Es gelten die Festsetzungsfristen derAbgabenordnung (AO). Die Festsetzungsfrist für die Zweitwohnungsteuer beträgt 4 Jahre. Muss eine Erklärung abgeben werden und wird diese nicht abgeben, so verlängert sich die Festsetzungsfrist auf sieben Jahre.

Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Jahrs, in dem die Steuer entstanden ist. Die Verjährung ist von Amts wegen zu beachten, doch muss Widerspruch eingelegt werden, wenn die Gemeinde den Bescheid trotzdem erlässt.

 
Praxis-Beispiel

Verjährung

 
Entstehen der Steuerpflicht 1.1.2018
Beginn der Festsetzungsfrist 1.1.2019
Ablauf 31.12.2022

Bescheide für 2018 dürfen nicht nach dem 31.12.2022 ergehen.

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