Fachbeiträge & Kommentare zu Einstweilige Verfügung

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5 Anfechtungsverfahren

Rz. 8 Die Wahlanfechtung findet auf Antrag beim Arbeitsgericht im Beschlussverfahren statt.[1] Ausschließlich zuständig ist das Arbeitsgericht am Sitz des Betriebs.[2] In gravierenden Ausnahmefällen ist auch der Abbruch der Betriebsratswahl im Wege der einstweiligen Verfügung denkbar. Grundsätzlich kommen allerdings nur berichtigende Eingriffe in Betracht. Das BAG, das nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Amtsniederlegung / 7 Gerichtliche Verwalterbestellung

Auch wenn das Wohnungseigentumsgesetz den klassischen Notverwalter nicht regelt, folgt das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis für eine gerichtliche Verwalterbestellung aus der Bestimmung des § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG. Nach dieser Vorschrift hat jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung und somit auf Bestellung eines Verwalters. Die gerichtliche Verwal...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Geschäftsraummietverhältnis... / 2.12 Betriebspflicht

Der Mieter hat im Allgemeinen ein Gebrauchsrecht, aber keine Gebrauchspflicht. Die Parteien können allerdings eine derartige Verpflichtung vereinbaren. Eine solche Betreiberklausel ist dahingehend auszulegen, dass der Betrieb grundsätzlich während der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten offenzuhalten ist; darüber hinaus ist es dem Mieter freigestellt, bei besonderem Anlass (Ruh...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Werdender Wohnungseigentümer / 3 Rechtsfolgen

Erwerber, die die Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 WEG erfüllen, werden im Innenverhältnis zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und anderen Wohnungseigentümern wie Wohnungseigentümer behandelt. Für sie gelten also ebenfalls die Regelungen des WEG. Sie haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Wohnungseigentümer – mit Ausnahme der begrenzten Außenhaftung des § 9a Abs. 4 WE...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 3.5.3.3 Einstweilige Verfügung zur Verhinderung vollendeter Tatsachen

Aufgrund der vorläufigen Gültigkeit des Beschlusses können auch vollendete Tatsachen geschaffen werden, wie z. B. bei der Genehmigung einer baulichen Veränderung und deren alsbaldiger Durchführung. In solchen Fällen hat der Anfechtende zwar die Möglichkeit, eine einstweilige Verfügung gemäß §§ 935ff. ZPO auf Aussetzung der Vollziehung zu beantragen. Indes fehlt aber aufgrund...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 4.2.4 Einstweilige Verfügung

Nach § 650d BGB ist es zum Erlass einer einstweiligen Verfügung in Streitigkeiten über das Anordnungsrecht gemäß § 650b BGB oder die Vergütungsanpassung gemäß § 650c BGB nach Beginn der Bauausführung nicht erforderlich, dass der Verfügungsgrund glaubhaft gemacht wird. Das Erfordernis einer Entscheidung im Wege der einstweiligen Verfügung zur Abwendung wesentlicher Nachteile ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestellung und Abberufung d... / 2.8 Gerichtliche Bestellung

Da jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung gem. § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG hat, hat er auch einen Anspruch auf Bestellung eines Verwalters. Die Bestellung entspricht stets ordnungsmäßiger Verwaltung. Ein Anspruch auf gerichtliche Bestellung eines Verwalters besteht auch in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die nur aus 2 Parteien besteht.[1] In dr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 1.10.2.2 Beschlussanträge von Wohnungseigentümern

Auf die Tagesordnung sind auch Beschlussanträge von Wohnungseigentümern zu setzen, soweit deren Behandlung in der Wohnungseigentümerversammlung ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht.[1] Dies ergibt sich zwar nicht direkt aus dem Gesetz, gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG hat aber jeder Wohnungseigentümer Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung. Sollte sich der Verwalter weigern, der...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten des WE... / 3.4.2 Durchführung angefochtener Beschlüsse

Nach § 23 Abs. 4 WEG ist ein Beschluss so lange gültig, bis er rechtskräftig für ungültig erklärt wird und nicht von vornherein nichtig ist. Die Anfechtungsklage nach § 44 Abs. 1 WEG hat keinen Suspensiveffekt in der Weise, dass ein Beschluss mit Rechtshängigkeit der Klage nicht mehr durchgeführt werden dürfte. Vielmehr ist der Verwalter verpflichtet, auch angefochtene Besch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 1.2.3.8 Übergangsregelung bis 2028

Sachlicher Anwendungsbereich Fassen die Wohnungseigentümer vor dem 1.1.2028 einen Beschluss über die Durchführung der Eigentümerversammlungen in rein virtueller Form, muss nach § 48 Abs. 6 WEG bis einschließlich 2028 mindestens einmal im Jahr eine Präsenzversammlung durchgeführt werden. Hierauf können die Wohnungseigentümer nur durch einen einstimmigen Beschluss verzichten. W...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.2 Übersicht über das Verfahren

Rz. 2 Plant der Arbeitgeber eine Betriebsänderung, so kann er die ersten Planungsschritte zunächst intern vollziehen. Vor der definitiven Festlegung und der Umsetzung der Maßnahme hat er jedoch nach § 111 BetrVG den Betriebsrat umfassend über das Vorhaben zu informieren. Das Gesetz sieht weitere Informationspflichten vor (weiter dazu Rz. 136). Insbesondere muss der Arbeitge...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler im Wettbewerb / 1.5 Konsequenzen

Wettbewerbsverstöße können unangenehme Folgen haben. Beeinträchtigten Mitbewerbern, Wettbewerbsvereinen, Verbraucherverbänden und IHKs stehen unterschiedliche Ansprüche zu. In der Maklerpraxis ist der Unterlassungsanspruch der bedeutsamste. Mögliche weitere Ansprüche wären solche auf Beseitigung, Schadensersatz, Auskunft, eidesstattliche Versicherung, Gewinnabschöpfung oder ...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.3 Entbehrlichkeit der Ankündigung

Rz. 3 Die Ankündigung ist nicht nur formale Voraussetzung dafür, dass der Mieter die Modernisierung dulden muss (Beuermann, GE 1986, 7 m. w. N.; LG Berlin, Urteil v. 19.11.1984, 61 S 37/84, GE 1985, 141), vielmehr löst die korrekte Ankündigung – wenn die sonstigen Voraussetzungen des § 555d erfüllt sind – den Duldungsanspruch überhaupt erst aus (KG, RE v. 1.9.1988, 8 RE-Miet...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Betreuungsrecht in der ... / 6 Auswirkungen der Bestellung des Betreuers

Der Betreuer vertritt den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich; die Vertretung des Betreuten ist aber auf den Aufgabenkreis des Betreuers beschränkt (§ 1902 BGB). Der Aufgabenkreis ergibt sich aus dem gerichtlichen Bestellungsbeschluss[1] sowie der Bestellungsurkunde ("Betreuerausweis"). Der Betreuerausweis soll nach § 290 Satz 2 FamFG enthalten: die Bezeichnung des Bet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / g) Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Fall der Revision und der Nichtzulassungsbeschwerde, § 719 Abs. 2 ZPO

Rz. 221 Die Einstellung im Falle der Revision ist in § 719 Abs. 2 ZPO abschließend geregelt. Im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde gilt dies entsprechend (§ 544 Abs. 5 S. 2 ZPO). Zuständig ist das Revisionsgericht als Gericht der Hauptsache. Zulässig ist der Antrag, wenn gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil bereits Revision oder Nichtzulassungsbesc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / f) Antrag des Schuldners auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung, § 719 Abs. 1 i.V.m. § 707 ZPO

Rz. 207 § 719 Abs. 1 ZPO verweist hinsichtlich der Möglichkeit der Abwendung der Zwangsvollstreckung für bestimmte Titel auf § 707 ZPO. Auch hier hat der Schuldner die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen mit einem entsprechenden Antrag die Zwangsvollstreckung abzuwenden. § 719 Abs. 1 ZPO gilt für:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / d) Antrag des Schuldners auf einstweilige Einstellung, § 707 ZPO

Rz. 189 § 707 ZPO soll den Schuldner vor irreparablen Folgen der vollzogenen Zwangsvollstreckung schützen.[146] Da aber grundsätzlich die Interessen des Gläubigers wegen des erstrittenen Titels Vorrang haben und er unter Umständen durch eine Verzögerung der Zwangsvollstreckung Nachteile erleidet, wenn der Schuldner vermögenslos wird, ermöglicht die Vorschrift des § 707 ZPO e...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 9.6 Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 210 Das Bedürfnis nach einer vorläufigen Regelung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes ergibt sich insbesondere aus § 894 ZPO, wonach die eingeklagte Willenserklärung, hier die Zustimmung des Arbeitgebers zur Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung[1], erst mit Rechtskraft des Urteils als abgegeben gilt. §§ 935, 940 ZPO sind im Arbeitsgerichtsverfahren nach ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / d) Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 553 Unbestritten ist, dass dem Schuldner die Möglichkeit gegeben werden muss, während des andauernden Klageverfahrens die Zwangsvollstreckung einstweilen einstellen zu lassen, wenn und soweit er seinen Anspruch aus § 826 BGB schlüssig im Sinne von § 294 ZPO glaubhaft machen kann. Rz. 554 Streitig ist allerdings, in welcher Weise der einstweilige Rechtsschutz zu gewähren i...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 9.6.3 Antrag

Rz. 213 Mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist dem Arbeitgeber aufzugeben, den Arbeitnehmer in dem von ihm beantragten Rahmen bis zum Erlass des Urteils in der Hauptsache zu beschäftigen.[1] Durch den Antrag auf Beschäftigung geht man der Problematik aus dem Weg, dass die Abgabe einer Willenserklärung im Hinblick auf die Regeln in § 8 Abs. 4 TzBfG an sic...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 9.6.2 Verfügungsgrund

Rz. 212 Ein Verfügungsgrund liegt nur ausnahmsweise vor, wenn bei Abwarten der Entscheidung im Hauptsacheverfahren wesentliche Nachteile entstehen und damit die einstweilige Verfügung zur Abwehr dieser Nachteile erforderlich erscheint.[1] Die konkreten Anforderungen hierfür werden je nach Einzelfall unterschiedlich definiert. Die zu erwartende Prozessdauer des Hauptsacheverf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Zwangsvollstreckung zu... / 1. Voraussetzungen

Rz. 32 Die allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein. Die Räumungsvollstreckung erfolgt nur auf Antrag des Gläubigers. Rz. 33 Der zu vollstreckende Anspruch muss auf Herausgabe, Überlassung oder Räumung einer unbeweglichen Sache oder eines eingetragenen Schiffes oder Schiffsbauwerkes lauten. Ein Vollstreckungstitel über eine dieser Verpflichtungen is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Zwangsvollstreckung au... / 3. Erfordernis eines vollstreckbaren Titels zum Zeitpunkt der Festsetzung

Rz. 91 Soll gegen den Schuldner ein Ordnungsmittel wegen der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen ein Unterlassungs- oder Duldungsgebot festgesetzt werden, so bedarf es keiner weiteren Ausführungen, dass ein vollstreckbarer und vollstreckungsfähiger Titel zum Zeitpunkt der Zuwiderhandlung vorgelegen haben muss. Ansonsten läge nämlich schon kein Verhaltensverstoß mehr vor. Dies ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
U / 2 Unterbringung des Beschuldigten [Rdn 4628]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Zwangsvollstreckung we... / bb) Einstellungsantrag des Schuldners

Rz. 92 Das Vollstreckungsgericht kann die einstweilige Einstellung auf Antrag des Schuldners gem. § 30a ZVG anordnen. Zweck der Regelung ist der zeitweilige Schutz des durch Art. 14 GG geschützten Eigentums des Schuldners durch zeitweilige Abwendung der Zwangsverwertung mittels Zwangsversteigerung. Die Voraussetzungen sind:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / aa) Nach Form und Inhalt vollstreckungsfähiger Titel

Rz. 336 Als Vollstreckungstitel, die Gegenstand einer Vollstreckungsgegenklage sein können, kommen in erster Linie Leistungs- und Haftungsurteile nach § 704 ZPO und die Vollstreckungstitel nach § 794 ZPO in Betracht. Weitere Vollstreckungstitel können §§ 36 ff. GVGA entnommen werden. Im Einzelnen kann sich die Vollstreckungsgegenklage richten gegen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 01/2025, Nur wer die (... / 1 Der Fall

Unterlassungsverfügung Der Schuldnerin ist durch einstweilige Verfügung vom 3.1.2022 untersagt worden, "im geschäftlichen Verkehr gegenüber dem Verbraucher bei dem Vertrieb von Lebensmitteln gesundheitsbezogene Angaben zu machen, ohne dass diese Angabe durch Aufnahme in die Listen nach Art. 13 und 14 HCVO aufgenommen wurden, wenn dies geschieht wie am 8.12.2021 auf der Intern...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 9.6.1 Verfügungsanspruch

Rz. 211 Ein Verfügungsanspruch besteht, wenn der Arbeitnehmer glaubhaft macht (§§ 294 Abs. 1, 920 Abs. 2, 936 ZPO i. V. m. § 62 Abs. 2 Satz 1 ArbGG), dass ihm ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit [1] bzw. auf die geänderte Verteilung [2] zusteht. Der Arbeitgeber muss dem entgegentreten, indem er das Entgegenstehen betrieblicher Gründe[3] glaubhaft macht. Sind die von ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
P / 13 Pflichtverteidiger, Entpflichtung/Verteidigerwechsel [Rdn 3642]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
P / 19 Pflichtverteidiger, Verfahren der Beiordnung [Rdn 3794]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / aa) Im Fall der Berufung

Rz. 208 Wenn eine Partei gegen das Urteil Berufung einlegt, wird damit der Eintritt der formellen Rechtskraft gehemmt (§ 705 S. 2 ZPO). Dies bedeutet zugleich, dass es grundsätzlich bei der im Tenor ausgesprochenen Vollstreckbarkeit bleibt, die Berufung mithin keine die Vollstreckung aufschiebende Wirkung hat. Rz. 209 Tipp Der Rechtsmittelführer sollte daher bereits routinemä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 3. Vorläufige Vollstreckbarkeit

Rz. 125 Neben den oben bereits genannten Urteilen und Beschlüssen kann bei folgenden Urteilen und Beschlüssen ohne Einschränkung für den Gläubiger – vorläufig – vollstreckt werden (§§ 708 ff. ZPO). Hier eine Übersicht der wichtigsten Urteile:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
P / 6 Pflichtverteidiger, Beiordnung nach § 140 Abs. 1 [Rdn 3514]

Rdn 3515 Literaturhinweise: Böß, Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung, NStZ 2020, 185 Deutscher, Neue Regelungen zum Opferschutz und zur Stärkung der Beschuldigtenrechte im Strafverfahren, StRR 2013, 324 Eisenberg, Referentenentwurf des BMJ "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" 2010, HRRS 2011, 65 R. Hamm, Notwe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Pfändung und Verwertung... / III. Vollstreckungsauftrag bei notwendiger Sicherheitsleistung

Rz. 102 Ist das Urteil nicht rechtskräftig, sondern nur gegen Sicherheitsleistung nach § 709 ZPO vorläufig vollstreckbar, so darf nach § 751 Abs. 2 ZPO die Zwangsvollstreckung nur beginnen, bzw. fortgesetzt werden, wenn die Sicherheitsleistung durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachgewiesen und eine Abschrift dieser Urkunde bereits zugestellt ist oder glei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / a) Grundsatz

Rz. 108 Die unbedingte Vollstreckbarkeit ist gegeben, wenn das Urteil formell rechtskräftig ist, § 705 ZPO, § 45 FamFG. Formell rechtskräftig werden Urteile, die von Anfang an unanfechtbar sind, weil jedes Rechtsmittel gegen sie ausgeschlossen ist, oder gegen die ein Rechtsmittel unzulässig ist oder nicht mehr eingelegt werden kann und die dadurch unanfechtbar werden.[109] I...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Zwangsvollstreckung zu... / A. Einleitung

Rz. 1 Die Zwangsvollstreckung zur Herausgabe von Sachen hat ihre Regelung im 3. Abschnitt des 8. Buches der ZPO gefunden. Die §§ 883, 884 ZPO regeln die Vollstreckung zur Herausgabe beweglicher Sachen; § 885 ZPO regelt die Modalitäten der Herausgabevollstreckung von unbeweglichen Sachen sowie der diesen gleichgestellten Schiffe und Schiffsbauwerke. In der Praxis häufigster F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
D / 13 Durchsuchung, Behandlung von Zufallsfunden [Rdn 1896]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Zwangsvollstreckung we... / e) Beschlagnahme des Grundstücks

Rz. 61 Die Anordnung der Versteigerung bewirkt eine so genannte Beschlagnahme des Grundstücks zugunsten des Gläubigers (§ 20 Abs. 1 ZVG). Sie begründet allein kein Pfandrecht, sondern nur ein Vorzugsrecht für die Befriedigung aus dem Grundstück und den mithaftenden Gegenständen (siehe Rdn 64 ff.). Sie wird in dem Zeitpunkt wirksam, in dem der Anordnungsbeschluss dem Schuldne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 56 Auskunft über/Erhebung von Telekommunikationsdaten, Verkehrsdaten/Vorratsdatenspeicherung [Rdn 711]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 1. Einleitung

Rz. 325 Bevor die Zwangsvollstreckung durch den Gläubiger eingeleitet werden darf, muss der Vollstreckungstitel dem Schuldner förmlich zugestellt worden sein oder bei Beginn der Vollstreckung zugestellt werden. Dies soll dem Schuldner noch einmal vor Augen führen, dass die Zwangsvollstreckung unmittelbar bevorsteht und er dieser nur entgehen kann, wenn er die Vollstreckungsf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Zwangsvollstreckung au... / 1. Anforderungen an den Vollstreckungstitel

Rz. 6 Die Zwangsvollstreckung aus einem Duldungs- oder Unterlassungstitel setzt zunächst voraus, dass die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Zwangsvollstreckung (siehe § 2) vorliegen. Rz. 7 Insoweit muss ein Titel vorliegen, der eine Verpflichtung zu einem Dulden oder Unterlassen begründet. Unterlassen ist jedes untätige Verhalten, das einen Kausalverlauf nicht beei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowenien / H. Haftung der Erben

Rz. 85 Eine abweichende testamentarische Verfügung des Erblassers bzgl. der gesetzlichen Haftungsbestimmungen ist wirkungslos.[231] Zur Haftung verpflichtet (beschränkt, aber mit dem geerbten und persönlichen Vermögen) sind die gesetzlichen und/oder testamentarischen Erben; daher auch ein Pflichterbe bis zur Höhe seines Pflichtteils.[232] Ein Alleinerbe haftet für die Verbin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / 19 Beschwerde [Rdn 1164]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Zwangsvollstreckung au... / 2. Zeitlich relevante und schuldhafte Zuwiderhandlung des Schuldners

Rz. 70 Zum Zeitpunkt der Zuwiderhandlung muss das Unterlassungs- oder Duldungsgebot in jedem Fall sanktionsbewehrt begründet sein, d.h. es muss ein vollstreckbarer und vollstreckungsfähiger Titel vorliegen. Dies ist schon mit einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil ab dessen Verkündung der Fall, im Übrigen ab der Zustellung des Titels. Eine einfache Unterlassungse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 2. Voraussetzungen

Rz. 165 Die Vorpfändung setzt zunächst einen auf eine Geldforderung gerichteten und grundsätzlich vollstreckbaren Titel (auch Arrest oder einstweilige Verfügung) voraus. Weiterhin ist vorausgesetzt:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / b) Zustellungsnachweis, § 169 ZPO

Rz. 112 Ziel ist es, die Wirksamkeitsvoraussetzungen für die Einleitung der Zwangsvollstreckung zu schaffen. Zweckmäßigerweise ist daher zuerst der Antrag auf Erteilung des Zustellungsnachweises zu stellen (§ 169 ZPO). Allein damit sind die Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung geschaffen, so dass zumindest die Sicherungsvollstreckung nach § 720a ZPO beginnen kann. Zus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / 4. Weitere Voraussetzungen des Antrags und das Verfahren

Rz. 37 Der Antrag setzt voraus, dass die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung, insbesondere also Titel, Klausel, Zustellung, vorliegen, § 750 ZPO. Es kann wegen der Einzelheiten auf § 2 verwiesen werden. Rz. 38 Hinweis Da dem Prozessgericht die Akten vorliegen, kann auf den gesonderten Nachweis der dort dokumentierten Vollstreckungsvoraussetzungen bei gerichtli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / 4. Rechtshängigkeit des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 930 Der Pflichtteilsanspruch ist gem. § 852 ZPO ebenfalls pfändbar, wenn der Schuldner als Pflichtteilsberechtigter diesen bereits rechtshängig gemacht hat. Die Rechtshängigkeit des Pflichtteilsanspruchs liegt nach §§ 261, 253 ZPO vor, wenn die Klage zugestellt ist. Wird der Pflichtteilsanspruch im Wege der Widerklage geltend gemacht, so tritt die Rechtshängigkeit nach §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 53 Vorführung des Beschuldigten [Rdn 5479]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / a) Voraussetzungen des Antrages

Rz. 147 Stellt die Zwangsvollstreckung unter voller Würdigung des Schutzbedürfnisses des Gläubigers wegen ganz besonderer Umstände für den Schuldner eine mit den guten Sitten nicht mehr zu vereinbarende Härte dar, so kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Schuldners die Zwangsvollstreckung nach § 765a ZPO ganz oder teilweise aufheben, untersagen oder einstweilen einst...mehr