Die im Unternehmen festgelegte Nachhaltigkeitsstrategie muss anschließend durch Einzelmaßnahmen umgesetzt werden. Die Personalarbeit an sich ist als Querschnittsfunktion an vielen Stellen beteiligt und setzt die Unternehmensstrategie in vielen Bereichen des Unternehmens maßgeblich um. Die an der Unternehmensstrategie ausgerichtete Personalstrategie soll einzelne HR-Maßnahmen ableiten, um so zum Unternehmensziel der Nachhaltigkeit beizutragen. Ein wichtiger Impulsgeber der Umsetzung der unternehmerischen Ziele ist die Vergütung von Mitarbeitern, vor allem der Führungskräfte. Darüber hinaus kann im Unternehmen auch eine Abteilung "Corporate Social Responsibility" eingerichtet werden, die dieses Thema als Querschnittsfunktion im Unternehmen antreibt. Diese arbeitet dann aber ebenfalls eng mit der Personalabteilung zusammen.

Die Personalabteilung ist zudem selbst ein wichtiger Impulsgeber für die Nachhaltigkeitsstrategie. Arbeitnehmer und Bewerber erwarten im Rahmen des Bewerbungsprozesses von (potenziellen) Arbeitgebern immer deutlicher diese gesellschaftliche Verantwortung und fordern diese danach als Mitarbeiter auch ein. Gerade vor dem Hintergrund des weiterwachsenden Fachkräftemangels in vielen Branchen gewinnt dieses Thema daher aus der Personalabteilung heraus eine immer wichtigere Bedeutung. Eine klare Nachhaltigkeitsstrategie kann daher gerade im Bereich der Mitarbeitergewinnung einen Wettbewerbsvorteil darstellen.

Schlussendlich wird der Personalabteilung zukünftig auch der Berichterstattung im Rahmen der CSRD eine wichtige Rolle zukommen. Insofern werden in den Berichten z. B. die Themen Diversity, Chancengleichheit, Arbeitsbedingungen oder Menschenrechte aufzunehmen sein, die von der Personalarbeit oftmals verantwortet und daher auch für die entsprechenden Berichte aufbereitet werden müssen. Dabei sind insbesondere die von der Europäischen Kommission herausgegebenen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu beachten. Insofern wird die Arbeit der Personaler zukünftig nach außen noch sichtbarer und gewinnt dadurch an Stellenwert. Deshalb empfiehlt es sich, schon jetzt die in der CSRD genannten HR-Themen durchzugehen und zu prüfen, welche Themen im Unternehmen ggf. noch nicht umgesetzt sind. Bei der Umsetzung der Themen müssen dann arbeitsrechtliche Implikationen berücksichtigt werden.[1]

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