3.1 Umweltprogramm (240/241)

Mit dem als "Umweltprogramm" bezeichneten Programm 240/241 stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergünstigte Kredite für Investitionen bereit, die die Elektromobilität fördern und die Umweltbilanz in Unternehmen verbessern. Gefördert werden:

  • Anschaffung von Fahrzeugen mit Elektro-, Hybrid- oder Brennstoffzellenantrieb sowie umweltfreundlicher Schienen- und Wasserfahrzeuge,
  • Ladestationen für Elektromobilität und Tankstationen für Wasserstofffahrzeuge,
  • Maßnahmen zum Einsparen von Material und Ressourcen, zum Vermeiden oder Verringern von Lärm und Emissionen, zur Abfallvermeidung, -behandlung und -verwertung, Abwasserreinigung, -vermeidung oder -verminderung, Schutzmaßnahmen für Boden und Grundwasser, Sanierung von Flächen und Altlasten.

Das Umweltprogramm der KfW richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Erhältlich ist die Förderung für in- und ausländische Unternehmen jeder Größe in Deutschland, im Ausland für Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit überwiegend deutscher Beteiligung, für Unternehmen, die als Contracting-Geber Dienstleistungen für Dritte anbieten (z. B. Stromanbieter) sowie für Freiberufler.

Die Förderung erfolgt über einen vergünstigten Kredit mit einer maximalen Darlehenssumme von 25 Millionen EUR je Vorhaben, einem effektiven Jahreszinssatz ab 2,2 % mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren. Die genauen Konditionen legen beide Seiten individuell fest.

Die KfW-Förderung ist mit anderen Fördermitteln kombinierbar, allerdings darf die Gesamtfördersumme die tatsächlichen Kosten nicht übersteigen.

3.2 Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (268, 269)

Mit dem Investitionskredit "Nachhaltige Mobilität" (268, 269) fördert die KfW Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität. Dazu zählen neben klimafreundlichen Fahrzeugen für die Personenbeförderung und leichte Nutzfahrzeuge auch Fernbusdienste, Schiffe zur Personenbeförderung, Pkw, Krafträder und leichte Nutzfahrzeuge (z. B. Brennstoffzellenfahrzeuge), batterieelektrische Fahrzeuge, Plug-In-Hybride, Elektro-Motorroller sowie Fahrzeuge für aktive Mobilität (z.B. Fahrräder, Lastenfahrräder, E-Bikes und E-Tretroller).

Gefördert werden als Standardvariante (268) bis zu 50 Millionen EUR Kredit pro Vorhaben und als Individualvariante (269) ab 25 Millionen EUR pro Vorhaben bis zu 100 % der Investitionskosten.

Die Förderung richtet sich an

  • Unternehmen und Einzelunternehmer der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, sowie Freiberufler mit Sitz in Deutschland oder im Ausland,
  • Unternehmen mit mindestens 50 % öffentlich-rechtlicher Beteiligung,
  • gemeinnützige Antragsteller und
  • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund.

Die Mindestlaufzeit beträgt generell 4 Jahre. Der Zinssatz wird für die ersten 5 beziehungsweise 10 Jahre festgeschrieben. Der jeweilige Zinssatz wird je nach Vorhaben individuell festgelegt. Er kann anhand der Konditionenübersicht ermittelt werden. Für ein Darlehen in Höhe von 3 Millionen EUR gelten beispielsweise folgende Konditionen: 2,83 % p. a. Sollzins und 2,86 % p. a. Effektivzins bei 10 Jahren Laufzeit, 2 tilgungsfreien Anlaufjahren und 10 Jahren Zinsbindung, bei Einstufung in Preisklasse A.

 
Praxis-Tipp

Web-Tipps

Vorbereitung mit KfW-Förderassistent

Der Antrag auf einen KfW-Kredit kann nicht direkt bei der KfW, sondern muss bei der Hausbank beantragt werden. Mit dem KfW-Förderassistenten kann der Antrag aber online vorbereitet werden, damit das Bankgespräch schneller zum Ziel führt.

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