweilige Verfügung möglich Zulässig ist auch eine einstweilige Verfügung, auch wenn dadurch die Hauptsache vorweggenommen würde. Die Dringlichkeit der Maßnahme kann jed...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 7.2 Wer sicherungspflichtig ist

Manche Bundesländer haben in ihren Landesbauordnungen geregelt, dass die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder dem Besitzer obliegt, es sei denn, der Eigentümer hat diese Pflicht übernommen. Praxis-Beispiel Betriebsbereitschaft durch Besitzer Dies gilt für Baden-Württemberg, Bayern, Berlin (seit 1.1.2017), Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfale...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 9.8 Verfahren (§ 3 Abs. 7, § 5 AWbG NW)

Rz. 66 Der Arbeitnehmer hat die Inanspruchnahme und den Zeitpunkt des Bildungsurlaubs dem Arbeitgeber schriftlich so frühzeitig wie möglich, mindestens 6 Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme mitzuteilen. Dabei sind der Mitteilung die Unterlagen über die Bildungsveranstaltung (Nachweis über die Anerkennung der Bildungsveranstaltung sowie das Programm, aus dem sich die Zielg...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1 Direktionsrecht

Rz. 14 Mit der Ausübung des Direktionsrechts (§ 106 GewO) konkretisiert der Arbeitgeber die bestehenden vertraglichen Leistungspflichten des Arbeitnehmers.[1] Damit unterscheidet sich die arbeitsvertragliche Weisung systematisch nicht nur von der Beendigungskündigung, sondern auch von der Änderungskündigung, die auf eine einseitige Änderung der vertraglichen Vereinbarungen g...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 8.1 Bei Ablehnung des Anspruchs

Rz. 49 Im Fall der Ablehnung des Anspruchs durch den Arbeitgeber, darf der Arbeitnehmer den Bildungsurlaub nicht antreten. Ein "Selbstbeurlaubungsrecht" steht dem Arbeitnehmer auch bei berechtigtem Antrag auf Bildungsfreistellung nicht zu.[1] Auch wenn in einigen Bildungsurlaubsgesetzen aufgrund der nicht frist- oder formgerechten Reaktion des Arbeitgebers eine "Bewilligungs...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 8.4 Durchsetzung des Anspruchs

Rz. 63 Kommt es nicht zu einer einvernehmlichen Regelung über die Freistellung zum Zweck des Bildungsurlaubs, so kann der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Bildungsurlaub vor den Gerichten für Arbeitssachen geltend machen. In Eilfällen, in denen er eine bestimmte Weiterbildungsmaßnahme zu einem konkreten Zeitpunkt antreten möchte, kommt auch ein Antrag auf einstweilige Verfüg...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.12.2 Einstweilige Verfügung

Rz. 119 Die Schwierigkeiten der Klage auf Urlaubsgewährung für einen bestimmten Zeitraum führen dazu, dass im Grundsatz trotz aller dogmatischen Begründungsprobleme anerkannt ist, dass ein Arbeitnehmer den Urlaubsanspruch für einen bestimmten Zeitraum im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen kann.[1] Der 2. Senat des BAG, der den eigenmächtigen Urlaubsantritt als wicht...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3.7.3 Beschluss des Arbeitsgerichts

Rz. 98 Das Arbeitsgericht entscheidet durch Beschluss (§ 84 ArbGG). Wenn es dem Antrag stattgibt, wird die Zustimmung des Betriebsrats durch den Beschluss des Arbeitsgerichts ersetzt. Rz. 99 Verliert der Arbeitnehmer seine Rechtsstellung als Betriebsratsmitglied oder die sonst das Zustimmungserfordernis nach § 15 Abs. 1 Satz 1 bzw. Abs. 3 Satz 1 KSchG voraussetzende Funktion,...mehr

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Arbeitskampfrecht / 18 Verfahrensrechtliche Hinweise

Die Arbeitsgerichte sind zuständig für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen tariffähigen Parteien oder zwischen diesen und Dritten aus unerlaubten Handlungen, soweit es sich bei diesen Handlungen um Maßnahmen zum Zwecke des Arbeitskampfes handelt.[1] Dabei sind die hier verwendeten Gesetzesbegriffe weit zu verstehen. Auch Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit wilden Streiks...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / II. Einstweilige Verfügung

1. Betriebsverfassungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch Rz. 62 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 30.2: Antrag auf einstweilige Verfügung: Weiterbeschäftigung nach § 102 Abs. 5 BetrVG Arbeitsgericht _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des _________________________ – Antragsteller – gegen _________________________ –...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / III. Einstweilige Verfügung

Rz. 15 Einstweilige Verfügungen dienen der Sicherung eines Anspruchs auf eine gegenständliche Leistung (§ 935 ZPO Sicherungsverfügung) oder der einstweiligen Regelung eines streitigen Rechtsverhältnisses (§ 940 ZPO Regelungsverfügung). Die Abgrenzung beider Verfügungsarten lässt sich nicht eindeutig bestimmen; sie ist auch für das Verfahren, den Inhalt der jeweiligen Maßnahm...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / B. Arrest und einstweilige Verfügung

I. Verfahrensrechtliche Grundlagen Rz. 4 Nach § 62 Abs. 2 S. 1 ArbGG finden auf den Arrest und die einstweilige Verfügung die Vorschriften der §§ 916 ff. ZPO Anwendung. Dies betrifft Angelegenheiten, die § 2 ArbGG dem Urteilsverfahren zuweist, also vornehmlich Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Für Angelegenheiten des Beschlussverfahrens nach § 2a A...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / Literaturtipps

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / 2. Arbeitsvergütung

Rz. 63 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 30.3: Antrag auf einstweilige Verfügung: Arbeitsvergütung Arbeitsgericht _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der _________________________ – Antragstellerin – gegen _________________________ – Antragsgegner – wegen: Arbeitsvergütung Wir bestellen uns zu Verfahrensbevollmächtigten d...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / 5. Arbeitspapiere, Zeugnis

Rz. 66 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 30.6: Antrag auf einstweilige Verfügung: Herausgabe von Arbeitspapieren, Zeugnis Arbeitsgericht _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des _________________________ – Antragsteller – gegen _________________________ – Antragsgegner – wegen: Herausgabe von Arbeitspapieren, Zeugnis Wir b...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / 4. Herausgabe eines Dienstwagens

Rz. 65 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 30.5: Antrag auf einstweilige Verfügung: Herausgabe eines Dienstwagens Arbeitsgericht _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des _________________________ – Antragsteller – gegen _________________________ – Antragsgegner – wegen: Herausgabe eines Dienstwagens Wir bestellen uns zu Verf...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / 3. Wettbewerbsverbot

Rz. 64 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 30.4: Antrag auf einstweilige Verfügung: Verstoß gegen ein vertragliches Wettbewerbsverbot Arbeitsgericht _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des _________________________ – Antragsteller – gegen _________________________ – Antragsgegner – wegen: Verstoß gegen ein vertragliches We...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / 1. Betriebsverfassungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch

Rz. 62 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 30.2: Antrag auf einstweilige Verfügung: Weiterbeschäftigung nach § 102 Abs. 5 BetrVG Arbeitsgericht _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des _________________________ – Antragsteller – gegen _________________________ – Antragsgegner – wegen: Weiterbeschäftigung nach § 102 Abs. 5 B...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / III. Wettbewerbsverbot

Rz. 42 Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitnehmer grundsätzlich verpflichtet, jedwede Konkurrenztätigkeit zu Lasten seines Arbeitgebers zu unterlassen. Dieses Wettbewerbsverbot bedarf keiner arbeitsvertraglichen Vereinbarung, sondern folgt aus der dem Arbeitnehmer obliegenden Treuepflicht [44] und beruht auf § 60 Abs. 1 HGB, der auf kaufmännische Angest...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / I. Verfahrensrechtliche Grundlagen

Rz. 4 Nach § 62 Abs. 2 S. 1 ArbGG finden auf den Arrest und die einstweilige Verfügung die Vorschriften der §§ 916 ff. ZPO Anwendung. Dies betrifft Angelegenheiten, die § 2 ArbGG dem Urteilsverfahren zuweist, also vornehmlich Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Für Angelegenheiten des Beschlussverfahrens nach § 2a ArbGG, insbesondere für betriebsver...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / II. Arbeitsvergütung

Rz. 30 Gegenstand einer einstweiligen Verfügung kann auch der Anspruch des Arbeitnehmers auf Lohn- oder Gehaltszahlung sein. Hier wird wiederum der Sicherungszweck der §§ 935, 940 ZPO überschritten. Die beantragte einstweilige Verfügung führt zu einer Befriedigung des Gläubigers. Deshalb müssen die besonderen Voraussetzungen der Leistungsverfügung insbesondere im Hinblick au...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / A. Einführung

Rz. 1 Der einstweilige Rechtsschutz ist für die arbeitsgerichtliche Praxis von erheblicher Bedeutung. Was für den Zivilprozess gilt, trifft auf das Verfahren vor den Arbeitsgerichten gleichermaßen zu, obwohl hier das Beschleunigungsgebot der §§ 9 Abs. 1, 56, 61a ArbGG gilt: Die häufig lange Dauer gerade der I. Instanz ist mit der Gefahr verbunden, dass bis zu ihrem Abschluss...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / 3. Betriebsverfassungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch

Rz. 24 Einen Sonderfall der Weiterbeschäftigung normiert § 102 Abs. 5 BetrVG (siehe § 13 Rdn 3 ff.). Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, den ordentlich gekündigten Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits zu unveränderten Bedingungen unter folgenden Voraussetzungen weiter zu beschäftigen:mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / II. Arrest

Rz. 12 Der Arrest dient der Sicherung der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung oder wegen eines Anspruchs, der in eine solche übergehen kann; der Arrestanspruch braucht noch nicht fällig zu sein (§ 916 ZPO). Im Hinblick auf den Arrestgrund unterscheidet das Gesetz zwischen dinglichem und persönlichem Arrest. Nach § 917 Abs. 1 ZPO findet der dingliche Arrest statt, w...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / I. Arrest

Rz. 61 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 30.1: Antrag auf Arrest Arbeitsgericht _________________________ Antrag auf dinglichen Arrest und Arrestpfändung des _________________________ – Antragsteller – gegen _________________________ – Antragsgegner – wegen: Arrest und Arrestpfändung Wir bestellen uns zu Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers und beant...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / 1. Beschäftigungsanspruch

Rz. 17 Im Vorfeld oder aus Anlass einer Kündigung werden Arbeitnehmer häufig von der Arbeitsleistung freigestellt (suspendiert). Die einseitige Freistellung widerspricht dem Anspruch des Arbeitnehmers auf tatsächliche, vertragsgemäße Beschäftigung, die er grundsätzlich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist verlangen kann.[12] Will der suspendierte Arbeitnehmer seine Beschäftigu...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / V. Arbeitspapiere, Zeugnis

Rz. 55 In der arbeitsgerichtlichen Praxis kommen Verfügungsanträge, mit denen Arbeitnehmer die Herausgabe von Arbeitspapieren geltend machen, häufig vor; sie sind nach Kündigung und Ablauf der Kündigungsfrist durchweg zulässig und begründet.[71] Dies gilt selbst dann, wenn die Parteien über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Arbeitnehmerkündigung streite...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / e) Verfahren

Rz. 19 Der Arbeitgeber muss die Entbindung von der Weiterbeschäftigungsverpflichtung durch einen Antrag auf Einstweilige Verfügung vor dem Arbeitsgericht geltend machen. Der Antrag ist nicht fristgebunden. Für die Geltendmachung gelten die allgemeinen (prozessualen) Vorschriften, also auch die Regeln über Verzicht und Verwirkung. Das Gericht entscheidet im Urteilsverfahren.[...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / Literaturtipps

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / 1. Arbeitsmittel

Rz. 49 Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die ihm überlassenen Arbeitsmittel (z.B. Werkzeuge, Computer, Arbeitskleidung, Schlüssel, Geschäftsunterlagen, Schriftstücke, Zeichnungen, Kundenkarteien, Arbeitsergebnisse, ausschließlich dienstlich genutzter Pkw) jederzeit auf Verlangen des Arbeitgebers an ihn herauszugeben. Der Anspruch des Arbeitgebers folgt aus §§ 985 Abs. 1, 86...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / V. Anspruchsdurchsetzung

Rz. 25 Der Arbeitnehmer kann nach Ablehnung des geltend gemachten Weiterbeschäftigungsverlangens durch den Arbeitgeber den gesetzlichen WBA klageweise und damit im Wege der objektiven Klagehäufung auch im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens oder bei Vorliegen der entspr. Voraussetzungen im Wege der Einstweiligen Verfügung durchsetzen. In diesem Zusammenhang hat der Arbei...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / II. Weiterbeschäftigungsantrag/allgemeiner Feststellungsantrag

Rz. 28 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.9: Weiterbeschäftigungsantrag/allgemeiner Feststellungsantrag Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom _________________________ hatten wir um Erteilung einer Deckungszusage für die erhobene Klage gebeten. Sie haben nur sehr eingeschränkt Deckungszusage erteilt. Obwohl wir die Gegenseite mit Schreiben v...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / b) Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung

Rz. 231 Voraussetzung der Zwangsvollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs ist in jedem Fall, dass der Arbeitgeber objektiv in der Lage ist, den Arbeitnehmer auch tatsächlich weiter zu beschäftigen und damit den Anspruch zu erfüllen. Diese Voraussetzungen sind auch noch in der Zwangsvollstreckung zu prüfen.[201] Rz. 232 Ist der Arbeitsplatz etwa durch die Stilllegung des...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 1. "Eröffnungs-" oder "Antragsverfahren" (sog. "vorläufiges Insolvenzverfahren")

Rz. 8 Geht bei Gericht ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ein, so beginnt das sog. "Eröffnungs-" oder "Antragsverfahren" – auch "vorläufiges Insolvenzverfahren" genannt. In dieser Phase hat das Gericht von Amts wegen zu ermitteln,mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / 2. Vollmacht für die gerichtliche Vertretung

Rz. 7 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.2: Vollmacht für die gerichtliche Vertretung eines/einer Arbeitnehmers/in Vollmacht für die gerichtliche Vertretung Den Rechtsanwälten _________________________ wird hiermit in Sachen _________________________/_________________________ wegen _________________________ (z.B. wegen betriebsbedingter Kündigung, Annah...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / I. Pflichten des Arbeitnehmers

Rz. 13 Der Arbeitnehmer hat aufgrund des Wettbewerbsverbotes den Wettbewerb in dem festgelegten Umfang und für die festgelegte Zeit zu unterlassen. Der Umfang der konkreten Pflicht ergibt sich aus der Auslegung des vertraglichen Verbots. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, das sich auf jede denkbare Form der Unterstützung eines Konkurrenzunternehmens bezieht, umfasst au...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / 1. Entbindung des Arbeitgebers von der Weiterbeschäftigungspflicht

Rz. 14 Auf Antrag des Arbeitgebers kann das Arbeitsgericht diesen nach § 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG durch einstweilige Verfügung von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung entbinden. Voraussetzung dafür ist, dass die Klage des Arbeitnehmers keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet oder mutwillig erscheint oder die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu einer unzumutbar...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / VII. Vollstreckung einer Unterlassungsverpflichtung

Rz. 248 Wurde das Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer durch Kündigung oder in sonstiger Weise beendet, schließt dies nicht aus, dass dem Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer als nachvertragliche Verpflichtung oder aufgrund einer ausdrücklichen Wettbewerbsklausel ein – soweit hier erheblich titulierter – Anspruch auf Unterlassung bestimmter neuer...mehr

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FF 04/2024, Sachverhaltserm... / bb) Eilverfahren

In Familienstreitsachen ordnet § 119 Abs. 1 Satz 1 FamFG die Geltung der §§ 49 ff. FamFG sowie die Vorschriften der ZPO für den Arrest an. Die Vorschriften der §§ 935 ff. ZPO zur einstweiligen Verfügung werden also verdrängt.[33] Für Unterhaltssachen werden die §§ 49 ff. FamFG durch die §§ 246 ff. FamFG ergänzt und modifiziert. Über § 51 Abs. 2 FamFG werden die Vorschriften ...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / IV. Risikoerhöhung

Rz. 79 Unabhängig vom konkreten Verhandlungsstil wird das Verhandlungsergebnis selbstverständlich ganz wesentlich davon geprägt, welches Risikopotential für die jeweilige Gegenseite vorhanden ist. Aus Arbeitnehmersicht muss es daher, so ein Abfindungsvergleich erzielt werden soll, darum gehen, möglichst viele und möglichst schmerzhafte Risikofelder des Arbeitgebers zu betret...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 2. Vollstreckungsklausel

Rz. 65 Damit die Zwangsvollstreckung nach § 750 ZPO beginnen kann, bedarf der Gläubiger sodann einer vollstreckbaren Ausfertigung des Titels nach § 724 ZPO und einer Vollstreckungsklausel nach §§ 724 ff. ZPO. Rz. 66 Praxishinweis Soll die Vollstreckung im Ausland erfolgen, sind die dortigen Vollstreckungsregelungen zu beachten. Soweit mit dem Vollstreckungstitel eine unbestri...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 2.4 Ankündigung als einseitiges Gestaltungsrecht

Rz. 35 § 3 PflegeZG räumt dem Beschäftigten ein einseitiges Gestaltungsrecht ein.[1] Durch die Erklärung, Pflegezeit in Anspruch zu nehmen, treten unmittelbar die gesetzlichen Rechtsfolgen der Pflegezeit ein, ohne dass es noch eines weiteren Handelns des Arbeitgebers bedürfte. Der Arbeitgeber kann einer vollständigen Freistellung von der Arbeit während der Pflegezeit – wie b...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 8.4 Verfahren

Rz. 108 Die Befreiung von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung erfolgt auf Antrag des Arbeitgebers durch einstweilige Verfügung des Arbeitsgerichts. Das Arbeitsgericht entscheidet im Urteilsverfahren. [1] Die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung sind in Abs. 5 Satz 2 abschließend geregelt, sodass der Arbeitgeber nicht zusätzlich einen Verfügungsgr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 7.7 Durchsetzung der Weiterbeschäftigungspflicht

Rz. 101 Lehnt der Arbeitgeber eine tatsächliche Weiterbeschäftigung ab, so kann der Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht, bei dem der Kündigungsschutzprozess anhängig ist (§ 937 Abs. 1 ZPO) den Erlass einer einstweiligen Verfügung im Urteilsverfahren beantragen. Hinweis Der Arbeitgeber kann gegen den Antrag des Arbeitnehmers einwenden, dass ein Weiterbeschäftigungsverhältnis nich...mehr