Welche Methode am Ende die beste ist, bleibt umstritten. Der Augsburger Steuerrechtler Gregor Kirchhof hält das Bundesgesetz für verfassungswidrig, wie er in einem Gutachten für den Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA) schreibt. Er wirbt für das Flächenmodell, das um einen pauschalen Lagewert ergänzt wird – also eigentlich das, was Niedersachsen und Hessen planen.

Bayerns Finanzminister Albert Füracker sieht im reinen Flächenmodell den Vorteil, dass es bei steigenden Immobilienpreisen nicht automatisch "alle paar Jahre" zu einer Erhöhung der Grundsteuerlast und dadurch auch der Mieten kommen wird.

Auch die Immobilienbranche bevorzugt das Flächenmodell, das von der reinen Grundstücksfläche ausgeht, weil es als einfacher und "bürokratieärmer" gilt – viele Daten liegen bereits anderen Behörden vor, etwa bei den Liegenschafts-, Grundbuch- und Bauämtern.

Das Flächenmodell macht wiederum den Länderfinanzausgleich kompliziert, in den die Grundsteuer ebenfalls einfließt. Der Bund sieht vor, dass bei Nutzung der Öffnungsklausel das jeweilige Land keine zusätzlichen Berechnungen nach dem Bundesmodell für Zwecke des Ausgleichs vornehmen muss. Die Regierung kündigte außerdem an, bis zur erstmaligen Anwendung des neuen Grundsteuerrechts im Jahr 2025 die Steuermesszahl anhand der dann tatsächlichen Berechnungen noch einmal zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen.

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