Bei der Planung und Entwicklung von Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass keine Zielkonflikte signifikanten nicht beabsichtigten Nebenfolgen ökologischer oder sozialer Art auftreten (können) oder diese minimiert werden. Ein Beispiel für solche ungewollten Nebeneffekte sind die Zunahme der Abholzung durchzunehmende Biomasse-Energieproduktion, das Tank-Teller-Problem[1], die Nutzungskonkurrenzen für Wasser, das sowohl für die elektrolytische Herstellung von grünem Wasserstoff als auch für die Anpassung von Wäldern an den Klimawandel benötigt wird.

Das Prinzip der Vermeidung von negativen Nebenfolgen findet sich auch in anderen aktuellen Regulierungen, so beispielsweise beim "Do-No-Significant-Harm-Prinzip" (DNSH-Prinzip) aus der europäischen Sustainable Finance Regulierung (SFRD)[2], wo auch Prüffragen empfohlen werden, um das Prinzip anwenden zu können. In der folgenden Tabelle sind DNSH-Prüffragen für nicht intendierte Folgen auf andere Umweltziele beispielhaft benannt:

 
Umweltziel Kontrollfragen
Klimaschutz
  • Wird die Maßnahme voraussichtlich zu erheblichen Treibhausgas-Emissionen führen?
Anpassung an den Klimawandel
  • Werden durch die Maßnahme nachteilige Klimawandelfolgen verstärkt?
  • Wird davon die Maßnahme selbst oder Menschen, Natur und Vermögenswerte betroffen?
Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser und Meeresressourcen
  • Ist davon auszugehen, dass durch die Maßnahme den guten Umweltzustand oder das gute ökologische Potenzial von Gewässern geschädigt wird?
Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Kann die Maßnahme zu einer deutlichen Zunahme von behandlungsbedürftigen Abfällen[3] führen?
  • Kann die Maßnahme zu erheblichen Ineffizienzen[4] bei der Nutzung von Ressourcen führen?
  • Kann es im Hinblick auf die Kreislaufwirtschaft zu erheblichen und langfristigen Umweltschäden kommen?
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Kann es zu einem erheblichen Anstieg der Schadstoffemissionen in Luft, Wasser oder Boden kommen oder anderen Umweltbeeinträchtigungen kommen?
Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
  • Kann der gute Zustand[5] und die Widerstandsfähigkeit von Ökosystemen erheblich geschädigt werden?
  • Kann der Erhaltungszustand der Lebensräume und Arten, geschädigt werden?

Tab. 1: Kontrollfragen zum DNSH-Prinzip[6]

[1] Das Tank-Teller-Problem beschreibt den Umstand, dass es beim Anbau von Energiepflanzen zu Nutzungskonkurrenzen in der Landnutzung, z. B. bei der Nahrungs- und Futtermittelproduktion kommen kann (Hohlwegler, 2022).
[2] Die Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte (SFDR), Commission Delegated Regulation (EU) 2023/363, Link
[3] ausgenommen sind nicht recycelbare gefährliche Abfälle
[4] z. B. bei Produkten durch verkürzte Haltbarkeit oder Einsatzzeiten, geringere Demontage- und Reparaturfähigkeit oder Nachrüstbarkeit, Reduzierung der Kreislauffähigkeit, höhere Schadstoffgehalte
[5] Guter Zustand wird entsprechend Art. 2, Nr. 16 der Taxonomie-Verordnung bedeutet folgendermaßen konkretisiert: „dass sich das Ökosystem in einem guten physikalischen, chemischen und biologischen Zustand befindet oder von guter physikalischer, chemischer und biologischer Qualität ist, das in der Lage ist, sich selbst zu reproduzieren oder sich selbst zu regenerieren, und bei dem die Artenzusammensetzung, die Ökosystemstruktur und die ökologischen Funktionen nicht beeinträchtigt sind“.
[6] EC 2021

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Sustainability Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge