Die nachstehend skizzierten Bauvorlagen[1] mit ihren Inhalten stellen für die Verwaltung im Rahmen der Immobilienbewirtschaftung/des Immobilienbestandsmanagements wichtige Unterlagen für eine ordnungsmäßige und zielgerichtete Immobilienverwaltung nach WEG dar.

Im Einzelfall liefern die Unterlagen Informationen

  • beim Verkauf von Sonder-/Gemeinschaftseigentum,
  • bei der Planung und Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen sowie bei
  • Modernisierungsmaßnahmen.
[1] Siehe auch MBauVorlV (Muster einer Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen – Musterbauvorlagenverordnung).

3.1 Lageplan

Als Beilage zu einem Antrag auf Baugenehmigung wird in der Regel ein beglaubigter Auszug aus der amtlichen Katasterkarte in bestimmtem Maßstab gefordert, damit die Baugenehmigungsbehörde sich ein Bild über den Verlauf der Grundstücksgrenzen und die vorhandenen Gebäude machen kann.

 
Lageplan
  • Katastermäßige Flächengrößen
  • Flurstücksnummern/-grenzen
  • öffentliche Ver-/Entsorgungsleitungen
  • Wasserentnahmestellen
  • Flächen mit Baulasten
  • bauliche Anlagen

3.2 Liegenschaftskataster

Die Liegenschaftskataster werden von den Bundesländern geführt. Je Bundesland wird ein Liegenschaftskataster geführt, in dem alle Liegenschaften des Landesgebiets erfasst sind. Zuständig für die Führung des Liegenschaftskatasters sind die Kataster- und Vermessungsbehörden. Das Liegenschaftskataster dient der Ermittlung und Feststellung (amtliche Bestätigung) von Grundstücksgrenzen und deren Abmarkung durch örtlich erkennbare Grenzmarken oder Grenzzeichen.

 
Auszug Liegenschaftskataster
  • Darstellung Baugrundstück/Umgebung

Auszug aus dem Liegenschaftskataster

3.3 Aufteilungsplan

Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes und des Grundstücks sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Teile des Gebäudes und des Grundstücks ersichtlich sind

 

Bauzeichnungen

  1. Aufteilungsplan
  • Maßstab 1 : 100[1]
  • amtlicher Lageplan
  • Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Teile des Gebäudes und Grundstücks[2]
  • Maßangaben von Stellplätzen und außerhalb des Gebäudes liegender Teile als Sondereigentum
  • möglich: Kennzeichnung von Sondernutzungsrechten

Aufteilungsplan Grundstück

Aufteilungsplan Keller

Aufteilungsplan Wohnung

[1] Nach BauPrüfVO NRW.
[2] Nummerische Kennzeichnung des jeweiligen Sondereigentums (in der Praxis häufig farblich markiert) soll mit der Eintragungsbewilligung übereinstimmen.

3.4 Brandschutznachweis

Ein Brandschutznachweis dokumentiert alle für den Brandschutz im Gebäude getroffenen Maßnahmen.

 
Brandschutznachweis
  • Brandverhalten der Baustoffe
  • Rauchschutztüren/Rauchableitung
  • Nutzungseinheiten
  • Brand-/Rauchabschnitte
  • erster und zweiter Rettungsweg einschließlich der Fenster, die als Rettungswege nach § 33 Abs. 2 Satz 2 MBO dienen
  • Flächen für die Feuerwehr
  • Bewegungs-/Aufstellflächen Hubrettungsfahrzeuge
  • Löschwasserversorgung

3.5 Baubeschreibung

Bei der Baubeschreibung handelt es sich um eine mehrseitige Vorlage, in der alle wichtigen Gebäudedaten für die Errichtung oder Änderung eines Gebäudes abgefragt werden.

 
Baubeschreibung (Bauvorlage)
  • Nutzungsangaben
  • Gebäudeklasse und Höhe (§ 2 Abs. 3 Satz 2 MBO)
  • Anrechenbare Bauwerte und deren Ermittlung

Beispiel einer Baubeschreibung (Seite 1)

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