Fachbeiträge & Kommentare zu Einstweilige Verfügung

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Einsichtnahme: Einstweilige... / 4 Die Entscheidung

Das AG bejaht die Frage! Es verurteilt daher die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die Einsichtnahme bis zum 11.12.2025 einschließlich zu gewährleisten. Es sei nicht ersichtlich, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durch eine Einsichtnahme Nachteile erfahre. Der Wohnungseigentümer brauche die Einsichtnahme hingegen, um sich auf mehrere Tagesordnungspunkte der Ver...mehr

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Einsichtnahme: Einstweilige... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob ein Wohnungseigentümer eine Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen im Wege der einstweiligen Verfügung erzwingen kann. Verfügungsgrund Nach LG München I, Urteil v. 2.8.2022, 34 O 7857/22, IMR 2023, 40 kann grundsätzlich kein Verfügungsgrund vorliegen. Anders könne es nur liegen, wenn der Antragsteller auf die Erfüllung dring...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirtschaftsplan / 10 Rechtsprechungsübersicht – Ab 1.12.2020: Was noch gilt (+), was nicht mehr gilt (–), was derzeit unklar ist (?)

Auch nach Inkrafttreten des WEMoG werden die mit (+) gekennzeichneten Entscheidungen weiterhin einschlägig rund um das Thema "Wirtschaftsplan" bleiben und die mit (–) gekennzeichneten nicht mehr gelten. Wo erforderlich, werden ergänzende Informationen erteilt. Abberufung des Verwalters (+) Eine nicht fristgerechte Vorlage von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen sowie die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 6.2 Rechtsstellung des Vollstreckungsschuldners

Rz. 29 Die Pfändung bringt dem Vollstreckungsgläubiger nur ein Sicherungsrecht. Damit bleibt die Rechtsinhaberschaft beim Vollstreckungsschuldner bestehen. Aufgrund der Pfändung darf er aber in Bezug auf das gepfändete Recht nichts unternehmen, was den Vollstreckungsgläubiger in seinem Recht beeinträchtigt. Gleichwohl getroffene nachteilige Maßnahmen sind dem Vollstreckungsg...mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilige Verfügung

A. Allgemeines Rz. 1 Arrest und einstweilige Verfügung sind zwei besondere Verfahrensarten, die im Achten Buch der ZPO geregelt werden und bei denen in der Praxis immer besondere Eile geboten ist. Sie sind ein verfahrensrechtliches Instrument zur schnellen Sicherung von Ansprüchen. Der Arrest betrifft dabei vor allem Geldforderungen, während die einstweilige Verfügung für all...mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / I. Arrestgesuch

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Einstweilige Verfügung auf Herausgabe der Arbeitspapiere

Rz. 825 Der Anspruch auf Herausgabe der Arbeitspapiere ist nach der Praxis der Arbeitsgerichte auch mit der einstweiligen Verfügung ohne weiteres durchsetzbar.[1360] Der Verfügungsanspruch folgt aus den einschlägigen gesetzlichen Regelungen, für das Zeugnis aus § 109 Abs. 1 S. 1 GewO für die Herausgabe der Lohnsteuerkarte nach § 39b EStG und für die Arbeitsbescheinigung aus §...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Einstweilige Verfügung auf Zahlung

Rz. 824 Die Durchsetzung fälliger Vergütungsansprüche im Wege der einstweiligen Verfügung ist in Rechtsprechung und Literatur grundsätzlich anerkannt, der Höhe nach beschränkt auf die Pfändungsfreibeträge nach § 850c ZPO.[1357] An die Voraussetzungen für den Erlass einer solchen Erfüllungsverfügung werden wegen der damit verbundenen Risiken für den Arbeitgeber hohe Anforderun...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Einstweilige Verfügung im Arbeitsrecht

Rz. 821 Es ist im Arbeitsrecht grundsätzlich möglich, im Wege der einstweiligen Verfügung gem. § 62 Abs. 1 S. 2 ArbGG i.V.m. §§ 935, 940 ZPO Ansprüche durchzusetzen, auch soweit dadurch die Erfüllung des Hauptsacheanspruches eintritt, wie beim Anspruch auf Weiterbeschäftigung, Zahlung von Vergütung und Herausgabe von Arbeitspapieren.[1353] Rz. 822 Die Anforderungen an die Dar...mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / B. Parteienbezeichnung

Rz. 8 Die Parteien heißen Antragsteller und Antragsgegner. Rechtsanwälte sind Verfahrensbevollmächtigte.mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / II. Keine mündliche Verhandlung erforderlich

Rz. 30 Die Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung und ohne Anhörung des Antragsgegners ergehen.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Einstweilige Verfügung auf Unterlassung von Wettbewerb

Rz. 826 Nach § 60 HGB ist es dem Arbeitnehmer verboten, ohne Einwilligung des Arbeitgebers ein Handelsgewerbe zu betreiben oder in dem Handelszweig des Arbeitgebers für eigene oder für fremde Rechnung Geschäfte zu machen. § 60 HGB stellt die gesetzliche Ausprägung eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes dar, der seine Grundlage in vertraglichen Treuepflichten und Rücksichtnahmep...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung, Weiterbeschäftigung

Rz. 823 Beim Anspruch auf Beschäftigung ist zu unterscheiden zwischen dem allgemeinen Beschäftigungsanspruch bei Freistellung, im Falle der Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist und dem Weiterbeschäftigungsanspruch bei Kündigung nach Ablauf der Kündigungsfrist.mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / VIII. Aufhebung wegen veränderter Umstände

Rz. 39 Gem. § 927 Abs. 1 ZPO kann der Antragsgegner auch wegen veränderter Umstände die Aufhebung der Eilmaßnahme beantragen. Auch dieser Antrag ist, wie der Antrag gem. § 926 Abs. 2 ZPO, zulässig (§ 927 Abs. 1 ZPO), solange der Arrest oder die einstweilige Verfügung besteht und der Antragsgegner eine Vollziehung befürchten muss.mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / E. Verfügungsanspruch

Rz. 13 Im Antrag auf Erlass eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung muss der sog. Arrest- oder Verfügungsanspruch dargetan werden. Auch in diesem Verfahren muss eine Anspruchsgrundlage vorhanden sein und vorgetragen werden.mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / V. Rechtsanwaltsvergütung für die Schutzschrift

Rz. 34 Für die Schutzschrift entsteht die 1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG. Erfolgt eine weitere Stellungnahme im Arrest- und einstweiligen Verfügungsverfahren entsteht die Verfahrensgebühr nur einmal (§ 15 Abs. 2 RVG). Im Hauptsacheverfahren, das sich ggf. der einstweiligen Verfügung anschließt, entsteht die Verfahrensgebühr der Nr. 3100 VV RVG erneut (§ 17 Nr. 4 R...mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / L. Kostenfestsetzung

Rz. 46 Die Kostenfestsetzung erfolgt gem. § 104 ff. ZPO (siehe § 7 Rdn 68 ff.). Das Gericht setzt die Kosten gegen den Antragsgegner allerdings nur fest, wenn die Zustellung des Arrestbefehls bzw. der einstweiligen Verfügung nachgewiesen ist. Die Kopie der Zustellurkunde müssen Sie daher Ihrem Kostenfestsetzungsantrag beifügen.mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / K. Arrestvollziehung (§ 929 Abs. 2, 3 ZPO)

Rz. 40 Der Arrestbefehl oder die einstweilige Verfügung sind ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel (§§ 928 ff. ZPO). Rz. 41 Einer Vollstreckungsklausel bedürfen beide nicht (§ 929 Abs. 1 ZPO). Rz. 42 Die Vollziehung ist nach § 929 Abs. 3 S. 1 ZPO bereits vor Zustellung zulässig. Rz. 43 Ein Arrestbefehl oder eine einstweilige Verfügung sind sofort vollstreckbar; beide ben...mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / III. Arrestentscheidung

Rz. 31 Die Entscheidung des Gerichts hängt vom Verfahrensverlauf ab. Sie ergeht entweder:mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / VI. Widerspruch

Rz. 35 Nach Erlass des Arrestes oder der einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung wird diese in der Regel durch den Antragsteller im Parteibetrieb dem Antragsgegner zugestellt. Rz. 36 Ist der Arrest oder die einstweilige Verfügung dem Antragsgegner zugestellt worden, kann der Antragsgegner gegen den Arrest oder die einstweilige Verfügung Widerspruch (§ 924 ZPO) einl...mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / I. Dinglicher Arrest

Rz. 19 Der dingliche Arrest gibt dem Gläubiger das Recht, zur Sicherung seiner Forderung in das Vermögen des Schuldners zu vollstrecken (§§ 929 ff. ZPO). Er darf zwar pfänden, wegen des bloßen Sicherungszwecks aber nicht verwerten.mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / H. Zuständigkeit des Gerichts

Rz. 22 Entsprechend der §§ 919, 802 ZPO ist das Gericht der Hauptsache (§ 943 ZPO) und das Amtsgericht, in dessen Bezirk sich der Arrestgegenstand bzw. die zu arrestierende Person befindet, zuständig.mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / C. Mögliche Verfahrensgegenstände

Rz. 9 Mit dem Arrest- oder einstweiligen Verfügungsverfahren wird nicht die Hauptsache rechtshängig. Der Antragsteller kann nur eine vorläufige Sicherung bzw. Regelung erwirken. Man nennt dies das Sicherungsbegehren. Da die Hauptsache eben nicht geregelt wird, ist die im Arrest- oder einstweiligen Verfügungsverfahren erfolgte Sicherung der Ansprüche jederzeit durch das Haupt...mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / G. Arten des Arrestes

Rz. 16 Der Arrest erfordert einen Arrestanspruch und einen Arrestgrund. Rz. 17 Arrestanspruch kann jede bestimmte Geldforderung sein (§ 916 ZPO). Rz. 18 Man unterscheidet zwei Arrestarten: I. Dinglicher Arrest Rz. 19 Der dingliche Arrest gibt dem Gläubiger das Recht, zur Sicherung seiner Forderung in das Vermögen des Schuldners zu vollst...mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / II. Persönlicher Arrest

Rz. 20 Die Sicherung des Anspruches erfolgt, indem der Schuldner durch Verhaftung daran gehindert wird, die künftige Vollstreckung in der Form zu vereiteln, dass er sich ins Ausland absetzt. Rz. 21 Ein Arrestgrund für den persönlichen Arrest ist wegen der Schwere des mit ihm verbundenen Eingriffs in die persönliche Freiheit des Schuldners gem. § 918 ZPO nur gegeben, wenn eine...mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / A. Allgemeines

Rz. 1 Arrest und einstweilige Verfügung sind zwei besondere Verfahrensarten, die im Achten Buch der ZPO geregelt werden und bei denen in der Praxis immer besondere Eile geboten ist. Sie sind ein verfahrensrechtliches Instrument zur schnellen Sicherung von Ansprüchen. Der Arrest betrifft dabei vor allem Geldforderungen, während die einstweilige Verfügung für alle anderen Ford...mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / IV. Schutzschrift

Rz. 33 Ahnt der zukünftige Antragsgegner, dass möglicherweise ein Arrest oder eine einstweilige Verfügung beantragt und erlassen wird, so kann er eine Schutzschrift einreichen, mit der er die Gegenargumente vorbringt und von vornherein zumindest eine mündliche Verhandlung erreichen will. Diese Schutzschrift ist zwingend bundesweit einheitlich beim Zentralen Schutzschriftenreg...mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / VII. Antrag auf Aufhebung wegen Klagefristversäumung

Rz. 38 Gem. § 926 Abs. 1 ZPO kann der Antragsgegner dem Gläubiger vom Gericht eine Frist zur Klageerhebung in der Hauptsache setzen lassen. Der entsprechende Antrag ist zulässig, solange die Hauptsache noch nicht rechtshängig ist und die Eilmaßnahme noch besteht. Es gibt daher keine starren Fristen für diesen Antrag. Die Frist durch das Gericht, die Hauptsache rechtshängig z...mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / F. Verfügungsgrund

Rz. 14 Wie in einem Hauptsacheprozess bedarf auch ein Arrest- oder einstweiliges Verfügungsverfahren einer Begründung. Es muss dargelegt werden, aus welchen Gründen die Sicherung des Anspruches im Eilverfahren erfolgen muss (§ 917 ZPO). Rz. 15 Davon kann ausgegangen werden, wenn z.B. der Schuldner sein Vermögen ins Ausland bringt (§ 917 Abs. 2 ZPO), sein Vermögen verschleuder...mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / J. Verfahrensablauf

Rz. 25 Es erfolgt durch das Gericht eine Schlüssigkeitsprüfung auf der Grundlage des Tatsachenvortrags des Antragstellers. Rz. 26 Um zu einer Entscheidung zu kommen, prüft das Gericht die Zulässigkeit und die Begründetheit des Antrags bezogen auf den: Rz. ...mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / I. Glaubhaftmachung von Tatsachen: eidesstattliche Versicherung

Rz. 28 Im Arrest- und einstweiligen Verfügungsverfahren müssen die vorgetragenen Tatsachen nicht bewiesen werden. Es genügt, wenn diese glaubhaft gemacht werden (§ 920 Abs. 2 ZPO). Die Glaubhaftmachung erfolgt i.d.R. durch eine eidesstattliche Versicherung. Rz. 29 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 13.2: Eidesstattliche Versicherung Eidesstattliche Versi...mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / D. Gegenstands- und Streitwert

Rz. 10 Der geringeren Wertigkeit folgt, dass der Wert entsprechend § 3 ZPO i.V.m. § 53 GKG geschätzt wird und zwar auf einen Bruchteil des Wertes eines etwaigen Hauptsacheverfahrens. In jedem ZPO-Kommentar findet sich eine Streitwertübersicht bei § 3 ZPO, die hilft, den Wert zu bestimmen. Rz. 11 Arrestverfahren bilden stets eine Angelegenheit (§ 17 Nr. 4 a RVG). Verfahren auf...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Zahlung

Rz. 832 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.89: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Zahlung An das Arbeitsgericht _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Rubrum wie Muster Rdn 727) wegen: Zahlungsanspruch Wir bestellen uns zu Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers. Namens und im Auftrag des Antrags...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Weiterbeschäftigung

Rz. 831 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.88: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Weiterbeschäftigung An das Arbeitsgericht _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des _________________________ (Vorname, Nachname, Adresse) – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: _________________________ gegen die xy...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung von Wettbewerb während des bestehenden Arbeitsverhältnisses

Rz. 834 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.91: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung von Wettbewerb während des bestehenden Arbeitsverhältnisses Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der xy GmbH _________________________ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name und Vorname der Vertretungsberechtigten, Adresse) – Antragste...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Herausgabe der Arbeitspapiere

Rz. 833 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.90: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Herausgabe der Arbeitspapiere An das Arbeitsgericht _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Rubrum wie Muster Rdn 834) wegen: Herausgabe der Arbeitspapiere Wir bestellen uns zu den Verfahrensbevollmächtigten des Antragstell...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 882 Nach § 80 Abs. 1, 2a ArbGG findet das Beschlussverfahren[1422] in Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz, aus dem Sprecherausschussgesetz, aus dem Mitbestimmungsgesetz und bei Streitigkeiten über die Tariffähigkeit und die Tarifzuständigkeit einer Vereinigung Anwendung. Bei dem Verfahren nach § 17 Abs. 2 AGG i.V.m. § 23 Abs. 3 BetrVG handelt es sich um ein...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VII. Umfang der bewilligten PKH

Rz. 492 § 48 RVG Umfang des Anspruchs und der Beiordnung (gekürzte Fassung): (1) Der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse ist auf die gesetzliche Vergütung gerichtet und bestimmt sich nach den Beschlüssen, durch die die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet oder bestellt worden ist, soweit nichts anderes bestimmt ist. Erstreckt sich die Beiordnung...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / II. Allgemeines

Rz. 592 Aus prozessualer Sicht eines Zivilprozesses gehören Tätigkeiten noch zum Rechtszug, die aus gebührenrechtlicher Sicht bereits zur Zwangsvollstreckung gehören. So erfolgt z.B. die Zustellung in gerichtlichen Vollstreckungsverfahren auch an den bisherigen Prozessbevollmächtigten. Aus gebührenrechtlicher Sicht gehört die Zwangsvollstreckung dagegen nicht mehr zum bisher...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pflegezeit / 4 Pflegezeit

Das Pflegezeitgesetz gewährt in § 3 Abs. 1 PflegeZG Beschäftigten einen Anspruch auf vollständige oder auch nur teilweise Arbeitsfreistellung für die Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen. Der Anspruch ist ein einseitiges Gestaltungsrecht und bedarf einer entsprechenden Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber. Der Anspruch ist nicht von der Zustimmung des Arbeitgebers abhän...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 292 Die 0,8 Verfahrensgebühr Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG entsteht erstinstanzlich, wenn der Auftrag des RA vorzeitig endet. Rz. 293 Beispiel: Dem Auftraggeber ist eine Klage zugestellt worden. Er beauftragt den RA mit seiner Verteidigung im gerichtlichen Verfahren und übersendet dem RA dafür einige Unterlagen. Bevor der RA die Klageerwiderung für den Auftraggeber als Beklagten ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Vorliegen der Vollstreckungsklausel

Rz. 613 Für die Erstattungsfähigkeit der Kosten einer anwaltlichen Vollstreckungsandrohung ist es dagegen erforderlich, dass dem Gläubiger die Vollstreckungsklausel bereits erteilt ist. Denn ohne Vorlage einer mit Vollstreckungsklausel versehenen vollstreckbaren Ausfertigung (Ausnahmen z.B. Arrest, einstweilige Verfügung, Vollstreckungsbescheid) ist keine Zwangsvollstreckung...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / VI. Zentrales Schutzschriftenregister (ZSSR)

Rz. 74 Bereits seit dem 1.1.2017 besteht die Verpflichtung für RAe, Schutzschriften zur Verhinderung eines Verfügungsbeschlusses ohne mdl. Verhandlung gem. § 944 ZPO in einem einstweiligen Verfügungsverfahren nur noch in elektronischer Form über das Zentrale Schutzschriftenregister einzureichen. Die Gerichtskosten für die Einreichung einer Schutzschrift betragen gemäß § 1 Nr....mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 820 Ein kaufmännischer Angestellter der xy-GmbH, der in der letzten Betriebsversammlung zum Mitglied des Wahlvorstandes gewählt worden war, hat eine ordentliche fristgerechte Kündigung erhalten, verbunden mit einer sofortigen Freistellung. Der Betriebsrat hatte der Kündigung widersprochen. Der Angestellte bittet um anwaltliche Prüfung, ob er im Wege einer einstweiligen V...mehr

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Annex: Zum juristischen Ein... / I. Aktuelle Streitfragen und Rechtsprechung

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 5. Ausnahmen vom Klauselerfordernis

Rz. 53 Es gibt jedoch auch Titel, die keine Vollstreckungsklausel für die Durchführung einer Vollstreckungsmaßnahme benötigen. Dies muss sich jedoch ausdrücklich aus dem Gesetz ergeben. Die wichtigsten Titel ohne Klauselerfordernis sind:mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / I. Titel

Rz. 12 Ein Vollstreckungstitel ist eine Anordnung zur Zahlung (eines bestimmten Geldbetrages) bzw. zur Handlung (Herausgabe einer Sache), Duldung oder Unterlassung. Der klassische Vollstreckungstitel ist das gerichtliche Urteil (Leistungstitel). Rz. 13 Die (uneingeschränkte) Zwangsvollstreckung aus einem Urteil (oder einem anderen Titel) kann nur erfolgen, wenn dieses Urteil ...mehr

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Beschlussanfechtung (FAQs) /   Wirkung der Anfechtungsklage

Welche Wirkung hat eine Anfechtung? Die Rechtshängigkeit des Beschlussanfechtungsverfahrens berührt die Gültigkeit des Beschlusses zunächst nicht. Der Beschluss bleibt bis zu einer eventuellen Ungültigkeitserklärung durch das Gericht schwebend wirksam und ist durch den Verwalter auszuführen. Würde etwa ein Wohnungseigentümer die Beschlussfassung über die auf Grundlage des W...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.2 Rechtsfolgen

Rz. 43 Die Vorschrift des § 17 Abs. 1 begründet ein absolutes Kündigungsverbot, das in Abs. 2 mit einem Erlaubnisvorbehalt versehen ist.[1] Nach § 17 Abs. 2 ist eine Kündigung ausnahmsweise möglich, wenn der Arbeitgeber die vorherige behördliche Zustimmung einholt. Dagegen ist eine nachträgliche Zustimmung oder Genehmigung der Kündigung durch die zuständige Behörde nicht mög...mehr

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Besichtigungs- und Betretun... / 4.1 Klage und einstweilige Verfügung

Der Mieter hat es nicht zu dulden, dass der Vermieter die Mietwohnung ohne dessen Zustimmung betritt, um sie zu besichtigen.[1] Ein eigenmächtiges Betreten kann nur bei Notstand oder Nothilfe und nicht bei einer Wohnungsbesichtigung gerechtfertigt sein. Das bedeutet, es kann im Einzelfall eine Ausnahme zum eigenmächtigen Betreten der Mietwohnung durch den Vermieter gegeben s...mehr