Fachbeiträge & Kommentare zu Einstweilige Verfügung

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Rechtliche Stellung des Testamentsvollstreckers

Rz. 1 Der in der Lit. andauernde Theorienstreit ist ohne praktische Bedeutung. Die älteren Theorien sollen an dieser Stelle nicht erwähnt werden.[1] Nach Rspr.[2] und Schrifttum hat der Testamentsvollstrecker nach der sog. Amtstheorie die Stellung eines Treuhänders und ist Inhaber eines privaten Amts (vgl. § 116 Nr. 1 ZPO). Er ist somit weder Vertreter des Erblassers noch de...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Sicherungsbedürfnis

Rz. 11 Nicht in allen Fällen, in denen Unklarheit über den endgültigen Erben besteht, können staatliche Fürsorgemaßnahmen angeordnet werden. Voraussetzung ist zusätzlich das Vorliegen eines entsprechenden Sicherungsbedürfnisses, das auf der einen Seite staatliches Einschreiten begründet, auf der anderen Seite aber auch begrenzt.[32] Ob ein Sicherungsbedürfnis besteht, hat da...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Umfang des Prozessführungsrechts

Rz. 5 Der Umfang des Prozessführungsrechts des Testamentsvollstreckers hängt vom Umfang seines Verwaltungsrechts ab. Zunächst ist daher zu prüfen, ob der Erblasser nach § 2208 BGB das Verwaltungsrecht des Testamentsvollstreckers eingeschränkt hat. Anderenfalls ist der Testamentsvollstrecker grundsätzlich zu jeder Art der gerichtlichen Geltendmachung des seiner Verwaltung unt...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Auskunfts- und Zahlungsklage

Rz. 52 Soweit ein Verjährungsrisiko nicht besteht,[227] kann der Pflichtteilsberechtigte zunächst eine isolierte Auskunftsklage erheben. Schließt sich daran eine Zahlungsklage an, entstehen zwar die bereits erwähnten höheren Prozesskosten, im Übrigen bestehen jedoch keine wirklichen Nachteile gegenüber der Stufenklage. Es ist aber unbedingt zu beachten, dass durch die Auskun...mehr

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§ 34 Presserecht / II. Einstweilige Verfügung

1. Typischer Sachverhalt Rz. 31 Die Organisation "Menschlichkeit" verteilt in der Fußgängerzone von F Flugblätter. Dort wird dem namentlich genannten Arzt A vorgeworfen, er habe sich auf einer Podiumsdiskussion öffentlich dazu bekannt, die Präimplantationsdiagnostik künftig dafür zu nutzen, Embryonen mit "hochgradiger Wahrscheinlichkeit von Fehlbildungen auszusortieren". Die ...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / III. Einstweilige Verfügung

Rz. 293 Im Gegensatz zum Arrest, der der Sicherung der Vollstreckung einer Geldforderung dient, dienen einstweilige Verfügungen entweder der Sicherung sonstiger Individualansprüche (Sicherungsverfügung, § 935 ZPO) oder der vorläufigen Regelung eines einstweiligen Zustandes (Regelungsverfügung, § 940 ZPO). Mit dem Zweck einer vorläufigen Maßnahme eigentlich unvereinbar sind d...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / X. Muster: Einstweilige Verfügung (hier: Baustopp) während des rechtshängigen Hauptsacheprozesses

Rz. 93 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.24: Einstweilige Verfügung (hier: Baustopp) während des rechtshängigen Hauptsacheprozesses Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Baustopp) nach § 44 WEG, §§ 935 ff. ZPO In der WEG-Sache der Wohnungseigentümer Eheleute _________________________, _________________________-Straße, ______________________...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / c) Muster: Antrag auf einstweilige Verfügung wegen Durchführungsverbot bzgl. Eigentümerversammlung

Rz. 31 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.6: Antrag auf einstweilige Verfügung wegen Durchführungsverbot bzgl. Eigentümerversammlung An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Antrag auf einstweilige Verfügung nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG i.V.m. 935, 940 ZPO des Wohnungseigentümers _________________________, ________...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / X. Muster: Antrag auf einstweilige Verfügung

Rz. 304 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.78: Antrag auf einstweilige Verfügung An das Amtsgericht Bonn Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Firma _________________________ – Antragstellerin – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Herrn _________________________ – Antragsgegner – Namens und im Auftrag der Antr...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Einstweilige Anordnung Vermögenssorge

Rz. 690 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.75: Einstweilige Anordnung Vermögenssorge An das Amtsgericht – Familiengericht – In der Familiensache der Frau _________________________ – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Herrn _________________________ – Antragsgegner – wegen Erlass einer einstweiligen Anordn...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Weitere Beispiele für einstweilige Anordnungen

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§ 57 Zivilprozessrecht / 3. Rechtsbehelf

Rz. 296 Hier gilt das oben bereits zum Arrestverfahren Gesagte (vgl. Rdn 290).mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Muster: Abschlussschreiben

Rz. 116 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.15: Abschlussschreiben B-GmbH – Geschäftsführer – Einstweilige Verfügung des Landgerichts _________________________ vom _________________________, zugestellt am _________________________ Sehr geehrter Herr _________________________, bekanntlich vertreten wir die rechtlichen Interessen der A-GmbH, ______________...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Verfahren

Rz. 295 Für das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gelten gem. § 936 ZPO die Vorschriften über die Anordnung des Arrestes entsprechend, soweit sich nicht aus dem Gesetz etwas anderes ergibt. Voraussetzung ist also ein Verfügungsanspruch sowie ein Verfügungsgrund. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung kann zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 5. Muster: Abschlusserklärung

Rz. 117 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.16: Abschlusserklärung Z-GmbH – Herrn Geschäftsführer Z – Einstweilige Verfügung des Landgerichts _________________________ vom _________________________ hier: Abschlusserklärung Bekanntlich vertreten wir die rechtlichen Interessen der X-GmbH, _________________________ (Adresse). Gegen unsere Mandantin haben Si...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 1. Zuständigkeit

Rz. 294 Gem. § 937 ZPO ist für den Erlass einer einstweiligen Verfügung das Gericht zuständig, das auch für die Entscheidung in der Hauptsache zuständig wäre. Falls die Hauptsache anhängig ist, ist das Gericht zuständig, bei dem der Rechtsstreit in der Hauptsache geführt wird. In dringenden Fällen ist die Zuständigkeit des Amtsgerichts gegeben, in dessen Bezirk sich der Strei...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 4. Vollziehung

Rz. 297 Gem. §§ 936, 929 Abs. 2 ZPO ist die einstweilige Verfügung innerhalb eines Monates zu vollziehen. Dies setzt – sowohl bei der Beschluss- als auch bei der Urteilsverfügung – in der Regel die Zustellung im Parteibetrieb zum Zwecke der Vollziehung voraus. In Einzelfällen können noch weitere Vollstreckungsmaßnahmen, wie z.B. Eintragungen ins Grundbuch, Pfändungen, Pfändu...mehr

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§ 34 Presserecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 32 In presserechtlichen Auseinandersetzungen ist es regelmäßig das Anliegen des Betroffenen, ein Verbot bestimmter Äußerungen in Bezug auf seine Person zu erwirken, solange mit deren tatsächlicher Wiederholung – bspw. aufgrund eines akuten Skandals – gerechnet werden kann. Zwar liegt eine Wiederholungsgefahr im Rechtssinne schon dann vor, wenn ein Eingriff einmal stattge...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / a) Einigung

Rz. 39 Wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen sind von ihrer Eilbedürftigkeit geprägt. Ein jahrelanger Rechtsstreit über die Zulässigkeit einer vermeintlich rechtswidrigen, aber längst abgeschlossenen Werbekampagne ist für beide Parteien meist sinnlos. Für gewöhnlich wird dem Hauptsacheverfahren daher ein Verfügungsverfahren vorgeschaltet, in dem dem Verletzer ein bestim...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / k) Folgen einer Unterlassungserklärung

Rz. 31 Wird eine uneingeschränkte, unwiderrufliche und strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, ist die Vermutung der Wiederholungsgefahr ausgeräumt. Der Verletzte kann keinen Unterlassungstitel mehr erlangen. Wird die Unterwerfungserklärung – was in der Praxis häufig vorkommt – in einem laufenden Verfahren abgegeben, so muss der Kläger den Rechtsstreit für erledigt e...mehr

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§ 34 Presserecht / 4. Checkliste: Verfügungsverfahren

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§ 34 Presserecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 31 Die Organisation "Menschlichkeit" verteilt in der Fußgängerzone von F Flugblätter. Dort wird dem namentlich genannten Arzt A vorgeworfen, er habe sich auf einer Podiumsdiskussion öffentlich dazu bekannt, die Präimplantationsdiagnostik künftig dafür zu nutzen, Embryonen mit "hochgradiger Wahrscheinlichkeit von Fehlbildungen auszusortieren". Die Folgekosten der Behandlu...mehr

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§ 34 Presserecht / 5. Muster: Verfügungsantrag

Rz. 38 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 34.3: Verfügungsantrag An das Landgericht _________________________ _________________________ Zivilkammer Köln, _________________________ Oktober _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des A, _________________________ (Anschrift), – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: RAe ____...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Muster: Allgemeiner Widerspruch

Rz. 87 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.12: Allgemeiner Widerspruch An das Landgericht _________________________ – Wettbewerbskammer – Az. _________________________ Gegner: RA _________________________ – Abschriften zwecks Zustellung anbei – In Sachen Z-GmbH ./. X bestellen wir uns zu Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin. Namens und im Auftrag ...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 286 Um das Leerlaufen berechtigter Ansprüche und den Verlust von Vollstreckungsmöglichkeiten infolge Zeitablaufs durch ein ordentliches Gerichtsverfahren zu verhindern, stellt die Zivilprozessordnung unter dem Gesichtspunkt eines effektiven Rechtsschutzes einstweiligen Rechtsschutz durch die Institute der einstweiligen Verfügung und des Arrests zur Verfügung. Trotz der A...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / III. Checkliste: Aufhebungsverfahren

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§ 15 Familienrecht / ee) Unterhaltsanordnung und Arrestverfahren

Rz. 675 Da das FamFG an keiner Stelle den Bereich der einstweiligen Verfügung gem. den §§ 935 bis 942 ZPO erwähnt, ist die einstweilige Verfügung als solche neben den Regelungen des FamFG seit dem 1.9.2009 nicht mehr anwendbar. Rz. 676 Während gem. § 119 Abs. 1 S. 2 FamFG die Schadensersatzpflicht gem. § 945 ZPO unter Bezugnahme auf § 112 Nr. 2 und 3 ausdrücklich auf Güterrec...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 70 Eine Beschlussverfügung muss gemäß den §§ 922 Abs. 2, 170 ZPO im Wege der Parteizustellung dem Antragsgegner bzw. seinem Prozessbevollmächtigten übermittelt werden. Ergeht eine Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung durch Endurteil, wird diese von Amts wegen beiden Parteien zugestellt, §§ 317, 166 Abs. 2 ZPO. Die Amtszustellung stellt jedoch keinen Vollzug i.S.d...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / e) Mehrfachverfolgung

Rz. 125 In der Praxis sind Verfügungs- und Hauptsacheverfahren häufig einander nachgeschaltet. Zwingend ist dies jedoch nicht. Ein zeitgleiches Vorgehen des Klägers gegen den Beklagten im Wege der einstweiligen Verfügung und der Hauptklage ist prozessual zulässig. Hierzu kann jedoch nicht geraten werden. Erscheint das gleichzeitige Vorgehen in Verfügungsverfahren und Hauptsa...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / IV. Muster: Antrag auf Verhängung eines Ordnungsmittels gem. § 890 ZPO

Rz. 158 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.20: Antrag auf Verhängung eines Ordnungsmittels gemäß § 890 ZPO An das Landgericht _________________________ – Wettbewerbskammer – Antrag auf Verhängung eines Ordnungsmittels gemäß § 890 ZPO der A-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, _________________________ (Adresse), – Gläubigerin – Verfahrensbevollmächt...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Anwendbare Vorschriften

Rz. 728 Für den Erlass der einstweiligen Anordnung in Güterrechtssachen kommen die Vorschriften der §§ 49 bis 57 FamFG zur Anwendung, wobei die Familienstreitsachen nach § 112 Nr. 2 FamFG (folglich für Güterrechtssachen nach § 261 Abs. 1 FamFG, Entsprechendes gilt für die Lebenspartnerschaftssachen i.V.m. § 119 Abs. 1 S. 2 FamFG) § 945 ZPO zur Anwendung kommt, also sich für ...mehr

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§ 15 Familienrecht / 1. Voraussetzungen

Rz. 592 Die Voraussetzungen für den Erlass der einstweiligen Anordnung finden sich in den Vorschriften der §§ 49 ff. FamFG, wobei nach dem Gesetzestext gem. § 49 Abs. 1 FamFG durch einstweilige Anordnung das Gericht eine vorläufige Maßnahme treffen kann, damit also klargestellt ist, dass mit einem solchen Verfahren nicht die Hauptsache vorweggenommen werden soll.[923] Da der...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 97 Die Aufhebungsmöglichkeit einer einstweiligen Verfügung ergibt sich aus § 927 ZPO. Bei nachträglicher Veränderung maßgeblicher Umstände ist die Aufhebung einer Verfügung jederzeit möglich. Zuständig ist gemäß § 927 Abs. 2 ZPO das Gericht, das "den Arrest angeordnet hat". Dies ist nach herrschender Meinung das Gericht erster Instanz, auch wenn die einstweilige Verfügung...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 96 A hat gegen B eine einstweilige Verfügung erwirkt, in der B untersagt worden ist, die Teilnahme an einer Verlosung vom Kauf eines Produktes von B abhängig zu machen. B begehrt die Aufhebung der einstweiligen Verfügung.mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / b) Abschlussschreiben

Rz. 110 Das Abschlussschreiben enthält die Aufforderung, innerhalb einer angemessenen Frist eine Abschlusserklärung abzugeben. Bei der Fristsetzung ist Folgendes zu berücksichtigen: Der Antragsgegner muss ausreichend Zeit haben, sich selbst darüber schlüssig zu werden, ob er die einstweilige Verfügung als endgültig anerkennen möchte. Zum Teil wird daher – in Anlehnung an Rec...mehr

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§ 34 Presserecht / 3. Anspruchsverpflichteter

Rz. 36 Anspruchsverpflichtet sind zunächst einmal die Verfasser, Verlage und Sendeanstalten. Diese haften als Unternehmen grundsätzlich für alle zivilrechtlichen Folgen ihrer Äußerungen. Der Verleger bzw. in Unternehmen ein Mitarbeiter mit Organstellung hat eine eigene Verpflichtung zur Überprüfung der zur Veröffentlichung oder Ausstrahlung vorgesehenen Beiträge auf inhaltli...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / Literaturtipps

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§ 55 Wettbewerbsrecht / VI. Muster: Zurückweisungsantrag des Schuldners wegen zwischenzeitlicher Erledigung

Rz. 160 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.21: Zurückweisungsantrag des Schuldners wegen zwischenzeitlicher Erledigung An das Landgericht _________________________ – Wettbewerbskammer – Az.: _________________________ Gegner: RAe _________________________ – erhalten Abschriften unmittelbar – In Sachen A-GmbH ./. B-GmbH beantragen wir,mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / IV. Muster: Aufhebungsantrag

Rz. 103 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.14: Aufhebungsantrag An das Landgericht _________________________ – Wettbewerbskammer – Antrag nach § 927 ZPO Az. _________________________ Gegner: RA _________________________ – zwei Abschriften anbei – In Sachen A-GmbH ./. B-GmbH beantragen wir, die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln (Az.: ______________...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 4. Vollstreckungsklausel

Rz. 291 Arrestbefehle (und einstweilige Verfügungen) sind grds. sofort vollstreckbar und bedürfen gem. § 929 ZPO einer Vollstreckungsklausel nur, wenn die Vollziehung für einen anderen als den in dem Befehl bezeichneten Gläubiger oder gegen einen anderen als den in dem Befehl bezeichneten Schuldner erfolgen soll, § 929 Abs. 1 ZPO.mehr

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§ 13 Erbrecht / 3. Schutz des Nacherben gegen Zugriff der Gläubiger des Vorerben

Rz. 161 § 2115 BGB gibt dem Nacherben einen Schutz gegen Verfügungen, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung oder durch den Insolvenzverwalter erfolgen. Diese Verfügungen sind insoweit unwirksam, als sie das Recht des Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen würden. Vorstellbar ist ja, dass ein Gläubiger eines Vorerben die Zwangsvollstreckung in den N...mehr

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§ 15 Familienrecht / Literaturtipps

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 1. Titel

Rz. 151 Voraussetzung einer Vollstreckung ist, dass der dem Vollstreckungsakt zugrunde liegende Titel Art und Umfang der dem Schuldner obliegenden Verpflichtung eindeutig erkennen lässt. Da in der Praxis häufig die konkrete Verletzungsform mit in den Tenor aufgenommen wird, stellt weniger die Frage der Bestimmtheit des dem Schuldner obliegenden Ge-/Verbotes ein Problem dar, ...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Muster: Allgemeine Prozessvollmacht

Rz. 3 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.1: Allgemeine Prozessvollmacht Vollmacht Den Rechtsanwälten _________________________ wird hiermit in Sachen _________________________ gegen _________________________ wegen _________________________ Vollmacht erteilt. Die Vollmacht ermächtigt zu allen die Angelegenheit betreffenden Handlungen, insbesondere zur Proz...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 59 Die Firma X hat einen neuen Schokoriegel entwickelt. Sie hat sich dabei zwar von einem bekannten Produkt "inspirieren" lassen, meint aber, sich doch deutlich abzugrenzen. Da die Markteinführung erhebliches Geld kostet, möchte sie vermeiden, dass ihr diese durch eine einstweilige Verfügung des Konkurrenten untersagt wird.mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 3. Checkliste: Schutzschrift

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 104 A und B haben sich zu einer Anwaltssozietät S zusammengeschlossen. Sie werben u.a. mit der Bezeichnung "Das Anwaltsinstitut – Ihr Kompetenzzentrum für Wirtschafts- und Steuerberatung". Dagegen wendet sich Anwalt C. Nachdem C die Sozietät S erfolglos abgemahnt hat, erwirkt er eine einstweilige Verfügung. Diese wurde der Sozietät zugestellt. S hat drei Wochen nach Zust...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 3. Checkliste: Abschlussverfahren

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 69 A hat gegen B eine einstweilige Verfügung erwirkt und möchte diese vollziehen.mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / c) Zustellung

Rz. 5 Der Vollstreckungstitel muss vor Beginn der Zwangsvollstreckung zugestellt sein oder zumindest gleichzeitig mit der Vollstreckung zugestellt werden (§ 750 Abs. 1 ZPO). Hiervon ausgenommen sind lediglich die einstweilige Verfügung (§ 936 i.V.m. § 929 Abs. 3 ZPO) und der Arrestbefehl (§ 929 Abs. 3 ZPO); hierbei ist allerdings unbedingt die Vollziehungsfrist des § 929 Abs...mehr