Mit dem als "Umweltprogramm" bezeichneten Programm 240/241 stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergünstigte Kredite für Investitionen bereit, die die Elektromobilität fördern und die Umweltbilanz in Unternehmen verbessern. Gefördert werden:

  • Anschaffung von Fahrzeugen mit Elektro-, Hybrid- oder Brennstoffzellenantrieb sowie umweltfreundlicher Schienen- und Wasserfahrzeuge,
  • Ladestationen für Elektromobilität und Tankstationen für Wasserstofffahrzeuge,
  • Maßnahmen zum Einsparen von Material und Ressourcen, zum Vermeiden oder Verringern von Lärm und Emissionen, zur Abfallvermeidung, -behandlung und -verwertung, Abwasserreinigung, -vermeidung oder -verminderung, Schutzmaßnahmen für Boden und Grundwasser, Sanierung von Flächen und Altlasten.

Das Umweltprogramm der KfW richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Erhältlich ist die Förderung für in- und ausländische Unternehmen jeder Größe in Deutschland, im Ausland für Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit überwiegend deutscher Beteiligung, für Unternehmen, die als Contracting-Geber Dienstleistungen für Dritte anbieten (z. B. Stromanbieter) sowie für Freiberufler.

Die Förderung erfolgt über einen vergünstigten Kredit mit einer maximalen Darlehenssumme von 25 Millionen EUR je Vorhaben, einem effektiven Jahreszinssatz ab 2,2 % mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren. Die genauen Konditionen legen beide Seiten individuell fest.

Die KfW-Förderung ist mit anderen Fördermitteln kombinierbar, allerdings darf die Gesamtfördersumme die tatsächlichen Kosten nicht übersteigen.

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