Fachbeiträge & Kommentare zu Einstweilige Verfügung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO N

nachbarrechtliche Streitigkeiten obligatorisches Güteverfahren § 15a EGZPO 4 Nachbesserung § 756 ZPO 4 Nacherbfolge Rechtskraftwirkung § 326 ZPO 1 Unterbrechung § 242 ZPO 1 Nachfolgeklausel Unterbrechung § 239 ZPO 10 Nachforderungsklage § 323 ZPO 22; § 324 ZPO 1 Nachlassgegenstände § 859 ZPO 2 einzelne § 859 ZPO 6 Nachlässigkeit § 531 ZPO 16 Nachlassinsolvenz Doppelunterbrechung § 239 ZP...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Prozesskostenvorschuss.

Rn 49 Angehörigen oder Lebenspartnern kann nach unterhaltsrechtlichen Vorschriften ein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss zustehen, der zum Vermögen gehört (BGH FamRZ 08, 1159) und einzusetzen ist. Für alle Prozesskostenvorschussansprüche gilt, dass der Anspruch vorrangig vor der PKH-Bewilligung geltend gemacht werden muss. Nach Instanzende kommt die Verweisung auf einen Pr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO H

Haager Kinderschutzübereinkommen Art. 1 Brüssel IIa-VO Rdn. 2; Art. 8 Brüssel IIa-VO Rdn. 3; Art. 12 Brüssel IIa-VO Rdn. 1, 5; Art. 14 Brüssel IIa-VO Rdn. 1; Art. 60 Brüssel IIa-VO Rdn. 1; Art. 61 Brüssel IIa-VO Rdn. 1 Haager Minderjährigenschutzabkommen Art. 1 Brüssel IIa-VO Rdn. 2; Art. 8 Brüssel IIa-VO Rdn. 3; Art. 14 Brüssel IIa-VO Rdn. 1; Art. 60 Brüssel IIa-VO Rdn. 1 Haa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 2 Brüssel IIb-VO – Begriffsbestimmungen.

Gesetzestext (1) Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck ›Entscheidung‹ eine Entscheidung eines Gerichts eines Mitgliedstaats einschließlich einer Verfügung, eines Beschlusses oder eines Urteils, mit der die Ehescheidung, die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder die Ungültigerklärung einer Ehe ausgesprochen wird, oder in Verfahren betreffend die elter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Unterlassungsklagen.

Rn 159 Wertbestimmend ist das Interesse an der Unterbindung weiterer gleichartiger Verstöße (BGH K&R 22, 194). Es kommt auf den sog Angriffsfaktor an, dh die Summe aller von dem str Fehlverhalten ausgehenden Beeinträchtigungen des Kl. Ausgangspunkt ist die Bedeutung der Sache für den Kläger (Frankf JurBüro 21, 527). Wichtigste Bemessungsfaktoren sind Größe und Umsatz des kla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 4 Die Vorschriften über die PKH gelten nur für die Verfahren, die in der ZPO geregelt sind, und für solche Verfahren, in deren Verfahrensordnungen die Vorschriften gesondert für anwendbar erklärt worden sind. Neben den Zwangsvollstreckungsverfahren der ZPO gelten die §§ 114 ff auch für die im ZVG geregelten Verfahren ohne gesonderten Verweis, da das ZVG als Teil der ZPO g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Mündliches Verhandeln zur Hauptsache.

Rn 5 § 39 S 1 setzt grds eine mündliche Verhandlung voraus (vgl BGH WM 21, 894; Saarbr OLGR 02, 331 f; München SchiedsVZ 08, 307; Zö/Schultzky Rz 8). Deshalb werden Verfahren, bei denen lediglich eine Anhörung der Parteien erfolgt, nicht von der Vorschrift erfasst (vgl Zö/Schultzky Rz 8; vgl auch § 128 IV), Bsp: § 37 I, § 281 oder § 17a GVG und die einstweilige Verfügung (vg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gesetzliche Dringlichkeitsvermutung.

Rn 9 Die besondere Bedeutung des wettbewerblichen Eilverfahrens wird durch § 12 I UWG auch dadurch anerkannt, dass der Verfügungsgrund nicht glaubhaft gemacht werden muss (widerlegliche Dringlichkeitsvermutung, BGH NJW-RR 00, 209 [BGH 01.07.1999 - I ZB 7/99] – späte Urteilsbegründung). Die Regelung gilt nach § 12 I für die im UWG bezeichneten Ansprüche auf Unterlassung sowie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO K

Kammer Hilfskammer § 60 GVG 4 Kammer für Handelssachen § 93 GVG 1; § 349 ZPO 1; § 731 ZPO 2 auswärtige Kammer § 93 GVG 5 Befugnisse des Vorsitzenden § 349 ZPO 2 Berufungsverfahren § 100 GVG 1 Besetzung § 105 GVG 1 Beweisaufnahme § 349 ZPO 2 Beweiserhebung § 349 ZPO 2 Errichtung § 93 GVG 4 Handelssachen § 95 GVG 1 Kompetenzkonflikt § 102 GVG 1 Rechtsmittel § 350 ZPO 1 Sachkunde, eigene § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entsprechende Anwendung aufgrund § 525 S 1.

Rn 5 Auf das Berufungsverfahren finden die im ersten Rechtszug für das Verfahren vor den Landgerichten geltenden Vorschriften entspr Anwendung. Hierbei handelt es sich vornehmlich um die §§ 253–494a. Anwendbar sind danach zB die Vorschriften über die Rechtshängigkeit (§ 261; Frankf FamRZ 80, 710), die Klagerücknahme (§ 269), terminsvorbereitende Maßnahmen (§ 273), insb Frist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zeitpunkt der Antragstellung (Abs 1).

Rn 2 Letztmöglicher Zeitpunkt für die Stellung der Anträge ist der Schluss der mündlichen Verhandlung, nach der das Urt ergeht, das über sie befinden soll. Das ergibt sich aus dem zeitlichen Ablauf, der für die Eingangs- wie für die Berufungsinstanz identisch ist. Ein im Berufungsverfahren gestellter Antrag, die Zwangsvollstreckung aus dem erstinstanzlichen Urt einstweilen e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle.

Rn 16 Im Falle einer Abtretung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs (s hierzu BGH NJW 88, 3204, 3205 [BGH 21.04.1988 - IX ZR 191/87]) kann dem Zedenten der Einwand fehlender Aktivlegitimation nur dann entgegengehalten werden, wenn die Abtretung zwischen den Parteien unstr und für das Gericht offenkundig oder durch öffentliche Urkunden nachgewiesen ist. IÜ bleibt nur d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beurteilungsmaßstäbe.

Rn 3 Von Anfang an ungerechtfertigt ist die Anordnung einer einstweiligen Rechtschutzmaßnahme, wenn sie bei richtiger Beurteilung der tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten nicht hätte erlassen werden dürfen, weil die Voraussetzungen für ihren Erlass im Zeitpunkt der Anordnung objektiv nicht vorlagen (BGH NJW 88, 3268, 3269). Im Hinblick auf den Charakter der Schadenser...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Vermieterinteressen.

Rn 17 Dem Vermieter müssen besondere Nachteile entstehen (LG Berlin NJW 14, 1188; GE 14, 1139; Blank IMR 14, 537). Normale Nachteile, die jeder Gläubiger einer rechtshängigen Forderung erleiden kann, wie zB die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, auch wg Dauer des Prozesses (München ZInsO 21, 2291 mAnm Börstinghaus jurisPR-MietR 19/21 Anm 2; LG Saarbrücken WuM 15, 6...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Unanwendbarkeit.

Rn 24 Unanwendbar ist S 1 Nr 3 auf ein die Zulässigkeit bejahendes Zwischenurteil. Bei einem solchen gelangt nur der Zwischenstreit in die Berufungsinstanz (§ 280 II), die Frage der Begründetheit bleibt erstinstanzlich anhängig, so dass im Fall einer Bejahung der Zulässigkeit die Aufhebung des Zwischenurteils genügt, um die Sache in 1. Instanz weiter zu verhandeln. Einer Zur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO G

Gaststättenerlaubnis § 857 ZPO 12 Gattungsschuld § 756 ZPO 4 GbR Parteifähigkeit § 50 ZPO 21 Gebärdendolmetscher Kostentragungspflicht § 186 GVG 5 Gebot § 817 ZPO 4 Gebühren § 762 ZPO 7 Gebührenstreitwert § 2 ZPO 4; § 3 ZPO 15, 20; § 4 ZPO 8 Geburtsname § 168g FamFG 4 geduldete Kontoüberziehung § 851 ZPO 10 geeignete Zeugen § 759 ZPO 2 Gefahr § 754 ZPO 8 im Verzug § 758a ZPO 7 Gefährdung v...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Rechtsmittel

a) Allgemeines Rz. 770 [Autor/Stand] Wer eine richterliche Entscheidung mit den Rechtsmitteln der Beschwerde, Berufung oder Revision anfechten will, muss vorab Folgendes klären: Wer kann das Rechtsmittel einlegen?; s. Rz. 771; Ist der Beschwerdeführer durch die Entscheidung "beschwert"?; s. Rz. 773; Welche Fristen und Formen sind zu beachten?; s. Rz. 774 ff.; Welche Konsequenzen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwendungsbereich.

Rn 4 Nachdem sich die Regelung in § 495a von ihrer Systematik her auf das ›Verfahren vor den Amtsgerichten‹ bezieht, gilt sie grds für alle, auch nicht vermögensrechtliche Streitigkeiten im Zuständigkeitsbereich des AG (Ausn: vgl § 495 Rn 1, insb seit 1.9.09 § 113 I 2 FamFG für Ehesachen und Familienstreitsachen, zuvor bereits §§ 608, 621b, 624 III, 661 I Nr 3, II ZPO aF) so...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestand.

Rn 3 Inhaltlich muss im Fall des Abs 1 zunächst eine Vermögensübernahme iSd aufgehobenen (s Rn 1) § 419 I BGB vorliegen. Ist das beim Erwerb eines einzelnen Gegenstandes der Fall, muss der Gläubiger im Klauselerteilungsverfahren die Kenntnis des Erwerbers von dem Umstand dartun, dass der von ihm erworbene Gegenstand das gesamte oder doch nahezu gesamte Vermögen des Veräußere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift ergänzt § 313 ZPO im Hinblick auf die speziellen Erfordernisse der AGB-Kontrollklage. Die Vorschrift gilt nur für Urteile, nicht für einstweilige Verfügungen, die wegen § 938 ZPO mehr Spielraum lassen (aA Grüneberg/Grüneberg Rz 1). Auch auf eine erfolgreiche Feststellungsklage des AGB-Verwenders gg einen klagebefugten Verband ist die Vorschrift nicht anwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Nr. 10.

Rn 10 Die Vorschrift betrifft alle Berufungsurteile der Landgerichte und Oberlandesgerichte in vermögensrechtlichen Streitigkeiten, ob sie nun eine Entscheidung bestätigen, aufheben oder den Rechtsstreit an die Vorinstanz zurückverweisen (Karlsr JZ 84, 635 [BGH 01.03.1984 - I ZR 217/81]). Ausgenommen sind einzig Urteile der Berufungsinstanz, die bereits mit Verkündung rkr we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 3 Einer vollstreckbaren Ausfertigung bedarf grds jeder Titel, also sowohl Urteile nach § 704 I als auch die weiteren Titel nach §§ 794 ff , mithin auch Vollstreckungsurteile nach § 722, Schiedssprüche nach §§ 1060 ff und Vergleiche nach §§ 796a I, 796c (Köln NJW 97, 1450, 1451). § 724 kommt auch für Vollstreckbarerklärungen von vielen bi- und multilateralen Vollstreckungsa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 13 Auch für den Anwalt ist das Wiederaufnahmeverfahren eine eigene selbstständige Angelegenheit iSd § 15 RVG. Er erhält die Gebühren, die für den jeweiligen Rechtszug gelten, also im Wiederaufnahmeverfahren vor dem erstinstanzlichen Gericht die nach den Nr 3100 ff VV RVG, im Wiederaufnahmeverfahren vor dem Berufungsgericht die nach den Nr 3200 ff VV RVG und im Revisionsve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Für vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung sind zu erklären:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 9 EuZVO – Übersetzung von Schriftstücken.

Gesetzestext (1) Die Übermittlungsstelle, welcher der Antragsteller das Schriftstück zum Zweck der Übermittlung übergibt, setzt den Antragsteller davon in Kenntnis, dass der Empfänger die Annahme des Schriftstücks verweigern darf, wenn es nicht in einer der in Artikel 12 Absatz 1 bestimmten Sprachen abgefasst ist. (2) Der Antragsteller trägt etwaige vor der Übermittlung des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die §§ 846–849 sind bei Ansprüchen auf Herausgabe oder Leistung körperlicher Sachen anzuwenden. Der Vollstreckungstitel muss auf eine Geldforderung lauten. Ist der Titel auf Herausgabe einer Sache gerichtet, findet die Herausgabevollstreckung nach § 886 statt. Als Titel kommen Urteile, Urkunden nach § 794, Arreste und einstweilige Verfügungen in Betracht. Rn 3 Körperlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Umwandlung bei bestehender Pfändung.

Rn 32a Auch bei einer bestehenden Pfändung kann das Konto umgewandelt werden. Gerade in derartigen Konstellationen existiert ein besonderes Bedürfnis, den Kontopfändungsschutz zu erreichen. Der Schuldner kann in diesem Fall nach Abs 2 S 2 verlangen, dass das Konto zum Beginn des vierten auf die Erklärung folgenden Geschäftstags als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Die Umwa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Titel.

Rn 4 Zugunsten des Gläubigers muss ein auf eine Geldforderung gerichteter, für vollstreckbar erklärter oder rkr Titel bestehen. Darunter sind ebenso vollstreckbare Urteile, Urkunden iSd § 794 (RGZ 71, 179, 182) sowie Arrestbefehle und Leistungsverfügungen (Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Schuschke/Plücker § 845 Rz 2) zu verstehen. Der Titel muss bestehen, ein Urt also verkünde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Vorbemerkung.

Rn 1 Die 1994 eingefügte Vorschrift ist durch Gesetz vom 23.7.02 (BGBl I, 2850) mit Wirkung vom 1.8.02 neu gefasst worden. Die Erstreckung auf die Bezirke mehrerer Landgerichte ist seit 28.6.19 möglich. Die Notwendigkeit, den ursprünglich auf die dienstfreien Tage beschränkten Bereitschaftsdienst neu zu regeln, folgt aus der aus der Rspr des BVerfG (NJW 02, 3161 [BVerfG 15.0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwendungsbereich.

Rn 3 Die Vorschrift und die zu ihr entwickelten Grundsätze der Erledigung des Rechtsstreits gelten zunächst für alle kontradiktorischen Verfahren der ZPO, die der Dispositionsmaxime unterliegen und mit einer selbstständigen Entscheidung über eine Hauptsache und die Kosten enden. Darunter fallen neben dem Urteilsverfahren folgende Verfahren: Arrest und einstweilige Verfügunge...mehr

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Betriebsrat: Beschlussfassung / 2 Sitzungen des Betriebsrats

Der Betriebsrat trifft seine Entscheidungen grundsätzlich als Kollegialorgan durch Beschlüsse auf einer ordnungsgemäßen Sitzung des Betriebsrats, nicht etwa auf monatlichen Besprechungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat oder auf sonstigen Zusammenkünften des Betriebsrats oder im Wege des Umlaufverfahrens. Beschlussfassung in Zeiten der Corona-Krise Da seit dem Ausbruch der...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Schutz vor Störung und Behinderung

Rz. 2 Der Begriff der Behinderung nach § 78 Satz 1 BetrVG ist umfassend zu verstehen. Er erfasst jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar Verhinderung der Betriebsratsarbeit.[1] Jede objektive Behinderung der Betriebsratstätigkeit ist von dem Verbot erfasst, unabhängig davon, ob sie mit dem Ziel der Behinderung ausgeübt wird oder schuldhaft erfolgt.[2] Rz. 3 Das LAG Ham...mehr

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Betriebsrat: Aufgaben / 2.2 Konkrete Durchsetzungsmöglichkeiten

Dem Betriebsrat sind jedoch nur vereinzelt im BetrVG besondere verfahrensrechtliche Möglichkeiten zur Durchsetzung in Rechtsfragen zugewiesen. Ein in der Praxis bedeutsames Beispiel ist die Eingruppierung. Hier kann der Betriebsrat gegen die seiner Ansicht nach falsche Anwendung des Tarifrechts bei der Eingruppierung im Beschlussverfahren gerichtlich vorgehen. Der Betriebsra...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Räumung von Mieträumen geri... / 7 Einstweilige Verfügung beantragen

In bestimmten Fällen kann ein Räumungstitel auch im Wege der einstweiligen Verfügung erlangt werden. Die insoweit maßgebliche Bestimmung des § 940a ZPO regelt 4 Fälle: verbotene Eigenmacht (§ 940a Abs. 1 Alt. 1 ZPO) konkrete Gefahr für Leib und Leben (§ 940a Abs. 1 Alt. 2 ZPO) Unkenntnis von besitzendem Dritten bei Räumung gegen den Mieter (§ 940a Abs. 2 ZPO) Verzug mit Sicherhe...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Räumung von Mieträumen geri... / 7.4 Verzug mit Sicherheitsleistung nach Sicherungsanordnung

Wie bereits ausgeführt, kann der Vermieter die Räumung auch dann im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen, wenn sich der Mieter in Verzug mit der Sicherheitsleistung nach einer Sicherungsanordnung befindet.[1] Musterschreiben: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Räumung von Wohnraum (§ 940a Abs. 3 ZPO) Amtsgericht Düsseldorf Werdener Straße 1 40227 Düssel...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Räumung von Mieträumen geri... / 7.3.2 Kenntnis nach Schluss der mündlichen Verhandlung

Nach dem Wortlaut des Gesetzes darf der Vermieter erst "nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung" seines Räumungsprozesses vom Besitz des Dritten Kenntnis erhalten, um den Räumungstitel gegen den Dritten im Wege der einstweiligen Verfügung durchzusetzen. Der Gesetzgeber hatte dabei den "klassischen" Fall vor Augen, dass der Vermieter ein Räumungsurteil gegen seinen Mieter...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Räumung von Mieträumen geri... / 7.1 Verbotene Eigenmacht

Zunächst kommt die Räumungsverfügung des § 940a Abs. 1 ZPO bei verbotener Eigenmacht in Betracht. Klassischer Fall ist der Hausbesetzer oder der Obdachlose, der die Wohnung okkupiert. Besonders praxisrelevant sind diese Konstellationen allerdings nicht.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Räumung von Mieträumen geri... / 7.2 Gefahr für Leib und Leben

Die 2. Alternative des § 940a Abs. 1 ZPO regelt als weiteren und durchaus praxisrelevanten Verfügungsgrund die Räumungsverfügung zum Schutz vor körperlicher Gewalt. Die Räumung von Wohnraum kann also auch bei einer konkreten Gefahr für Leib oder Leben des Vermieters, Mitmieters oder sonstiger Hausbewohner durch einstweilige Verfügung angeordnet werden. Entscheidend ist das V...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Räumung von Mieträumen geri... / 4.2.1 Was regelt die Sicherungsanordnung?

Zum Hintergrund Da der Vermieter den Mieter nach Ausspruch der Kündigung nicht einfach vor die Tür setzen kann, sondern ein Räumungsurteil gegen ihn erstreiten und anschließend vollstrecken muss, kann der Mieter die Räume weiter nutzen. Für diese weitere Nutzung – insbesondere während des Räumungsprozesses – hat der Vermieter gegen den Mieter einen Anspruch auf Nutzungsentsch...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Räumung von Mieträumen geri... / 7.3 Unkenntnis von besitzendem Dritten

Nicht selten erleben Vermieter nach erstrittenem Räumungstitel gegen ihren Mieter die unliebsame Überraschung, dass nicht nur der Mieter in der Wohnung lebt, sondern noch eine weitere Person. Vor dem Hintergrund einer gegen ihn erhobenen Räumungsklage kann der Mieter jedenfalls durchaus auf die findige Idee kommen, endlich mit seiner Lebensgefährtin zusammenzuziehen, um dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Räumung von Mieträumen geri... / 7.3.1 Person des Dritten

Ein Räumungstitel per einstweiliger Verfügung kommt gegen solche Personen in Betracht, die, ohne Mietvertragspartei zu sein, (Mit-)Besitzer der Wohnung sind. In erster Linie handelt es sich dabei um den Ehegatten[1]; den nichtehelichen Lebensgefährten, und zwar unabhängig davon, ob die grundsätzlich erforderliche Vermieterzustimmung[2] eingeholt wurde und der Vermieter Kenntni...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Räumung von Mieträumen geri... / 6.4.4 Sonstige Dritte

Im Übrigen ist ein Räumungstitel gegen alle erwachsenen dauerhaften Mitbewohner erforderlich. Bei einem Titel lediglich gegen den Mieter können sie nicht aus dem Besitz gesetzt werden.[1] Vereitelung der Räumung durch Aufnahme eines Dritten in die Wohnung Nicht selten sind in der Praxis die Fälle, in denen der Mieter nach Kündigung und im Vorfeld einer gegen ihn gerichteten R...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Räumung von Mieträumen geri... / 2.1 Versorgungssperre möglich?

Eine Versorgungssperre scheidet in folgenden Fällen aus: Vermieter ist nicht Vertragspartner des Versorgungsunternehmens Der Vermieter ist in diesen Fällen nicht berechtigt, fremdversorgte Leitungen zu verplomben oder anderweitig abzusperren.[1] Mieter hat die Betriebskosten nicht zu tragen Eine Versorgungssperre scheidet auch dann aus, wenn im Ausnahmefall einmal vergessen wurd...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietkaution / 2.5.1.1 Zugriff des Vermieters

Grundsätzlich fungiert der Vermieter als Treuhänder im Hinblick auf die Kaution und auch die Zinsen. Ein Zugriff auf die Kaution ist dem Vermieter ausschließlich dann möglich, wenn er einen Anspruch gegen seinen Mieter hat. Dieser Anspruch muss aber aus dem Mietverhältnis selbst resultieren. Der Vermieter kann nicht etwa einen Zugriff auf die Kaution mit einer Aufrechnung mi...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Räumung von Mieträumen geri... / 1.4 Keine Alternative: Selbstjustiz

Nach Ablauf der Kündigungsfrist bzw. nach Ablauf einer im Fall der außerordentlichen fristlosen Kündigung gewährten Ziehfrist kann der Vermieter keinesfalls eigenmächtig das Schloss zur Wohnungstür auswechseln. Zwar hat die Kündigung das Mietverhältnis zunächst beendet, es steht zu diesem Zeitpunkt aber nicht sicher fest, dass die Kündigung auch tatsächlich wirksam und das M...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Personenbeförderungsunterne... / 2 Begriff der Personenbeförderung

Eine Personenbeförderung liegt vor, wenn Personen über eine grundsätzlich im Voraus bestimmte Strecke vom Abgangsort zum Bestimmungsort mit einem Beförderungsmittel transportiert werden. Die Art des Beförderungsmittels ist nicht von Bedeutung. Wichtig Mitgeführtes Reisegepäck zählt zur Personenbeförderung Zu einer Personenbeförderung gehört auch die damit verbundene Beförderun...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Erteilung / 9 Streitigkeiten

Ordentliches Klageverfahren Lehnt der Arbeitgeber die Erteilung des beantragten Urlaubs ohne zureichende Gründe ab, steht dem Arbeitnehmer kein Recht zur Selbstbeurteilung zu (s. o.). Der Arbeitnehmer muss vielmehr seinen Urlaubsanspruch gerichtlich geltend machen. Es steht ihm hierbei zunächst die Leistungsklage im ordentlichen Klageverfahren zur Verfügung. Der Zulässigkeit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
9. Kapitel: Der Minderjähri... / G. Der minderjährige Miterbe bei Notverwaltungsmaßnahmen

Rz. 403 Gemäß § 2038 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB kann jeder Miterbe die zur Erhaltung des Nachlasses notwendigen Maßnahmen allein treffen. Im Rahmen der Notverwaltung kommen nur solche Maßnahmen in Betracht, die zugleich zur ordnungsgemäßen Verwaltung gehören. Erforderlich ist, dass eine notwendige und zugleich dringliche Maßnahme getroffen wird,[71] die gerade wegen der Dringlich...mehr

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7. Kapitel: Familienrechtli... / § 15 Verwaltungsanordnungen des Erblassers (§ 1639 BGB)

Rz. 205 "Was das Kind von Todes wegen (…) erwirbt, haben die Eltern nach den Anordnungen zu verwalten, die durch letztwillige Verfügung … getroffen worden sind." (§ 1639 Abs. 1 BGB n.F.). Rz. 206 Bei der Zuwendung von Todes wegen handelt es sich um eine testamentarische oder erbvertragliche Zuwendung. Die Zuwendung kann auch von einem Elternteil stammen, setzt also keinen zuw...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.8 Zwangsvollstreckung eines Unterlassungsurteils

Handelt der Schuldner einer Verpflichtung aus einem Vollstreckungstitel zuwider, eine Handlung zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu dulden, so ist er wegen einer jeden Zuwiderhandlung auf Antrag des Gläubigers von dem Prozessgericht des ersten Rechtszugs zu einem Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, zur Ordnungshaft oder zu...mehr