Fachbeiträge & Kommentare zu Aussetzung der Vollziehung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.5 Frist für die Erfüllung des qualifizierten Mitwirkungsverlangens (Abs. 1 S. 4)

Rz. 21 Nach Abs. 1 S. 4, 1. Halbs. ist das qualifizierte Mitwirkungsverlangen innerhalb eines Monats zu erfüllen. Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe des entsprechenden Verwaltungsakts. Für ihre Berechnung gelten die allgemeinen Vorschriften des § 108 AO.[1] Wird ein qualifiziertes Mitwirkungsverlangen ergänzt, wird insoweit eine neue Monatsfrist in Gang gesetzt. Dies gilt...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.11 Zinsschranke

Gegen die sog. Zinsschranke des § 8a KStG bestehen verfassungsrechtliche Bedenken. Der BFH hält die Zinsschranke für verfassungswidrig und hat die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.[1] Auch wenn dieses Verfahren primär die Norm des § 4h EStG betrifft, werden sich daraus im Hinblick auf die Zinsschranke des § 8a KStG voraussichtlich rechtliche Rückschlüsse ergeben....mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.3 Mindestbesteuerung

Ein Verlustvortrag ist seit 2004 nur noch bis zu 1 Mio. EUR uneingeschränkt möglich. Höhere Beträge sind nur zu 60 % abziehbar. Ob diese Regelung verfassungsgemäß ist, wurde vom BFH in einem Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung[1] angezweifelt. Der BFH hat aber die Mindestbesteuerung im Hauptsacheverfahren als nicht verfassungswidrig bestätigt.[2] Allerdings konnte offen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 6 Rechtsschutz

Rz. 15 Der Erteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer geht eine Prüfung durch die örtlich zuständige Finanzbehörde voraus, die abhängig vom Ergebnis der Prüfung die Erteilung dieser Nummer beim BZSt nach § 139c Abs. 1 AO in Auftrag gibt. Damit enthält die Zuteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer oder die Ablehnung alle Merkmale des § 118 AO und kann durch einen E...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / III. AdV-Verfahren FG Rheinland- Pfalz Az.: 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23

1. Tenor der Entscheidungen Das FG Rheinland-Pfalz ist in zwei AdV-Verfahren zu einem anderen Ergebnis als das Sächsische FG gelangt (FG Rh.-Pf. v. 23.11.2023 – 4 V 1295/23 und – 4 V 1429/23, ErbStB 2024, 5 [Günther]). Es bestünden ernstliche Zweifel daran, dass die neuen Bewertungsvorschriften der §§ 218 ff. BewG zu einer aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleiteten realitäts- und rela...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / a) Überprüfbarkeit der Bodenrichtwerte auf dem Finanzrechtsweg

Der Rechtsschutz gegen Grundsteuerwertbescheide auf den 1.1.2022 wird umfassend durch die FG gewährt. Der Finanzrechtsweg ist dabei nach Auffassung des FG Rheinland-Pfalz für alle maßgeblichen Rechtsfragen, auch bzgl. der Einwände gegen die bewertungsrelevanten Bodenrichtwerte eröffnet, ohne dass es insofern einer Klage zu den VG bedürfe (a.A. Steinhauer, ErbStB 2023, 185 so...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / 1. Tenor der Entscheidungen

Das FG Rheinland-Pfalz ist in zwei AdV-Verfahren zu einem anderen Ergebnis als das Sächsische FG gelangt (FG Rh.-Pf. v. 23.11.2023 – 4 V 1295/23 und – 4 V 1429/23, ErbStB 2024, 5 [Günther]). Es bestünden ernstliche Zweifel daran, dass die neuen Bewertungsvorschriften der §§ 218 ff. BewG zu einer aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleiteten realitäts- und relationsgerechten Grundstücksb...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / 6. Kritische Würdigung der Entscheidung

Im Vergleich zum Urteil des Sächsischen FG hat sich das FG Rheinland-Pfalz im Hinblick auf die relations- und realitätsgerechte Bewertung deutlich eingehender mit der Systematik der Bewertungsverfahren und der Wirkungsweise der Typisierungen beschäftigt. Die Diskussion in der Literatur wurde aber dennoch verkürzt dargestellt, was sicherlich auch dem Umstand einer Entscheidun...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / 2. Ermittlung der Bodenrichtwerte und Besetzung der Gutachterausschüsse

a) Überprüfbarkeit der Bodenrichtwerte auf dem Finanzrechtsweg Der Rechtsschutz gegen Grundsteuerwertbescheide auf den 1.1.2022 wird umfassend durch die FG gewährt. Der Finanzrechtsweg ist dabei nach Auffassung des FG Rheinland-Pfalz für alle maßgeblichen Rechtsfragen, auch bzgl. der Einwände gegen die bewertungsrelevanten Bodenrichtwerte eröffnet, ohne dass es insofern einer...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / VI. Fazit

Wie erwartet wird die Reform der Grundsteuer einer umfassenden gerichtlichen Prüfung unterzogen. Erste vorliegende Entscheidungen fallen sehr unterschiedlich aus, wie die Entscheidungen des Sächsischen FG und des FG Rheinland-Pfalz eindrücklich verdeutlichen. Gleichzeitig bleibt die Lage höchst dynamisch. Neue Verfahren werden regelmäßig durch begleitende Verbände und die Ge...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / c) Besetzung der Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz

Das FG Rheinland-Pfalz hat bereits erhebliche Zweifel daran, dass die rheinland-pfälzischen Vorschriften betreffend die Organisation und Zusammensetzung der Gutachterausschüsse den einfachrechtlichen Vorgaben des BauGB an die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Gutachterausschüsse in der konkreten Entscheidungsfindung zu den Bodenrichtwerten genügen, weil nicht ausgeschlo...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / 4. Belastungsgrund

Die Problematik eines möglicherweise fehlenden Belastungsgrundes wird in der Literatur schon seit der Verabschiedung der Bewertungsreform umfassend diskutiert (vgl. anstelle vieler Drüen in Stenger/Loose, Bewertungsrecht, Stand: 167. EL 11/2023, unter 1. Bewertungsgleichmaß, Rz. 20 ff. m.w.N.). Auch das FG Rheinland-Pfalz kann der gegenwärtigen Ausgestaltung des verfahrensge...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / b) Ermittlung der Bodenrichtwerte und mangelnde Datengrundlage

Das FG Rheinland-Pfalz hat ernstliche Zweifel am rechtmäßigen Zustandekommen des verfahrensgegenständlichen Bodenrichtwerts, die sich insb. darauf stützen, dass in erheblichem Umfang Datenlücken bei der Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung zu befürchten seien, aus der die Bodenrichtwerte abgeleitet werden. Das beklagte FA habe die Grundsteuerwertfeststellung auf den ...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / 5. Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

Die Bewertungsregeln der §§ 218 ff. BewG sind nach Auffassung des FG Rheinland-Pfalz verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass Steuerpflichtige einen unter dem typisierten Grundsteuerwert liegenden niedrigeren Grundstückswert nachweisen können. Denn selbst wenn die gesetzlichen Typisierungen und Pauschalierungen als solche noch gleichheitsgerecht und verfassungsrechtli...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / 3. Folgerichtige Ausgestaltung der Bewertungsvorschriften

Ausgehend von den für das Grundsteuer- und Bewertungsrecht geltenden, aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleiteten Verfassungsrechtsmaßstäben, hat das FG bereits ernstliche Zweifel daran, dass die materiell-rechtlichen Bewertungsregelungen der §§ 218 ff. BewG und insb. der §§ 243 ff. BewG zu einer realitäts- und relationsgerechten Grundstücksbewertung führen. Hinzu treten ernstliche Zw...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 4.5 Sonstige Verfahrensfragen

Rz. 43 Gegen das Auskunftsersuchen ist der Rechtsbehelf des Einspruchs statthaft, § 347 AO. Vorläufiger Rechtsschutz kann durch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung[1] erwirkt werden. Dies gilt bei Auskunftsersuchen an andere Personen sowohl für den unmittelbaren Adressaten der Maßnahme als auch für den Beteiligten. § 93 Abs. 1 S. 3 AO hat insofern drittschützenden Ch...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerliche Nebenleistungen

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Die steuerlichen Nebenleistungen dienen – anders als > Steuern – nicht der Erzielung staatlicher Einnahmen, sondern dazu, eine nach dem Gesetz geschuldete Steuer festzusetzen und rechtzeitig zu erheben bzw im Falle der Zinsen, einen Ausgleich zu schaffen für verspätete Zahlungen oder Rückzahlungen. Sie sind in § 3 Abs 4 AO abschließend aufgez...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.3.1 Anwendungsbereich

Rz. 55 Nach § 93 Abs. 7 AO in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung[1] war die für die Besteuerung zuständige Finanzbehörde[2] zur Durchführung eines Kontenabrufs berechtigt, wenn dies zur Festsetzung oder Erhebung von – bundesgesetzlich geregelten[3] – Steuern erforderlich war. Der Kontenabruf war im gesamten Besteuerungsverfahren nach der AO, also nicht nur im Steuerfes...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Nachteilige Schätzung

Rz. 67 [Autor/Stand] Ungeachtet des erwähnten Auskunftsverweigerungsrechts (s. Rz. 46 f.) bleibt die FinB dazu berechtigt, die sich aus der verweigerten Mitwirkung ergebenden steuerrechtlichen Folgerungen zu ziehen[2]. Dazu gehört nach st. Rspr. des BFH [3] insbesondere die Möglichkeit, ungünstige Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen des Stpfl. (§§ 162, 88, 90 AO) vorzunehm...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Rechtsschutz im Besteuerungsverfahren

Rz. 290 [Autor/Stand] Wird unter Verstoß gegen das Zwangsmittelverbot des § 393 Abs. 2 AO ein Zwangsmittel i.S.d. § 328 AO angedroht, ist dagegen der Einspruch gem. § 347 Abs. 1 Nr. 1 AO statthaft sowie ggf. die Klage beim FG nach § 40 Abs. 1 FGO [2]. Begleitend empfiehlt sich ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV, § 361 Abs. 2 AO, § 69 FGO), da der Einspruch nach § ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aussetzungsverfahren: Nachzahlungszinsen gemäß § 233a AO und Unionsrecht

Leitsatz Bei summarischer Prüfung bestehen für Verzinsungszeiträume bis zum 31.12.2018 keine ernstlichen Zweifel an der Vereinbarkeit von §§ 233a, 238 Abs. 1 AO mit dem Unionsrecht. Dies gilt jedenfalls dann, wenn bei einer zeitlichen Verlagerung des Vorsteuerabzugs und der sich hieraus ergebenden zweifachen Anwendung von § 233a AO in Bezug auf mehrere Besteuerungszeiträume,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.2.3 Feststellung der Satzungsmäßigkeit nach § 60a AO

Tz. 139 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 60a Abs 1 S 2 AO ist die Feststellung der Satzungsmäßigkeit nach S 1 dieser Vorschrift für nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG st-befreite Kö (auch) für die Besteuerung der Stpfl, die Zuwendungen in Form von Spenden und Mitgliedsbeiträgen an die Kö erbringen, bindend. IVm § 63 Abs 5 AO und § 50 Abs 1 EStDV dürfen die Empfänger-Kö stlich nutzbar...mehr

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ZErb 03/2024, Anwendung des... / 2 Anmerkung

Spätestens[1] nachdem das FG Münster im November 2021 entschieden hatte, dass der Anwendungsbereich des sog. 90 % Einstiegstests des § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG im Wege der teleologischen Reduktion einzuschränken sei, wurde mit Spannung erwartet, wie der BFH die Rechtslage bewerten würde. Erfreulicherweise bestätigt der BFH in weiten Teilen die Erwägungen des FG Münster. Die En...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Lösungsansätze in Literatur und Rechtsprechung

Rz. 106 [Autor/Stand] Nach dem Nemo-tenetur-Prinzip braucht der Stpfl. keine ihn belastenden Angaben bzgl. bereits "begangener" Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten zu machen, die Gegenstand der Steuerprüfung bzw. des eingeleiteten Strafverfahrens sind. Bei wahrheitswidrigen Angaben macht er sich nicht nach § 370 AO strafbar, denn dadurch werden lediglich erlangte Vort...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14.1.2 Steuerschulden (Zeilen 90 bis 92)

Hatte der Erblasser Steuerschulden (z. B. Einkommensteuerschulden), sind diese in den Zeilen 90 bis 92 einzutragen. Dies gilt nicht für betriebliche Steuerschulden (z. B. Umsatzsteuer- oder Gewerbesteuerschulden). Anzugeben sind der Name des Finanzamts, die Steuernummer und der Wert der Steuerschulden. Sind die Steuerschulden vom Finanzamt noch nicht veranlagt worden, sind s...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.1 Zu Lebzeiten des Erblassers entstandene Verbindlichkeiten

Rz. 133 Die vom Erblasser herrührenden Schulden sind zunächst solche, die schon zu seinen Lebzeiten entstanden sind. Dazu gehören alle gesetzlichen, vertraglichen und außervertraglichen Verpflichtungen des Erblassers, z. B. aus Kauf, Miete oder unerlaubten Handlungen. Die Verbindlichkeiten müssen dabei zum Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht voll wirksam entstanden sein. Zu de...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.3.3 Voraussetzungen der 90-%-Grenze

Rz. 279 Für die Ermittlung der 90-%-Grenze ist der gemeine Wert des Verwaltungsvermögens[1] ins Verhältnis zu setzen zum gemeinen Wert des begünstigungsfähigen Vermögens.[2] Rz. 280 Beträgt die Quote 90 % oder mehr, ist der Erwerb insgesamt nicht begünstigt. Bei einer Quote von weniger als 90 % kommt der (normale) Verwaltungsvermögenstest nach § 13b Abs. 2 S. 1 ErbStG zur Anw...mehr

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Zinsen / 8.2 Stundungs-/Aussetzungszinsen

Für die Dauer einer gewährten Stundung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis[1] werden Zinsen erhoben. Wird der Steuerbescheid nach Ablauf der Stundung aufgehoben, geändert oder nach § 129 AO berichtigt, bleiben die bis dahin entstandenen Zinsen unberührt.[2] Mit der Erhebung von Aussetzungszinsen[3] sollen der Zinsnachteil des Fiskus, der den Abgabenbetrag nicht scho...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Rechtsbehelfe

Rz. 108 Ein Schreiben an einen Unternehmer zur Vorlage von Urkunden nach § 18d UStG stellt einen Verwaltungsakt dar (Rz. 77), es ist als solcher immer mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. Der zulässige Rechtsbehelf gegen eine solche Anordnung ist der Einspruch.[1] Da dieser keine aufschiebende Wirkung entfaltet, ist der Vorlagepflichtige trotz des Einspruchs verpfli...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3.1 Wegfall der Vollstreckbarkeitsvoraussetzungen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 6 Nach § 257 Abs. 1 Nr. 1 AO ist die Vollstreckung einzustellen oder zu beschränken, wenn die Vollstreckbarkeitsvoraussetzungen des § 251 Abs. 1 AO weggefallen sind. Dies ist der Fall, wenn die Vollziehbarkeit des Verwaltungsakts nicht mehr besteht, da nur ein vollziehbarer Verwaltungsakt die Grundlage für die Vollstreckung nach der AO bilden kann. Die Vollziehbarkeit ka...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3.4 Stundung der Leistung (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 16 Die letzte der in § 257 Abs. 1 AO genannten Alternativen, bei deren Vorliegen die Vollstreckung einzustellen oder zu beschränken ist, betrifft den Fall der Stundung der Leistung nach § 222 AO. Der Stundung gleich steht der Zahlungsaufschub nach § 223 AO, der allerdings nur bei Zöllen und Verbrauchsteuern in Betracht kommt.[1] Dabei ist nicht bereits ein Antrag auf Stu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 5 Entscheidung der Finanzbehörde

Rz. 21 Liegen die Voraussetzungen des § 257 Abs. 1 AO vor, hat die Finanzbehörde die Vollstreckung einzustellen oder zu beschränken. Ein Ermessen besteht in dieser Hinsicht nach dem ausdrücklichen Wortlaut der Bestimmung nicht.[1] Die Verwaltung hat dabei auch von Amts wegen tätig zu werden, sodass es nicht etwa eines Antrags des Vollstreckungsschuldners bedarf, damit die Ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 1683 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 § 4 Abs 5 S 1 Nr 2 EStG gilt seit 1975. Nach dieser Vorschrift können Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass bis zu einem bestimmten Prozentsatz des angemessenen und der Höhe und betrieblichen Veranlassung nach nachgewiesenen Teils dieser Aufwendungen als BA abgezogen werden. Von den Beschränkungen ausgenomme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Mitteilung der ID-Nr des Kindergeldberechtigten durch die zuständige Familienkasse auf Anfrage an denjenigen, der ein berechtigtes Interesse an der Leistung des Kindergelds hat (§ 67 S 5 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nach § 67 S 5 EStG teilt die zuständige Familienkasse (s Rn 47) demjenigen, der ein berechtigtes Interesse an der Leistung des Kindergelds hat, auf seine Anfrage die ID-Nr des Kindergeldberechtigten mit, wenn dieser seiner Verpflichtung nach § 67 S 4 EStG, dem Dritten seine ID-Nr mitzuteilen, nicht nachkommt. Rn. 81 Stand: EL 171 – ET: 02/202...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Materiell-rechtliche Abwehrmöglichkeiten des StPfl gegen Schätzungsergebnisse

Rn. 2244 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der StPfl kann eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nur erfolgreich anfechten, wenn er substantiiert darlegt, dass der Schätzungsbescheid rechtswidrig ist, weil die Voraussetzungen des § 162 AO nicht gegeben sind. Insbesondere ist dies der Fall, wenn Umstände nicht berücksichtigt worden sind, die hätten berücksichtigt werden müssen, od...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 11. Gewinnausschüttung ausländischer Gesellschaften

Rn. 241b Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 1 Nr 1 EStG erfasst auch Bezüge aus der Beteiligung an ausländischen Gesellschaften, die ihrer Struktur nach einer nach deutschem Recht errichteten AG oder GmbH im Wesentlichen entspricht (BFH v 20.10.2010, I R 117/08, BStBl II 2022, 254). Hierfür kommt es auf einen sogenannten Typenvergleich an. Sowohl das ausländische Rechtsgebi...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 6 Rechtsbehelfe

Gegen den Gewerbesteuermessbescheid oder einen für Zwecke der Vorauszahlungen erlassenen Gewerbesteuermessbescheid kann beim zuständigen Finanzamt Einspruch eingelegt und evtl. die Aussetzung der Vollziehung des Bescheids beantragt werden. Wird dem Antrag entsprochen, wird die Gemeinde die Gewerbesteuerforderung ebenfalls aussetzen. Gleiches gilt bei Einwendungen gegen den Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 5.7 Verbilligte Übertragung von GmbH-Anteilen als Arbeitslohn

Eine verbilligte Anteilsübertragung an eine, dem Geschäftsführer als Alleingesellschafter gehörende GmbH ist Arbeitslohn des Geschäftsführers.[1] Der verbilligte Erwerb einer GmbH-Beteiligung durch einen leitenden Arbeitnehmer des Arbeitgebers kann auch dann zu Arbeitslohn führen, wenn nicht der Arbeitgeber selbst, sondern ein Gesellschafter des Arbeitgebers die Beteiligung v...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.3 Abkömmlinge der in § 15 Abs. 1 I Nr. 2 ErbStG genannten Kinder und Stiefkinder

Rz. 21 Bei Übertragung von Vermögen auf Abkömmlinge der Kinder und Stiefkinder des Erblassers oder Schenkers – i. d. R. die Enkel – im Rahmen einer Erbschaft oder durch Schenkung kommt ebenfalls die Steuerklasse I zur Anwendung. Ein Vorversterben der Kinder ist – seit dem ErbStG 1996 entgegen einer früheren Rechtslage – für die Einstufung in die günstigste Steuerklasse nicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 258 AO entspricht der Regelung in § 333 RAO.[1] Für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht sieht § 765a ZPO eine ähnliche Bestimmung vor, die jedoch im Gegensatz zur einstweiligen Einstellung nach § 258 AO in jedem Fall einen Antrag des Vollstreckungsschuldners voraussetzt und zudem sprachlich abweichend gefasst ist.[2] Diese Unterschiede zwischen beiden Normen erk...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 2.1 Fälligkeit der Leistung

Rz. 3 Erste Voraussetzung für den Beginn der Vollstreckung ist die Fälligkeit der Leistung, die von der Vollstreckungsbehörde geltend gemacht wird. Die Fälligkeit der Leistung bestimmt sich dabei regelmäßig nach den jeweiligen Einzelsteuergesetzen, auf die in § 220 Abs. 1 AO verwiesen wird.[1] Findet sich in dem jeweiligen Einzelsteuergesetz keine Regelung zur Fälligkeit der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3.2 Einwendungen gegen einzelne Maßnahmen

Rz. 6 Nach der AO wird Rechtsschutz nur gegen einzelne Vollstreckungsmaßnahmen gewährt.[1] Dabei sind solche Einwendungen zulässig, die sich nicht gegen die Entstehung und Festsetzung des zu vollstreckenden Verwaltungsakts richten.[2] Einige der möglichen Einwendungen sind in § 257 AO aufgeführt.[3] Demgemäß kann der Vollstreckungsschuldner etwa nicht geltend machen, dass de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 7 Rechtsbehelfe

Rz. 16 Da es sich bis auf wenige Ausnahmen bei den Maßnahmen im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung um Verwaltungsakte handelt, ist das Rechtsmittel des Einspruchs nach § 347 AO gegeben. Soweit es sich um vollziehbare Verwaltungsakte handelt, z. B. Pfändungsverfügungen, erfolgt der vorläufige Rechtsschutz durch die Aussetzung der Vollziehung nach § 361 bzw. § 69 FGO im finan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 2.2.1 Grundsatz

Rz. 8 Grundsätzlich bedarf es eines Leistungsgebots, da der Vollstreckungsschuldner von den Maßnahmen der Vollstreckung nicht überrascht werden soll.[1] Nach der Entscheidung des BFH v. 29.9.1976[2] müssen dabei die folgenden Angaben in einem Leistungsgebot vorhanden sein, damit das Leistungsgebot dem Schutzcharakter gerecht werden kann: Der Vollstreckungsschuldner muss unter...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 2.2.1 Unangemessener Nachteil

Rz. 8 Beim Begriff des unangemessenen Nachteils stellt wie der Begriff der Unbilligkeit einen unbestimmten Rechtsbegriff dar. Von einem unangemessenen Nachteil wird dabei nach wohl allgemeiner Ansicht auszugehen sein, wenn die Nachteile des Vollstreckungsschuldners im konkreten Einzelfall als unangemessen anzusehen sind.[1] Es ist deshalb in jedem Einzelfall zu prüfen, ob vo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 4 Rechtsschutz

Rz. 14 Vollstreckungsmaßnahmen, die das FA unter Missachtung der Vollstreckungsbeschränkung trifft, sind rechtswidrig, aber nicht nichtig. Der betroffene Gesamtschuldner muss daher gegen die entsprechenden Maßnahmen Einspruch einlegen und erforderlichenfalls einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung[1] stellen. Der Einspruch ist auch gegeben, wenn das FA nach Unanfechtbark...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 7.1.1 Nach dem Aufteilungsstichtag geleistete Zahlungen

Rz. 14 Für Zahlungen vor dem für die Aufteilung maßgebenden Zeitpunkt ist es – abgesehen von den Fällen des § 276 Abs. 3 AO – bedeutungslos, von wem oder auf wessen Rechnung sie geleistet wurden.[1] Deshalb hat ein Gesamtschuldner, der vor dem maßgebenden Zeitpunkt Zahlungen auf die Gesamtschuld geleistet hat, die den auf ihn entfallenden Aufteilungsbetrag übersteigen, insow...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 4 Rechtsbehelfe

Rz. 11 Gegen den Aufteilungsbescheid ist nach § 347 Abs. 1 Nr. 1 AO der Einspruch gegeben. Zum Einspruchsverfahren und anschließenden Klageverfahren sind alle Gesamtschuldner, die nicht selbst Einspruch eingelegt oder Klage erhoben haben, nach § 360 Abs. 3 AO notwendig hinzuzuziehen bzw. nach § 60 Abs. 3 FGO notwendig beizuladen.[1] Einwendungen gegen den Aufteilungsbescheid...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 3 Rechtsschutz

Rz. 8 Vollstreckungsmaßnahmen, die das FA unter Missachtung der Vollstreckungsbeschränkung trifft, sind rechtswidrig, aber nicht nichtig. Der betroffene Gesamtschuldner muss daher gegen die entsprechenden Maßnahmen Einspruch einlegen und erforderlichenfalls einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung[1] stellen.[2] Der Einspruch ist auch gegeben, wenn das FA nach Stellung de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 2 Aufzuteilender Betrag bei Antragstellung vor Einleitung der Vollstreckung (Abs. 1)

Rz. 4 Wird der Aufteilungsantrag vor Einleitung der Vollstreckung, d. h. vor Ausfertigung der Rückstandsanzeige[1], gestellt, ist die im Zeitpunkt des Eingangs des Antrags geschuldete Steuer aufzuteilen. Die Aufteilungsentscheidung wirkt damit auf den Zeitpunkt der Antragstellung zurück.[2] Ein Erlöschen der Steuerschuld nach dem für die Aufteilung maßgebenden Zeitpunkt hat k...mehr