Fachbeiträge & Kommentare zu Einstweilige Verfügung

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / I. Erbschein

Rz. 48 Wie oben bereits ausgeführt (siehe Rdn 36), kommt lediglich eine einstweilige Rückgabe des Erbscheins, nicht aber die vorläufige Einziehung des Erbscheins in Frage. Gesichert werden kann der Anspruch durch Erlass Ein Antrag für ein...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / bb) Regelungsverfügung

Rz. 24 Die Regelungsverfügung soll eine einstweilige Regelung eines streitigen Rechtsverhältnisses regeln. Durch eine Regelungsverfügung können z.B. Auskunftsansprüche gesichert werden. Ebenso kann durch eine Regelungsverfügung die vorläufige Regelung des Besitzes angeordnet werden, wenn z.B. Erben mit Dritten darüber streiten, ob der Gegenstand in den Nachlass fällt oder au...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / c) Verfügungsgrund

Rz. 26 Ein Verfügungsgrund ist bei einer Sicherungsverfügung nach § 935 ZPO gegeben, wenn zu besorgen ist, dass durch die Veränderung des bestehenden Zustands die Rechtsverwirklichung vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte. Dies bedeutet, dass im normalen (Hauptsache-)Erkenntnisverfahren nicht rechtzeitig eine Entscheidung erreicht werden kann. Droht bspw. der Erb...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / aa) Sicherungsverfügung

Rz. 23 Die Sicherungsverfügung dient zur Sicherung eines Anspruchs, der nicht auf eine Geldleistung gerichtet ist. Im Erbrecht wird eine derartige Verfügung insbesondere in den Fällen zur Sicherung der Herausgabe von Gegenständen für einen Vermächtnisnehmer oder an die Erben(-gemeinschaft) eingesetzt. Ebenso wird hierdurch die Eintragung einer Vormerkung nach §§ 883, 885 BGB...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / h) Schadensersatzpflicht

Rz. 34 Hier kann auf die Ausführungen zum Arrest verwiesen werden (siehe Rdn 19). Praxishinweis Im Verfahren ist zu beachten, dass im Rubrum zum normalen Erkenntnisverfahren andere Begrifflichkeiten gelten. So heißt es in der Überschrift: "In dem einstweiligen Verfügungsverfahren bzw. Arrestverfahren". Des Weiteren gibt es keine Kläger oder Beklagten, sondern Antragsteller un...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / I. Einstweiliger Rechtsschutz im ZPO-Verfahren

Rz. 2 Zunächst sollen die Rechtsbehelfe der ZPO kurz dargestellt werden: In der ZPO ist der vorläufige oder auch einstweilige Rechtsschutz in den §§ 916 bis 945 ZPO geregelt. Zu unterscheiden ist zwischen dem Arrest gem. §§ 916 ff. ZPO und der einstweiligen Verfügung gem. §§ 935 ff. ZPO. Für beide Rechtsbehelfe gelten die §§ 943 bis 945 ZPO. Rz. 3 Durch den Arrest wird gem. § ...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / III. Grundstücksvermächtnis oder Herausgabeanspruch aus §§ 2287, 2288 BGB

Rz. 53 Bei einem Grundstücksvermächtnis sehen die Möglichkeiten des vorläufigen Rechtsschutzes wie folgt aus:mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / II. Grundbuchberichtigungsklage

Rz. 51 Als vorläufiger Rechtsschutz bei einer Grundbuchberichtigungsklage kommen somit in Frage:mehr

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Anhang 3

3. Klausur: Einstweiliger Rechtsschutz[Autor] Bearbeitungszeit für diese – mittelschwere – Klausur: 90 Minuten Sachverhalt: Ein in Zugewinngemeinschaft lebendes Ehepaar setzt sich in zwei Einzeltestamenten gegenseitig zu Alleinerben des gesamten Vermögens ein. Der einzige Abkömmling, die Tochter T, soll nur den Pflichtteil erhalten. Die in München lebende Mutter M verstirbt zue...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / VII. Testamentsvollstreckung

Rz. 61 Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Einziehung des Testamentsvollstreckerzeugnisses ist mangels einer Regelung und der fehlenden Möglichkeit einer analogen Anwendung von § 49 Abs. 1 FamFG nicht möglich.[36] Ohnehin würde der Einzug des Testamentsvollstreckerzeugnisses rechtlich keine Vorteile bringen, da der Testamentsvollstrecker sein Recht nicht ...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / VI. Vor- und Nacherbschaft

Rz. 57 Sofern der Vorerbe die Nacherbenrechte durch sein Verhalten etc. beeinträchtigt, kann der Nacherbe ebenfalls einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Allerdings sollte der Vorerbe zunächst aufgefordert werden, gem. § 2128 Abs. 1 BGB Sicherheit zu leisten. Im Fall seiner Ablehnung ist dann dem Nacherben nicht zumutbar, ein Verfahren über die Sicherheitsleistung a...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / III. Weitere Rechtsschutzmöglichkeit: Rechtshängigkeitsvermerk

Rz. 44 Da eine Bewilligungserklärung nach § 894 ZPO erst mit Rechtskraft des ergehenden Urteils als abgegeben gilt, kann auch erst dann die Berichtigung im Grundbuch vollzogen werden. Bis der Prozess abgeschlossen ist, kann einige Zeit vergehen. Ein Widerspruch gegen eine Grundbucheintragung nach § 899 BGB oder eine Vormerkung können im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes ei...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / c) Klage auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses und Sicherheitsleistung

Rz. 117 Da die Voraussetzungen für den Anspruch auf Auskunft über den Nachlassbestand enger sind als die des Anspruchs auf Sicherheitsleistung (vgl. §§ 2127, 2128 BGB), kann der Auskunftsanspruch stets mit dem Anspruch auf Sicherheitsleistung kombiniert werden. Da die Annahme einer erheblichen Verletzung Voraussetzung ist, wird dies in aller Regel notwendig sein. Für einzeln...mehr

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Anhang 6 / II. Die Antragstellung bei der Kammer

Der Antrag ist bei der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer zu stellen, bei der man Mitglied ist. Dieser wird meist nur dann bearbeitet, wenn zuvor die Bearbeitungsgebühr eingezahlt wurde.[1] Die Unterlagen (Nachweise der Lehrgangsteilnahme etc.) sollten im Original vorgelegt werden. Dabei ist neben dem eigentlichen Antrag auch eine Fallliste beizufügen. Wesentlich ist für...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / IV. Herausgabeansprüche allgemein

Rz. 55 Beim vorläufigen Rechtsschutz bzgl. Herausgabe sollte regelmäßig die Herausgabe an einen Sequester beantragt werden, um nicht die Hauptsache im Antrag bereits vorwegzunehmen.[34] Um zudem die Herausgabe vollstrecken zu können, ist in der Praxis ratsam, zugleich einen Durchsuchungsantrag gem. §§ 758, 758a ZPO zu beantragen. Muster 14.5: Durchsuchungsantrag Muster 14.5: ...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / a) Vor dem Eintritt des Erbfalls

Rz. 179 Vor dem Eintritt des Erbfalls steht dem Bedachten weder ein Anspruch auf Sicherung durch Arrest noch durch einstweilige Verfügung zu.[375] Auch die Eintragung einer Vormerkung bei einem Herausgabeanspruch bzgl. eines Grundstücks ist erst nach dem Erbfalleintritt möglich.[376] Ist im Erbvertrag allerdings eine schuldrechtliche Unterlassungsverpflichtung vereinbart wor...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / b) Nach dem Eintritt des Erbfalls

Rz. 180 Nach dem Eintritt des Erbfalls ist ein Sicherungsanspruch eventuell gegeben. Der Bedachte muss Verfügungsanspruch und -grund glaubhaft machen. Dies bedeutet bei § 2288 BGB, dass der Bedachte alle Anspruchsvoraussetzung darlegen muss.[378] Die einstweilige Sicherung und das Hauptsacheverfahren können parallel betrieben werden, da bei der einstweiligen Verfügung nur di...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 1. Aufstellen eines Auseinandersetzungsplanes

Rz. 178 Als vordinglichste Aufgabe hat somit der Testamentsvollstrecker einen Auseinandersetzungsplan aufzustellen. Der Erblasser kann nach Maßgabe der §§ 2208, 2209 BGB abweichend von § 2204 BGB dem Testamentsvollstrecker das Recht auf Auseinandersetzung entziehen oder beschränken. Hat der Erblasser keine Auseinandersetzungsanordnungen vorgegeben, hat der Testamentsvollstre...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 5. Haftung des Anwalts

Rz. 167 Droht der Verlust des aufschiebend bedingten Vermächtnisanspruchs auf Übertragung eines Grundstücks oder Miteigentumsanteils an einem Grundstück, ist der Anwalt verpflichtet, eine einstweilige Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zu beantragen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, tritt mit dem Verlust dieser Möglichkeit einer grundbuchrechtlichen Absicheru...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 2. Verwaltung und Benutzung von Nachlassgegenständen, § 2038 Abs. 2 S. 1 i.V.m. §§ 743 Abs. 2, 745 BGB

Rz. 132 §§ 2038 Abs. 2, 743 Abs. 2 BGB gewähren jedem Miterben ein selbstständiges Recht zum Besitz an den Nachlassgegenständen. Der Miterbe muss etwaigen Widerspruch nicht erst durch Klage brechen.[334] So wie § 743 Abs. 1 BGB sich auf die Regelung der Beteiligung beschränkt, regelt § 743 Abs. 2 BGB lediglich das Maß des Gebrauchs, nicht jedoch die Art und Weise.[335] Auch ...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / I. Allgemeines

Rz. 415 Der Testamentsvollstrecker kann gegen seinen Willen nach Maßgabe des § 2227 BGB entlassen werden. Das Antragsverfahren wird durch formlosen Antrag beim Nachlassgericht eingeleitet. Bis zur Rechtskraft der Entscheidung kann der Entlassungsantrag jederzeit zurückgenommen werden.[503] Das Zivilgericht ist nicht zuständig. § 2212 und § 2213 BGB sind nicht anwendbar. Fern...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / b) Muster: Bestandsaufnahme des Nachlasses (Nachlassverzeichnis)

Rz. 74 Muster 12.1: Bestandsaufnahme des Nachlasses (Nachlassverzeichnis) Muster 12.1: Bestandsaufnahme des Nachlasses (Nachlassverzeichnis) Aktenzeichen: _________________________ Nachlassverzeichnis von _________________________mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / III. Auskunftsklage

Rz. 327 Soweit kein Verjährungsrisiko besteht, kann der Pflichtteilsberechtigte auch eine isolierte Auskunftsklage erheben. Schließt sich daran eine Zahlungsklage an, entstehen zwar die bereits erwähnten höheren Prozesskosten, im Übrigen bestehen jedoch keine wirklichen Nachteile gegenüber der Stufenklage.[923] Es ist aber unbedingt zu beachten, dass durch die Auskunftsklage...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / Literaturtipps

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.1 Die Klagearten im System der FGO

Rz. 2 § 40 Abs. 1 FGO eröffnet in seiner ersten Alternative den finanzgerichtlichen Rechtsschutz durch die verwaltungsaktbezogene Anfechtungsklage als Gestaltungsklage, die auf unmittelbare Schaffung, Beseitigung oder Änderung von Rechtspositionen durch Urteil gerichtet ist (Rz. 11). Unterfälle der Anfechtungsklage sind die sog. Aufhebungs- und die Abänderungsklage (Rz. 13)....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.1 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell positive Fallgestaltungen

Rz. 65 Wahrnehmung des Umgangsrechts Die Wahrnehmung des Umgangsrechts eines geschiedenen oder (dauernd) getrennt lebenden Elternteils kann regelmäßige Fahrt-, Verpflegungs- und/oder Übernachtungskosten zur Folge haben, die nicht i. S. v. Abs. 6 zu vermeiden oder aus anderen Mitteln zu bestreiten sind. Können diese nicht aus der Leistung für den Regelbedarf, etwa vorhandenem ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Beschlussfassung / 2 Sitzungen des Betriebsrats

Der Betriebsrat trifft seine Entscheidungen grundsätzlich als Kollegialorgan durch Beschlüsse auf einer ordnungsgemäßen Sitzung des Betriebsrats, nicht etwa auf monatlichen Besprechungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat oder auf sonstigen Zusammenkünften des Betriebsrats oder im Wege des Umlaufverfahrens. Beschlussfassung in Zeiten der Corona-Krise Da seit dem Ausbruch der...mehr

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B. AVB D&O / IV. Einstweilige Verfügung auf Abwehrdeckung

Rz. 21 Die Erlangung von Leistungen des Versicherers im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes stellt die Ausnahme dar. Benötigt wird eine Leistungsverfügung, bei der grundsätzlich die Gefahr der Vorwegnahme der Hauptsache besteht. In der Praxis ergehen im Bereich des Versicherungsrechts Leistungsverfügungen bei der Personenversicherung, so im Bereich der Kranken- oder Kranke...mehr

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B. AVB D&O / III. Einstweilige oder vorläufige Abwehrdeckung

Rz. 11 Steht der Vorwurf der vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalls oder der wissentlichen Pflichtverletzung im Raum, bestreitet der Versicherte diese jedoch, muss entschieden werden, ob ihm vorläufig bis zur rechtskräftigen Klärung Versicherungsschutz zu gewähren ist. Gerade bei hohen Forderungen ist der Versicherte auf die Übernahme der Kosten angewiesen, um si...mehr

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B. AVB D&O / 5. Fehlerhafte bzw. faktische Organstellung

Rz. 13 Eine Person kann wie ein Organ handeln, obwohl diese Stellung formal korrekt nicht oder nicht mehr besteht bzw. ggf. niemals bestand. Unterschieden werden kann zwischen den Fällen, wo es immerhin einen Bestellungsakt gab, der jedoch fehlerhaft war oder wo die Wirkung des Bestellungsaktes z.B. durch Befristung weggefallen ist und den Konstellationen, in denen Personen ...mehr

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B. AVB D&O / II. Abwehrdeckung trotz Ausschluss?

Rz. 7 Liegt ein Risikoausschluss vor besteht kein Versicherungsschutz. Damit hat die versicherte Person keinen Freistellungsanspruch gegen den Versicherer und kann demzufolge nicht verlangen, von einem begründeten Schadenersatzanspruch freigestellt zu werden. Problematisch ist aber, ob sobald ein Ausschluss bejaht wird, grundsätzlich auch kein Anspruch auf Abwehrdeckung (meh...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / B. Haftung für Wettbewerbsverstöße und bei Verletzung von Immaterialgüterrechten

Rz. 1 Der Geschäftsleiter kann als sog. Störer für Wettbewerbsverstöße oder Markenverletzungen der Gesellschaft haften.[1] . Grundsätzlich haftet bei Wettbewerbsverstößen bzw. bei Verstößen gegen Immaterialgüterrechte (z.B. bei Engriffen in fremde Marken-, Patent- oder Urheberrecht) das Unternehmen, wenn aus demselben heraus Mitarbeiter Verstöße begehen, ohne dass hier die M...mehr

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B. AVB D&O / 3. Rechtschutz- und Abwehrfunktion

Rz. 5 Die Gewährung von Rechtsschutz für den Versicherten ist eine Hauptpflicht des Versicherers.[1] Der Versicherer hat gegenüber dem Versicherten zu erklären, ob er diesem Rechtschutz gewährt und die Kosten der Abwehr bzw. darüber hinausgehend, die Unterstützung bei der Abwehr bis hin zur Prozessführung übernimmt.[2] Der Versicherer ist im Rahmen seiner Hauptleistungspflic...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / X. Billigkeitsmaßnahmen für Unternehmen

Tz. 20 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Wegen der als Folge des Ukraine-Kriegs beschlossenen Sanktionen der EU kommt es zu teils schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen für Unternehmen in Deutschland. Mit BMF-Schreiben vom 05.10.2022 (BStBl I 2022, 1402) wurde darauf hingewiesen, dass den Finanzämtern im Rahmen der allgemeinen rechtlichen Vorgaben neben der Herabsetzung von Voraus...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.4.1 Gebührentatbestand, Kostenverzeichnis

Rz. 29 In Teil 7 des Kostenverzeichnisses (KV GKG), Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG, sind die Gebühren in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit geregelt. Wenn im Einzelfall kein Gebührentatbestand vorliegt, ist das Verfahren gerichtsgebührenfrei (vgl. BSG, Beschluss v. 7.9.2010, B 1 KR 1/10 D zum Analogieverbot bei Gerichtskosten; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss v....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zwei-Personen-GmbH / 4 Abberufung des Geschäftsführers in der Zwei-Personen-GmbH

Achtung: In einer Zwei-Personen-GmbH, an der zwei Gesellschafter zu je 50 % beteiligt sind, von denen einer oder beide Geschäftsführer sind, soll nicht ein Gesellschafter allein mit der Behauptung, der andere habe einen wichtigen Grund für seine Abberufung gesetzt, diesen mit sofortiger Wirkung abberufen, also "kaltstellen" können. Andernfalls könnte die Situation entstehen,...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.8 Einstweilige Verfügung

Rz. 300 Die einstweilige Verfügung ist im Mietverhältnis bisher nur dann zulässig, wenn zu besorgen ist, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung des Rechts einer Mietvertragspartei vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte (§ 935 ZPO), oder wenn die einstweilige Verfügung zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohe...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.3.2 Zwangsvollstreckung wegen Unterlassung und Duldung

Rz. 430 Die Vollstreckung aus Titeln, durch die dem Schuldner die Verpflichtung auferlegt wurde, bestimmte Handlungen zu unterlassen (z. B. Hundehaltung, Lärmbeeinträchtigungen, Modernisierungsarbeiten) oder die Vornahme bestimmter Handlungen zu dulden (z. B. Betreten der Wohnung zum Zweck der Modernisierung), geschieht durch Festsetzung von Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft du...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.4 Räumungsfrist

Rz. 447 Wird auf Räumung von Wohnraum erkannt, so kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen dem Mieter eine den Umständen nach angemessene Räumungsfrist gewähren (§ 721 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Wohnräume sind alle Räume, die tatsächlich Wohnzwecken dienen, auch der als Wohnraum vermietete Geschäftsraum, nicht dagegen eine Wohnung, die als Lager und Abstellraum gemietet wurd...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 3.2 Streitwert

Rz. 521 Zu unterscheiden sind der Zuständigkeitsstreitwert, der Gebührenstreitwert und der Beschwerdewert. Rz. 522 Für Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum kommt es auf den Zuständigkeitsstreitwert deswegen nicht an, weil für diese ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands die AG zuständig sind (§ 23 Nr. 2a GVG). Dagegen ist für Ansprüc...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.5 Räumungsklage

Rz. 146 Der Vermieter hat nach Beendigung des Mietverhältnisses gegen den Mieter einen Anspruch auf Rückgabe der Mietsache (§ 546 Abs. 1). Bei mehreren Vermietern muss die Klage im Namen aller Vermieter erhoben werden. Wenn die Mietsache durch eine sog. Bauherrengemeinschaft vermietet worden ist, die als solche im Rechtsverkehr nach außen aufgetreten ist, ist sie als GbR par...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.1 Zuständigkeit

Rz. 2 Für Streitigkeiten über Ansprüche aus Miet- oder Pachtverhältnissen über Räume oder über das Bestehen solcher Verhältnisse ist örtlich ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich die Räume befinden (§ 29a ZPO). Diese örtliche Zuständigkeit gilt für alle Miet- oder Pachtverträge über Räume, auch für die mit dem Mieter/Pächter geschlossenen Untermiet- und...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.2 Räumungsvollstreckung

Rz. 379 Die Räumungsvollstreckung setzt einen Titel voraus, der auf Herausgabe, Überlassung oder Räumung des Grundstücks oder der Wohnung lautet. Die Wohnung muss nach der Lage (Anschrift, Gebäudeteil, Stockwerk) sowie herauszugebenden Räumlichkeiten (Anzahl der Zimmer, Nebenräume) im Titel genau bezeichnet sein. Es genügt, wenn im Urteilstenor die zu räumende Wohnung nach N...mehr

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GmbH: Kapitalherabsetzung / 5 Eintragung in das Handelsregister

Die Kapitalherabsetzung wird mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam. Für die Anmeldung zum Handelsregister ist eine Sperrfrist zu beachten. So darf die Anmeldung zum Handelsregister erst ein Jahr (Sperrjahr) nach der letzten Veröffentlichung erfolgen (§ 58 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG). Erfolgt die Anmeldung vor Ablauf des Sperrjahres, wird sie vom Registergericht zurückgewi...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.12.2 Einstweilige Verfügung

Rz. 119 Die Schwierigkeiten der Klage auf Urlaubsgewährung für einen bestimmten Zeitraum führen dazu, dass im Grundsatz trotz aller dogmatischen Begründungsprobleme anerkannt ist, dass ein Arbeitnehmer den Urlaubsanspruch für einen bestimmten Zeitraum im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen kann.[1] Der 2. Senat des BAG, der den eigenmächtigen Urlaubsantritt als wicht...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Rückforderung aufgrund einstweiliger Verfügung

Rz. 226 Die einstweilige Verfügung war nach Einführung des § 644ZPO weitgehend bedeutungslos geworden. Ist eine einstweilige Verfügung auf Unterhalt im summarischen Verfahren ergangen, erwächst diese ebenfalls nicht in materielle Rechtskraft.[229] Entsprechend dem einstweiligen Anordnungsverfahren gilt: Geht die einstweilige Verfügung über Bestand und Höhe des materiell-rech...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Regelungsumfang

Rz. 403 § 49 Abs. 1 FamFG macht deutlich, dass für eine einstweilige Anordnung nur vorläufige Maßnahmen in Betracht kommen.[599] Es gilt daher, wie im Recht der einstweiligen Verfügung, der Grundsatz des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache. Auch insoweit gilt für die einstweilige Anordnung in Unterhaltssachen freilich eine wichtige Besonderheit. Auf der Rechtsfolgenseite ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 1. Der Anordnungsgrund

Rz. 397 Grundsätzlich ist nach § 49 Abs. 1 FamFG ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden erforderlich. Diese Voraussetzung entspricht in ihrer Funktion etwa dem Verfügungsgrund für den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Ob ein dringendes Bedürfnis anzunehmen ist, ist eine Frage des Einzelfalls. Es wird regelmäßig zu bejahen sein, wenn ein Zuwarten bis zur ...mehr

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Elterliche Sorge / 9 Einstweiliger Rechtsschutz

§ 151 Nr. 1 FamFG erfasst als Grundsatznorm alle Verfahren – und dies im weitesten Sinne –, die sich mit der Bestimmung der Person, ihrer Rechte oder Pflichten als Sorgeberechtigte befassen. Hierzu gelten jetzt also auch die früher in § 640 Abs. 2 Nr. 3 ZPO geregelten Verfahren betreffend: Die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der elterlichen Sorge eines Beteilig...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz gegen falsche Gesellschafterliste nach Beschlussfassung

Zusammenfassung Einem Gesellschafter muss es im Hinblick auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes auch nach einer Beschlussfassung noch möglich sein, einstweiligen Rechtsschutz gegen eine (wahrscheinlich) unrichtige Gesellschafterliste zu erlangen. Andernfalls könnte effektiver Rechtsschutz allein aufgrund von zeitlichen Zufälligkeiten nicht erlangt werden. Zur Sache In einer G...mehr