Wer urheberrechtlich geschützte musikalische Werke aufführt, muss Lizenzgebühren an die GEMA abführen. Öffentlich ist die Wiedergabe eines Werks, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit in diesem Sinne gehört jeder Einzelne.

Eine Pauschalabgabe wird für Geräte und Medien fällig, die das Kopieren von Musik ermöglichen. Diese Pauschalabgabe ist bereits im Kaufpreis enthalten. Diese Pauschalabgabe erhält zunächst die ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte). Einen Teil der erhaltenen Pauschalabgabe leitet die ZPÜ an die GEMA weiter.

Auch die Wiedergabe von MCs und CDs ist gebührenpflichtig, wenn auf diesen Tonträgern das Logo abgedruckt ist. Damit wird der Nutzer darüber informiert, dass der Urheber Mitglied der GEMA ist und von ihr Tantiemen bezieht.

 
Hinweis

Wer in Deutschland Musik der Öffentlichkeit zugänglich macht, unterliegt der GEMA-Abgabe

In Deutschland der Öffentlichkeit zugänglich gemachte Musik unterliegt der GEMA. Das gilt sowohl für Veranstalter von Musikdarbietungen (Konzertveranstalter, Veranstalter von Bällen) als auch für Selbstständige und Gewerbetreibende, die in ihren Büros oder Geschäftsräumen Hintergrundmusik abspielen.

Nicht unter die Gebührenpflicht fällt, wer ausschließlich GEMA-freie Musik abspielt. Dabei ist zu beachten, dass die GEMA-Freiheit ausschließlich vom Komponisten bescheinigt wird. Die GEMA stellt keine diesbezügliche Bescheinigung aus.

Die öffentliche Wiedergabe liegt nicht vor, wenn derjenige Personenkreis, für den die musikalische Wiedergabe bestimmt ist, abgegrenzt ist und zwischen allen Anwesenden eine wechselseitige persönliche Beziehung besteht oder alle eine persönliche Beziehung zum Veranstalter haben. Die Bezeichnung einer Veranstaltung als "nicht öffentlich" reicht nicht aus.

Zu den privaten – nicht öffentlichen – Veranstaltungen zählen daher

  • die Geburtstagsfeier mit Freunden und Familie,
  • aber auch eine private Hochzeitsfeier oder ähnliches.

Die Betriebsfeier hingegen fällt unter die GEMA-pflichtige Veranstaltung.

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