Hält der Arbeitgeber die Fristen nicht ein oder erbringt er den Nachweis nicht richtig, drohen ihm Sanktionen. Neu eingeführt wurde z. B. ein Bußgeld von bis zu 2.000 EUR pro Verstoß. Die Wirksamkeit des (Probe-)Arbeitsverhältnisses wird von einer Verletzung der Nachweispflichten allerdings nicht berührt.

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