Fachbeiträge & Kommentare zu Einstweilige Verfügung

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / c) Muster: Tagesordnungsergänzung, hilfsweise Neuladung (Einladung bereits versandt)

Rz. 36 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.8: Tagesordnungsergänzung, hilfsweise Neuladung (Einladung bereits versandt) An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Eilt! Bitte sofort vorlegen! Antrag auf einstweilige Verfügung gemäß § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG, §§ 935, 940 ZPO des Wohnungseigentümers _______________________...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Muster: Kostenwiderspruch

Rz. 95 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.13: Kostenwiderspruch An das Landgericht _________________________ – Wettbewerbskammer – Az. _________________________ Gegner: RA _________________________ – Abschriften zwecks Zustellung anbei – Kostenwiderspruch In Sachen B-GmbH ./. A-GmbH bestellen wir uns zu Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin. Namens ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / I. Allgemeines

Rz. 1 Miete ist ein gegenseitiges Schuldverhältnis zwischen Vermieter und Mieter, durch das der Vermieter verpflichtet wird, dem Mieter entgeltlich den Gebrauch einer bestimmten Sache auf Zeit zu gewähren. Das Mietverhältnis kann sich sowohl auf bewegliche Sachen, wie z.B. Maschinen, Fahrzeuge oder ähnliches, als auch auf unbewegliche Sachen (Grundstücke oder Teile hiervon, ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 88 A vertreibt Messer, die mit der Aussage "made in Germany" beworben werden. Der Mitbewerber B lässt A daraufhin durch die eigene Rechtsabteilung anschreiben. Seitens des hauseigenen Syndikus wird ausgeführt, man gehe davon aus, dass A dieses Verhalten "sofort einstellen werde", da man andernfalls über "juristische Konsequenzen" nachdenken müsse. Nachdem A sein Verhalte...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / a) Zeitaufwand

Rz. 135 Eines der gravierendsten Probleme bei Anrufung der Einigungsstelle stellt der damit verbundene Zeitaufwand dar, der häufig einem späteren Verfügungsantrag entgegenstehen wird. Zwar ist der Antragsteller nicht gehindert, trotz Anrufung der Einigungsstelle noch eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Allerdings wird es aufgrund der unterschiedlichen Rechtsschutzziel...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Anmerkungen zum Muster

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Gerichtliche Zuständigkeit

Rz. 145 Die negative Feststellungsklage kann nach den allgemeinen Vorschriften überall dort erhoben werden, wo der Abmahnende seinerseits gerichtliche Schritte ergreifen könnte. Wird seitens des Abmahnenden (Beklagter des Feststellungsverfahrens) später Leistungsklage erhoben, so muss diese nicht als Widerklage bei dem Gericht, vor dem die Feststellungsklage bereits anhängig...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / d) Antrag

Rz. 123 Wie bei jeder Klage ist ein hinreichend bestimmter Antrag notwendig (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO). Dazu gehört auch die Bestimmung der Reihenfolge bei einer alternativen Klagehäufung (siehe auch Rdn 48).[148] Wird ein Unterlassen begehrt, muss sich der Antrag auf die konkrete Verletzungshandlung beziehen.[149] Diese lässt sich am besten durch Einblendung des beanstandeten ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / f) Rechtsübergang – Gutglaubensschutz

Rz. 182 Durch die Abtretung geht auf den Erwerber (Kenntnis nicht erforderlich) der Anteil mit allen mitgliedschaftlichen Pflichten und Rechten über, u.a. das Gewinnstammrecht (der Gewinnanspruch für der Übertragung vorangegangene Geschäftsjahre steht dem Erwerber zu, wenn der Jahresabschluss erst nach der Übertragung festgestellt wird; der Veräußerer hat mangels abweichende...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 820 Ein kaufmännischer Angestellter der xy-GmbH, der in der letzten Betriebsversammlung zum Mitglied des Wahlvorstandes gewählt worden war, hat eine ordentliche fristgerechte Kündigung erhalten, verbunden mit einer sofortigen Freistellung. Der Betriebsrat hatte der Kündigung widersprochen. Der Angestellte bittet um anwaltliche Prüfung, ob er im Wege einer einstweiligen V...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / IV. Muster: Arrestantrag

Rz. 298 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.75: Arrestantrag An das Landgericht Bonn Antrag auf dinglichen Arrest und Arrestpfändung des Herrn _________________________ – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________, gegen Herrn _________________________ – Antragsgegner – wegen: Arrestes und Arrestpfändung beantragen wir ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Unwiderlegbare Vermutung: Gesellschafter nur die in Gesellschafterliste eingetragene Person

Rz. 177 Nach § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG gilt[789] im Verhältnis zur GmbH "im Falle einer Veränderung in der Person der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung" als Inhaber des Geschäftsanteils nur, wer als solcher in der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste eingetragen ist.[790] Die Vermutung ist nach wohl h.M. unwiderleglich.[791] Sie tritt erst mit de...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 33 Als wichtigste Vorbereitungshandlung ist die Aufstellung der Tagesordnung (TO) anzusehen, die mit der Einladung zu verschicken ist (vgl. § 23 Abs. 2 WEG). § 23 Abs. 2 WEG bezweckt, jedem Eigentümer eine ausreichende Vorbereitung auf die Versammlung zu ermöglichen, insbesondere soll er vor überraschenden Themen und Beschlussfassungen geschützt werden.[100] Bei Standard...mehr

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§ 47 Urheberrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 12 Ein Verfügungsverfahren in einem Urheberrechtsstreit unterliegt mit Ausnahme der Schwierigkeit, einen bestimmten Antrag zu formulieren,[22] keinen Besonderheiten. Auf den Abdruck eines Musters wird daher verzichtet. Im Einzelnen zum Verfügungsverfahren siehe Muster im Kapitel "Wettbewerbsrecht" (vgl. § 55 Rdn 39 ff.).[23] Rz. 13 Ist einer Hauptsacheklage ein Verfügungs...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 3. Muster: Schiedsgerichtsklausel

Rz. 26 Gerade vor dem Hintergrund komplizierter baurechtlicher Sachverhalte, die nicht selten in Klageschriften von Leitzordnerstärke ihren Ausdruck finden, gefolgt von vielen Anlagenordnern, muss angesichts der regelmäßig unzureichenden Ausstattung der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit personellen Ressourcen die Frage nach einer alternativen Streitbeilegung aufgeworfen werde...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / III. Checkliste: Gesellschaftsvertraglicher Minderheitenschutz

Rz. 82 Es gibt viele Möglichkeiten, die Interessen einzelner Minderheitsgesellschafter oder diese insgesamt zu schützen. Einige Beispiele:mehr

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§ 17 GmbH-Recht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / XI. Vorläufiger Rechtsschutz

Rz. 20 Die Einlegung der Individualbeschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Art. 39 VerfO sieht daher für Ausnahmesituationen Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes vor. Typische Ausnahmen sind Fälle drohender Ausweisung, Abschiebung und Auslieferung.[122] Voraussetzungen für die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes sind die Erschöpfung aller innerstaatlichen Rechts...mehr

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§ 26 Kartellrecht / III. Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch die Kartellbehörde im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens (§ 60 GWB)

Rz. 72 Die Kartellbehörde kann bis zur endgültigen Entscheidung hinsichtlich bestimmter Erlaubnisse und deren Verlängerung, Widerruf oder Änderung sowie Verfügungen, die in § 60 GWB aufgelistet sind, einstweilige Anordnungen zum Zwecke der Regelung eines einstweiligen Zustandes treffen. Rz. 73 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 26.5: Antrag auf Erlass e...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / a) Vorschaltung eines Verfügungsverfahrens

Rz. 119 Ein Hauptsacheverfahren stellt in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten, die vom einstweiligen Rechtsschutz dominiert werden, eine eher nachgeordnete Rechtsschutzmaßnahme dar. Gegenüber einem Hauptsacheverfahren haben einstweilige Verfügungen den Vorteil, dass dem Antragsgegner eine sofortige Reaktion – zumeist ein Unterlassen – vorgeschrieben wird. Der Antragsteller...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / K. Gerichtliches Wohnungseigentumsverfahren (§§ 43 ff. WEG)

Rz. 83 Zur Rechtsprechung zum Verfahrensrecht vgl. Riecke, MDR 2024, 129, MDR 2023, 206 ff. Gem. § 43 WEG entscheidet das Amtsgericht im ZPO-Verfahren. Isolierte einstweilige Verfügungen[201] (vgl. §§ 935, 940 ZPO) sind denkbar. Es wird auch von den Obergerichten eine in personeller Hinsicht umfassende Zuständigkeit der nach § 43 WEG anzurufenden Gerichte bejaht, nämlich auch f...mehr

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§ 26 Rechtsprechungsübersicht

Rz. 1 Rechtsprechungsübersicht Stand: September 2025. Anmerkung: Im Folgenden werden einige wichtige Entscheidungen in stark abgekürzter Form wiedergegeben. Aufgrund der Vielzahl differierender Rechtsprechungen ist es nicht möglich, eine abschließende Übersicht zu erstellen. Die Rechtsprechungsübersicht gliedert sich nach den folgenden Stichpunkten.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 1. Bestellung und Abberufung

Rz. 50 Die grds. Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung kann durch die Satzung anders geregelt werden. Für die mitbestimmte GmbH bestehen Sonderregelungen. Zur Bestellung sog. Mehrfachgeschäftsführer vgl. van Venrooy GmbHR 2006, 485. Rz. 51 Die Satzung kann auch die Zuständigkeit eines Dritten begründen, der damit zum Organ der Gesellschaft wird, mit den entspr. Pflichte...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 3.2 Wirkung der Anfechtung

"Schwebende" Beschlussgültigkeit Ein Beschluss ist so lange gültig, bis er rechtskräftig für ungültig erklärt wird. Abzustellen ist dabei nicht auf den Zeitpunkt einer erstinstanzlichen Entscheidung, sondern auf die unanfechtbare Entscheidung des mit der Berufung befassten Landgerichts oder des mit der Revision befassten Bundesgerichtshofs.[1] Erst das Urteil, wonach der Besch...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 2.1 Angekündigte Beschlussanfechtung vor der Beschlussfassung

Stets sollte der Verwalter bei Ankündigung einer Anfechtungsklage seitens eines Wohnungseigentümers den entsprechenden Beschluss nochmals auf seine formelle und materielle Rechtmäßigkeit überprüfen. Er sollte in formeller Hinsicht insbesondere prüfen, ob dem Informationsbedürfnis der Wohnungseigentümer im Vorfeld der Beschlussfassung ausreichend Rechnung getragen wurde. Steht...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 2 Ankündigung einer Beschlussanfechtung

Zunächst und grundsätzlich ist der Verwalter verpflichtet, auch angefochtene Beschlüsse durchzuführen. Nach dem Willen des Gesetzgebers hat die Anfechtungsklage gerade keine aufschiebende Wirkung dahingehend, dass vor Beschlussdurchführung erst das Ergebnis des Verfahrens abzuwarten sei. Lediglich dann, wenn der Kläger der Anfechtungsklage eine einstweilige Verfügung gem. §§...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 12 Rechtsprechungsübersicht

Abmahnungsbeschluss, Entziehungsklage Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussanfechtungsklage gegen einen Abmahnungsbeschluss gemäß § 17 Abs. 2 WEG fehlt nicht deshalb, weil die Abmahnung auch durch den Verwalter oder durch einen einzelnen Wohnungseigentümer hätte ausgesprochen werden können und eine solche Abmahnung nicht anfechtbar wäre. Im Rahmen einer gegen einen Abm...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigenbedarfskündigung / 15.1 Anspruch des Mieters auf Schadensersatz

Der Mieter kann Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung sowie aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB und § 826 BGB verlangen. Praxis-Beispiel Erstattungsfähige Kosten Ersatz aller mit dem Umzug in Zusammenhang stehenden Kosten[1] Ersatz von Makler- und Prozesskosten Aufwendungen des Mieters für Detektivkosten zur Überprüfung, ob der wegen Eigenbedarfs kündigende Verm...mehr

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§ 12 Schutzrechtsdurchsetzung / II. Einstweilige Verfügungen

Rz. 14 Einstweilige Verfügungen sind in erster Linie auf eine schnelle Realisierung eines Unterlassungsanspruchs gerichtet, z.B. um eine Einfuhr (import) schutzrechtsverletzender Produkte oder deren Ausstellung (exhibition | presentation) auf einer Messe (fair) zu unterbinden. Eine Anhörung des Antragsgegners kann unterbleiben (ex parte), wenn er zuvor Gelegenheit hatte, Ste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Der Zivilprozess / 2. Einstweilige Verfügung

Rz. 15 Für dieses Instrument gibt es das Wort preliminary injunction. Die Begriffe interim, provisional und interlocutory können ebenfalls statt preliminary genommen werden. Damit ist auch schon zum Ausdruck gebracht, dass es sich um eine vorläufige Regelung handelt. Begrifflich könnten wir noch die Dringlichkeit (urgent) und die Glaubhaftmachung (demonstrate to the satisfac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Der Zivilprozess / D. Begriffe

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§ 12 Schutzrechtsdurchsetzung / I. Antwort auf eine Anfrage hinsichtlich Ansprüchen bei Schutzrechtsverletzungen

Rz. 18 Finden Sie die im nachfolgenden Schreiben benutzten Begriffe für: 1. Markenverletzung 2. fordern, beanspruchen 3. Schadenersatz 4. Verletzer 5. Unterlassungserklärung 6. Auskunft 7. Vernichtung 8. Klage einreichen 9. beantragen 10. einstweilige Verfügungmehr

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§ 4 Der Zivilprozess / VI. Weitere Verfahren

Rz. 13 Neben den üblichen Hauptsacheverfahren können wir es noch mit Mahn- und Eilverfahren (einstweilige Verfügungen) zu tun bekommen, die wir gegebenenfalls zu erläutern haben. 1. Mahnverfahren Rz. 14 Dieses Verfahren können wir in wenigen Sätzen darstellen. An Zutaten benötigen wir:mehr

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§ 12 Schutzrechtsdurchsetzung / B. Ansprüche

Rz. 2 Hier zunächst eine Übersicht: Diese Begrifflichkeiten gibt es in den meisten englischsprachigen Ländern, und auch die rechtliche Ausgestaltung ist ähnlich. Im Einzelnen:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Desens, Die neue Besteuerung von Sanierungserträgen, FR 2017, 981; Förster/Hechtner, Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen gem §§ 3a, 3c Abs 4 EStG, DB 2017, 1536; Kahlert/Schmidt, Die neue Steuerfreiheit des Sanierungsertrags – Fragen und Antworten, DStR 2017, 1897; Kanzler, Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen, NWB 2017, 2260; Hechtner, Steuerpolitisches Update aus Berlin: ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 8.4 Verfahren

Rz. 108 Die Befreiung von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung erfolgt auf Antrag des Arbeitgebers durch einstweilige Verfügung des Arbeitsgerichts. Das Arbeitsgericht entscheidet im Urteilsverfahren. [1] Die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung sind in Abs. 5 Satz 2 abschließend geregelt, sodass der Arbeitgeber nicht zusätzlich einen Verfügungsgr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 7.7 Durchsetzung der Weiterbeschäftigungspflicht

Rz. 101 Lehnt der Arbeitgeber eine tatsächliche Weiterbeschäftigung ab, so kann der Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht, bei dem der Kündigungsschutzprozess anhängig ist (§ 937 Abs. 1 ZPO) den Erlass einer einstweiligen Verfügung im Urteilsverfahren beantragen. Hinweis Der Arbeitgeber kann gegen den Antrag des Arbeitnehmers einwenden, dass ein Weiterbeschäftigungsverhältnis nich...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 7.6 Beendigung der Weiterbeschäftigungspflicht

Rz. 97 Das Weiterbeschäftigungsverhältnis endet spätestens mit dem rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses. Es endet vorher, wenn der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage zurücknimmt oder wenn er die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung beantragt (vgl. Rz. 92), nicht aber, wenn der Betriebsrat seinen Widerspruch zurücknimmt (vgl....mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1 Direktionsrecht

Rz. 14 Mit der Ausübung des Direktionsrechts (§ 106 GewO) konkretisiert der Arbeitgeber die bestehenden vertraglichen Leistungspflichten des Arbeitnehmers.[1] Damit unterscheidet sich die arbeitsvertragliche Weisung systematisch nicht nur von der Beendigungskündigung, sondern auch von der Änderungskündigung, die auf eine einseitige Änderung der vertraglichen Vereinbarungen g...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Herausgabeanspruch

Rz. 2 An die Stelle des Selbsthilferechts tritt der Herausgabeanspruch, wenn die Sachen ohne Wissen und gegen den Widerspruch des Vermieters entfernt worden sind. Es handelt sich um einen Anspruch, zu dessen Durchsetzung gegebenenfalls gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss, sodass hier eigene Maßnahmen des Vermieters einschließlich Gewaltanwendung ausgeschlosse...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 650d BGB – Einstweilige Verfügung.

Gesetzestext Zum Erlass einer einstweiligen Verfügung in Streitigkeiten über das Anordnungsrecht gemäß § 650b oder die Vergütungsanpassung gemäß § 650c ist es nach Beginn der Bauausführung nicht erforderlich, dass der Verfügungsgrund glaubhaft gemacht wird. A. Allgemeines/Regelungsgehalt. Rn 1 Die Vorschrift ist durch Art 1 Nr 25 BauVtrRRefuaG (BGBl I 2017, 969) eingefügt word...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einstweilige Verfügung.

Rn 2 Die Eintragung der Vormerkung erfolgt aufgrund einer eV, die gg denjenigen gerichtet ist, der als Berechtigter die Eintragung der Vormerkung bewilligen müsste (vgl 1 Hs 2). Die Zuständigkeit des Gerichts richtet sich nach §§ 937, 943 ZPO und § 942 II ZPO. Antragsberechtigt ist jeder, der einen vormerkbaren Anspruch, sowie ein Pfandrecht oder Pfändungspfandrecht daran (H...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einstweilige Verfügung.

Rn 8 Für das Verfahren gelten die §§ 936 ff, 920 ff ZPO. Antragsteller kann nur der Gläubiger eines Berichtigungsanspruchs nach § 894 bzw der Inhaber der Verfügungsbefugnis sein (MüKo/Lettmaier Rz 9). Die eV ist gg alle nach § 894 Verpflichteten des Berichtigungsanspruchs zu richten. Glaubhaft gemacht werden muss die Unrichtigkeit des Grundbuches nach §§ 936, 920 II ZPO, nic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einstweilige Verfügungen.

Rn 8 Wie auch sonst, bedarf es eines Verfügungsanspruchs und -grundes. Verfügungsanspruch kann jeder auf individuelle Leistung – jedoch nicht auf eine Geldzahlung – gerichtete Anspruch sein, zB Ansprüche auf Herausgabe, Duldungen, Unterlassungen und Vornahme von Handlungen. Ferner die Notwendigkeit einer Regelung zur Abwehr von Nachteilen. Zu sichernder Anspruch ist idR der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Widerklage oder Antrag auf einstweilige Verfügung mit petitorischem Inhalt.

Rn 7 Gegen die auf § 861 gestützte Klage auf Wiedereinräumung des Besitzes kann der Beklagte nicht ein Recht zum Besitz einwenden (s.o. Rn 3). Dagegen ist es iRe Prozesses möglich, gestützt auf ein Recht zum Besitz eine eigene Klage und damit auch eine Widerklage zu erheben (Gleiches gilt für einen Antrag auf einstweilige Verfügung). Diese ist eine eigenständige Klage, die a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / K. Abs 1 Nr 9: Einstweiliger Rechtsschutz.

Rn 18 Die Einleitung von Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes wie der Antrag auf Erlass eines Arrests (§§ 916 ff ZPO), einer einstweiligen Verfügung (§§ 935 ff ZPO) und einer einstweiligen Anordnung (zB § 49 FamFG), hemmen die Verjährung. Gegenstand der Hemmung ist (nur) der gesicherte bzw mit der einstweiligen Verfügung geltend gemachte Anspruch (BGH GRUR 24, 1129 Rz ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anspruchsinhalt.

Rn 3 Der Unterhalt ist im bisherigen Umfang zu gewähren (HP/Lohmann § 1969 Rz 6). Die Höhe des Unterhaltsanspruchs bemisst sich, entgegen der Regelung in § 1610 I, nicht nach der Lebensstellung des Bedürftigen (van Venrooy, MDR 10, 1030). Die Nutzung der Wohnung im bisherigen Umfang bedeutet auch, dass der Berechtigte diese ungehindert und unter Ausschluss der Erben nutzen k...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB E

eBay Vertragsschluss Vor §§ 145 ff BGB 49 eBay, Widerruf § 356 BGB 12 EBV IPR Art 43 EGBGB 13 Echtes Factoring Eigentumsvorbehalt § 449 BGB 23 EC-Karte § 675f BGB 14; § 807 BGB 1 E-commerce Vertragsschluss im ~ § 145 BGB 6 Effet utile Art 1 ROM I 9; Vor ROM I 14 EG-Recht Art 6 EGBGB 3, 11; Art 12 EGBGB 2; Art 11 ROM I 2, 4; Vor ROM I 11 Ehe Auslandsbezug Art 17b EGBGB 1 gleichgeschlechtli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anwendbare Vorschriften – § 650q.

Rn 10 § 650q bestimmt, dass für den Architekten- und Ingenieurvertrag die Vorschriften des allgemeinen Werkvertragsrechts (Kapitel 1 zu Untertitel 1) sowie folgende Vorschriften des Kapitels 2 (Bauvertrag) gelten: § 650b (Anordnungsrechte des Bestellers) § 650e (Sicherungshypothek) § 650f (Bauhandwerkersicherheit) § 650g (Zustandsfeststellung) § 650h (Schriftform der Kündigung), s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EuErbVO Erwägungsgründe

(1–9) (nicht abgedruckt) (10) Diese Verordnung sollte weder für Steuersachen noch für verwaltungsrechtliche Angelegenheiten öffentlich-rechtlicher Art gelten. Daher sollte das innerstaatliche Recht bestimmen, wie beispielsweise Steuern oder sonstige Verbindlichkeiten öffentlich-rechtlicher Art berechnet und entrichtet werden, seien es vom Erblasser im Zeitpunkt seines Todes g...mehr