Fachbeiträge & Kommentare zu Einstweilige Verfügung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vollstreckungsklausel.

Rn 2 Arrest und einstweilige Verfügung sind ohne weiteren Ausspruch sofort vollstreckbar (BGH NJW 2018, 1317 [BGH 11.10.2017 - I ZB 96/16] Rz 14), wobei es gleichgültig ist, ob die Anordnung durch Beschl oder Urt erfolgt. Wird entgegen diesem Grundsatz eine Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit getroffen, die es dem Schuldner ermöglicht, die Zwangsvollstreckung durc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Verjährung.

Rn 12 Der Schadensersatzanspruch nach § 945 verjährt in drei Jahren (§ 195 BGB). Der Beginn der Verjährung setzt die Kenntnis oder grobfahrlässige Unkenntnis des Schadens und der Person des Ersatzpflichtigen voraus (Teplitzky/Schwippert Kap 36 Rz 42). Im Falle der Antragsrücknahme beginnt regelmäßig die Frist für die Verjährung des Schadensersatzanspruchs mit der Rücknahme z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anforderungen an die Hauptsacheklage.

Rn 10 Die Hauptsacheklage muss den Anspruch betreffen, den der erlassene Arrest sichert. Entscheidend ist, ob die Klage zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Eilmaßnahme führt (BGH NJW 01, 157, 159 [BGH 26.09.2000 - VI ZR 279/99]). Wurde der Anspruch auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 648 BGB im Wege der einstweiligen Verfügung durch Vormerkung gesi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ansprüche des Mieters.

Rn 19 Der Mieter kann im Wege der Regelungsverfügung die vorläufige ordnungsgemäße Versorgung der Wohnräume mit Energie verlangen, wenn der Vermieter dies unterbunden hat (Köln ZMR 94, 325; NJW-RR 05, 99; Kobl OLGR 01, 2; Celle NJW-RR 05, 1383). Gleiches gilt für die Wasserversorgung (AG Wuppertal NJW-RR 89, 251 [AG Wuppertal 11.07.1988 - 95 C 344/88]; AG Leipzig NZM 98, 716...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vorläufige oder sichernde Maßnahmen.

Rn 2 Wie in § 1033 will der Gesetzeswortlaut mit der Formulierung einer vorläufigen oder sichernden Maßnahme jede gerichtliche Möglichkeit in Bezug nehmen, die den Charakter einer bloß vorläufigen Sicherungswirkung hat. Im Vordergrund stehen der Arrest (§§ 916 ff) und die einstweilige Verfügung (§§ 935 ff). Zu weiteren Einzelheiten s.o. § 1033 Rn 2. Wie bei § 1033 ist es ane...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Eintragung einer Vormerkung erfolgt auf Grund einer einstweiligen Verfügung oder auf Grund der Bewilligung desjenigen, dessen Grundstück oder dessen Recht von der Vormerkung betroffen wird. 2Zur Erlassung der einstweiligen Verfügung ist nicht erforderlich, dass eine Gefährdung des zu sichernden Anspruchs glaubhaft gemacht wird. (2) Bei der Eintragung kann zur nähere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kraft entsprechender Anwendung.

Rn 4 Analog wird § 707 in mehreren Fallgestaltungen angewendet, in denen der Bestand des Vollstreckungstitels zweifelhaft wird, so wenn in einem Verfahren um die Wirksamkeit eines Prozess- (BGHZ 28, 171, 175) oder Zwischenvergleichs (Hamm FamRZ 85, 306, 307) gestritten wird, ebenso wenn die Aufhebung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung nach § 927 (Zweibr FamRZ ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Arrest und einstweilige Verfügung weisen als Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes zwar Unterschiede auf. Ihre gemeinsame Funktion rechtfertigt es aber, ein einheitliches Rechtschutzverfahren zu konzipieren. Der Gesetzgeber hat daher das Verfahren einheitlich im Arrestrecht geregelt, worauf § 936 als Bezugsnorm verweist. Die für das einstweilige Verfügungsverfahren...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 82 ZPO – Geltung für Nebenverfahren.

Gesetzestext Die Vollmacht für den Hauptprozess umfasst die Vollmacht für das eine Hauptintervention, einen Arrest oder eine einstweilige Verfügung betreffende Verfahren. Rn 1 Die Vorschrift erstreckt aus Gründen der Rechtsklarheit im Außenverhältnis die Vollmacht für den Hauptprozess im Anwaltsprozess zwingend (§ 83 I) auf die Hauptintervention (§ 64), Arrest und einstweili...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Maßnahmen (II, III).

Rn 2 Das Selbsthilferecht vermittelt kein Besitzrecht, insb kein Pfandrecht, sondern dient nur der vorläufigen Sicherstellung. Folgerichtig fordert II die hoheitliche Legitimierung der Besitzlage durch Zwangsvollstreckung bzw dinglichen Arrest (oder einstweilige Verfügung). Dies gilt grds (§ 229 Rn 6) selbst dort, wo ein wirksamer Besitzanspruch existiert, da sonst die Grenz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Erkennt der Beklagte die Klageforderung an und ergeht ein Anerkenntnisurteil, so unterliegt der Beklagte, so dass er an sich nach § 91 die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hätte. In Ausnahme hierzu sieht § 93 vor, dass die Kosten dennoch dem Kl auferlegt werden können, wenn der Beklagte sofort anerkennt und zur Klageerhebung keine Veranlassung gegeben hat. Sinn und Zw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Nr 6.

Rn 6 Die Vorschrift erfasst Urteile, die einen Arrest oder eine einstweilige Verfügung ablehnen (§§ 922, 936) oder aufheben (§§ 925 II, 927, 936), nicht aber Urteile die eine(n) solche(n) erlassen oder bestätigen. Denn diese sind ohne besonderen Ausspruch bereits ihrer Rechtsnatur nach vorläufig vollstreckbar. Bedeutung hat die Vorschrift in ihrem unmittelbaren Regelungsgeha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtfertigungsverfahren.

Rn 6 Das Rechtfertigungsverfahren wird vor dem Hauptsachegericht geführt und folgt den Grundsätzen des Widerspruchsverfahrens (§§ 924, 925; Ddorf NJOZ 12, 1500). Der Antrag auf Ladung des Gegners wird vom Antragsteller beim Hauptsachegericht gestellt und ist auf Aufrechterhaltung der einstweiligen Verfügung gerichtet. Auch wenn die Frist ausgelaufen ist, kann der Antrag noch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anwendbare Vorschriften – § 650q.

Rn 10 § 650q bestimmt, dass für den Architekten- und Ingenieurvertrag die Vorschriften des allgemeinen Werkvertragsrechts (Kapitel 1 zu Untertitel 1) sowie folgende Vorschriften des Kapitels 2 (Bauvertrag) gelten: § 650b (Anordnungsrechte des Bestellers) § 650e (Sicherungshypothek) § 650 f (Bauhandwerkersicherheit) § 650g (Zustandsfeststellung) § 650h (Schriftform der Kündigung),...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ordnungsmittelandrohung.

Rn 4 Der Antrag auf Androhung von Ordnungsmitteln (§ 890 II) gehört nicht zwingend zum Inhalt des Antrags auf Erlass einer Unterlassungsverfügung. Er sollte aber immer mit diesem zugleich gestellt werden, weil in der Zustellung der einstweiligen Verfügung ohne Ordnungsmittelandrohung noch keine Vollziehung der Eilmaßnahme iSd § 928 liegt (BGHZ 131, 141, 144 f = NJW 96, 198 –...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Revisionsunfähige Urteile.

Rn 7 Unter keinen Umständen mit der Revision anfechtbar sind Urteile, mit denen das Berufungsgericht einen Arrest oder eine einstweilige Verfügung anordnet, abändert oder aufhebt. Dies gilt auch dann, wenn das Berufungsgericht in solchen Fällen die Revision zulässt. In diesen Verfahren ist der Instanzenzug für die Anfechtung von Entscheidungen in der Hauptsache durch § 542 I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB B

Bagatellunterhalt Ausschluss 1573 1 Bagatellvertrag 359 12 Balkon 566 26 Bank 280 62, 78 Einlösung von Schecks und Wechseln 826 44 Insolvenzverschleppung 826 39 Widerspruch gegen Lastschrift 826 43 Bankgeheimnis 399 10 Bankgeschäft 248 3 Bankkontokorrent 782 3 Banknoten 798 2 Bankvertrag 328 19; vor 328-335 18 Bargeld 245 2 Bargeldlose Zahlungen 675c 3 Barkaution 551 5 Barvermögen 1960 38 Ba...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 3 Erforderlich ist die Rechtshängigkeit eines auf Herabsetzung der Unterhaltspflicht gerichteten Antrags. Hierunter fallen jedenfalls die Anträge nach §§ 238–240. Die Abänderung eines im einstweiligen Anordnungsverfahrens geschlossenen Vergleichs kann nach § 239 in Betracht kommen (hierzu BGH FamRZ 18, 1343; Köln FamRZ 15, 598; Jena FamRZ 12, 54, vgl § 239 Rn 4), sodass i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsbehelfe.

Rn 18 Der Schuldner kann gegen die Terminsbestimmung in seiner Wohnung Widerspruch einlegen. Der bisher in § 900 IV aF auch ansonsten vorgesehene Widerspruch ist entfallen. Gegen die Terminsbestimmung als solche steht also kein Rechtsbehelf zur Verfügung (Hascher/Schneider JurBüro 14, 60f). Der Gläubiger kann gegen die Ablehnung seines Antrags auf Einholung der Vermögensausk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verfahren.

Rn 25 Das Vorschussverfahren ist eine Familiensache nach § 111 Nr 8 FamFG und vor dem FamG geltend zu machen (§§ 23a I Nr 1, 23b I 1 GVG, § 111 FamFG). Als unterhaltsrechtliche Verpflichtung kann das Gericht durch einstweilige Anordnung (§ 246 FamFG) den Kostenvorschuss für ein gerichtliches Verfahren regeln. Die einstweilige Anordnung nach § 246 I FamFG verdrängt auch die e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Geltendmachung von Unterhalt für das Kind und die Mutter vor Geburt des Kindes und verfolgt den Zweck, in der besonderen Situation kurz vor und nach der Geburt im Interesse der Mutter und des Kindes die Zahlung des Unterhalts in einem beschleunigten und möglichst einfach zu betreibenden Verfahren zunächst einmal sicherzustellen; dies war bereit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeine Grundsätze.

Rn 8 Auf den Schadensersatzanspruch aus § 945 sind die allgemeinen Vorschriften der §§ 249 ff BGB anwendbar (BGHZ 96, 1, 2 = NJW 86, 180; 122, 172, 179 = NJW 93, 2685; 168, 352 Rz 19 = NJW 06, 2767; GRUR 15, 154 Rz 34 – Nero; NJW 17, 1600 Rz 9). Der Schadensersatzanspruch umfasst grds den durch die Vollziehung der einstweiligen Rechtsschutzanordnung adäquat-kausal verursacht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beschlüsse.

Rn 5 Grundlage können ebenso Beschlüsse sein, die eine Kostenentscheidung enthalten, etwa solche nach §§ 91a I, 269 IV, 522 II. Im Falle der Klagerücknahme bedarf es eines (konstitutiven) Beschlusses nach § 269 IV; in § 269 III 2 kann keine gesetzliche Kostengrundentscheidung gesehen werden (Saarbr NJW-RR 18, 1468 [OLG Saarbrücken 29.03.2018 - 9 W 3/18] Rz 7). In Familienstr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeine Grundsätze.

Rn 3 Der Antragsteller muss nur sein Rechtschutzziel angeben; es ist nicht erforderlich, aber empfehlenswert, eine konkrete Maßnahme zu beantragen (Stuttg GRUR-RR 14, 454; Musielak/Voit/Huber Rz 3; Schuschke/Walker/Schuschke Rz 3). Ausnahmen gelten für die Leistungsverfügung. Hier muss der Antragsteller die Leistung, die er anstrebt, genau bezeichnen. Der zu zahlende Betrag ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung nach § 704.

Rn 13 Aus nicht rechtskräftigen Urteilen findet die Zwangsvollstreckung nur statt, wenn sie im Tenor für vorläufig vollstreckbar erklärt worden sind, §§ 708, 709, oder durch einen Beschl nach §§ 537, 538. Der Gläubiger soll mit der Vollstreckung nicht warten müssen, bis das Urt rechtskräftig geworden ist. Keiner besonderen Vollstreckbarkeitserklärung bedürfen dagegen Urteile...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit 525 ZPO 13 Sache körperliche 808 ZPO 2; 846 ZPO 3 vertretbar 884 ZPO 1 Sachleitung 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung 50 ZPO 11, 33; 51 ZPO 1; 56 ZPO 1; Einleitung ZPO 10 Beweislast 56 ZPO 5 Heilung 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit 56 ZPO 4 Prüfung vAw 56 ZPO 2 Rechtsmi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Zweck des Verfahrens nach § 719 ist es, solchen Entscheidungen ihre vorläufige Vollstreckbarkeit zu nehmen, die sich bereits bei summarischer Prüfung als offenkundig nicht haltbar erweisen (BGH WuM 16, 305; Ddorf GRURPrax 16, 83). Abs 1 der Vorschrift verweist für die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteilen (od...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Isolierte Verfahren.

Rn 4 Nicht zum Rechtszug gehören folgende Verfahren: Arrestverfahren, einstweilige Verfügung. Die Bewilligung von PKH für das Arrestverfahren umfasst nicht das Aufhebungsverfahren (Zö/Schultzky Rz 3.3). einstweilige Anordnungen das selbstständige Beweisverfahren Widerklagen. Auch die Hilfswiderklage ist ein isoliertes Verfahren. Grds gehören Hilfsanträge zum Rechtszug, das gilt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Aus erheblichen Gründen kann ein Termin aufgehoben oder verlegt sowie eine Verhandlung vertagt werden. 2Erhebliche Gründe sind insbesondere nichtmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 40 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 40 Brüssel Ia-VO0 Eine vollstreckbare Entscheidung umfasst von Rechts wegen die Befugnis, jede Sicherungsmaßnahme zu veranlassen, die im Recht des ersuchten Mitgliedstaats vorgesehen ist. Rn 1 Zum Begriff der vollstreckbaren Entscheidung vgl Art 39 Rn 2. Die Vorschrift eröffnet die Möglichkeit einstweiliger Sicherungsmaßnahmen und verweist hierfür auf da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wirkung.

Rn 4 Mit Leistung der vom Gericht zu bestimmenden Sicherheit, die noch nicht zum Zeitpunkt der Entscheidung vorliegen muss, tritt die einstweilige Verfügung unmittelbar außer Kraft, ohne dass es hierzu einer weiteren Entscheidung bedarf (Köln NJW 75, 454, 455 [OLG Köln 27.11.1974 - 16 U 124/74]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Ausschlussfrist des § 562b II 2.

Rn 14 Nach dem besonderen Erlöschensgrund in § 562b II 2 erlischt das Pfandrecht nach Ablauf eines Monats (Ausschlussfrist), nachdem der Vermieter von der Entfernung der Sachen Kenntnis erlangt hat bzw der Entfernung erfolglos widersprochen hat, wenn er nicht den Anspruch auf Herausgabe aus § 562b II 1 vorher gerichtlich geltend gemacht hat. Die Frist berechnet sich nach §§ ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelne Prozesshandlungen.

Rn 15 Der Prozessvergleich unterliegt dem Anwaltszwang (Schleswig MDR 99, 252 [OLG Schleswig 09.09.1998 - 12 U 56/95]) auch dann, wenn er vor dem Einzelrichter geschlossen wird (str; Zö/Althammer § 78 Rz 18; Musielak/Voit/Weth § 78 Rz 15). Ob ein Dritter, der einem Prozessvergleich beitreten will, dem Anwaltszwang unterliegt, ist streitig (dafür: Köln AnwBl 82, 113, 114; MüK...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Regionale Besonderheiten.

Rn 11 Im Hinblick auf die fehlende Revisibiltät des einstweiligen Rechtschutzverfahrens haben sich zahlreiche regionale Besonderheiten entwickelt. Einen guten Überblick über diese bedauerliche Rechtszersplitterung verschaffen die Rechtsprechungsübersichten in der WRP (Auflistung nach den einzelnen Oberlandesgerichten bei Teplitzky 10. Aufl. Kap 53 Rz 9 sowie bei Harte-Bavend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Selbstständiges Beweisverfahren während des Rechtsstreits.

Rn 18 Arrest und einstweilige Verfügung genügen nicht. Bei einem Mahnbescheid lässt sich der Zusammenhang erst beurteilen, wenn eine Anspruchsbegründung vorliegt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann durch einstweilige Anordnung eine vorläufige Maßnahme treffen, soweit dies nach den für das Rechtsverhältnis maßgebenden Vorschriften gerechtfertigt ist und ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden besteht. (2) Die Maßnahme kann einen bestehenden Zustand sichern oder vorläufig regeln. Einem Beteiligten kann eine Handlung geboten oder verbo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht bestimmt nach freiem Ermessen, welche Anordnungen zur Erreichung des Zweckes erforderlich sind. (2) Die einstweilige Verfügung kann auch in einer Sequestration sowie darin bestehen, dass dem Gegner eine Handlung geboten oder verboten, insbesondere die Veräußerung, Belastung oder Verpfändung eines Grundstücks oder eines eingetragenen Schiffes oder Schiffsbauwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XIV. Presse- und Medienrecht.

Rn 21 Gegenstand einer Leistungsverfügung kann der vorbeugende Unterlassungsanspruch gegen eine unerlaubte Ehrverletzung oder eine unzulässige Bildberichterstattung aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich sein. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt auch hier die Wiederholungsgefahr (vgl § 940 Rn 25, Zö/Vollkommer Rz 8). Der Anspruch auf Widerruf n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Streitwert.

Rn 5 Aufgrund des vorläufigen Charakters des Verfügungsverfahrens ist regelmäßig nur ein Bruchteil der Hauptsache anzusetzen. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls. Regelmäßig wird ein Betrag von ⅓ der Hauptsache angemessen sein (KG WRP 77, 793). Je mehr die einstweilige Verfügung zur endgültigen Befriedigung des Hauptsacheanspruchs führt, desto mehr müssen die Streit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 226 ZPO – Abkürzung von Zwischenfristen.

Gesetzestext (1) Einlassungsfristen, Ladungsfristen sowie diejenigen Fristen, die für die Zustellung vorbereitender Schriftsätze bestimmt sind, können auf Antrag abgekürzt werden. (2) Die Abkürzung der Einlassungs- und der Ladungsfristen wird dadurch nicht ausgeschlossen, dass infolge der Abkürzung die mündliche Verhandlung durch Schriftsätze nicht vorbereitet werden kann. (3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Es handelt sich um eine Ausnahmeregelung, die hinsichtlich der Räumung von Wohnraum den Anwendungsbereich der einstweiligen Verfügung stark einschränkt. Sie räumt dem Gläubiger wirksamen Rechtsschutz ein, wenn sich durch längeres Weiterverbleiben in der Wohnung die rechtswidrige Lage weiter verfestigt oder der Gläubiger in anderen Rechtsgütern bedroht wird. Die Bestimmu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. In Geldforderung übergehende Ansprüche.

Rn 14 Hat sich die Umwandlung des Individualanspruchs in eine Geldforderung noch nicht vollzogen, steht dem Gläubiger ein Wahlrecht zu, ob er den Individualanspruch (durch einstweilige Verfügung) oder den Geldanspruch (durch Arrest) sichern will (Zö/Vollkommer Rz 2). Im Einzelfall kann bei einer Gefährdung der Durchsetzbarkeit beider Ansprüche neben einer einstweiligen Verfü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift erfasst nur die prozessuale Sicherheitsleistung, etwa in den Fällen der §§ 89 (vollmachtloser Vertreter), 110–113 (Auslandsbezug), 707, 709–712, 714, 715, 719, 720, 720a, 732, 769, 771 ff, 838, 890 (Zwangsvollstreckung), 921, 923, 925 II, 927, 936, 939 (Arrest und einstweilige Verfügung). Hierunter fallen auch die Fälle, in denen auf die entsprechenden Re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ansprüche des Vermieters.

Rn 20 Die Unterlassung eines vertragswidrigen Gebrauchs kann der Vermieter bei einer damit verbundenen Gefahr für die Mietsache unterbinden (AG Bad Homburg NJW-RR 92, 335). Die Zustimmung zur Kündigung des Mietverhältnisses kann nicht Gegenstand einer einstweiligen Verfügung sein (vgl Hambg MDR 90, 1022). Der Vermieter kann eine vertraglich übernommene Betriebspflicht hinsic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Prozessuale Durchsetzung.

Rn 6 Wird der Anspruch aus § 861 im Wege der Klage geltend gemacht, handelt es sich um eine normale Leistungsklage, mit der in Anspruchskonkurrenz zugleich die Herausgabeansprüche aus §§ 985, 1007, 823 I, 812 geltend gemacht werden können. Wird die Klage auf mehrere Anspruchsgrundlagen gestützt, handelt es sich dennoch um einen einheitlichen Streitgegenstand, nicht um einen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ansprüche des Arbeitgebers.

Rn 8 Er kann Leistung geschuldeter Dienste nicht im Wege einstweiliger Verfügung verlangen (LAG Frankfurt NZA 90, 614; Zö/Vollkommer Rz 8). Die Unterlassung anderweitiger Arbeit, die gegen ein gesetzliches oder vertragliches Konkurrenzverbot verstößt, kann der Arbeitgeber durch einstweilige Verfügung geltend machen (LAG Köln NZA 91, 396; MüKoZPO/Drescher § 935 Rz 115). Ferne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Geldforderung.

Rn 13 Unter diesen Begriff fällt jeder Anspruch, der auf Zahlung eines bestimmten Geldbetrages gerichtet ist. Dies gilt auch, wenn er von einer Gegenleistung abhängig ist (RGZ 54, 162, 164; Schuschke/Walker/Walker Rz 2; Zö/Vollkommer Rz 5). Ansprüche auf Duldung der Zwangsvollstreckung stehen Geldforderungen nicht gleich. Sie sind als Individualansprüche im Wege der einstwei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift bezieht sich auf die Besonderheit, dass – im Gegensatz zum Arrest – das durch die einstweilige Verfügung zu schützende Sicherungsinteresse des Gläubigers im Regelfall nicht angemessen durch eine Sicherheitsleistung ausgeglichen werden kann. Mit dem als Sicherheit dienenden Geldbetrag könnte allenfalls ein an die Stelle des Erfüllungsanspruches tretender S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Rn 6 Der Unterlassungsanspruch gem § 1 UKlaG kann durch einstweilige Verfügung gesichert werden (vgl Ddorf NJW 89, 1487, 1488 [OLG Düsseldorf 29.12.1988 - 6 U 206/88]; Frankf NJW 89, 1489). Beim Verfügungsgrund wird Dringlichkeit gem § 5 UKlaG, § 12 II UWG, widerleglich vermutet (KG NJW-RR 04, 1239 [KG Berlin 15.12.2003 - 23 U 98/03]). Die Grundsätze der Selbstwiderlegung (§...mehr