Zur Einstufung des CSR-Reifegrads werden die Bewertungskriterien um einen Scoringansatz ergänzt. Das Modell zur Festlegung des Reifegrades umfasst dabei die in Abb. 4 aufgelisteten 8 Kriterien, die sich an den in der Literatur vorgefundenen Modellen von Glanze et al. und Głuszek orientieren.[1] Der Bewertungsansatz berücksichtigt hierbei, dass Unternehmen unterschiedliche Schwerpunkte bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsaktivitäten setzen können. So könnte es z. B. sein,

  • dass ein vorrangiges Ziel des Unternehmens ist, Verschwendung und damit Kosten in der Fertigung zu reduzieren, dieses Kriterium bei dem Umsetzungsfokus in der CSR Stufe 1.0 einzuordnen ist,
  • parallel aber auch eine Zertifizierung des Produktionsbereichs angestrebt wird, was wiederum in den Bereich von Abteilungsmaßnahmen fällt und damit der Stufe 3.0 entspricht.

Diese unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen sind in der Praxis sicherlich häufig vorzufinden und werden von dem vorgeschlagenen Bewertungsansatz berücksichtigt, indem er unterschiedliche Entwicklungsstufen bei den Kriterien erlaubt und diese anschließend zu einer Gesamtbewertung zusammenführt.

Abb. 5: Auswertung des Scoringmodell zur Ermittlung der CSR-Stufe, eigene Darstellung

Die einzelnen Kriterien können dabei, wie in Abb. 5 zu sehen, unterschiedlich gewichtet werden. In einem ersten Ansatz ist es denkbar, alle Kriterien gleich zu gewichten, wobei im Modell nach einer ersten Validierung in der Praxis bereits eine leichte Gewichtung von 10 %, 12,5 % und 15 % um die Gleichgewichtung vorgenommen wurde, um hiervon – wenn auch nicht weit – abzuweichen und so z. B. den Maßnahmenumfang und die Managementunterstützung stärker zu gewichten als den Umsetzungsgrund. Die jeweilige Bewertung der Stufe des Kriteriums erfolgt dann mit den Werten der Stufen von 0 bis 4 multipliziert mit der jeweiligen Gewichtung des Kriteriums und wird abschließend zu einer gewichteten Punktzahl summiert. Beträgt die gewichtete Summe bspw. 1,725 führt dies gemäß Abb. 5 zu einer Einstufung in den Reifegrad 2.0.

Im Rahmen der Weiterentwicklung des Modells ist die Überprüfung der Gewichtung im Rahmen des EDNA-Projekts auf Basis einer umfangreichen Unternehmensbefragung für den zwischenbetrieblichen Vergleich geplant. Für ein internes Nachhaltigkeitscontrolling, welches nicht dem zwischenbetrieblichen Vergleich, sondern im Rahmen eines Nachhaltigkeitscontrolling der internen Betrachtung und Weiterentwicklung des Unternehmens dient, kann indes eine eigene Gewichtung, abgeleitet von den Zielsetzungen des Unternehmens, erfolgen.

[1] vgl. Glanze et al., 2020; Głuszek, 2018.

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