Fachbeiträge & Kommentare zu Einstweilige Verfügung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck und Regelungszusammenhang der §§ 946 ff.

Rn 1 Die §§ 946 ff, die bis zum 31.8.09 zum 9. Buch gehörten und Teile des Aufgebotsverfahrens regelten und hiernach zunächst weggefallen blieben, sind durch das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (EuK...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Beschäftigungspflicht.

Rn 94 Der ArbN hat aus dem allg Persönlichkeitsrecht (Art 2 I iVm Art 1 GG) gegen den ArbG einen Anspruch auf Beschäftigung (§§ 611, 613 iVm § 242; BAG GS NJW 85, 2968 [BAG 27.02.1985 - GS 1/84]), wenn das Interesse des ArbN an seiner Beschäftigung das des ArbG an seiner Nichtbeschäftigung überwiegt; der Anspruch kann ausgeschlossen sein, wenn eine Beschäftigung des ArbN, zB...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO K

Kammer Hilfskammer 70 GVG 1 Kammer für Handelssachen 93 GVG 1; 349 ZPO 1; 731 ZPO 2 auswärtige Kammer 93 GVG 1; 106 GVG 1 Befugnisse des Vorsitzenden 349 ZPO 2 Berufungsverfahren 100 GVG 1 Besetzung 105 GVG 1 Beweisaufnahme 349 ZPO 2 Beweiserhebung 349 ZPO 2 Errichtung 93 GVG 4 Handelssachen 95 GVG 1 Kompetenzkonflikt 102 GVG 1 Rechtsmittel 350 ZPO 1 Sachkunde, eigene 114 GVG 1 selbststän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Prozesskostenvorschuss.

Rn 49 Angehörigen oder Lebenspartnern kann nach unterhaltsrechtlichen Vorschriften ein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss zustehen, der zum Vermögen gehört (BGH FamRZ 08, 1159) und einzusetzen ist. Für alle Prozesskostenvorschussansprüche gilt, dass der Anspruch vorrangig vor der PKH-Bewilligung geltend gemacht werden muss. Nach Instanzende kommt die Verweisung auf einen Pr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entsprechende Anwendung aufgrund § 525 S 1.

Rn 5 Auf das Berufungsverfahren finden die im ersten Rechtszug für das Verfahren vor den Landgerichten geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung. Hierbei handelt es sich vornehmlich um die §§ 253–494a. Anwendbar sind danach zB die Vorschriften über die Rechtshängigkeit (§ 261; Frankf FamRZ 80, 710), die Klagerücknahme (§ 269), terminsvorbereitende Maßnahmen (§ 273), ins...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO G

Gaststättenerlaubnis 857 ZPO 12 Gattungsschuld 756 ZPO 4 GbR Parteifähigkeit 50 ZPO 21 Rechtslage ab 2024 736 ZPO 13 Rechtslage bis 2023 736 ZPO 5 Titel gegen die Gesellschaft 736 ZPO 7 Titel gegen die Gesellschafter 736 ZPO 8 Vollstreckung 736 ZPO 2 Gebärdendolmetscher Kostentragungspflicht 186 GVG 5 Gebot 817 ZPO 4 Gebühren 762 ZPO 7 Gebührenstreitwert 2 ZPO 4; 3 ZPO 15, 20; 4 ZPO 8 Geb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestand.

Rn 3 Inhaltlich muss im Fall des Abs 1 zunächst eine Vermögensübernahme iSd aufgehobenen (s Rn 1) § 419 I BGB vorliegen. Ist das beim Erwerb eines einzelnen Gegenstandes der Fall, muss der Gläubiger im Klauselerteilungsverfahren die Kenntnis des Erwerbers von dem Umstand dartun, dass der von ihm erworbene Gegenstand das gesamte oder doch nahezu gesamte Vermögen des Veräußere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 3 Einer vollstreckbaren Ausfertigung bedarf grds jeder Titel, also sowohl Urteile nach § 704 I als auch die weiteren Titel nach §§ 794 ff , mithin auch Vollstreckungsurteile nach § 722, Entscheidungen nach §§ 1060 ff und nach §§ 796a I, 796c (Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen und Anwaltsvergleichen, Köln NJW 97, 1450, 1451). § 724 kommt auch für Vollstreckbarerklä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 13 Auch für den Anwalt ist das Wiederaufnahmeverfahren eine eigene selbstständige Angelegenheit iSd § 15 RVG. Er erhält die Gebühren, die für den jeweiligen Rechtszug gelten, also im Wiederaufnahmeverfahren vor dem erstinstanzlichen Gericht die nach den Nr 3100 ff VV RVG, im Wiederaufnahmeverfahren vor dem Berufungsgericht die nach den Nr 3200 ff VV RVG und im Revisionsve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwendungsbereich.

Rn 4 Nachdem sich die Regelung in § 495a von ihrer Systematik her auf das ›Verfahren vor den Amtsgerichten‹ bezieht, gilt sie grds für alle, auch nicht vermögensrechtliche Streitigkeiten im Zuständigkeitsbereich des AG (Ausnahmen: vgl § 495 Rn 1, insb seit 1.9.09 § 113 I 2 FamFG für Ehesachen und Familienstreitsachen, zuvor bereits §§ 608, 621b, 624 III, 661 I Nr 3, II ZPO a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Für vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung sind zu erklären:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift ergänzt § 313 ZPO im Hinblick auf die speziellen Erfordernisse der AGB-Kontrollklage. Die Vorschrift gilt nur für Urteile, nicht für einstweilige Verfügungen, die wegen § 938 ZPO mehr Spielraum lassen (aA Grüneberg/Grüneberg Rz 1). Auch auf eine erfolgreiche Feststellungsklage des AGB-Verwenders gegen einen klagebefugten Verband ist die Vorschrift nicht a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UKlaG § 4b UKlaG – Berichtspflichten und Mitteilungspflichten.

Gesetzestext (1) 1Die qualifizierten Einrichtungen, die in der Liste nach § 4 Absatz 1 eingetragen sind, sind verpflichtet, bis zum 30. Juni eines jeden Kalenderjahres dem Bundesamt für Justiz für das vorangegangene Kalenderjahr zu berichten übermehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeine.

Rn 9 Jede Zwangsvollstreckungsmaßnahme ist zwingend an allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen gebunden. So muss jeder Gläubiger in der Zwangsvollstreckung durch einen Titel ausgewiesen sein. Titel ist diejenige öffentliche Urkunde, in der der Vollstreckungsanspruch des Gläubigers gegen den Schuldner verbrieft ist. Vollstreckungstitel sind Endurteile nach § 704, die in § 79...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Nr. 10.

Rn 10 Die Vorschrift betrifft alle Berufungsurteile der Landgerichte und Oberlandesgerichte in vermögensrechtlichen Streitigkeiten, ob sie nun eine Entscheidung bestätigen, aufheben oder den Rechtsstreit an die Vorinstanz zurückverweisen (Karlsr JZ 84, 635 [BGH 01.03.1984 - I ZR 217/81]). Ausgenommen sind einzig Urteile der Berufungsinstanz, die bereits mit Verkündung rechts...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verfahren.

Rn 6 Es handelt sich um ein reines Amtsverfahren (§ 26 FamFG). Ein Antrag ist nicht erforderlich, doch kann eine Anregung nach § 24 FamFG sinnvoll sein Das Nachlassgericht hat vAw zu ermitteln, hat es Zweifel an der Richtigkeit des Erbscheins. Dabei muss es nach pflichtgemäßem Ermessen alle zur Aufklärung des Sachverhalts dienlichen Ermittlungen anzustellen und Beweise zu er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 9 EuZVO – Übersetzung von Schriftstücken.

Gesetzestext (1) Die Übermittlungsstelle, welcher der Antragsteller das Schriftstück zum Zweck der Übermittlung übergibt, setzt den Antragsteller davon in Kenntnis, dass der Empfänger die Annahme des Schriftstücks verweigern darf, wenn es nicht in einer der in Artikel 12 Absatz 1 bestimmten Sprachen abgefasst ist. (2) Der Antragsteller trägt etwaige vor der Übermittlung des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Vorbemerkung.

Rn 1 Die 1994 eingefügte Vorschrift ist durch Gesetz vom 23.7.02 (BGBl I, 2850) mit Wirkung vom 1.8.02 neu gefasst worden. Die Erstreckung auf die Bezirke mehrerer Landgerichte ist seit 28.6.19 möglich. Die Notwendigkeit, den ursprünglich auf die dienstfreien Tage beschränkten Bereitschaftsdienst neu zu regeln, folgt der aus der Rechtsprechung des BVerfG (NJW 02, 3161 [BVerf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Titel.

Rn 4 Zugunsten des Gläubigers muss ein auf eine Geldforderung gerichteter, für vollstreckbar erklärter oder rechtskräftiger Titel bestehen. Darunter sind ebenso vollstreckbare Urteile, Urkunden iSd § 794 (RGZ 71, 179, 182) sowie Arrestbefehle und Leistungsverfügungen (Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Schuschke/Plücker § 845 Rz 2) zu verstehen. Der Titel muss bestehen, ein Urt a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die §§ 846–849 sind bei Ansprüchen auf Herausgabe oder Leistung körperlicher Sachen anzuwenden. Der Vollstreckungstitel muss auf eine Geldforderung lauten. Ist der Titel auf Herausgabe einer Sache gerichtet, findet die Herausgabevollstreckung nach § 886 statt. Als Titel kommen Urteile, Urkunden nach § 794, Arreste und einstweilige Verfügungen in Betracht. Rn 3 Körperlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Spruchrichterprivileg.

Rn 46 Nach § 839 II ist eine Amtshaftung bei ›Urteilen in einer Rechtssache‹ nur gegeben, wenn die Amtshaftung der beteiligten Richter eine Straftat darstellt. Nach der Rspr des BGH sind mit ›Urteil‹ alle Entscheidungen gemeint, die ›urteilsvertretende Erkenntnisse‹ darstellen: Das sind Entscheidungen, die in einem der Selbstbindung des Gerichts unterliegendem instanzbeenden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwendungsbereich.

Rn 3 Die Vorschrift und die zu ihr entwickelten Grundsätze der Erledigung des Rechtsstreits gelten zunächst für alle kontradiktorischen Verfahren der ZPO, die der Dispositionsmaxime unterliegen und mit einer selbstständigen Entscheidung über eine Hauptsache und die Kosten enden. Darunter fallen neben dem Urteilsverfahren folgende Verfahren: Arrest und einstweilige Verfügunge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Umwandlung bei bestehender Pfändung.

Rn 31 Auch bei einer bestehenden Pfändung kann das Konto umgewandelt werden (aber Gottwald/Mock § 850k Rz 58). Gerade in derartigen Konstellationen existiert ein besonderes Bedürfnis, den Kontopfändungsschutz zu erreichen. Der Schuldner kann in diesem Fall nach Abs 7 S 3 verlangen, dass das Konto zum Beginn des vierten auf die Erklärung folgenden Geschäftstags als Pfändungss...mehr

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Wohnungseigentümer: Gesells... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wer Wohnungseigentümer ist. Bei Gesellschaften wie der AG oder GmbH sind es nicht die Gesellschafter, sondern die Gesellschaft selbst. Bei der GbR gilt nichts anderes, wenn diese eine "Außen-GbR" ist. Dies ist der Fall, wenn die GbR selbst Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen kann, weil sie nach dem gemeinsamen Willen d...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.5 Amtsausübung durch das Betriebsratsmitglied

Rz. 53 Der betriebsverfassungsrechtliche Funktionsträger ist während der Dauer des gerichtlichen Verfahrens nach § 103 BetrVG nicht gehindert, sein Amt auszuüben, da eine Kündigung oder Versetzung noch nicht ausgesprochen ist; er ist deshalb auch im Fall eines Hausverbots berechtigt, den Betrieb jedenfalls zum Zweck der Ausübung seines Amtes zu betreten.[1] Anders als im Fal...mehr

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Räumung von Mieträumen geri... / 8 Einstweilige Verfügung beantragen

In bestimmten Fällen kann ein Räumungstitel auch im Wege der einstweiligen Verfügung erlangt werden. Die insoweit maßgebliche Bestimmung des § 940a ZPO regelt 4 Fälle: verbotene Eigenmacht[1] konkrete Gefahr für Leib und Leben[2] Unkenntnis von besitzendem Dritten bei Räumung gegen den Mieter[3] Verzug mit Sicherheitsleistung nach Sicherungsanordnung [4] 8.1 Verbotene Eigenmacht Zu...mehr

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Räumungsklage – gerichtlich... / 5.1.1 Einstweilige Verfügung gegen einen Dritten

Es gilt der Grundsatz, dass der Vermieter einen Räumungstitel gegen jeden Besitzer der Wohnung benötigt.[1] Hat der Vermieter einen Titel gegen den Mieter und ergibt sich bei der Vollstreckung, dass sich die Mietsache im Besitz eines Dritten befindet, so benötigt der Vermieter einen Räumungstitel gegen den Dritten. In diesem Fall kann der Vermieter beantragen, dass der Dritte...mehr

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Räumungsklage – gerichtlich... / 5.2.1 Grundsatz § 940 ZPO: Keine Räumung durch einstweilige Verfügung

Bei der Gewerbemiete ist eine Anwendung des § 940 ZPO in Erwägung zu ziehen. Danach sind einstweilige Verfügungen "auch zum Zwecke der Regelung eines einstweiligen Zustandes in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis zulässig, sofern diese Regelung, insbesondere bei dauernden Rechtsverhältnissen zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohender Gewalt od...mehr

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Räumungsklage – gerichtlich... / 5 Räumung durch einstweilige Verfügung (§ 940a ZPO)

5.1 Wohnungsmiete Nach § 940a ZPO darf die Räumung von Wohnraum durch einstweilige Verfügung gegen den Mieter in folgenden Fällen angeordnet werden: wenn der Mieter den Besitz durch verbotene Eigenmacht erlangt hat; wenn bei Fortdauer des Mietbesitzes eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben des Vermieters besteht; bei Verstoß des Mieters gegen eine Sicherungsanordnung.[1] Die Si...mehr

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Besichtigungs- und Betretun... / 4.1 Klage und einstweilige Verfügung

Der Mieter hat es nicht zu dulden, dass der Vermieter die Mietwohnung ohne dessen Zustimmung betritt, um sie zu besichtigen.[1] Ein eigenmächtiges Betreten kann nur bei Notstand oder Nothilfe und nicht bei einer Wohnungsbesichtigung gerechtfertigt sein. Das bedeutet, es kann im Einzelfall eine Ausnahme zum eigenmächtigen Betreten der Mietwohnung durch den Vermieter gegeben s...mehr

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Räumung von Mieträumen geri... / 8.4 Verzug mit Sicherheitsleistung nach Sicherungsanordnung

Wie bereits ausgeführt, kann der Vermieter die Räumung auch dann im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen, wenn sich der Mieter in Verzug mit der Sicherheitsleistung nach einer Sicherungsanordnung befindet.[1] Musterschreiben: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Räumung von Wohnraum (§ 940a Abs. 3 ZPO) Amtsgericht Düsseldorf Werdener Straße 1 40227 Düssel...mehr

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Räumung von Mieträumen geri... / 8.3.2 Kenntnis nach Schluss der mündlichen Verhandlung

Nach dem Wortlaut des Gesetzes darf der Vermieter erst "nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung" seines Räumungsprozesses vom Besitz des Dritten Kenntnis erhalten, um den Räumungstitel gegen den Dritten im Wege der einstweiligen Verfügung durchzusetzen. Der Gesetzgeber hatte dabei den "klassischen" Fall vor Augen, dass der Vermieter ein Räumungsurteil gegen seinen Mieter...mehr

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Räumung von Mieträumen geri... / 8.1 Verbotene Eigenmacht

Zunächst kommt die Räumungsverfügung des § 940a Abs. 1 ZPO bei verbotener Eigenmacht in Betracht. Klassischer Fall ist der Hausbesetzer oder der Obdachlose, der die Wohnung okkupiert. Besonders praxisrelevant sind diese Konstellationen allerdings nicht.mehr

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Räumung von Mieträumen geri... / 8.2 Gefahr für Leib und Leben

Die 2. Alternative des § 940a Abs. 1 ZPO regelt als weiteren und durchaus praxisrelevanten Verfügungsgrund die Räumungsverfügung zum Schutz vor körperlicher Gewalt. Die Räumung von Wohnraum kann also auch bei einer konkreten Gefahr für Leib oder Leben des Vermieters, Mitmieters oder sonstiger Hausbewohner durch einstweilige Verfügung angeordnet werden. Entscheidend ist das V...mehr

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Räumung von Mieträumen geri... / 5.2.1 Was regelt die Sicherungsanordnung?

Zum Hintergrund Da der Vermieter den Mieter nach Ausspruch der Kündigung nicht einfach vor die Tür setzen kann, sondern ein Räumungsurteil gegen ihn erstreiten und anschließend vollstrecken muss, kann der Mieter die Räume weiter nutzen. Für diese weitere Nutzung – insbesondere während des Räumungsprozesses – hat der Vermieter gegen den Mieter einen Anspruch auf Nutzungsentsch...mehr

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Räumungsklage – gerichtlich... / 5.1.2 Weiteres Verfahren

Der Mieter bzw. der Dritte kann gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch einlegen. In diesem Fall muss mündlich verhandelt werden. Das Gericht kann die Zwangsvollstreckung aus der einstweiligen Verfügung gegen Sicherheitsleistung einstellen.mehr

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Räumung von Mieträumen geri... / 8.3 Unkenntnis von besitzendem Dritten

Nicht selten erleben Vermieter nach erstrittenem Räumungstitel gegen ihren Mieter die unliebsame Überraschung, dass nicht nur der Mieter in der Wohnung lebt, sondern noch eine weitere Person. Vor dem Hintergrund einer gegen ihn erhobenen Räumungsklage kann der Mieter jedenfalls durchaus auf die findige Idee kommen, endlich mit seiner Lebensgefährtin zusammenzuziehen, um dem ...mehr

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Räumungsklage – gerichtlich... / 5.1 Wohnungsmiete

Nach § 940a ZPO darf die Räumung von Wohnraum durch einstweilige Verfügung gegen den Mieter in folgenden Fällen angeordnet werden: wenn der Mieter den Besitz durch verbotene Eigenmacht erlangt hat; wenn bei Fortdauer des Mietbesitzes eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben des Vermieters besteht; bei Verstoß des Mieters gegen eine Sicherungsanordnung.[1] Die Sicherungsanordnung...mehr

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Räumung von Mieträumen geri... / 8.3.1 Person des Dritten

Ein Räumungstitel per einstweiliger Verfügung kommt gegen solche Personen in Betracht, die, ohne Mietvertragspartei zu sein, (Mit-)Besitzer der Wohnung sind. In erster Linie handelt es sich dabei um den Ehegatten[1]; den nichtehelichen Lebensgefährten, und zwar unabhängig davon, ob die grundsätzlich erforderliche Vermieterzustimmung[2] eingeholt wurde und der Vermieter Kenntni...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 4 Durchsetzbarkeit des Mieteranspruchs auf Einbau

Der Mieter kann, wenn der Vermieter seiner gesetzlichen Pflicht zur Ausstattung der Wohnung mit Rauchwarnmeldern nicht nachkommt, den Vermieter auf Installierung der Warnmelder verklagen. Hinweis Antrag auf einstweilige Verfügung möglich Zulässig ist auch eine einstweilige Verfügung, auch wenn dadurch die Hauptsache vorweggenommen würde. Die Dringlichkeit der Maßnahme kann jed...mehr

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Doppelvermietung / 3 Doppelvermietung bei Gewerberaum

Bei einer Doppelvermietung von Gewerberaum kommt ein Anspruch des nicht besitzenden (Erst-)Mieters gegen den Vermieter auf Herausgabe der durch die weitere Vermietung erzielten Miete jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn der (nicht besitzende) Mieter die Mietsache nicht in der Weise hätte nutzen dürfen wie der Zweitmieter.[1] Ein Erfüllungsanspruch des Mieters auf Einräumun...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.1 Erkenntnisverfahren

Rz. 33 Das Arbeitsgericht entscheidet über den – hinreichend bestimmten – Antrag des Betriebsrats oder der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft im Beschlussverfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, §§ 80 ff. ArbGG. Die Verfolgung der Ansprüche aus § 23 S. 3 BetrVG kann nach bisher h. M. nicht im Wege der Einstweiligen Verfügung erfolgen. Die Vollstreckung setze eine rechtskräf...mehr

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Räumungsklage – gerichtlich... / 3 Gerichtliches Verfahren

Über den Räumungsanspruch wird nach mündlicher Verhandlung entschieden. Grundsätzlich ist erforderlich, dass zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung die Kündigungsfrist bereits abgelaufen ist. Achtung Kündigung wirksam oder nicht? Wird ein Mietvertrag von unbestimmter Dauer fristlos gekündigt und ist die Wirksamkeit dieser Kündigung streitig, so endet der Zeitraum mit dem Tag,...mehr

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Räumungsklage – gerichtlich... / 5.2 Gewerbemiete

5.2.1 Grundsatz § 940 ZPO: Keine Räumung durch einstweilige Verfügung Bei der Gewerbemiete ist eine Anwendung des § 940 ZPO in Erwägung zu ziehen. Danach sind einstweilige Verfügungen "auch zum Zwecke der Regelung eines einstweiligen Zustandes in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis zulässig, sofern diese Regelung, insbesondere bei dauernden Rechtsverhältnissen zur Abwen...mehr

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Eheähnliche Gemeinschaft / 3.2 Vertragsschluss mit einem Partner

Ist nur einer der Partner Partei des Mietvertrags, so ist der andere Partner in der Regel schutzlos dem Räumungsverlangen des Mieters ausgeliefert. Kündigungsschutzvorschriften sind zwischen den Partnern nämlich nicht anwendbar.[1] Bei Vorliegen besonderer Umstände kann ein solches Räumungsverlangen allerdings rechtsmissbräuchlich[2] sein (Räumung zur Unzeit; Verlangen nach ...mehr

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Räumungsklage – gerichtlich... / 5.2.4 Ausnahme: Überlassung an Dritte (§ 940a Abs. 2 ZPO)

Die Voraussetzungen des § 940a ZPO sind vom Vermieter glaubhaft zu machen. Zusätzliche Anforderungen an das Vorliegen eines Verfügungsgrundes, etwa eine Interessenabwägung, sind bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 940a Abs. 2 ZPO nicht zu stellen.mehr

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Räumungsklage – gerichtlich... / 5.2.3 Ausnahme: Verbotene Eigenmacht

Ebenso ist eine Räumungsverfügung ohne Verfügungsgrund zulässig, wenn der Besitzer den Besitz durch verbotene Eigenmacht erlangt hat.[1] Die verbotene Eigenmacht muss sich gegen den unmittelbaren Besitzer richten. Deshalb reicht es nicht aus, wenn der Mieter die Mietsache ohne Erlaubnis des Vermieters untervermietet.[2]mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 7.2 Wer sicherungspflichtig ist

Manche Bundesländer haben in ihren Landesbauordnungen geregelt, dass die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder dem Besitzer obliegt, es sei denn, der Eigentümer hat diese Pflicht übernommen. Praxis-Beispiel Betriebsbereitschaft durch Besitzer Dies gilt für Baden-Württemberg, Bayern, Berlin (seit 1.1.2017), Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfale...mehr

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Herausgabeanspruch der Miet... / Zusammenfassung

Überblick Hat der Mieter den Gebrauch der Mietsache einem Dritten (z. B. einem Untermieter) überlassen, kann der Vermieter die Sache nach Beendigung des Mietverhältnisses unmittelbar von dem Dritten zurückfordern. Es handelt sich insoweit um ein gesetzliches Schuldverhältnis. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Maßgebliche Vorschrift ist § 546 BGB. Dieser Räumungs- und H...mehr

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Geschäftsraummietverhältnis... / 2.11 Betriebspflicht

Der Mieter hat im Allgemeinen ein Gebrauchsrecht, aber keine Gebrauchspflicht. Die Parteien können allerdings eine derartige Verpflichtung vereinbaren. Eine solche Betreiberklausel ist dahingehend auszulegen, dass der Betrieb grundsätzlich während der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten offenzuhalten ist; darüber hinaus ist es dem Mieter freigestellt, bei besonderem Anlass (Ruh...mehr