Rz. 43

Insbesondere für ältere Arbeitnehmer mit längerer Betriebszugehörigkeit schließen Tarifverträge ordentliche Kündigungen häufig aus.[1] Auch in Arbeitsverträgen finden sich gelegentlich entsprechende Regelungen, z. B. wenn der Arbeitnehmer ohne dieses Zugeständnis nicht bereit ist, eine sichere Vorbeschäftigung aufzugeben. Für Verstöße gegen tarifvertragliche oder vertragliche Kündigungsverbote ist § 4 Satz 1 KSchG maßgeblich.[2]

[1] Zur Zulässigkeit tariflicher Unkündbarkeitsregelungen BAG, Urteil v. 20.6.2013, 2 AZR 295/12, NZA 2014, 208.
[2] BAG, Urteil v. 8.11.2007, 2 AZR 314/06, BAGE 124, 367, NZA 2008, 936 (Ls.).

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