Zusammenfassung

 
Überblick

Wie wird sich die Digitalisierung auf die öffentliche Verwaltung und deren Mitarbeiter auswirken und welche Veränderungen könnte diese für die Bürger hervorbringen? Der Artikel skizziert dies u. a. am Beispiel der Dienstleistung "Neuer Reisepass" und geht dabei auf die Überwindung föderaler wie auch territorialer Grenzen ein. Ebenso gibt der Artikel einen Ausblick auf die Entwicklung zum Thema IT-Governance und zur Smart City.

1 Digitale Transformation findet langsam ihren Weg in die öffentliche Verwaltung

Der Weg von digitalen Innovationen zu E-Government

Disruptive technischeInnovationen wie Social Media, Mobile-, Cloud-, Blockchain-, Big-Data-Technologienund dasInternet of Things revolutionieren unseren Alltag. Die digitale Transformation erreicht mit einer Zeitverzögerung auch den öffentlichen Sektor. Seit Beginn der 90er-Jahre wird die Diskussion um die Digitalisierung der Verwaltungs- und Regierungsprozesse geführt. E-Government rückte mit seiner Definition von Reinermann und von Lucke,[1] aber auch durch die der Gesellschaft für Informatik[2] Anfang 2000 in den Blickpunkt des öffentlichen Sektors.[3] Erklärende Worte wie die von Schuppan und Reichert aus dem Jahre 2002 "… Es geht bei e-Government um wesentlich mehr als um nett gestaltete Web-Seiten: Um Neugestaltung von Verwaltungsstrukturen und -abläufen sowie von öffentlichen Dienstleistungen unter Nutzung von IuK-Konzepten auf der Basis von verwaltungswissenschaftlichen und informationstechnischen Kenntnissen. …"[4] machen deutlich, dass sich Regieren und Verwalten unter den Vorzeichen der Bürgerorientierung, Wirtschafts- und Wohlstandssicherung von Grund auf neu denken lassen.

Durch Digitalisierung zur Disruption der öffentlichen Verwaltung

Durch die neuen technologischen Möglichkeiten lassen sich viele Themen im föderalen System losgelöst von Raum und Zeit neu gestalten: von der Aufgaben(ver)teilung über die Aufgabenwahrnehmung bis hin zur Produkt- und Dienstleistungserbringung. Dies könnte zu einer Disruption der öffentlichen Verwaltung führen, die den Ansprüchen an Effizienz und Effektivität, Nachhaltigkeit und Zukunftssicherung genügt. Doch erst mit dem Konzept "Smart City" erreichen all diese Technologien spürbarer den öffentlichen Sektor und führen (hoffentlich!) zu tiefgreifenderen Anstrengungen und Veränderungen. Nicht umsonst titeln Fromm und andere 2015 "E-Government in Deutschland: Vom Abstieg zum Aufstieg".[5] Wie und was kann (und könnte) sich in der öffentlichen Verwaltung verändern, um die durch die neuen Technologien angestoßene Digitale Transformation als Antwort auf die bereits heute bestehenden und morgen entstehenden Anforderungen der Welt nutzbringend einzusetzen? Dieser Frage geht der Beitrag nach.

[1] Reinermann/von Lucke, Speyerer Definition, 2002, S. 1.
[2] GI/VDE, 2000, S. 3.
[3] Lenk, "E-Government is about Government" – Verwaltungsmodernisierung mit IT im nächsten Jahrzehnt, in Lenk/Brüggemeier, Zwischenbilanz: e-Governmentund Verwaltungsmodernisierung, 2000; http://www.stiftungaktuell.de/wp-content/uploads/2014/02/SR91_E-Government_und_Verwaltungsmodernisierung.pdf (letzter Abruf am 21.12.2016).
[4] Schuppan/Reichard, e-Government: Von der Mode zur Modernisierung, LKV 3/2002, S. 105-152.
[5] Fromm/Welzel/Nentwig/Weber, E-Government in Deutschland: Vom Abstieg zum Aufstieg, 1. Aufl. 2015; https://www.oeffentliche-it.de/documents/10181/14412/E-Government+in+Deutschland (letzter Abruf am 21.4.2022).

2 Bürgerorientierte Service-Erbringung am Beispiel "Neuer Reisepass"

E-Government als Weg zur bürgerorientierten Service-Erbringung

E-Government haben wir als Bürger und Einwohner wenig nachgefragt und wenig angeboten erhalten. Die rechtlichen, organisatorischen und technischen Grundlagen für ein E-Government oder gar ein Smart Government sind noch nicht vollständig geschaffen. Dies attestieren Fromm und andere in ihrer Studie mit den Worten: Viel Gutes – oft Gleiches – wird an vielen Stellen erdacht und mit großem finanziellem Aufwand umgesetzt. Die notwendige Zusammenführung von Ideen und Ressourcen – über Ressortgrenzen und Verwaltungsebenen hinweg – ist bisher nicht erkennbar.[1] Doch genau dies erfordert eine bürgerorientierte E-Service-Erbringung. So lohnt es sich zu überlegen, wie sich diese durch die Digitalisierung verändern könnte. Digitale Transformation bedeutet nicht allein die Ausstattung der Verwaltungsbüros mit Hard- und Software, um so neue Zugangskanäle zur Verwaltung zu schaffen oder gar die bestehenden noch analogen Verwaltungsprozesse 1:1 digital abzubilden. Digitale Transformation bedeutet vielmehr, dass die Prozesse entsprechend den technologisch bedingten Möglichkeiten neu entwickelt und implementiert werden. Dabei folgen die Prozesse von der Zielsetzung her kundenorientierten Aspekten. Vorbild kann hierbei der Banken- oder Versicherungssektor sein. Beide sind hochgradig digitalisiert und betrachten den Kunden als Ausgangs- und Endpunkt der Dienstleistungserstellung, aber auch als Co-Produzent. Letzteres ist durchaus auch für die öffentliche Verwaltung denkbar.

Aufgreifen digitaler Gewohnheiten der Bürger

Die digital aktiven Bürger in Deutschland verwe...

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