Zu den Anschaffungskosten einer Wohnung (eines Gebäudes) gehören alle Aufwendungen, die erforderlich sind, um die Wohnung (das Gebäude) zu erwerben. Dazu gehören auch die Aufwendungen, die entstehen, um einen betriebsbereiten Zustand herzustellen (§ 255 Abs. 1 HBG).
Ermittlung der Anschaffungskosten
Ermittlung der Anschaffungskosten | Betrag in EUR |
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Kaufpreis des Gebäudes/der Wohnung ohne Grund und Boden | ______________ |
+ folgende Kosten, die anteilig auf das Gebäude/die Wohnung anfallen: | |
Maklergebühren | ______________ |
Notarkosten für die Eigentumsübertragung | ______________ |
Gerichtskosten für die Eigentumsübertragung | ______________ |
Grunderwerbsteuer | ______________ |
Grundbuchgebühren für die Eigentumsübertragung | ______________ |
Vermessungskosten | ______________ |
Gutachterkosten | ______________ |
Erschließungskosten, wenn diese notwendigerweise mit der Anschaffung des Grundstücks bzw. Herstellung des Gebäudes anfallen und die Benutzbarkeit oder den Wert des Grundstücks erhöhen | ______________ |
Nachträgliche Anschaffungskosten (Jahr der Anschaffung + die nächsten 3 Jahre) | ______________ |
Summe der Anschaffungskosten für die Wohnung/Gebäude | ______________ |
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