Derzeit sind Ladevorgänge im privaten Raum, also am Arbeitsplatz oder am Wohnort, mit rund 85 % die häufigsten. Mit Stand 1.11.2023 verzeichnete das Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA) 93.261 Normalladepunkte und 22.047 Schnellladepunkte. An den Ladepunkten können gleichzeitig insgesamt 3,98 GW Ladeleistung bereitgestellt werden. Auch ihre Zahl ist wie die der E-Fahrzeuge rasant gestiegen. Zum Halbjahr 2021 lag die Anzahl der Ladestationen in Deutschland noch bei rund 23.100.

 
Hinweis

Ladesäulenregister

Das Ladesäulenregister der BNetzA soll der Öffentlichkeit valide Daten und Informationen zur öffentlichen Ladeinfrastruktur zur Verfügung stellen. Andere Behörden, Forschungseinrichtungen und Stakeholder nutzen diese Daten, um u. a. die Entwicklung der Ladeinfrastruktur zu monitoren und zu planen. Die Bundesnetzagentur kommuniziert daher Informationen zu allen ihr angezeigten öffentlich zugänglichen Ladepunkten, deren Betreiber einer Veröffentlichung der Ladepunkte im Ladesäulenregister zugestimmt haben. Bei diesen Ladepunkten ist sicher davon auszugehen, dass die Ladepunkte der Deckung eines öffentlichen Ladebedarfs im Sinne eines unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises dienen sollen. Die tatsächliche Zahl der Ladestationen kann also höher sein.

 
Praxis-Tipp

Web-Tipps

Link zum Ladesäulenregister:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/E-Mobilitaet/start.html

Deutschlandkarte

Die BNetzA veröffentlicht auch eine Deutschlandkarte, die die aktuelle Verteilung der gemeldeten öffentlich zugänglichen Ladepunkte auf die Bundesländer zeigt. In dieser Karte sind auch Meldungen aus noch nicht abgeschlossenen Meldeverfahren und von Betreibern enthalten, die einer Veröffentlichung ihrer vollständigen Daten nicht zugestimmt haben.

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/E-Mobilitaet/Deutschlandkarte1.jpg

Der Ausbau der Ladeinfrastruktur kommt somit zwar voran (28.338 neue Ladepunkte im Jahr 2022), doch hinkt er dem Bedarf hinterher. Eine Auswertung des Ladesäulenregisters der Bundesnetzagentur zeigt, dass im Jahr 2023 zwar die Marke von 100.000 Ladepunkten überschritten wurde. Ein Vergleich mit den Zulassungszahlen von E-Pkw zeigt jedoch, dass der Ausbau der Ladeinfrastruktur langsamer voranschreitet als das Wachstum der reinen Elektrofahrzeuge.[1] EUPD Research hat die Zahlen gegenübergestellt und ein Verhältnis von 14 Elektroautos pro Ladepunkt errechnet (sog. T-Wert). 2020 kamen auf einen Ladepunkt lediglich 8 Elektroautos. Laut dem E-Ladenetz-Ranking 2023 des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) müssen sich derzeit in Deutschland im Durchschnitt sogar 23 E-Pkw einen öffentlich zugänglichen Ladepunkt teilen.

Die Ziele der Bundesregierung sehen vor, dass im Jahr 2030 15 Millionen Elektroautos in Deutschland zugelassen sind. Dafür sollen insgesamt eine Million öffentliche Ladepunkte geschaffen werden. Um dieses Ziel zu erreichen, müsste sich das Ausbautempo der vergangenen 12 Monate (Stand 1.8.2023) mehr als verdreifachen.

Dieser T-Wert variiert allerdings je nach Zulassungsbezirk. Ingolstadt erreicht einen T-Wert von 4,2 (6.452 E-Autos auf 1.527 Ladepunkte), in Mülheim an der Ruhr müssen sich dagegen 4.071 E-Pkw 50 öffentliche Ladepunkte teilen (T-Wert von 81,4). In Sachsen kommen 13,9 E-Pkw auf einen öffentlichen Ladepunkt. Damit hat Sachsen erneut das beste Verhältnis von Ladepunkten zu E-Pkw und kann so seinen Spitzenplatz unter den Bundesländern verteidigen. Wie auch beim letzten VDA-E-Ladenetzranking folgen auf den Plätzen 2 und 3 Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen. Zwar konnte das Saarland sein Verhältnis von Ladepunkten zu E-Pkw verbessern, liegt aber dennoch auf dem letzten Platz. Hier kommen statistisch betrachtet 30 E-Pkw auf einen öffentlichen Ladepunkt, mehr als doppelt so viele wie in Sachsen. In rund der Hälfte (48 %) aller 10.773 Gemeinden in Deutschland gibt es laut E-Ladenetz-Ranking immer noch keinen einzigen öffentlichen Ladepunkt.

Hauptgrund für die zögerliche Entwicklung der öffentlichen Ladeinfrastruktur ist, dass sich Ladesäulen oder Ladeparks oft (noch) nicht wirtschaftlich betreiben lassen. Daher zögern die Ladesäulenbetreiber mit dem Ausbau.

Öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge müssen technische Mindestanforderungen einhalten. Um die Einhaltung dieser Anforderungen gemäß der LSV überprüfen zu können, sind die und Betreiber zur Anzeige ihrer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur bei der Bundesnetzagentur verpflichtet. Ladepunkte in Carports, Garagen, Garageneinfahrten oder auf sonstigen Parkflächen von Privatpersonen (natürlichen Personen) sind grundsätzlich keine öffentlich zugänglichen Ladepunkte.

 
Praxis-Tipp

Web-Tipps

Interaktive Ladesäulenkarte

Alle öffentlichen Ladepunkte, für die das Anzeigeverfahren der Bundesnetzagentur vollständig abgeschlossen wurde und deren Betreiber einer Veröffentlichung im Internet zugestimmt haben, sind in der interaktiven Ladesäulenkarte verzeichne...

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