Seit 2015 ist das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst (FüPoG) in Kraft, welches insbesondere für verschiedene Führungsposten der Privatwirtschaft, aber auch für Aufsichtsgremien des Bundes eine feste Quotenregelung zum Hinwirken auf Gleichstellung vorschreibt.

Solche Quotenregelungen stoßen jedoch bei Männern wie bei Frauen auf Widerstand, denn wie z. B. eine vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2010 beauftragte Studie aufzeigt, ist es nicht im Interesse der Führungsfrauen, als sogenannte "Quotenfrau" zu gelten. Dies erweckt den Eindruck, dass der Führungsposten nicht aufgrund von Eignung und Qualifikationen mit einer Frau besetzt wurde.[1] Wie die weiblichen Führungskräfte des südlichen Oberrheins zur Quote stehen soll nachfolgend dargestellt werden.

Insgesamt bewerteten 172 der insgesamt 183 teilnehmenden Frauen diese Aussage. Der Modus lag bei 2, der Mittelwert bei 3,81. Während 26 Teilnehmerinnen der Aussage überhaupt nicht zustimmten und damit die Sinnhaftigkeit der Frauenquote verneinten, stimmten 21 Frauen für eine Sinnhaftigkeit der Quote. Die knappe Mehrheit der Frauen (31) verortete ihre Bewertung bei Stufe 2 der Skala, weitere 29 Frauen bewerteten die Aussage neutral, indem sie die Mitte der Skala ausgewählt haben.

Die Meinungen der Frauen zur Frauenquote unterschieden sich stark, allerdings kann anhand der Prozentanteile der Bewertungen eine Tendenz festgestellt werden. 45 % hatten eine eher negative Einstellung bezüglich der Frauenquote, 38 % befürworteten sie. 17 % sahen Quoten neutral. Daher kann vorsichtig angenommen werden, dass sich die Teilnehmerinnen tendenziell eher gegen eine Frauenquote aussprechen.

[1] Vgl. Wippermann 2010, S. 21, S. 73.

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