Der Zinssatz dieses Programms orientiert sich grundsätzlich an der Entwicklung des Kapitalmarkts. Er wird daher erst am Tag der Zusage festgesetzt. Ist die Zinsbindungsfrist abgelaufen, unterbreitet die KfW vor Ende der Zinsbindungsfrist ein Prolongationsangebot. Dies beinhaltet allerdings keine Verbilligung mehr aus Mitteln des Bundes.

Bonitätsklasse

Die Höhe des Zinssatzes wird individuell unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers und der Werthaltigkeit der für den Darlehensbetrag gestellten Sicherheiten festgelegt. Hierzu erfolgt eine Einordnung in eine der von der KfW vorgegebenen Bonitäts- und Besicherungsklasse. Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der KfW im KfW-Merkblatt "Risikogerechtes Zinssystem". Hier finden Sie auch die jeweils geltenden Maximalzinssätze unter www.kfw.de/konditionen.

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