Arbeitgeber sind zu einem BEM verpflichtet. Ein Nachweis darüber kann z. B. dann erforderlich werden, wenn eine krankheitsbedingte Kündigung ausgesprochen werden soll, im Fall von Schadensersatzklagen Betroffener oder bei möglichen Regressforderungen von Renten- oder Sozialversicherungsträgern.

Unternehmen können ihr Disability Management im Rahmen eines Audits prüfen und zertifizieren lassen und dann mit dem Zertifikat bei Versicherungen Prämien einfordern.

Gesetzliche Renten- bzw. Unfallversicherung können sich an den Kosten für eine Eingliederung beteiligen z. B. für eine veränderte ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes.

Insgesamt lohnt sich für Unternehmen die Investition in Disability Management. So kalkuliert z. B. die Ford-Werke GmbH die Kosten zur Überbrückung und Neubesetzung einer vorübergehend vakanten Stelle mit ca. 60.000 EUR und beschäftigt deshalb einen Disability Manager.[1] Laut Bundesministerium für Gesundheit (BMG) kostet jeder Fehlzeitentag 400 EUR. Fehlzeiten können für KMU stärker ins Gewicht fallen als für Großunternehmen.

[1] Quelle: DGUV.

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