Für das ordnungsgemäße Zustandekommen der Befristungsabrede trägt derjenige die Darlegungs- und Beweislast, der sich auf die Befristung beruft.[1] Deshalb bedarf es klarer, zweifelsfreier Formulierungen.
Formulierungsvorschlag:
An geeigneter Stelle, am besten in Verbindung mit der Definition des Anfangstermins, wird formuliert:
"Das Arbeitsverhältnis beginnt am … und ist befristet bis zum … Es endet mit Ablauf dieses Termins, sofern es nicht ausdrücklich verlängert wird."
Ordentliche Kündigungsmöglichkeit ausdrücklich vereinbaren
Die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung während der Laufzeit des befristeten Vertrags sollte in jedem Fall ausdrücklich vereinbart werden (s. o.).
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