Fachbeiträge & Kommentare zu Einstweilige Verfügung

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.7.2.2.7 Formelle Voraussetzungen ordnungsmäßiger Beschlussfassung

Die formellen Voraussetzungen einer ordnungsmäßigen Beschlussfassung hängen maßgeblich vom Wortlaut der vereinbarten Öffnungsklausel ab. Wesen einer Öffnungsklausel – egal, ob vereinbart oder gesetzlich – ist die Einräumung einer Beschlusskompetenz zur Änderung von Gesetz und Vereinbarung. In der Regel sind zwar bestimmte qualifizierte Mehrheiten ("qualifizierte" Öffnungskla...mehr

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§ 7 Übergangsrecht GKG / 14. Einstweilige Verfügung

Rz. 24 Eine einstweilige Verfügung, die nach dem jeweiligen Stichtag einer Gesetzesänderung eingeleitet wird, richtet sich nach neuem Kostenrecht. Siehe auch "Abänderungsverfahren" (Rdn 11); und "Aufhebungsverfahren" (Rdn 17).mehr

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§ 7 Übergangsrecht GKG / 7. Aufhebungsverfahren einstweilige Verfügung und Arrest

Rz. 17 Das Verfahren über die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrests ist ein eigenes Verfahren. Es gilt das Gleiche wie bei einem Abänderungsverfahren (Rdn 11).mehr

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§ 7 Übergangsrecht GKG / 1. Abänderungsverfahren einstweilige Verfügung oder Arrest

Rz. 11 Wird die Abänderung einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrests beantragt, so ist dies – im Gegensatz zur Anwaltsvergütung (§ 16 Nr. 5 RVG) – ein neues Verfahren i.S.d. § 71 Abs. 1 Satz 1 GKG (Vorbem. 1.4 Abs. 2 Satz 1 KV GKG). Es gilt daher neues Recht, wenn die Änderung nach dem Stichtag beantragt worden ist.mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / XV. Einstweilige Anordnungen

Rz. 41 Da einstweilige Anordnungen nach § 17 Nr. 4 Buchst. b RVG gegenüber der Hauptsache selbstständige Angelegenheiten darstellen, gilt das Gleiche wie bei einer einstweiligen Verfügung (s. "Arrest- und einstweiliges Verfügungsverfahren", Rdn 33). Werden mehrere einstweilige Anordnungen beantragt, ist für jede das Datum der Auftragserteilung bzw. Beiordnung gesondert festzu...mehr

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§ 7 Übergangsrecht GKG / 13. Einstweilige Anordnungen in der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit

Rz. 23 Es gilt hier das Gleiche wie bei einstweiligen Verfügungen, einschließlich der Abänderungs- und Aufhebungsverfahren (Rdn 11, 17).mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / VIII. Arrest- und einstweiliges Verfügungsverfahren

Rz. 33 Arrest- und einstweilige Verfügungsverfahren stellen nach § 17 Nr. 4 Buchst. a) und b) RVG gegenüber dem Hauptsacheverfahren jeweils eine eigene Angelegenheit dar. Ist vor dem 1.6.2025 ein Arrest- oder ein einstweiliges Verfügungsverfahren eingeleitet worden und erst nach dem 31.5.2025 das Hauptsacheverfahren, so stehen dem Anwalt im Hauptsacheverfahren die Gebühren n...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / X. Billigkeitsmaßnahmen für Unternehmen

Tz. 20 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Wegen der als Folge des Ukraine-Kriegs beschlossenen Sanktionen der EU kommt es zu teils schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen für Unternehmen in Deutschland. Mit BMF-Schreiben vom 05.10.2022 (BStBl I 2022, 1402) wurde darauf hingewiesen, dass den Finanzämtern im Rahmen der allgemeinen rechtlichen Vorgaben neben der Herabsetzung von Voraus...mehr

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AGS 06/2025, Voraussetzunge... / III. Bedeutung für die Praxis

Die den Gegenstand der Entscheidung des KG bildende Verzögerungsgebühr nach § 38 GKG (ebenso nach § 32 FamGKG) ist den Rechtsanwälten, aber auch vielen Richtern weitgehend unbekannt. Deshalb werden kaum einmal Gerichtsentscheidungen zu dieser Gebühr bekannt. Die Entscheidung des KG gibt Anlass, sich mit der weitgehend unbekannten Verzögerungsgebühr näher zu befassen. 1. Der A...mehr

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Bildungsurlaub / 8 Klageweise Durchsetzung, Darlegungs- und Beweislast

Im Streitfall muss der Arbeitnehmer, der ungeachtet der Ablehnung seines Antrags an der Weiterbildungsveranstaltung teilnehmen möchte, den Anspruch auf Bildungsurlaub ggf. im Klageweg oder durch einstweilige Verfügung[1] vor den Arbeitsgerichten geltend machen. Dabei obliegt dem Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die (gesetzlichen) Voraussetzungen des An...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 6 Sicherungsmaßnahmen

Schutz der Gläubiger Bis zur Entscheidung, ob das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet werden kann, vergeht oft einige Zeit wegen umfangreicher Ermittlungen. Deshalb hat das Insolvenzgericht nach seinem Ermessen von Amts wegen alle Maßnahmen zu treffen, die erforderlich erscheinen, um bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag eine den Gläubigern nachteilige Veränderung...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Einstweilige Verfügung: Reparatur von Sondereigentum

1 Leitsatz Mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung darf man nicht zu lange warten. 2 Normenkette §§ 935, 940 ZPO; §§ 14, 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG 3 Das Problem Wohnungseigentümer B ist Eigentümer der im Erdgeschoss gelegenen Wohnung Nr. 2. Darunter befindet sich ein im gemeinschaftlichen Eigentum stehender Kellerraum. B wendet sich am 24.10.2023 an die Verwaltung und t...mehr

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Einstweilige Verfügung: Rep... / 1 Leitsatz

Mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung darf man nicht zu lange warten.mehr

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Einstweilige Verfügung: Rep... / 6 Entscheidung

AG Hamburg-St. Georg, Beschluss v. 29.7.2024, 980b C 30/24 WEGmehr

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Einstweilige Verfügung: Rep... / 2 Normenkette

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Einstweilige Verfügung: Rep... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K davon aus, dass der Haupthahn und der Waschmaschinen- und Geschirrspülmaschinenanschluss im Sondereigentum des B stehen. Nach den Bekundungen des Hausmeisters ist der Haupthahn nicht fachgerecht angeschlossen worden. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer könnte vor diesem Hintergrund gegen B klagen. Da ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Einstweilige Verfügung: Rep... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer B ist Eigentümer der im Erdgeschoss gelegenen Wohnung Nr. 2. Darunter befindet sich ein im gemeinschaftlichen Eigentum stehender Kellerraum. B wendet sich am 24.10.2023 an die Verwaltung und teilt mit: "Heute habe ich Wasserflecken an der Decke im Keller festgestellt, der sich direkt unter meiner Wohnung befindet. Es tropft noch sichtbar, insbesondere in d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Einstweilige Verfügung: Rep... / 4 Die Entscheidung

Das AG ist der Ansicht, der Antrag sei unzulässig! Es fehle schon an der erforderlichen Dringlichkeit. K habe die Dringlichkeit ihres Begehrens selbst widerlegt. Seit der Schadensmeldung sei K bekannt, dass gemeinschaftliches Eigentum durch Wassereintritt und Wasserdurchtritt im Bereich bzw. aus der Wohnung des B Schaden nehmen könne. Seither sei ein Zeitraum von über 9 Mona...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebührenstreitwert: Aussetz... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K beantragt, im Wege einstweiliger Verfügung die Vollziehung eines Beschlusses auszusetzen. Gegenstand des Beschlusses ist die Entscheidung für eine Reparatur der Balkone. Die Kosten werden im Beschluss mit 22.214,33 EUR angegeben. Das AG erlässt die einstweilige Verfügung antragsgemäß, da durch die Durchführung des Beschlusses vollendete Tatsachen geschaf...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.4 Freigabe durch Verwalter

Pflicht zur Freigabe Macht der Gläubiger sein Aussonderungsrecht geltend, muss der Insolvenzverwalter die Sache freigeben. Gibt er den Gegenstand (oder das dingliche Recht) nicht freiwillig heraus, kann der Gläubiger im Wege der Klage gegen den Insolvenzverwalter, eventuell auch durch eine einstweilige Verfügung seine Rechte wahrnehmen.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Insolvenz: ... / 1.1.1 Rückgewähranspruch des Verwalters

Zurück zur Masse Erfahrungsgemäß neigen Schuldner dazu, einzelne besonders hartnäckige oder ihnen nahestehende Gläubiger vorab zu befriedigen oder aber wertvolle Sachen auf Verwandte oder Ehegatten zu übertragen, um sie dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen. Unter den Voraussetzungen der §§ 129 ff. InsO kann der Insolvenzverwalter solche Rechtsgeschäfte anfechten und hierdurc...mehr

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AGS 05/2025, Zeitschriften aktuell

Diplom-Rechtspfleger Hagen Schneider, Gerichts- und Anwaltskosten im Verfahren nach § 926 ZPO wegen der Aufhebung der einstweiligen Verfügung, JurBüro 2025, 57 Hat das Gericht gegen den Antragsgegner eine einstweilige Verfügung erlassen, kann dieser bei dem Gericht beantragen, dem Antragsteller gem. § 926 Abs. 1 ZPO eine Frist zur Erhebung der Hauptsacheklage zu setzen. Erheb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Herausgabeanspruch der Miet... / Zusammenfassung

Überblick Hat der Mieter den Gebrauch der Mietsache einem Dritten (z. B. einem Untermieter) überlassen, kann der Vermieter die Sache nach Beendigung des Mietverhältnisses unmittelbar von dem Dritten zurückfordern. Es handelt sich insoweit um ein gesetzliches Schuldverhältnis. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Maßgebliche Vorschrift ist § 546 BGB. Dieser Räumungs- und H...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Versorgungssperre im Mietve... / 2 Versorgungssperre nach Mietende

Ist das Mietverhältnis beendet, so ist der Vermieter grundsätzlich nicht mehr verpflichtet, die Mietsache mit Wärme zu versorgen.[1] Nur ausnahmsweise kann eine derartige Verpflichtung aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) hergeleitet werden. Dies setzt voraus, dass das Interesse des Mieters an der Aufrechterhaltung der Versorgung das Interesse des Vermieters an...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung – Form und Inhalt / 14 Verbotene Eigenmacht

Räumt der Mieter die Mieträume trotz einer wirksamen Kündigung des Vermieters (z. B. wegen Zahlungsverzugs) nicht oder nicht fristgerecht, muss sich der Vermieter staatlicher Hilfe[1] bedienen, um sein Recht auf Räumung und Herausgabe der Mieträume durchzusetzen. Das geschieht i. d. R. durch Erhebung einer Räumungsklage und ggf. Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher auf...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Fristwahrung (WEG)

Zusammenfassung Nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG ist der Verwalter gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berechtigt und verpflichtet, diejenigen Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind. Bezüglich der Fristwahrung handelt es sich um Maßnahmen, die es in der Regel aus formal juristis...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Übernahme neuer Gemeinschaft / Zusammenfassung

Begriff Unabhängig davon, ob die Amtszeit eines Verwalters aus wichtigem Grund, durch Ablauf der vereinbarten Amtszeit oder aufgrund einvernehmlicher Aufhebungsvereinbarung endet, können sich vielfältige rechtliche und organisatorische Probleme bei der Übernahme der Verwaltung durch den neuen Verwalter ergeben. Dies betrifft insbesondere die Durchsetzung der Herausgabeansprü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2025, Erstattungsfäh... / I. Sachverhalt

Durch einstweilige Verfügung des LG Neuruppin wurde der Antragsgegnerin aufgegeben, zwei namentlich bezeichnete, in ihrem Besitz befindliche Pferde an einen Sequester herauszugeben. Dem kam die Antragsgegnerin nach. Der Sequester hatte im Rahmen des von ihm ausgeübten Gewerbes die beiden Pferde neben anderen Pferden der Antragstellerin zur Unterbringung, Pflege und zu Traini...mehr

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FF 04/2025, Aktuelle Rechts... / E. § 1684 BGB

Zunächst hat sich das BVerfG im Jahr 2024 in einer begründeten Nichtannahmeentscheidung zum Umgang geäußert.[28] Hintergrund war die Verfassungsbeschwerde des Vaters gegen eine einstweilige Anordnung zum Umgang. Dieser wollte Umgang mit seinen acht und elf Jahre alten Kindern alle zwei Wochen mit Übernachtung. Die Kinder wollten deutlich seltener Umgang. Mit einstweiliger An...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 113 Beschlüsse

Rz. 1 Beschlüsse sind gerichtliche Entscheidungen, die keine Urteile oder Gerichtsbescheide und keine prozessleitenden Verfügungen oder Aufklärungsanordnungen sind.[1] Verfahren und Inhalt von Beschlüssen sind nicht zusammenhängend geregelt. § 113 FGO verweist (nicht abschließend) auf einzelne Vorschriften, die für Urteile gelten. Für Beschlüsse ist eine mündliche Verhandlun...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bestellung des Verwalters / 8.2 Einstweilige Verfügung

Im Hinblick auf eine gerichtliche Verwalterbestellung im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes ist zunächst zu beachten, dass allein die "Verwalterlosigkeit" einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht die gerichtliche Verwalterbestellung im Verfahren der einstweiligen Verfügung rechtfertigt.[1] Eine einstweilige Verfügung erfordert stets einen Verfügungsanspruch und einen Verf...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bestellung des Verwalters / 5.2.2 Herausgabeanspruch durchsetzen

Eigener Anspruch des neuen Verwalters? Häufig gestaltet es sich schwierig, den Herausgabeanspruch gegenüber dem alten Verwalter durchzusetzen. Ist es in diesem Zusammenhang und im Verzugsfall des ausgeschiedenen Verwalters erforderlich, den Rechtsweg zu beschreiten, so ist der übernehmende Verwalter jedoch nicht berechtigt, den Herausgabeanspruch in eigenem Namen geltend zu m...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bestellung des Verwalters / 10 Rechtsprechungsübersicht

Anfechtung des Bestellungsbeschlusses Der Bestellungsbeschluss ist für ungültig zu erklären, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der gegen die Bestellung dieses Verwalters spricht. Ein solcher Grund ist zu bejahen, wenn unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Zusammenarbeit mit dem gewählten Verwalter unzumu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltervertrag / 5.3 Gerichtliche Bestellung

Ein Verwalter kann gerichtlich im Klageverfahren oder im Wege des vorläufigen bzw. einstweiligen Rechtsschutzes durch einstweilige Verfügung bestellt werden. Im Rahmen seiner Gestaltungsentscheidung nach § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG übt das Gericht kein freies Ermessen aus, sondern ein Ermessen anstelle der Wohnungseigentümer. Unter Beachtung des Beibringungsgrundsatzes muss der di...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bestellung des Verwalters / 8 Gerichtliche Bestellung

Da jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung gem. § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG hat, hat er auch einen Anspruch auf Bestellung eines Verwalters. Die Bestellung eines Verwalters entspricht stets ordnungsmäßiger Verwaltung. Ein Anspruch auf gerichtliche Bestellung eines Verwalters besteht grundsätzlich auch in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die nur a...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bestellung des Verwalters / 7.6.1 Verschmelzung juristischer Personen

Verschmelzen 2 juristische Personen, z. B. 2 GmbHs, ist nach maßgeblicher BGH-Rechtsprechung[1] sowohl eine Verschmelzung durch Aufnahme wie eine solche durch Neugründung ohne Beteiligung der von den Gesellschaften verwalteten Wohnungseigentümergemeinschaften möglich. In beiden Fällen endet weder die Organstellung der bisherigen GmbH, die als Verwalterin bestellt ist, noch w...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7.4 Rechtsfolgen bei Anrufung der Einigungsstelle

Rz. 72 Hat der Arbeitgeber die Einigungsstelle angerufen, d. h. hat er das Einigungsverfahren eingeleitet, weil er die betrieblichen Notwendigkeiten für nicht ausreichend berücksichtigt hält, so ist der Beschluss des Betriebsrats über die Teilnahme suspendiert. Das Betriebsratsmitglied ist nicht berechtigt, an der Schulung teilzunehmen, solange kein Spruch der Einigungsstell...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7.3 Anrufung und Kompetenz der Einigungsstelle

Rz. 70 Hält der Arbeitgeber die betrieblichen Notwendigkeiten für nicht ausreichend berücksichtigt, so kann er die Einigungsstelle anrufen, um einen verbindlichen Spruch herbeizuführen (Abs. 6 Satz 5 und 6). Die Einigungsstelle entscheidet nur, ob bei der Festlegung der zeitlichen Lage und der personellen Auswahl die betrieblichen Notwendigkeiten ausreichend berücksichtigt s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Der r... / 3.11.1 Arrestverfahren

Der Gläubiger benötigt zur Befriedigung seines Anspruchs grundsätzlich einen Vollstreckungstitel. Bis zu dessen Erlangung kann aber ein böswilliger Schuldner die geplante Zwangsvollstreckung gefährden, indem er über sein Vermögen in unzulässiger Weise verfügt, es "verschwendet", an Angehörige überträgt oder indem er selbst unbekannten Aufenthalts verzieht. Der Gläubiger hat g...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Der r... / 3.11.2 Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und Möglichkeiten

Wenn der Schuldner zu einer Zahlung verurteilt worden ist und immer noch nicht "freiwillig" zahlt, muss vollstreckt werden. Es gibt drei Voraussetzungen für jede Art der Zwangsvollstreckung: Der Gläubiger muss über einen Vollstreckungstitel verfügen (Urteil, Vollstreckungsbescheid als Ergebnis eines Mahnverfahrens oder eine notarielle Urkunde). Der Vollstreckungstitel muss mit...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Einigungsstellenverfahren / 4 Gerichtliche Überprüfung

Die gerichtliche Überprüfung eines Spruchs der Einigungsstelle kann in einem Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht oder als Vorfrage in einem anderen gerichtlichen Verfahren erfolgen.[1] Solange keine die Unwirksamkeit des Spruchs feststellende gerichtliche Entscheidung vorliegt, kommt ggf. ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in Betracht. Eine einstweilig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / IV. Einstweilige Verfügung auf Abwehrdeckung

Rz. 21 Die Erlangung von Leistungen des Versicherers im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes stellt die Ausnahme dar. Benötigt wird eine Leistungsverfügung, bei der grundsätzlich die Gefahr der Vorwegnahme der Hauptsache besteht. In der Praxis ergehen im Bereich des Versicherungsrechts Leistungsverfügungen bei der Personenversicherung, so im Bereich der Kranken- oder Kranke...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / III. Einstweilige oder vorläufige Abwehrdeckung

Rz. 11 Steht der Vorwurf der vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalls oder der wissentlichen Pflichtverletzung im Raum, bestreitet der Versicherte diese jedoch, muss entschieden werden, ob ihm vorläufig bis zur rechtskräftigen Klärung Versicherungsschutz zu gewähren ist. Gerade bei hohen Forderungen ist der Versicherte auf die Übernahme der Kosten angewiesen, um si...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 5. Fehlerhafte bzw. faktische Organstellung

Rz. 13 Eine Person kann wie ein Organ handeln, obwohl diese Stellung formal korrekt nicht oder nicht mehr besteht bzw. ggf. niemals bestand. Unterschieden werden kann zwischen den Fällen, wo es immerhin einen Bestellungsakt gab, der jedoch fehlerhaft war oder wo die Wirkung des Bestellungsaktes z. B. durch Befristung weggefallen ist und den Konstellationen, in denen Personen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / B. Haftung für Wettbewerbsverstöße und bei Verletzung von Immaterialgüterrechten

Rz. 1 Der Geschäftsleiter kann als sog. Störer für Wettbewerbsverstöße oder Markenverletzungen der Gesellschaft haften.[1]. Grundsätzlich haftet bei Wettbewerbsverstößen bzw. bei Verstößen gegen Immaterialgüterrechte (z. B. bei Engriffen in fremde Marken-, Patent- oder Urheberrecht) das Unternehmen, wenn aus demselben heraus Mitarbeiter Verstöße begehen, ohne dass hier die M...mehr

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B. AVB D&O / II. Abwehrdeckung trotz Ausschluss?

Rz. 7 Liegt ein Risikoausschluss vor, besteht kein Versicherungsschutz. Damit hat die versicherte Person keinen Freistellungsanspruch gegen den Versicherer und kann demzufolge nicht verlangen, von einem begründeten Schadenersatzanspruch freigestellt zu werden. Problematisch ist aber, ob sobald ein Ausschluss bejaht wird, grundsätzlich auch kein Anspruch auf Abwehrdeckung (me...mehr

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B. AVB D&O / 3. Rechtschutz- und Abwehrfunktion

Rz. 5 Die Gewährung von Rechtsschutz für den Versicherten ist eine Hauptpflicht des Versicherers.[1] Der Versicherer hat gegenüber dem Versicherten zu erklären, ob er diesem Rechtsschutz gewährt und die Kosten der Abwehr bzw. darüber hinausgehend, die Unterstützung bei der Abwehr bis hin zur Prozessführung übernimmt.[2] Der Versicherer ist im Rahmen seiner Hauptleistungspfli...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.7 Rechtsstellung des betroffenen Personalratsmitglieds

Das betroffene Personalratsmitglied ist gemäß des allgemeinen Beschäftigungsanspruchs auch während des laufenden Zustimmungsersetzungsverfahrens weiter zu beschäftigen. Dies folgt aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, Art. 1, 2 GG. Dieser entfällt nur ausnahmsweise nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen, soweit das Interesse des Arbeitgebers an der Suspendierung...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4.4 Rechtsschutz

Bei Arbeitnehmern handelt es sich um eine Streitigkeit aus dem Arbeitsverhältnis, für das nach § 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbGG der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet ist, die im Urteilsverfahren entscheiden, z. B. ob die Zustimmung des Personalrats fehlt, der Beschluss nichtig ist oder gar die Voraussetzungen des Abs. 2 für die Maßnahmen nicht vorliegen. Beamten gegenüber ste...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 303e Datenv... / 1 Allgemeines

Rz. 7 Die Vorschrift regelt die Datenverarbeitung durch das Forschungsdatenzentrum. Berechtigten Nutzern sind diese Daten zugänglich zu machen. Ihnen steht damit eine Datenbasis für gesundheitspolitische Entscheidungen zur Verfügung, um Finanzmittel zielgerichtet einzusetzen sowie Fehlsteuerungen rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Der Datenschutz der Versicherten und ...mehr