Rz. 176

ESRS S1 lässt sich als "Flaggschiff-Standard" bezeichnen – sowohl innerhalb des Gesamtsystems des Set 1 der ESRS als auch im Besonderen als bereits elaboriertester Teil der "S-Säule" der vorliegenden Standards. Ähnlich komplex ist einzig ESRS E1 zum Thema des Klimawandels – das einen besonderen Schwerpunkt der regulatorischen Initiativen darstellt. Die eigene Belegschaft eines Unternehmens wird als besonders wichtige Stakeholder-Gruppe für dessen Nachhaltigkeitsberichterstattung erachtet; dies schlägt sich in einer Vielzahl an Angabepflichten nieder, die u. a. den längsten Katalog an Parametern aller ESRS zum gegenwärtigen Zeitpunkt umfassen. Diese Angabepflichten stützen sich auf eine in der Praxis bereits etablierte Berichterstattung über mitarbeiterbezogene Nachhaltigkeitsaspekte sowie auf zahlreiche darüber hinausgehende Indikatoren, die seitens Regulatoren oder NGOs im Diskurs eingebracht wurden.

 

Rz. 177

Die berichtspflichtigen Unternehmen sehen sich bei ESRS S1 im besonderen Maß mit der Herausforderung konfrontiert, die für die Berichterstattung erforderlichen Datengrundlagen zu schaffen. Insbes. in multinationalen Konzernen mit einer entsprechend großen Zahl an Mitarbeitenden wird dies mit beträchtlichen Investitionsbedarfen einhergehen. Mitunter werden auch datenschutzrechtliche oder sonstige Limitationen der Berichterstattung Grenzen setzen bzw. längerfristige Implementierungsmaßnahmen erfordern. Aus diesem Grund zeigt sich – gerade im Hinblick auf die Angabepflichten des ESRS S1 – erneut, dass berichtspflichtige Unternehmen gut beraten sind, möglichst frühzeitig und auf Basis eines strukturierten, ergebnisorientierten Prozesses mit ihren Implementierungsprojekten zu beginnen.

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