Das Rahmenübereinkommen soll die Personen erfassen, die vor der Pandemie im Regelfall im Büro des Arbeitgebers gearbeitet haben. Die gilt nicht für

  • Personen, die im Wohnstaat gewöhnlich eine andere Tätigkeit als grenzüberschreitende Telearbeit ausüben,
  • Personen, die gewöhnlich einer Tätigkeit außerhalb des Wohnstaates bzw. des Staates, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat, nachgehen,
  • Personen, die selbständig tätig sind,
  • Beamte bzw. Personen, die bei in Deutschland ansässigen öffentlichen Arbeitgebern tätig sind,
  • Personen, die im Rahmen einer Entsendung im anderen Staat tätig sind (hierzu zählt auch eine Tätigkeit im Rahmen der Workation).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge