Fachbeiträge & Kommentare zu Einstweilige Verfügung

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7.3 Anrufung und Kompetenz der Einigungsstelle

Rz. 70 Hält der Arbeitgeber die betrieblichen Notwendigkeiten für nicht ausreichend berücksichtigt, so kann er die Einigungsstelle anrufen, um einen verbindlichen Spruch herbeizuführen (Abs. 6 Satz 5 und 6). Die Einigungsstelle entscheidet nur, ob bei der Festlegung der zeitlichen Lage und der personellen Auswahl die betrieblichen Notwendigkeiten ausreichend berücksichtigt s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Der r... / 3.11.1 Arrestverfahren

Der Gläubiger benötigt zur Befriedigung seines Anspruchs grundsätzlich einen Vollstreckungstitel. Bis zu dessen Erlangung kann aber ein böswilliger Schuldner die geplante Zwangsvollstreckung gefährden, indem er über sein Vermögen in unzulässiger Weise verfügt, es "verschwendet", an Angehörige überträgt oder indem er selbst unbekannten Aufenthalts verzieht. Der Gläubiger hat g...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Der r... / 3.11.2 Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und Möglichkeiten

Wenn der Schuldner zu einer Zahlung verurteilt worden ist und immer noch nicht "freiwillig" zahlt, muss vollstreckt werden. Es gibt drei Voraussetzungen für jede Art der Zwangsvollstreckung: Der Gläubiger muss über einen Vollstreckungstitel verfügen (Urteil, Vollstreckungsbescheid als Ergebnis eines Mahnverfahrens oder eine notarielle Urkunde). Der Vollstreckungstitel muss mit...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Einigungsstellenverfahren / 4 Gerichtliche Überprüfung

Die gerichtliche Überprüfung eines Spruchs der Einigungsstelle kann in einem Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht oder als Vorfrage in einem anderen gerichtlichen Verfahren erfolgen.[1] Solange keine die Unwirksamkeit des Spruchs feststellende gerichtliche Entscheidung vorliegt, kommt ggf. ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in Betracht. Eine einstweilig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / IV. Einstweilige Verfügung auf Abwehrdeckung

Rz. 21 Die Erlangung von Leistungen des Versicherers im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes stellt die Ausnahme dar. Benötigt wird eine Leistungsverfügung, bei der grundsätzlich die Gefahr der Vorwegnahme der Hauptsache besteht. In der Praxis ergehen im Bereich des Versicherungsrechts Leistungsverfügungen bei der Personenversicherung, so im Bereich der Kranken- oder Kranke...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / III. Einstweilige oder vorläufige Abwehrdeckung

Rz. 11 Steht der Vorwurf der vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalls oder der wissentlichen Pflichtverletzung im Raum, bestreitet der Versicherte diese jedoch, muss entschieden werden, ob ihm vorläufig bis zur rechtskräftigen Klärung Versicherungsschutz zu gewähren ist. Gerade bei hohen Forderungen ist der Versicherte auf die Übernahme der Kosten angewiesen, um si...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 5. Fehlerhafte bzw. faktische Organstellung

Rz. 13 Eine Person kann wie ein Organ handeln, obwohl diese Stellung formal korrekt nicht oder nicht mehr besteht bzw. ggf. niemals bestand. Unterschieden werden kann zwischen den Fällen, wo es immerhin einen Bestellungsakt gab, der jedoch fehlerhaft war oder wo die Wirkung des Bestellungsaktes z. B. durch Befristung weggefallen ist und den Konstellationen, in denen Personen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / B. Haftung für Wettbewerbsverstöße und bei Verletzung von Immaterialgüterrechten

Rz. 1 Der Geschäftsleiter kann als sog. Störer für Wettbewerbsverstöße oder Markenverletzungen der Gesellschaft haften.[1]. Grundsätzlich haftet bei Wettbewerbsverstößen bzw. bei Verstößen gegen Immaterialgüterrechte (z. B. bei Engriffen in fremde Marken-, Patent- oder Urheberrecht) das Unternehmen, wenn aus demselben heraus Mitarbeiter Verstöße begehen, ohne dass hier die M...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / II. Abwehrdeckung trotz Ausschluss?

Rz. 7 Liegt ein Risikoausschluss vor, besteht kein Versicherungsschutz. Damit hat die versicherte Person keinen Freistellungsanspruch gegen den Versicherer und kann demzufolge nicht verlangen, von einem begründeten Schadenersatzanspruch freigestellt zu werden. Problematisch ist aber, ob sobald ein Ausschluss bejaht wird, grundsätzlich auch kein Anspruch auf Abwehrdeckung (me...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 3. Rechtschutz- und Abwehrfunktion

Rz. 5 Die Gewährung von Rechtsschutz für den Versicherten ist eine Hauptpflicht des Versicherers.[1] Der Versicherer hat gegenüber dem Versicherten zu erklären, ob er diesem Rechtsschutz gewährt und die Kosten der Abwehr bzw. darüber hinausgehend, die Unterstützung bei der Abwehr bis hin zur Prozessführung übernimmt.[2] Der Versicherer ist im Rahmen seiner Hauptleistungspfli...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.7 Rechtsstellung des betroffenen Personalratsmitglieds

Das betroffene Personalratsmitglied ist gemäß des allgemeinen Beschäftigungsanspruchs auch während des laufenden Zustimmungsersetzungsverfahrens weiter zu beschäftigen. Dies folgt aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, Art. 1, 2 GG. Dieser entfällt nur ausnahmsweise nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen, soweit das Interesse des Arbeitgebers an der Suspendierung...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4.4 Rechtsschutz

Bei Arbeitnehmern handelt es sich um eine Streitigkeit aus dem Arbeitsverhältnis, für das nach § 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbGG der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet ist, die im Urteilsverfahren entscheiden, z. B. ob die Zustimmung des Personalrats fehlt, der Beschluss nichtig ist oder gar die Voraussetzungen des Abs. 2 für die Maßnahmen nicht vorliegen. Beamten gegenüber ste...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 303e Datenv... / 1 Allgemeines

Rz. 7 Die Vorschrift regelt die Datenverarbeitung durch das Forschungsdatenzentrum. Berechtigten Nutzern sind diese Daten zugänglich zu machen. Ihnen steht damit eine Datenbasis für gesundheitspolitische Entscheidungen zur Verfügung, um Finanzmittel zielgerichtet einzusetzen sowie Fehlsteuerungen rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Der Datenschutz der Versicherten und ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5 Anfechtungsverfahren

Rz. 8 Die Wahlanfechtung findet auf Antrag beim Arbeitsgericht im Beschlussverfahren statt.[1] Ausschließlich zuständig ist das Arbeitsgericht am Sitz des Betriebs.[2] In gravierenden Ausnahmefällen ist auch der Abbruch der Betriebsratswahl im Wege der einstweiligen Verfügung denkbar. Grundsätzlich kommen allerdings nur berichtigende Eingriffe in Betracht. Das BAG, das nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Amtsniederlegung / 7 Gerichtliche Verwalterbestellung

Auch wenn das Wohnungseigentumsgesetz den klassischen Notverwalter nicht regelt, folgt das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis für eine gerichtliche Verwalterbestellung aus der Bestimmung des § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG. Nach dieser Vorschrift hat jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung und somit auf Bestellung eines Verwalters. Die gerichtliche Verwal...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Geschäftsraummietverhältnis... / 2.12 Betriebspflicht

Der Mieter hat im Allgemeinen ein Gebrauchsrecht, aber keine Gebrauchspflicht. Die Parteien können allerdings eine derartige Verpflichtung vereinbaren. Eine solche Betreiberklausel ist dahingehend auszulegen, dass der Betrieb grundsätzlich während der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten offenzuhalten ist; darüber hinaus ist es dem Mieter freigestellt, bei besonderem Anlass (Ruh...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Werdender Wohnungseigentümer / 3 Rechtsfolgen

Erwerber, die die Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 WEG erfüllen, werden im Innenverhältnis zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und anderen Wohnungseigentümern wie Wohnungseigentümer behandelt. Für sie gelten also ebenfalls die Regelungen des WEG. Sie haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Wohnungseigentümer – mit Ausnahme der begrenzten Außenhaftung des § 9a Abs. 4 WE...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 3.5.3.3 Einstweilige Verfügung zur Verhinderung vollendeter Tatsachen

Aufgrund der vorläufigen Gültigkeit des Beschlusses können auch vollendete Tatsachen geschaffen werden, wie z. B. bei der Genehmigung einer baulichen Veränderung und deren alsbaldiger Durchführung. In solchen Fällen hat der Anfechtende zwar die Möglichkeit, eine einstweilige Verfügung gemäß §§ 935ff. ZPO auf Aussetzung der Vollziehung zu beantragen. Indes fehlt aber aufgrund...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 4.2.4 Einstweilige Verfügung

Nach § 650d BGB ist es zum Erlass einer einstweiligen Verfügung in Streitigkeiten über das Anordnungsrecht gemäß § 650b BGB oder die Vergütungsanpassung gemäß § 650c BGB nach Beginn der Bauausführung nicht erforderlich, dass der Verfügungsgrund glaubhaft gemacht wird. Das Erfordernis einer Entscheidung im Wege der einstweiligen Verfügung zur Abwendung wesentlicher Nachteile ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestellung und Abberufung d... / 2.8 Gerichtliche Bestellung

Da jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung gem. § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG hat, hat er auch einen Anspruch auf Bestellung eines Verwalters. Die Bestellung entspricht stets ordnungsmäßiger Verwaltung. Ein Anspruch auf gerichtliche Bestellung eines Verwalters besteht auch in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die nur aus 2 Parteien besteht.[1] In dr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 1.10.2.2 Beschlussanträge von Wohnungseigentümern

Auf die Tagesordnung sind auch Beschlussanträge von Wohnungseigentümern zu setzen, soweit deren Behandlung in der Wohnungseigentümerversammlung ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht.[1] Dies ergibt sich zwar nicht direkt aus dem Gesetz, gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG hat aber jeder Wohnungseigentümer Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung. Sollte sich der Verwalter weigern, der...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten des WE... / 3.4.2 Durchführung angefochtener Beschlüsse

Nach § 23 Abs. 4 WEG ist ein Beschluss so lange gültig, bis er rechtskräftig für ungültig erklärt wird und nicht von vornherein nichtig ist. Die Anfechtungsklage nach § 44 Abs. 1 WEG hat keinen Suspensiveffekt in der Weise, dass ein Beschluss mit Rechtshängigkeit der Klage nicht mehr durchgeführt werden dürfte. Vielmehr ist der Verwalter verpflichtet, auch angefochtene Besch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 1.2.3.8 Übergangsregelung bis 2028

Sachlicher Anwendungsbereich Fassen die Wohnungseigentümer vor dem 1.1.2028 einen Beschluss über die Durchführung der Eigentümerversammlungen in rein virtueller Form, muss nach § 48 Abs. 6 WEG bis einschließlich 2028 mindestens einmal im Jahr eine Präsenzversammlung durchgeführt werden. Hierauf können die Wohnungseigentümer nur durch einen einstimmigen Beschluss verzichten. W...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.2 Übersicht über das Verfahren

Rz. 2 Plant der Arbeitgeber eine Betriebsänderung, so kann er die ersten Planungsschritte zunächst intern vollziehen. Vor der definitiven Festlegung und der Umsetzung der Maßnahme hat er jedoch nach § 111 BetrVG den Betriebsrat umfassend über das Vorhaben zu informieren. Das Gesetz sieht weitere Informationspflichten vor (weiter dazu Rz. 136). Insbesondere muss der Arbeitgeb...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.12.2 Einstweilige Verfügung

Rz. 119 Die Schwierigkeiten der Klage auf Urlaubsgewährung für einen bestimmten Zeitraum führen dazu, dass im Grundsatz trotz aller dogmatischen Begründungsprobleme anerkannt ist, dass ein Arbeitnehmer den Urlaubsanspruch für einen bestimmten Zeitraum im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen kann.[1] Der 2. Senat des BAG, der den eigenmächtigen Urlaubsantritt als wicht...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler im Wettbewerb / 1.5 Konsequenzen

Wettbewerbsverstöße können unangenehme Folgen haben. Beeinträchtigten Mitbewerbern, Wettbewerbsvereinen, Verbraucherverbänden und IHKs stehen unterschiedliche Ansprüche zu. In der Maklerpraxis ist der Unterlassungsanspruch der bedeutsamste. Mögliche weitere Ansprüche wären solche auf Beseitigung, Schadensersatz, Auskunft, eidesstattliche Versicherung, Gewinnabschöpfung oder ...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.3 Entbehrlichkeit der Ankündigung

Rz. 3 Die Ankündigung ist nicht nur formale Voraussetzung dafür, dass der Mieter die Modernisierung dulden muss (Beuermann, GE 1986, 7 m. w. N.; LG Berlin, Urteil v. 19.11.1984, 61 S 37/84, GE 1985, 141), vielmehr löst die korrekte Ankündigung – wenn die sonstigen Voraussetzungen des § 555d erfüllt sind – den Duldungsanspruch überhaupt erst aus (KG, RE v. 1.9.1988, 8 RE-Miet...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Betreuungsrecht in der ... / 6 Auswirkungen der Bestellung des Betreuers

Der Betreuer vertritt den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich; die Vertretung des Betreuten ist aber auf den Aufgabenkreis des Betreuers beschränkt (§ 1902 BGB). Der Aufgabenkreis ergibt sich aus dem gerichtlichen Bestellungsbeschluss[1] sowie der Bestellungsurkunde ("Betreuerausweis"). Der Betreuerausweis soll nach § 290 Satz 2 FamFG enthalten: die Bezeichnung des Bet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / g) Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Fall der Revision und der Nichtzulassungsbeschwerde, § 719 Abs. 2 ZPO

Rz. 221 Die Einstellung im Falle der Revision ist in § 719 Abs. 2 ZPO abschließend geregelt. Im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde gilt dies entsprechend (§ 544 Abs. 5 S. 2 ZPO). Zuständig ist das Revisionsgericht als Gericht der Hauptsache. Zulässig ist der Antrag, wenn gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil bereits Revision oder Nichtzulassungsbesc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / f) Antrag des Schuldners auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung, § 719 Abs. 1 i.V.m. § 707 ZPO

Rz. 207 § 719 Abs. 1 ZPO verweist hinsichtlich der Möglichkeit der Abwendung der Zwangsvollstreckung für bestimmte Titel auf § 707 ZPO. Auch hier hat der Schuldner die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen mit einem entsprechenden Antrag die Zwangsvollstreckung abzuwenden. § 719 Abs. 1 ZPO gilt für:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / d) Antrag des Schuldners auf einstweilige Einstellung, § 707 ZPO

Rz. 189 § 707 ZPO soll den Schuldner vor irreparablen Folgen der vollzogenen Zwangsvollstreckung schützen.[146] Da aber grundsätzlich die Interessen des Gläubigers wegen des erstrittenen Titels Vorrang haben und er unter Umständen durch eine Verzögerung der Zwangsvollstreckung Nachteile erleidet, wenn der Schuldner vermögenslos wird, ermöglicht die Vorschrift des § 707 ZPO e...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 9.6 Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 210 Das Bedürfnis nach einer vorläufigen Regelung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes ergibt sich insbesondere aus § 894 ZPO, wonach die eingeklagte Willenserklärung, hier die Zustimmung des Arbeitgebers zur Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung[1], erst mit Rechtskraft des Urteils als abgegeben gilt. §§ 935, 940 ZPO sind im Arbeitsgerichtsverfahren nach ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / d) Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 553 Unbestritten ist, dass dem Schuldner die Möglichkeit gegeben werden muss, während des andauernden Klageverfahrens die Zwangsvollstreckung einstweilen einstellen zu lassen, wenn und soweit er seinen Anspruch aus § 826 BGB schlüssig im Sinne von § 294 ZPO glaubhaft machen kann. Rz. 554 Streitig ist allerdings, in welcher Weise der einstweilige Rechtsschutz zu gewähren i...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 9.6.3 Antrag

Rz. 213 Mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist dem Arbeitgeber aufzugeben, den Arbeitnehmer in dem von ihm beantragten Rahmen bis zum Erlass des Urteils in der Hauptsache zu beschäftigen.[1] Durch den Antrag auf Beschäftigung geht man der Problematik aus dem Weg, dass die Abgabe einer Willenserklärung im Hinblick auf die Regeln in § 8 Abs. 4 TzBfG an sic...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 9.6.2 Verfügungsgrund

Rz. 212 Ein Verfügungsgrund liegt nur ausnahmsweise vor, wenn bei Abwarten der Entscheidung im Hauptsacheverfahren wesentliche Nachteile entstehen und damit die einstweilige Verfügung zur Abwehr dieser Nachteile erforderlich erscheint.[1] Die konkreten Anforderungen hierfür werden je nach Einzelfall unterschiedlich definiert. Die zu erwartende Prozessdauer des Hauptsacheverf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Zwangsvollstreckung zu... / 1. Voraussetzungen

Rz. 32 Die allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein. Die Räumungsvollstreckung erfolgt nur auf Antrag des Gläubigers. Rz. 33 Der zu vollstreckende Anspruch muss auf Herausgabe, Überlassung oder Räumung einer unbeweglichen Sache oder eines eingetragenen Schiffes oder Schiffsbauwerkes lauten. Ein Vollstreckungstitel über eine dieser Verpflichtungen is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Zwangsvollstreckung au... / 3. Erfordernis eines vollstreckbaren Titels zum Zeitpunkt der Festsetzung

Rz. 91 Soll gegen den Schuldner ein Ordnungsmittel wegen der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen ein Unterlassungs- oder Duldungsgebot festgesetzt werden, so bedarf es keiner weiteren Ausführungen, dass ein vollstreckbarer und vollstreckungsfähiger Titel zum Zeitpunkt der Zuwiderhandlung vorgelegen haben muss. Ansonsten läge nämlich schon kein Verhaltensverstoß mehr vor. Dies ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Zwangsvollstreckung we... / bb) Einstellungsantrag des Schuldners

Rz. 92 Das Vollstreckungsgericht kann die einstweilige Einstellung auf Antrag des Schuldners gem. § 30a ZVG anordnen. Zweck der Regelung ist der zeitweilige Schutz des durch Art. 14 GG geschützten Eigentums des Schuldners durch zeitweilige Abwendung der Zwangsverwertung mittels Zwangsversteigerung. Die Voraussetzungen sind:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / aa) Nach Form und Inhalt vollstreckungsfähiger Titel

Rz. 336 Als Vollstreckungstitel, die Gegenstand einer Vollstreckungsgegenklage sein können, kommen in erster Linie Leistungs- und Haftungsurteile nach § 704 ZPO und die Vollstreckungstitel nach § 794 ZPO in Betracht. Weitere Vollstreckungstitel können §§ 36 ff. GVGA entnommen werden. Im Einzelnen kann sich die Vollstreckungsgegenklage richten gegen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 01/2025, Nur wer die (... / 1 Der Fall

Unterlassungsverfügung Der Schuldnerin ist durch einstweilige Verfügung vom 3.1.2022 untersagt worden, "im geschäftlichen Verkehr gegenüber dem Verbraucher bei dem Vertrieb von Lebensmitteln gesundheitsbezogene Angaben zu machen, ohne dass diese Angabe durch Aufnahme in die Listen nach Art. 13 und 14 HCVO aufgenommen wurden, wenn dies geschieht wie am 8.12.2021 auf der Intern...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 9.6.1 Verfügungsanspruch

Rz. 211 Ein Verfügungsanspruch besteht, wenn der Arbeitnehmer glaubhaft macht (§§ 294 Abs. 1, 920 Abs. 2, 936 ZPO i. V. m. § 62 Abs. 2 Satz 1 ArbGG), dass ihm ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit [1] bzw. auf die geänderte Verteilung [2] zusteht. Der Arbeitgeber muss dem entgegentreten, indem er das Entgegenstehen betrieblicher Gründe[3] glaubhaft macht. Sind die von ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / aa) Im Fall der Berufung

Rz. 208 Wenn eine Partei gegen das Urteil Berufung einlegt, wird damit der Eintritt der formellen Rechtskraft gehemmt (§ 705 S. 2 ZPO). Dies bedeutet zugleich, dass es grundsätzlich bei der im Tenor ausgesprochenen Vollstreckbarkeit bleibt, die Berufung mithin keine die Vollstreckung aufschiebende Wirkung hat. Rz. 209 Tipp Der Rechtsmittelführer sollte daher bereits routinemä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 3. Vorläufige Vollstreckbarkeit

Rz. 125 Neben den oben bereits genannten Urteilen und Beschlüssen kann bei folgenden Urteilen und Beschlüssen ohne Einschränkung für den Gläubiger – vorläufig – vollstreckt werden (§§ 708 ff. ZPO). Hier eine Übersicht der wichtigsten Urteile:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / a) Grundsatz

Rz. 108 Die unbedingte Vollstreckbarkeit ist gegeben, wenn das Urteil formell rechtskräftig ist, § 705 ZPO, § 45 FamFG. Formell rechtskräftig werden Urteile, die von Anfang an unanfechtbar sind, weil jedes Rechtsmittel gegen sie ausgeschlossen ist, oder gegen die ein Rechtsmittel unzulässig ist oder nicht mehr eingelegt werden kann und die dadurch unanfechtbar werden.[109] I...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / III. Vollstreckungsauftrag bei notwendiger Sicherheitsleistung

Rz. 102 Ist das Urteil nicht rechtskräftig, sondern nur gegen Sicherheitsleistung nach § 709 ZPO vorläufig vollstreckbar, so darf nach § 751 Abs. 2 ZPO die Zwangsvollstreckung nur beginnen, bzw. fortgesetzt werden, wenn die Sicherheitsleistung durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachgewiesen und eine Abschrift dieser Urkunde bereits zugestellt ist oder glei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Zwangsvollstreckung zu... / A. Einleitung

Rz. 1 Die Zwangsvollstreckung zur Herausgabe von Sachen hat ihre Regelung im 3. Abschnitt des 8. Buches der ZPO gefunden. Die §§ 883, 884 ZPO regeln die Vollstreckung zur Herausgabe beweglicher Sachen; § 885 ZPO regelt die Modalitäten der Herausgabevollstreckung von unbeweglichen Sachen sowie der diesen gleichgestellten Schiffe und Schiffsbauwerke. In der Praxis häufigster F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Zwangsvollstreckung we... / e) Beschlagnahme des Grundstücks

Rz. 61 Die Anordnung der Versteigerung bewirkt eine so genannte Beschlagnahme des Grundstücks zugunsten des Gläubigers (§ 20 Abs. 1 ZVG). Sie begründet allein kein Pfandrecht, sondern nur ein Vorzugsrecht für die Befriedigung aus dem Grundstück und den mithaftenden Gegenständen (siehe Rdn 64 ff.). Sie wird in dem Zeitpunkt wirksam, in dem der Anordnungsbeschluss dem Schuldne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 1. Einleitung

Rz. 325 Bevor die Zwangsvollstreckung durch den Gläubiger eingeleitet werden darf, muss der Vollstreckungstitel dem Schuldner förmlich zugestellt worden sein oder bei Beginn der Vollstreckung zugestellt werden. Dies soll dem Schuldner noch einmal vor Augen führen, dass die Zwangsvollstreckung unmittelbar bevorsteht und er dieser nur entgehen kann, wenn er die Vollstreckungsf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Zwangsvollstreckung au... / 1. Anforderungen an den Vollstreckungstitel

Rz. 6 Die Zwangsvollstreckung aus einem Duldungs- oder Unterlassungstitel setzt zunächst voraus, dass die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Zwangsvollstreckung (siehe § 2) vorliegen. Rz. 7 Insoweit muss ein Titel vorliegen, der eine Verpflichtung zu einem Dulden oder Unterlassen begründet. Unterlassen ist jedes untätige Verhalten, das einen Kausalverlauf nicht beei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowenien / H. Haftung der Erben

Rz. 85 Eine abweichende testamentarische Verfügung des Erblassers bzgl. der gesetzlichen Haftungsbestimmungen ist wirkungslos.[231] Zur Haftung verpflichtet (beschränkt, aber mit dem geerbten und persönlichen Vermögen) sind die gesetzlichen und/oder testamentarischen Erben; daher auch ein Pflichterbe bis zur Höhe seines Pflichtteils.[232] Ein Alleinerbe haftet für die Verbin...mehr