Rz. 6

Nach Nr. 1 umfasst die begleitende Phase die sozialpädagogische Begleitung. Ziel der sozialpädagogischen Begleitung im Rahmen einer Berufsausbildungsvorbereitung ist es, benachteiligte Jugendliche persönlich stabil zu machen und ihr Lern- und Arbeitsverhalten positiv zu beeinflussen, damit sie erfolgreich die Vorbereitungsmaßnahmen abschließen können. Betriebe, die förderungsbedürftigen Jugendlichen eine Chance bei der Ausbildungsvorbereitung geben, sollen durch die sozialpädagogische Begleitung bei der Betreuung und Qualifizierung entlastet werden. Die sozialpädagogischen Angebote werden zwischen Betrieb und Bildungsträger abgestimmt. Zu den Angeboten können z. B. gehören:

  • Konfliktbewältigung,
  • Elternarbeit,
  • Alltagshilfen,
  • Verhaltenstraining,
  • Suchtprävention,
  • Kontakt mit dem Betrieb bei Schwierigkeiten im Ausbildungs-/Arbeitsverhältnis und
  • Förderung der Selbständigkeit durch Beratung und Hilfestellung im lebenspraktischen Bereich Unterstützung beim Umgang mit Ämtern und Behörden.
 

Rz. 7

Nach Abs. 2 Nr. 2 umfasst die begleitende Phase Maßnahmen zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses oder der Einstiegsqualifizierung. Hierzu zählt insbesondere die Begleitung des Teilnehmenden im ausbildenden Betrieb. Dabei können frühzeitig individuelle Ausbildungshemmnisse erkannt und stabilisierende Maßnahmen ergriffen werden. In Nr. 3 ist festgelegt, dass die begleitende Phase Angebote zum Abbau von Bildungs- und Sprachdefiziten umfasst. Angeboten werden diese Hilfen durch die Bildungsträger in der Region auf Anforderung durch die Agentur für Arbeit. Diese Maßnahmen stehen u. a. zur Auswahl: Stütz- und Förderunterricht in kleinen Gruppen zur Aufarbeitung von schulischen Defizite sowie der Einübung und Vertiefung des Unterrichtsstoffes der Berufsschule Hausaufgabenhilfe Hilfe bei individuellen Lernschwächen sowie Prüfungsvorbereitung Unterstützung bei Alltagsproblemen.

 

Rz. 8

Schließlich ist in Nr. 4 bestimmt, dass die begleitende Phase Angebote zur Vermittlung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten umfasst. Grundsätzlich sollen die in Nr. 1 bis 4 genannten Unterstützungsangebote außerhalb der betrieblichen Ausbildungs- und Qualifizierungszeit durchgeführt werden. Hiervon kann aber in begründeten Ausnahmefällen bei Einverständnis des Ausbildungsbetriebes abgewichen werden (Fachliche Weisungen "Assistierte Ausbildung flexibel" der Bundesagentur für Arbeit, Stand. 20.9.2020). Sozialpädagogische Angebote können bei entsprechenden Themen in Gruppenmaßnahmen von einem bis zu 8 Teilnehmenden durchgeführt werden. Präsenzunterstützung bildet aufgrund der Maßnahmespezifika die Regel. Eine Unterstützung bei nicht physischer Präsenz ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Beispiele können sein:

  • Blockunterricht, der nicht in Wohnortnähe stattfindet,
  • Montagearbeiten während der Berufsausbildung,
  • Persönliche Bindungen, die eine Teilnahme am Maßnahmeort und an weiteren alternativen Lernorten nicht ermöglichen,
  • Wohnen in ländlicher Region, welches eine Teilnahme am Maßnahmeort und an weiteren alternativen Lernorten nicht ermöglicht,
  • Auswirkungen von pandemiebedingten Verordnungen/Regelungen (bspw. Schließungen, Quarantäneanordnungen, etc.).

Ein ausgefallenes Unterstützungselement wird vergütet, wenn der Maßnahmeträger den Ausfall nicht zu vertreten hat und über den Ausfall nicht rechtzeitig informiert worden ist.

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