Offenheit ist nur möglich, wenn ein Grundvertrauen vorhanden ist. Nur wenn Geschäftsleitung bzw. Personalabteilung und Betriebsrat offen miteinander umgehen, ist es möglich, konstruktive Kritik zu üben, Feedback zu geben und dieses auch einzufordern. Eine offene Meinungsäußerung zu jedem Standpunkt muss für beide Parteien dabei ebenso möglich sein wie auch Argumente unvoreingenommen darzulegen.

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