Fachbeiträge & Kommentare zu Einstweilige Verfügung

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§ 3 Prozessrecht / cc) Zu langes Abwarten

Rz. 675 Wenn der Betriebsrat erst längere Zeit, nachdem er von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat, eine einstweilige Verfügung beantragt, fehlt nach herrschender Rechtsprechung ein Verfügungsgrund.[1525] Dieser Grundsatz muss jedoch hinterfragt werden, da er auf eine Verwirkung von Mitbestimmungsrechten hinauslaufen kann, die es im BetrVG nicht gibt.[15...mehr

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§ 3 Prozessrecht / ee) Vollstreckung

Rz. 682 Die einstweilige Verfügung ist stets vorläufig vollstreckbar.[1542] Eine aufschiebende Wirkung nach § 87 Abs. 4 ArbGG hat die Beschwerde der unterlegenen Partei nicht.[1543] Die Ausfertigung bedarf zur Vollstreckung keiner Vollstreckungsklausel, § 929 Abs. 1, § 936 ZPO.mehr

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§ 3 Prozessrecht / 1. Allgemeine Einführung

Rz. 608 Hat der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung frist- und ordnungsgemäß widersprochen und hat der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Kündigungszugang Kündigungsschutzklage gemäß § 4 KSchG erhoben, muss der Arbeitgeber nach § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG auf Verlangen des Arbeitnehmers diesen nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluss des R...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Betriebsänderung

Rz. 622 Gerade wenn eine einstweilige Verfügung beantragt wird, muss das Vorliegen einer Betriebsänderung i.S.v. § 111 BetrVG genau dargelegt werden, sodass dieses Kriterium möglichst einem Streit entzogen ist. Das betrifft zum einen die in § 111 BetrVG genannten fünf verschiedenen Fallgestaltungen und zum anderen die Anforderungen an die Kriterien "wesentlich" (in Nr. 1 und...mehr

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§ 3 Prozessrecht / dd) Beschwerde

Rz. 681 Unterliegt man mit einem Antrag auf eine einstweilige Verfügung, sollte man mit der Beschwerde und ihrer Begründung nicht bis zum jeweiligen Fristende warten. Dadurch könnte das Eilbedürfnis widerlegt werden.[1541] Eine Rechtsbeschwerde zum BAG findet nicht statt, § 92 Abs. 1 S. 3 ArbGG; das Verfahren endet mit der zweiten Instanz.mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 656 Im Zusammenhang mit einer geplanten Betriebsversammlung nach §§ 42 ff. BetrVG ist das Rechtsschutzmittel der einstweiligen Verfügung von hoher praktischer Relevanz. Der Arbeitgeber wird oft nur kurzfristig über geplante Versammlungen informiert. Ein Hauptsacheverfahren dauert daher zu lange. Der Verfügungsantrag kann sich gegen die Durchführung einer bestimmten Betri...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 3. Ordnungsgemäße Verwaltung, § 2216 BGB

Rz. 29 Die Erben haben einen Anspruch auf ordnungsgemäße Verwaltung des Nachlasses und Befolgung der Anordnungen des Erblassers hierfür. Soweit Anordnungen des Erblassers fehlen, steht dem Testamentsvollstrecker bei Erfüllung dieser Verpflichtung ein Ermessen zu. Daher liegt das Schwergewicht der Rechte der Erben in dem Anspruch auf Unterlassung ordnungswidriger Verwaltungsm...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Entbindung des Arbeitgebers von der Weiterbeschäftigungspflicht

Rz. 822 Seinen Anspruch auf Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht muss der Arbeitgeber mit einem eigenen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach § 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG geltend machen (Muster hierzu siehe unten § 3 Rdn 617). Zuständig ist das Gericht der Hauptsache. Das heißt, es handelt sich nicht lediglich um einen Einwand des Arbeitgebers im Urteils...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 3. Sicherstellung

Rz. 15 Die Gläubiger müssen ihren Wunsch auf Befriedigung bzw. Sicherstellung oder ihr fehlendes Einverständnis mit der Kapitalherabsetzung der Gesellschaft ggü. zum Ausdruck bringen (geschäftsähnliche Handlung – vgl. Noack § 58 Rz. 26 ff. – str.). Ein eigenes Recht zur Verhinderung der Anmeldung der Kapitalerhöhung steht ihnen nicht zu (auch keine Verhinderung der Eintragun...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Bedeutung des Wahlanfechtungsverfahrens

Rz. 700 Ein Wahlanfechtungsverfahren dauert lange, mitunter zwei oder noch mehr Jahre.[1577] Währenddessen bleibt der gewählte Betriebsrat im Amt, auch wenn die Wahl grob fehlerhaft war und die demokratische Legitimation des Betriebsrats sehr zu bezweifeln ist. Überdies entstehen vermeidbare Kosten für das Wahlanfechtungsverfahren und Neuwahlen. Daher stellt sich die Frage, o...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Erläuterungen

Rz. 688 Wenn dem Arbeitgeber untersagt wird, einen bestimmten Dienstplan anzuwenden, kann es vorkommen, dass kein anwendbarer Dienstplan existiert, z.B. wenn der vorangegangene Dienstplan durch Ablauf des kalendermäßig bestimmten Geltungszeitraums gegenstandslos geworden ist. Dann ist dem Arbeitgeber zuzumuten, sich schnellstens zumindest um eine vom Betriebsrat geduldete Üb...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 655 In einem Einzelhandelsbetrieb plant der zuständige Betriebsrat, am 19.12.2023 um 10.00 Uhr eine ordentliche Betriebsversammlung abzuhalten. Mit Schreiben vom 10.12.2023 teilt er dies dem Arbeitgeber mit. Der ist angesichts der Beeinträchtigung des umsatzstarken Weihnachtsgeschäfts nicht einverstanden und bittet den Betriebsrat am 12.12.2023 um einen Termin außerhalb ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 1. Beispiel

Rz. 691 Im Münchener Betrieb eines Autozulieferers finden im Jahre 2023 wegen des Rücktritts des bisherigen Betriebsrats außerplanmäßige Betriebsratswahlen statt. Das Wahlausschreiben wird am 24.2.2023 ausgehängt, die Wahlen sollen am 12.4.2023 stattfinden. Es werden zwei Wahlvorschlagslisten eingereicht, eine gewerkschaftlich orientierte Liste und eine arbeitgeberfreundlic...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 1. Allgemeines

a) Typischer Sachverhalt Rz. 655 In einem Einzelhandelsbetrieb plant der zuständige Betriebsrat, am 19.12.2023 um 10.00 Uhr eine ordentliche Betriebsversammlung abzuhalten. Mit Schreiben vom 10.12.2023 teilt er dies dem Arbeitgeber mit. Der ist angesichts der Beeinträchtigung des umsatzstarken Weihnachtsgeschäfts nicht einverstanden und bittet den Betriebsrat am 12.12.2023 um...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Verbotene Wahlbehinderung und Wahlbeeinflussung Rz. 692 Nach § 20 Abs. 1 BetrVG ist es untersagt, eine Betriebsratswahl zu behindern. Hierdurch wird der äußere Ablauf einer Betriebsratswahl geschützt.[1551] Betriebsratsbehinderungen sind demnach solche Handlungen, welche die Einleitung oder die Durchführung von Betriebsratswahlen erschweren.[1552] Beispiele dafür sind: Ver...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Rolle des Wahlvorstands Rz. 699 Die Vorbereitung und Durchführung einer Betriebsratswahl ist kompliziert. Es gibt eine Reihe von Formvorschriften, schwierige Rechtsfragen und Ermessensspielräume. Die Entscheidungen trifft der Wahlvorstand in eigener Verantwortung und unter besonderer Berücksichtigung seiner Neutralitätspflichten.[1576] Arbeitgeber, Gewerkschaften oder kund...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 5. Anspruch des Gesellschafters auf Einreichung der Liste zum Handelsregister

Rz. 14 Dem eintretenden Gesellschafter steht ein Rechtsanspruch auf Einreichung der Gesellschafterliste zum HR zu. Eine entspr. durch den Erwerber einklagbare Verpflichtung der Gesellschaft ggü. dem Neugesellschafter ist bei § 67 Abs. 2 AktG ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung anerkannt (hierzu Scholz/Seibt § 16 Rz. 10; Noack § 16 Rz. 8; Lutter/Hommelhoff § 16 Rz. 19, 25...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Muster

Rz. 687 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.56: Antrag auf Untersagung der Anwendung eines Dienstplans An das Arbeitsgericht _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Beschlussverfahren betreffend die Firma _________________________ (Name) mit den Beteiligtenmehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Voraussetzungen des Weiterbeschäftigungsanspruchs

Rz. 609 Die Weiterbeschäftigungspflicht des Arbeitgebers tritt nur ein, wenn der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung[1422] aus den in § 102 Abs. 3 BetrVG abschließend aufgeführten Gründen widerspricht.[1423] Zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen ist § 102 Abs. 5 BetrVG zudem im Fall einer wegen ordentlicher Unkündbarkeit ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung un...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / H. ABC der betrieblichen Gründe

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Gerichtliche Durchsetzung des Weiterbeschäftigungsanspruchs

Rz. 820 Der Weiterbeschäftigungsanspruch kann im Urteilsverfahren mittels Klage oder im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden (Muster hierzu siehe unten § 3 Rdn 616). Beantragt der Arbeitgeber nach § 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG im Wege der einstweiligen Verfügung die Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht, ist stets das Arbeitsgericht zuständig, auch wenn d...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (1) Weiterbeschäftigung nach § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG

Rz. 40 Hat der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung frist- und ordnungsgemäß widersprochen und hat der Arbeitnehmer nach dem KSchG Klage auf Feststellung erhoben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, muss der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers diesen nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum Abschluss des Rechtsstreits zu unverändert...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Prozessuales

Rz. 447 Über die Anträge nach § 78a Abs. 4 S. 1 BetrVG sowie den allgemeinen Feststellungsantrag entscheidet das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren (§§ 2a, 80 ff. ArbGG).[1044] Gemäß § 78a Abs. 4 S. 2 BetrVG sind Beteiligte des Verfahrens – neben dem Arbeitgeber und dem Auszubildenden – der zuständige Betriebsrat und die zuständige Jugend- und Auszubildendenvertretung.[104...mehr

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§ 3 Prozessrecht / e) Ersetzung der Zustimmung zu der "näheren Vereinbarung" durch Beschluss

Rz. 328 Kommt eine Einigung mit dem Arbeitgeber nicht zustande, ist eine Hinzuziehung eines Rechtsanwalts nur zulässig, wenn die vom Arbeitgeber verweigerte Zustimmung zu der vorgeschlagenen Vereinbarung im Beschlussverfahren durch das Arbeitsgericht ersetzt wird. In diesem Fall darf der Betriebsrat den Rechtsanwalt jedoch erst nach Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses h...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (a) Mangelnde Erfolgsaussichten der Klage des Arbeitnehmers (Nr. 1)

Rz. 826 Verspricht die Kündigungsschutzklage nach summarischer Prüfung keine hinreichenden Erfolgsaussichten oder erscheint sie mutwillig, kann der Arbeitgeber auf seinen Antrag durch einstweilige Verfügung von der Weiterbeschäftigungsverpflichtung entbunden werden. Dabei ist Nr. 1 dem Wortlaut des § 114 ZPO nachgebildet, der die Gewährung von Prozesskostenhilfe regelt. Nach...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 47 Abstimmung

Literatur: Abramenko Rechtliches Gehör vor dem Ausschluss eines Gesellschafters aus der GmbH, GmbHR 2001, 501; ders. Die Nachholung der Beschlussfeststellung außerhalb der Gesellschafterversammlung, GmbHR 2003, 1471; Bacher Das Stimmverbot bei Beteiligungsverhältnissen bei Befangenheit eines Geschäftsführers analog § 47 Abs. 4 GmbHG, GmbHR 2002, 143; ders. Darlegungs- und Bew...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / d) Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits gegenüber einem Gesellschafter

Rz. 51 Der Begriff Rechtsstreit ist weit auszulegen. Er umfasst streitige Verfahren jeder Art sowie Vollstreckungsakte, Arrest und einstweilige Verfügung (Scholz/K. Schmidt/Bochmann § 47 Rz. 127), auch die vorprozessuale Geltendmachung, z.B. Bestellung eines Vertreters nach § 46 Nr. 8 (BGHZ 97, 34; Noack § 47 Rz. 93), Mahnung, Fristsetzung (Noack § 47 Rz. 93; einschränkend S...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VII. Suspendierung des Geschäftsführers

Rz. 61 Vorläufige Amtsenthebung (z.B. um eine Klärung erhobener Vorwürfe abwarten zu können) mit der Folge, dass Geschäftsführerbefugnis und Vertretungsmacht zeitweilig ruhen, ist unzulässig (vgl. Rowedder/Pentz/Belz § 38 Rz. 32). Das ergibt sich meines Erachtens schon daraus, dass eine Eintragung in das HR nicht zulässig ist. Zulässig ist die (allerdings die Vertretungsmach...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Voraussetzungen und Durchführung der Selbsteinberufung

Rz. 12 Die nach Abs. 1 berechtigten Gesellschafter können die Gesellschafterversammlung selbst einberufen oder die Ankündigung selbst vornehmen, wenn dem Verlangen auf Einberufung bzw. Ankündigung nicht entsprochen wird oder Personen nicht vorhanden sind, an die das Verlangen zu richten wäre (Abs. 3 S. 1). Die Ablehnung der Einberufung muss endgültig sein (KG GmbHR 1997, 100...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Abberufung von Liquidatoren

Rz. 7 Die Abberufung von Liquidatoren (Abs. 3) erfolgt wie ihre Berufung: durch Gesellschafterbeschluss, wobei einfache Mehrheit genügt und der Liquidator mitbestimmen darf, soweit seine Entlastung nicht in Frage steht. Der Beschluss kann auch vor Ablauf des Zeitraumes, für den der Liquidator bestellt ist, gefasst werden, ferner durch das Gericht. Es kann sowohl die von ihm ...mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / III. Unterlassungsanspruch

Rz. 86 Zuvor steht dem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer zur Sicherung seines Anspruchs aus § 9 TzBfG ein Unterlassungsanspruch zu mit dem Inhalt, dass der Arbeitgeber den fraglichen Arbeitsplatz (vorläufig) nicht anderweitig besetzen darf.[76] Der Anspruch folgt aus § 1004 BGB. Es handelt sich um einen Unterfall der arbeitsrechtlichen Konkurrentenklage.[77] Rz. 87 Materiell...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Verpflichtung der Geschäftsführer zur Einberufung der Gesellschafterversammlung – Folgen der Unterlassung

Rz. 9 Erfüllt der Antrag der Gesellschafter die Voraussetzungen des Abs. 1 (s. zu den Voraussetzungen BGH v. 8.11.2016 – II ZR 304/15), haben die Geschäftsführer unverzüglich die Gesellschafterversammlung einzuberufen (zur Wirksamkeit der Einberufung durch einen vorläufig abberufenen, noch nicht aus dem HR ausgetragenen Geschäftsführer: BGH v. 8.11.2016 – II ZR 304/15). Komm...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 6. Herausgabeanspruch, §§ 2218 i.V.m. 667 BGB

Rz. 43 Gemäß § 667 BGB ist der Testamentsvollstrecker nach Abschluss seiner Tätigkeit verpflichtet, den gesamten Nachlass und das im Rahmen seiner Tätigkeit Erlangte herauszugeben. Die Herausgabepflicht besteht gegenüber dem Erben. Sofern es, wie regelmäßig (§ 2204 Abs. 1 BGB), Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist, den Nachlass auseinanderzusetzen, ist die Herausgabe nach...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Mitbestimmung bei besonderem Zeitdruck/Eilfälle/Notfälle

Rz. 184 Der Gesetzgeber hat zu den sozialen Angelegenheiten keine Regelung für vorläufige Maßnahmen aufgenommen, wie etwa in § 100 BetrVG für die personellen Maßnahmen. Die Rechtsprechung sieht das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats selbst in sog. Eilfällen, in denen eine Regelung umgehend getroffen werden muss, nicht eingeschränkt. Auch bei einem plötzlichen Bedarf der An...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Erläuterungen

Rz. 685 In Hinblick auf den Antrag, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, ist zu bedenken, dass der Antragsteller in einem solchen Fall ein höheres Risiko des Unterliegens tragen kann als bei einer mündlichen Anhörung. Denn nur hierbei gibt es die Möglichkeit, Vortrag zu substantiieren oder unstreitig zu stellen,[1546] Beweise zu ergänzen (zum Beispiel durch einen mitge...mehr

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§ 3 Prozessrecht / c) Checkliste: Betriebsversammlung

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§ 3 Prozessrecht / 3. Checkliste

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§ 3 Prozessrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 698 Der Großteil der Belegschaft eines am Frankfurter Flughafen tätigen Unternehmens leitet gegen den fünfköpfigen Betriebsrat ein gerichtliches Amtsenthebungsverfahren (§ 23 BetrVG) ein. Während des laufenden Verfahrens tritt der Betriebsrat geschlossen zurück und bereitet Neuwahlen vor. Der vom Betriebsrat eingesetzte Wahlvorstand – er besteht ausschließlich aus Betrie...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Rolle des Wahlvorstands

Rz. 699 Die Vorbereitung und Durchführung einer Betriebsratswahl ist kompliziert. Es gibt eine Reihe von Formvorschriften, schwierige Rechtsfragen und Ermessensspielräume. Die Entscheidungen trifft der Wahlvorstand in eigener Verantwortung und unter besonderer Berücksichtigung seiner Neutralitätspflichten.[1576] Arbeitgeber, Gewerkschaften oder kundige Arbeitnehmer können al...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 1. Allgemeine Einführung

Rz. 593 Während des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer nicht nur einen Anspruch auf Vergütung, sondern auch einen Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung.[1389] Der Beschäftigungsanspruch ist Ausfluss des grundgesetzlich abgesicherten Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers. Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keinen oder keine...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 643 Vermutet der Arbeitgeber, dass der Betriebsrat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung der Betriebsänderung gegen ihn stellen will, ist es ratsam, eine Schutzschrift zu hinterlegen. Dies erfolgt seit 1.1.2016 elektronisch über die Einstellung in das Zentrale Schutzschriftenregister (ZSSR, § 945a Abs. 1 ZPO). Die Schutzschrift gilt dann ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Verfügungsgrund

Rz. 666 Im Rahmen des Verfügungsgrundes ist neben den üblichen Kriterien wie der Eilbedürftigkeit im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen, inwieweit durch die geplante Durchführung der Versammlung betriebliche Interessen verletzt würden. Die drohenden betrieblichen Nachteile sind in das Verhältnis zu den gegenläufigen Interessen des Betriebsrats und der Belegsch...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Betriebsverfassungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch

Rz. 602 Ein Weiterbeschäftigungsanspruch kann sich ferner aus § 102 Abs. 5 BetrVG ergeben. Dafür muss der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung form- und fristgemäß aus einem der in § 102 Abs. 3 BetrVG abschließend genannten Gründe widersprochen haben und vom Arbeitnehmer rechtzeitig Kündigungsschutzklage erhoben worden sein. Ferner muss der Arbeitnehmer seine Weiterbesch...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 3. Antrag auf Weiterbeschäftigung gem. § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG

Rz. 616 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.49: Antrag auf Weiterbeschäftigung An das Arbeitsgericht _________________________ Ort, Datum Geschäftszeichen Kündigungsschutzverfahren: Einstweiliges Verfügungsverfahren zur Weiterbeschäftigung gemäß § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG des _________________________ – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte __...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 1. Allgemeines

Rz. 508 Die in den §§ 87–91 ArbGG geregelte Beschwerde im Beschlussverfahren eröffnet wie die Berufung im Urteilsverfahren die zweite Instanz gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte. Es gelten zunächst die in §§ 87 ff. ArbGG geregelten Besonderheiten des Beschlussverfahrens, daneben die Vorschriften zum arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren (§§ 64 ff. ArbGG) und über § 64...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Teilnahmerecht

Rz. 5 Jeder Gesellschafter hat das Recht auf Teilnahme an der Gesellschafterversammlung und auf rechtliches Gehör, unabhängig davon, ob er ein Stimmrecht (stimmrechtsloser Geschäftsanteil) hat (BGH GmbHR 1971, 207) oder von der Abstimmung ausgeschlossen ist (BGH NJW 1972 2225; vgl. auch Noack § 48 Rz. 6; Lutter/Hommelhoff § 48 Rz. 2, 3). Das Teilnahmerecht kann zwar in der S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Erteilung, Vorlage und Rückgabe der Bescheinigung

Rn. 45 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Das zuständige FA erteilt die NV-Bescheinigung; dies ist ein sonstiger begünstigender Steuer-VA, kein Steuerbescheid oder Freistellungsbescheid; vgl BFH BStBl II 1992, 322; Bartone in Kühn/v Wedelstädt, Vorbemerkung §§ 172–177 AO Rz 5 (21. Aufl 2015); Ratschow in Klein, § 118 AO Rz 13. Es handelt sich um einen speziellen Grundlagenbescheid f...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Klagegrund

Rz. 3 Für die Auflösungsklage ist Klagegrund, dass ein wichtiger Grund für die Auflösung vorliegt, der im Verhältnis der Gesellschaft liegt. Als solche nennt Abs. 1 beispielhaft die Unmöglichkeit, den Gesellschaftszweck zu erreichen. Sie liegt vor, wenn jede Aussicht fehlt, das Unternehmen allgemein oder gerade mit diesen Gesellschaftern ersprießlich fortzusetzen (vgl. BGHZ ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / d) Gerichtliche Entscheidung

Rz. 481 Das Arbeitsgericht stellt lediglich die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit des Einigungsstellenspruchs fest, trifft aber keine eigene Regelung der mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit.[1151] Gibt das Gericht dem Antrag statt und stellt die Unwirksamkeit des Einigungsstellenspruchs fest, ist die Einigungsstelle mit Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung verpflichte...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / 9. Beschlussfassung innerhalb der Erbengemeinschaft

Rz. 109 Nach § 745 BGB wird die Verwaltung und Benutzung von Nachlassgegenständen durch Beschluss der Erbengemeinschaft geregelt. Bei der Abstimmung ist jeder Miterbe stimmberechtigt. Für minderjährige, abwesende oder sonst an der Stimmabgabe verhinderte Erben bedarf es nur dann keines Pflegers, Vertreters u.Ä., wenn auch ohne die verhinderten Erben eine Mehrheit zustande ko...mehr