Zu den Anschaffungskosten einer Wohnung (eines Gebäudes) gehören alle Aufwendungen, die erforderlich sind, um die Wohnung (das Gebäude) zu erwerben. Dazu gehören auch die Aufwendungen, die entstehen, um einen betriebsbereiten Zustand herzustellen (§ 255 Abs. 1 HBG).

 

Ermittlung der Anschaffungskosten

 
Ermittlung der Anschaffungskosten Betrag in EUR
Kaufpreis des Gebäudes/der Wohnung ohne Grund und Boden ______________
+ folgende Kosten, die anteilig auf das Gebäude/die Wohnung anfallen:  
Maklergebühren ______________
Notarkosten für die Eigentumsübertragung ______________
Gerichtskosten für die Eigentumsübertragung ______________
Grunderwerbsteuer ______________
Grundbuchgebühren für die Eigentumsübertragung ______________
Vermessungskosten ______________
Gutachterkosten ______________
Erschließungskosten, wenn diese notwendigerweise mit der Anschaffung des Grundstücks bzw. Herstellung des Gebäudes anfallen und die Benutzbarkeit oder den Wert des Grundstücks erhöhen ______________
Nachträgliche Anschaffungskosten (Jahr der Anschaffung + die nächsten 3 Jahre) ______________
Summe der Anschaffungskosten für die Wohnung/Gebäude ______________

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