Der Zinssatz des Programms orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarkts und wird am Tag der Zusage festgesetzt. Ist die Laufzeit größer als die Zinsbindungsdauer, unterbreitet die KfW-Förderbank vor dem Ende der Zinsbindungsfrist ein Prolongationsangebot.

 

Ermittlung des Zinssatzes

Die KfW-Förderbank ermittelt den Zinssatz unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten vom Finanzierungspartner. Hierbei erfolgt eine Einordnung in eine von der KfW vorgegebene Bonitäts- und Besicherungsklasse. Durch die Kombination von Bonitäts- und Besicherungsklasse ordnet der Finanzierungspartner den Förderkredit einer von der KfW vorgegebenen Preisklasse zu. Aktuelle Informationen hierzu findet man im KfW-Merkblatt "Risikogerechtes Zinssystem"[1] und unter www.kfw.de/konditionen.

[1] Siehe Merkblatt Risikogerechtes Zinssystem, Anlage zur Konditionenübersicht für Endkreditnehmer, Nr. 600 000 0038.

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