Herr/Frau .................................................. [Arbeitnehmer] und die Firma .................................................. [Arbeitgeber] vereinbaren ergänzend und in vorübergehender Abänderung zu dem Arbeitsvertrag vom .................................................. die nachstehenden vertraglichen Regelungen:

  1. Die Arbeitszeit des Arbeitnehmers wird ab dem .................................................. und bis zum .................................................. unter Abänderung von Ziffer .................................................. des Arbeitsvertrags befristet erhöht[1]. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt für diese Zeitdauer .................................................. Stunden statt bisher .................................................. Stunden.


  2. Die vorübergehende Erhöhung der Arbeitszeit des Arbeitnehmers erfolgt zum Zwecke der Vertretung von Frau/Herrn .................................................., die/der vom .................................................. bis .................................................. die gesetzliche Pflegezeit bzw. Familienpflegezeit in Anspruch nimmt, und hierfür im vollen Umfang / Umfang von .................................................. Wochenstunden freigestellt ist. Eine zeitlich vorangehende Arbeitszeiterhöhung des Arbeitnehmers dient der Einarbeitung.


  3. Die wöchentliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers verteilt sich einschließlich der Erhöhung auf die Tage .................................................., jeweils von .................................................. bis .................................................. Uhr.


  4. Das Entgelt erhöht sich entsprechend der erhöhten Arbeitszeit und setzt sich ab dem .................................................. wie folgt zusammen: ...................................................


  5. Weitere Vereinbarungen[2]:
    ...................................................


  6. Im Übrigen gelten die arbeitsvertraglichen Bestimmungen vom .................................................., unverändert weiter.


  7. Die vorstehend aufgeführten, befristeten Änderungen des Arbeitsvertrags enden mit dem in Ziffer 1 dieser Vereinbarung genannten Datum, ohne dass es insoweit einer Kündigung bedarf.


  8. Die vorstehend aufgeführten, befristeten Änderungen des Arbeitsvertrags enden vorzeitig, wenn die Pflegezeit/Familienpflegezeit von Frau/Herrn .................................................. nach § 4 Abs. 2 Satz 1 Pflegezeitgesetz bzw. § 2a Abs. 5 Familienpflegezeitgesetz wegen veränderter Umstände vorzeitig endet. Dieser Fall tritt ein, wenn der betreute nahe Angehörige nicht mehr pflegebedürftig oder die häusliche Pflege des nahen Angehörigen unmöglich oder unzumutbar ist. Hiervon wird der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unverzüglich schriftlich unterrichten mit der Folge, dass diese Vereinbarung dann vier Wochen nach der Unterrichtung endet, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf.


  9. Im Übrigen können Arbeitgeber und Arbeitnehmer diese Vereinbarung unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten schriftlich kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung dieser Vereinbarung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


  10. Nach Beendigung dieser Vereinbarung gelten die früheren vertraglichen Bestimmungen fort.


  11. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.


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Ort, Datum Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Mitarbeiter


Diese vorstehende arbeitsvertragliche Zusatzvereinbarung wurde in zwei Ausfertigungen erstellt. Der Mitarbeiter bestätigt, eine Ausfertigung erhalten zu haben.

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Ort, Datum Unterschrift Mitarbeiter
[1] Nach § 4 Abs. 1 PflegeZG beträgt die Pflegezeit für jeden pflegebedürftigen nahen Angehörigen längstens 6 Monate (Höchstdauer); die Familienpflegezeit beträgt maximal 24 Monate (§ 2 Abs. 1 FPfZG), die Pflegezeit nach dem PflegeZG kann mit dem Anspruch auf Familienpflegezeit kombiniert werden. Auch in diesem Fall beträgt die Höchstdauer beider Ansprüche zusammen 24 Monate. Die Arbeitszeit der Vertretungskraft darf zusätzlich für eine erforderliche, vorhergehende Einarbeitungszeit erhöht werden.
[2] Soweit sich Tätigkeit und Aufgaben des Beschäftigten in Pflegezeit von der bisherigen Tätigkeit und den Aufgaben der Vertretungskraft unterscheiden, sollte die von der Vertretungskraft künftig zusätzlich geschuldete Arbeit im Vertrag bezeichnet werden. Ob sonstige Arbeitsbedingungen entsprechend der höheren Arbeitszeit anzupassen sind, ist im Einzelfall zu prüfen. In Frage kommt insbesondere eine Anpassung von sonstigen Bezügen und Nebenleistungen, etwa von Gratifikationen bzw. Sonderzuwendungen, Sachbezügen, Zuschüssen bzw. Beiträgen zur betrie...

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